Sperrung der inneren Autospur am Anlagenring bei der Einfahrt der U5 in den Tunnel
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Bisheriger Verlauf
13.05.2024
04.07.2024
06.12.2024
Antrag Ortsbeirat
Sperrung der inneren Autospur am Anlagenring bei der Einfahrt der U 5 in den Tunnel
Details im PARLIS OF_717-3_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Sperrung der inneren Autospur am Anlagenring bei der Einfahrt der U5 in den Tunnel
Details im PARLIS OM_5719_2024Stellungnahme des Magistrats
Sperrung der inneren Autospur am Anlagenring bei der Einfahrt der U5 in den Tunnel
Details im PARLIS ST_2107_202413.05.2024
Antrag Ortsbeirat
Sperrung der inneren Autospur am Anlagenring bei der Einfahrt der U 5 in den Tunnel
Details im PARLIS OF_717-3_202404.07.2024
Anregung Ortsbeirat
Sperrung der inneren Autospur am Anlagenring bei der Einfahrt der U5 in den Tunnel
Details im PARLIS OM_5719_202406.12.2024
Stellungnahme des Magistrats
Sperrung der inneren Autospur am Anlagenring bei der Einfahrt der U5 in den Tunnel
Details im PARLIS ST_2107_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5719 entstanden aus Vorlage: OF 717/3 vom 13.05.2024
Betreff: Sperrung der inneren Autospur am Anlagenring bei der Einfahrt der U5 in den Tunnel
Der Magistrat wird gebeten, am Anlagenring im Abschnitt zwischen der Einfahrt der U-Bahn- Linie U5 in den Tunnel und bis hinter den Fußgängerüberweg die innere Autospur dauerhaft abzusperren. Dies dient der Sicherheit der querenden Fußgänger und Radfahrer durch den verringerten Straßenquerschnitt (Räumungsdauer) und der besseren Einsehbarkeit im durch Büsche unübersichtlichen Kurvenbereich. Zusätzlich soll ein großer Gelbblinker zur Sicherheit der Fußgänger installiert werden. Mit der Einrichtung der geplanten Fahrradspuren auf dem Anlagenring an dieser Stelle kann die Maßnahme wieder entfallen. Begründung:
Anlässlich wiederholter Baustellen auf dem Anlagenring an der Einfahrt der U-Bahn-Linie U5 in den Tunnel wurde die innere Fahrspur abgesperrt. Dies erfolgte kurz vor der U-Bahn-Einfahrt bis hinter den Fußgängerüberweg zwischen Grünanlage und Verkehrsinsel am unteren Ende der Eckenheimer Landstraße. Die Absperrungen hatten keine negativen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss (es blieben ja drei Fahrspuren übrig), brachten aber eine deutliche Verbesserung für den die Straße überquerenden Fußgängerverkehr. Der Querschnitt des breiten Anlagenrings war durch die gesperrte Spur reduziert und der Kurvenbereich war viel besser einzusehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2107
Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1