Sperrung der inneren Autospur am Anlagenring bei der Einfahrt der U 5 in den Tunnel
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen,
Der Magistrat wird gebeten am Anlagenring im Abschnitt zwischen der Einfahrt der U-Bahnlinie U5 in den Tunnelmund und bis hinter dem Fußgängerüberweg die innere Autospur dauerhaft abzusperren. Dies dient der Sicherheit der querenden Fußgänger und Radfahrer durch den verringerten Straßenquerschnitt (Räumungsdauer) und der besseren Einsehbarkeit im durch Büsche unübersichtlichen Kurvenbereich.
Mit der Einrichtung der geplanten Fahrradspuren auf dem Anlagenring an dieser Stelle kann die Maßnahme wieder entfallen.
Begründung
Anlagenring bei der Einfahrt der U 5 in den Tunnel Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten am Anlagenring im Abschnitt zwischen der Einfahrt der U-Bahnlinie U5 in den Tunnelmund und bis hinter dem Fußgängerüberweg die innere Autospur dauerhaft abzusperren. Dies dient der Sicherheit der querenden Fußgänger und Radfahrer durch den verringerten Straßenquerschnitt (Räumungsdauer) und der besseren Einsehbarkeit im durch Büsche unübersichtlichen Kurvenbereich. Mit der Einrichtung der geplanten Fahrradspuren auf dem Anlagenring an dieser Stelle kann die Maßnahme wieder entfallen. Begründung: Anlässlich wiederholter Baustellen auf dem Anlagenring an der Einfahrt der U-Bahnlinie U5 in den Tunnelmund wurde die innere Fahrspur abgesperrt. Dies erfolgte kurz vor der U-Bahn-Einfahrt bis hinter dem Fußgängerüberweg zwischen Grünanlage und der Verkehrsinsel am unteren Ende der Eckenheimer Landstraße. Die Absperrungen hatten keine negativen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss (es blieben ja drei Fahrspuren übrig) brachten aber eine deutliche Verbesserung für den die Straße querenden Fußgängerverkehr. Der Querschnitt des breiten Anlagenrings war durch die gesperrte Spur reduziert und der Kurvenbereich war viel besser einzusehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Mai 2024Sie sind hierOFOF 717/3Sperrung der inneren Autospur am Anlagenring bei der Einfahrt der U 5 in den TunnelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Juli 2024OMOM 5719Sperrung der inneren Autospur am Anlagenring bei der Einfahrt der U5 in den TunnelDirektanregung
- 6. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 2107Sperrung der inneren Autospur am Anlagenring bei der Einfahrt der U5 in den TunnelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)