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Sicherheit im Ortsbezirk 1: Tempo 30 vor Kinderhaus Battonnstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung des Ortsbeirates, wird durch die Anbringung des Verkehrszeichens (VZ) 136-10 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Kinder" mit dem VZ 274-30 StVO "30" und dem Zusatz "Kindergarten" entsprochen. Die Verkehrszeichen werden auf einer Tafel angebracht und auf der Battonnstraße, nach der Einmündung Stoltzestraße angebracht. Das dort vorhandene VZ 274-40 "40" StVO wird entfernt. Die Signalanlage Allerheiligenstraße/Langestraße verfügt bereits über eine ÖPNV - Priorisierung. Da es sich bei dem Enforcement-Trailer, laut Erlass des Ministeriums des Inneren und Sport zur "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden", um eine stationäre Anlage handelt, müssen alle Standorte die hierzu verbindlichen Vorgaben einhalten und bei der HöMS (Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit) beantragt werden. Prioritär sind dabei Örtlichkeiten zu wählen, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen (Unfallschwerpunkte) oder die zu den besonders schutzwürdigen Örtlichkeiten, wie beispielsweise Fußgängerüberwege zählen. Neben dem Erfüllen der Voraussetzungen gemäß Erlasslage müssen sich die Standorte des gesamten Stadtgebiets auch an der tatsächlichen Notwendigkeit orientieren und geeignet sein, um den Anhänger über mehrere Tage hinweg abstellen zu können. In der Battonnstraße liegen weder Unfallhäufungsstellen noch andere Auffälligkeiten vor. Damit sind die nötigen Voraussetzungen für einen Antrag auf Genehmigung eines Standortes für den Enforcement-Trailer nicht erfüllt. Die Battonnstraße wurde in den letzten Wochen bereits mehrfach von der Städtischen Verkehrspolizei aufgesucht. Eine Testmessung konnte mangels freier Abstellfläche für das Messfahrzeug noch nicht erfolgen. Die Städtische Verkehrspolizei wird - abhängig von den Messergebnissen der Testmessung - mobile Geschwindigkeitskontrollen durchführen.

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