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Verbesserung der Situation für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen in der Dortelweiler Straße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 3
223 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 3 fordert den Magistrat auf, Vorschläge zur Verbesserung der Situation für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen in der Dortelweiler Straße zu erarbeiten. Dies geschieht aufgrund unzureichender Antworten auf vorherige Anfragen und der anhaltenden Unzufriedenheit der Bürger*innen mit der Verkehrssituation.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, weitere Vorschläge zur Verbesserung der Situation der Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen zu erarbeiten und den betroffenen Ortsbeiräten vorzulegen. Diese sollten auch die Situation am Kreisel Dortelweiler Straße/Valentin-Senger-Straße einbeziehen. Der Ortsbeirat bittet bei der Beantwortung um Beteiligung der Fußgänger- und Radfahrbeauftragten.

Begründung

Der Ortsbeirat ist mit den Antworten aus den Stellungsnahmen zur Dortelweiler Straße noch nicht zufrieden (beispielsweise Stellungnahme ST 1684 aus 2022) und erhält hierzu weiterhin Anfragen aus der Öffentlichkeit. In der schmalen Dortelweiler Straße herrscht reger Verkehr und es wird zu schnell gefahren. Im Wesentlichen geht es um den Abschnitt ab dem Kreisel der Valentin-Senger-Straße, entlang des Wasserparks und des Bornheimer Friedhofs bis zu den Gärtnereien. Die Bürgersteige sind oft schmal, es fehlen Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und es sind keine Radfahrstreifen vorhanden. Zusammenfassend wird die dortige Situation für Fußgänger und Radfahrer als unsicher und unbequem bezeichnet. Dies gilt in einem Bereich, der gerade zwischen Wasserpark, Friedhof, Gärten und als Verbindung zwischen Günthersburgpark und Lohrberg intensiv fußläufig und radfahrend genutzt wird. Die eine vorhandene Fußgängerampel sollte da nicht das Maß aller Dinge sein.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. August 2020OFOF 934/3Schulbauten im Bebauungsplan GünthersburghöfeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 27. August 2020OMOM 6424Schulbauten im Bebauungsplan GünthersburghöfeDirektanregung
  3. 11. Januar 2021STST 2Schulbauten im Bebauungsplan GünthersburghöfeStellungnahme
  4. 10. März 2022OFOF 258/3Verkehrssicherheit auf der Dortelweiler StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 28. März 2022VV 373Verkehrssicherheit auf der Dortelweiler StraßeAnfrage
  6. 22. Juli 2022STST 1684Verkehrssicherheit auf der Dortelweiler StraßeStellungnahme
  7. 13. Mai 2024OFOF 719/3Verbesserung der Situation für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen in der Dortelweiler StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  8. 4. Juli 2024Sie sind hier
    OMOM 5720Verbesserung der Situation für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen in der Dortelweiler Straße
    Direktanregung
  9. 6. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 223 WochenSTST 2124Verbesserung der Situation für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen in der Dortelweiler StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 33 · 07.11.2024
TO I, TOP 49
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

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