Sperrung der inneren Autospur am Anlagenring bei der Einfahrt der U 5 in den Tunnel
Begründung
Anlagenring bei der Einfahrt der U 5 in den Tunnel Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten am Anlagenring im Abschnitt zwischen der Einfahrt der U-Bahnlinie U5 in den Tunnelmund und bis hinter dem Fußgängerüberweg die innere Autospur dauerhaft abzusperren. Dies dient der Sicherheit der querenden Fußgänger und Radfahrer durch den verringerten Straßenquerschnitt (Räumungsdauer) und der besseren Einsehbarkeit im durch Büsche unübersichtlichen Kurvenbereich. Mit der Einrichtung der geplanten Fahrradspuren auf dem Anlagenring an dieser Stelle kann die Maßnahme wieder entfallen. Begründung: Anlässlich wiederholter Baustellen auf dem Anlagenring an der Einfahrt der U-Bahnlinie U5 in den Tunnelmund wurde die innere Fahrspur abgesperrt. Dies erfolgte kurz vor der U-Bahn-Einfahrt bis hinter dem Fußgängerüberweg zwischen Grünanlage und der Verkehrsinsel am unteren Ende der Eckenheimer Landstraße. Die Absperrungen hatten keine negativen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss (es blieben ja drei Fahrspuren übrig) brachten aber eine deutliche Verbesserung für den die Straße querenden Fußgängerverkehr. Der Querschnitt des breiten Anlagenrings war durch die gesperrte Spur reduziert und der Kurvenbereich war viel besser einzusehen.