Werbung im öffentlichen Raum: Verbesserungen für die Stadtteile aushandeln/Richtlinie für Licht im öffentlichen Raum erarbeiten
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung wir gebeten, der Magistrat wird gebeten: (1) bei der Vertragsverhandlung über Werbung im öffentlichen Raum ab 2026 auch zu berücksichtigen, dass es wünschenswert wäre, mit den an einer Konzession interessierten Firmen über die Errichtung von (ggf. mit Werbung versehenen) Toilettenstandorten gemäß Toilettenkonzept und der dazugehörigen Anträge der Ortsbeiräte zu verhandeln, so dass für die Beanspruchung des öffentlichen Raums auch vor Ort in den Stadtteilen konkrete Gegenleistungen sichtbar werden. Alternativ könnte der Magistrat darüber zu verhandeln, an geeigneten Werbestandorten WLAN-Zugangspunkte einzurichten, die sich in ein Gesamtkonzept für ein öffentliches WLAN der Stadt Frankfurt einfügen. Auch weitere Konzepte, wie etwa die Aufstellung und Pflege von Pflanztrögen, wären denkbar. (2) Auf Seite 18 wird im Anhang zu M106/23 das neue Format "Digitale Werbeanlagen" eingeführt, für das zukünftig auch eine Konzession vergeben werden soll. Dazu sollen "entsprechende Vorgaben" gemacht werden, die auch das Thema Lichtverschmutzung andressieren. Alternativ dazu, das Thema Lichtverschmutzung separat und nur für einzelne Werbeformen zu regeln, soll der Magistrat eine allgemeingültige Richtlinie zum Umgang mit Licht im Außenbereich erarbeiten, wie sie etwa aus der Stadt Fulda bekannt ist.
Begründung
Zu 1: Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass das vorgelegte Konzept restriktiv mit Werbeformaten- und Standorten umgeht, denn diese stellen einen schweren Eingriff in das Stadtbild dar. Beispielsweise die Errichtung der "City-Light-Säulen" hat in den letzten Jahren zu einiger Unzufriedenheit geführt: Teilweise wurden se zulasten der Gehwege errichtet und auch aufgrund ihrer Größe als massive Eingriffe wahrgenommen. Bei der künftigen Neuvergabe von Werbekonzessionen soll nicht nur berücksichtigt werden, wie die Stadt einen maximalen finanziellen Ertrag erreichen kann, sondern auch, welche für den öffentlichen Raum bedeutsame Infrastruktur als "Ausgleich" errichtet werden kann, damit die Bürgerinnen und Bürger vor Ort nicht nur die negativen Folgen von Werbeträgern beobachten können, sondern auch von Verbesserungen profitieren können, die durch die konzessionierten Unternehmen errichtet werden. Zu 2: Nicht nur zum Thema Werbung im öffentlichen Raum, sondern auch zum Thema "Licht im öffentlichen Raum" sollte es eine einheitliche Richtlinie geben - es greifen die gleichen Argumente wie vom Magistrat zum Thema Werbung vorgebracht.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
zu 1. 3 GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 1 GRÜNE, CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Zurückstellung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung)
zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)