Verbesserung der Situation für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen in der Dortelweiler Straße
Stellungnahme des Magistrats
Die Beeinträchtigung des subjektiven Verkehrssicherheitsgefühls kann nachvollzogen werden. Gleichwohl hält der Magistrat insbesondere an Punkt 2 seiner Stellungnahme vom 22. Juli 2022, ST 1684, fest: "Der Magistrat sieht derzeit keine Verbesserungsmöglichkeiten für den Fußverkehr in diesem Bereich. Der Gehweg im Bereich des Wasserparks erfüllt mit einer Breite von 1,50 Meter die Mindestanforderung. Poller können aufgrund der geringen Gehwegbreite nicht installiert werden. Eine Verbreiterung wäre nur unter Einbeziehung von Grundstücksteilen des Wasserparks möglich. Bereits heute liegt der Gehweg zu zwei Dritteln auf diesem Grundstück. Die Fläche befindet sich nicht im städtischen Eigentum. Da der Gehweg auf der gegenüberliegenden Seite - auch im weiteren Straßenverlauf - mindestens zwei Meter breit und durch Parkbuchten von der Fahrbahn getrennt ist, erachtet der Magistrat die Gesamtsituation als ausreichend und sieht von baulichen Maßnahmen ab." Die vorhandene Querschnittsaufteilung ist bei der zur Verfügung stehenden Verkehrsflächenbreite alternativlos - auch wenn sie nachvollziehbar an vielen Stellen unbefriedigend für den Fußverkehr ist. Im genannten Abschnitt beträgt die Fahrbahnbreite überwiegend sechs Meter, wodurch keine separaten Radverkehrsanlagen markiert werden können.