Sperrung der inneren Autospur am Anlagenring bei der Einfahrt der U5 in den Tunnel
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Sperrung der inneren Autospur am Anlagenring. Der Magistrat lehnt die Anregung ab, da bauliche Maßnahmen zur Sicherung der Verkehrsführung erforderlich sind und aufgrund eines Radverkehrsprojektes zunächst Abstand genommen wird.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Anregung lässt sich aus den folgenden Gründen nicht entsprechen.
Die Verkehrsführung aus Richtung Friedberger Tor kommend muss mittels Spurverschwenkung angepasst werden, da gegenwärtig der Verkehr auf die äußere linke Spur geführt wird.
Zur Sicherung der gesperrten Spur sowie des Verschwenks sind bauliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Aufgrund des Radverkehrsprojektes City-Anlagen-Ring wird hiervon zunächst Abstand genommen.
Die Installation eines Schutzblinkers ist nicht zulässig, da die erwähnte Fußgängerfurt stets feindlich zu den querenden Kfz-Strömen geschaltet ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Mai 2024OFOF 717/3Sperrung der inneren Autospur am Anlagenring bei der Einfahrt der U 5 in den TunnelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Juli 2024OMOM 5719Sperrung der inneren Autospur am Anlagenring bei der Einfahrt der U5 in den TunnelDirektanregung
- 6. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 2107Sperrung der inneren Autospur am Anlagenring bei der Einfahrt der U5 in den TunnelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab