Werbung im öffentlichen Raum: Verbesserungen für die Stadtteile aushandeln/Richtlinie für Licht im öffentlichen Raum erarbeiten
Zusammenfassung
Der Vorschlag zielt darauf ab, die Werbung im öffentlichen Raum zu verbessern und eine Richtlinie für Licht im öffentlichen Raum zu erarbeiten. Dies soll durch Verhandlungen mit Werbefirmen geschehen, um konkrete Gegenleistungen für die Stadtteile zu schaffen. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung des Stadtbildes und der Infrastruktur für die Bürger.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird gebeten, bei der Vertragsverhandlung über Werbung im öffentlichen Raum ab 2026 auch zu berücksichtigen, dass es wünschenswert wäre, mit den an einer Konzession interessierten Firmen über die Errichtung von (ggf. mit Werbung versehenen) Toilettenstandorten gemäß Toilettenkonzept und der dazugehörigen Anträge der Ortsbeiräte zu verhandeln, sodass für die Beanspruchung des öffentlichen Raums auch vor Ort in den Stadtteilen konkrete Gegenleistungen sichtbar werden. Alternativ könnte der Magistrat darüber verhandeln, an geeigneten Werbestandorten WLAN-Zugangspunkte einzurichten, die sich in ein Gesamtkonzept für ein öffentliches WLAN der Stadt Frankfurt einfügen. Auch weitere Konzepte, wie etwa die Aufstellung und Pflege von Pflanztrögen, wären denkbar.
- Auf Seite 18 wird im Anhang zu M 106 das neue Format "Digitale Werbeanlagen" eingeführt, für das zukünftig auch eine Konzession vergeben werden soll. Dazu sollen "entsprechende Vorgaben" gemacht werden, die auch das Thema Lichtverschmutzung andressieren. Alternativ dazu, das Thema Lichtverschmutzung separat und nur für einzelne Werbeformen zu regeln, wird der Magistrat gebeten, eine allgemeingültige Richtlinie zum Umgang mit Licht im Außenbereich zu erarbeiten, wie sie etwa aus der Stadt Fulda bekannt ist.
Begründung
zu 1.: Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass das vorgelegte Konzept restriktiv mit Werbeformaten und Standorten umgeht, denn diese stellen einen schweren Eingriff in das Stadtbild dar. Beispielsweise die Errichtung der City-Light-Säulen hat in den letzten Jahren zu einiger Unzufriedenheit geführt: Teilweise wurden sie zulasten der Gehwege errichtet und auch aufgrund ihrer Größe als massive Eingriffe wahrgenommen. Bei der künftigen Neuvergabe von Werbekonzessionen soll nicht nur berücksichtigt werden, wie die Stadt einen maximalen finanziellen Ertrag erreichen kann, sondern auch, welche für den öffentlichen Raum bedeutsame Infrastruktur als Ausgleich errichtet werden kann, damit die Bürgerinnen und Bürger vor Ort nicht nur die negativen Folgen von Werbeträgern beobachten können, sondern auch von Verbesserungen profitieren können, die durch die konzessionierten Unternehmen errichtet werden. zu 2.: Nicht nur zum Thema Werbung im öffentlichen Raum, sondern auch zum Thema Licht im öffentlichen Raum sollte es eine einheitliche Richtlinie geben - es greifen die gleichen Argumente wie vom Magistrat zum Thema Werbung vorgebracht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juni 2023MM 106Konzept Werbung im öffentlichen Raum Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 25. September 2023OFOF 588/9Werbung im öffentlichen Raum: Verbesserungen für die Stadtteile aushandeln/Richtlinie für Licht im öffentlichen Raum erarbeitenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. Oktober 2023Sie sind hierOAOA 401Werbung im öffentlichen Raum: Verbesserungen für die Stadtteile aushandeln/Richtlinie für Licht im öffentlichen Raum erarbeiten Vortrag des Magistrats vom 30.06.2023, M 106Anregung
- 6. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 75 WochenSTST 2109Werbung im öffentlichen Raum: Verbesserungen für die Stadtteile aushandeln/Richtlinie für Licht im öffentlichen Raum erarbeitenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf13 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 106 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 759 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 824 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage OA 401 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 106 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 759 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 824 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 401 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 106 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 759 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 824 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 401 auf den Ältestenausschuss delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt, gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung der Delegation) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt, gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung der Delegation) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt, gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung der Delegation) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt, gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung der Delegation)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage M 106 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage NR 759 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage NR 824 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 401 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage M 106 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage NR 759 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage NR 824 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 401 wird zur nochmaligen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung der Vorlage)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 106 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Gewerbetreibende, deren Beschilderung durch Gerüste oder Zäune beeinträchtigt wird, beantragen können, im gleichen Umfang Werbung für ihr Gewerbe an Zäunen und Gerüsten anzubringen. Auch Kundenstopper, die eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 gewährleisten, sollen weiterhin zulässig sein. In Bereichen mit hohem Aufkommen von zu Fußgehenden soll die verbleibende Gehwegbreite zwischen 2,00m - 3,50m betragen. Im Vorgriff auf die Ausschreibung von Werberechten für den öffentlichen Raum soll zudem auch die Möglichkeit einer digitalen Kommunikation in der Außenwerbung als Teil der Stadtinformation und Gefahrenwarnung geprüft und ggf. integriert werden. Bei den neuverhandelten Verträgen mit den Werbefirmen ist darauf zu achten, dass bei Aufstellung der City-Light-Säule und City-Light-Poster mindestens eine Restgehwegbreite von 1,50 m, idealerweise jedoch von 2,20m verbleibt. Daneben soll geprüft werden, ob Festlegungen getroffen werden können, die über die Anforderungen des Leitfadens des Deutschen Werberates hinausgehen, um diskriminierende und gesundheitsgefährdende Darstellungen, wie z.B. Alkohol- und Drogenkonsum, zu vermeiden. 2. Die Vorlage NR 759 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 824 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 401 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 824 und der o.g. Maßgabe), AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 106 = Ablehnung, NR 759 = Annahme, NR 824 = Ablehnung, OA 401 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 106 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Gewerbetreibende, deren Beschilderung durch Gerüste oder Zäune beeinträchtigt wird, beantragen können, im gleichen Umfang Werbung für ihr Gewerbe an Zäunen und Gerüsten anzubringen. Auch Kundenstopper, die eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Meter gewährleisten, sollen weiterhin zulässig sein. In Bereichen mit hohem Aufkommen von zu Fußgehenden soll die verbleibende Gehwegbreite zwischen 2,00 Meter bis 3,50 Meter betragen. Im Vorgriff auf die Ausschreibung von Werberechten für den öffentlichen Raum soll zudem auch die Möglichkeit einer digitalen Kommunikation in der Außenwerbung als Teil der Stadtinformation und Gefahrenwarnung geprüft und ggf. integriert werden. Bei den neuverhandelten Verträgen mit den Werbefirmen ist darauf zu achten, dass bei Aufstellung der City-Light-Säule und City-Light-Poster mindestens eine Restgehwegbreite von 1,50 Meter, idealerweise jedoch von 2,20 Meter verbleibt. Daneben soll geprüft werden, ob Festlegungen getroffen werden können, die über die Anforderungen des Leitfadens des Deutschen Werberates hinausgehen, um diskriminierende und gesundheitsgefährdende Darstellungen, wie z. B. Alkohol- und Drogenkonsum, zu vermeiden. 2. Die Vorlage NR 759 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 824 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 401 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 824 und der o.g. Maßgabe), AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme); BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme