Werbung im öffentlichen Raum: Verbesserungen für die Stadtteile aushandeln/Richtlinie für Licht im öffentlichen Raum erarbeiten
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Thematik der werbefinanzierten Toilettenhäuschen und der digitalen Werbeanlagen im öffentlichen Raum. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verknüpfung von Außenwerbung und Toilettenanlagen nicht zulässig ist und dass bei der Neuvergabe der Werberechte das Thema Lichtverschmutzung berücksichtigt wird.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Zu
- Die Thematik der werbefinanzierten Toilettenhäuschen ist nicht neu. Bereits im Rahmen einer Sektorenuntersuchung des Bundeskartellamts 2009 wurden solche Kopplungsgeschäfte als wettbewerbsrechtlich problematisch beurteilt, in der Folge hat die Stadt Frankfurt am Main für die Ausschreibung 2018 bewusst auf die Weiterführung dieser Kopplung verzichtet. Da im Rahmen eines persönlichen Austauschs mit dem Bundeskartellamt am 22.08.2022 unter Teilnahme des Leiters des Revisionsamtes der Stadt Frankfurt am Main an diesem Grundsatz durch die Kartellbehörde auch weiterhin festgehalten wird, ist die Verknüpfung von Außenwerbung und Toilettenanlagen, öffentliche WLAN-Zugangspunkte etc., auch weiterhin nicht zulässig. Zu
- Der Komplex "Digitale Werbeanlagen" wird bei der Neuvergabe der Werberechte dezidiert vertraglich geregelt werden. Hierbei wird auch das Thema Lichtverschmutzung eine dezidierte Rolle spielen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juni 2023MM 106Konzept Werbung im öffentlichen Raum Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 25. September 2023OFOF 588/9Werbung im öffentlichen Raum: Verbesserungen für die Stadtteile aushandeln/Richtlinie für Licht im öffentlichen Raum erarbeitenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. Oktober 2023OAOA 401Werbung im öffentlichen Raum: Verbesserungen für die Stadtteile aushandeln/Richtlinie für Licht im öffentlichen Raum erarbeiten Vortrag des Magistrats vom 30.06.2023, M 106Anregung
- 6. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 75 WochenSTST 2109Werbung im öffentlichen Raum: Verbesserungen für die Stadtteile aushandeln/Richtlinie für Licht im öffentlichen Raum erarbeitenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab