Schulbauten im Bebauungsplan Günthersburghöfe
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, im Bebauungsplan Nr. 880 einen Grundschulstandort sowie eine weiterführende Schule im Ernst-May-Viertel zu integrieren. Dies soll durch die Überarbeitung der ursprünglichen Planungen geschehen, ohne bestehende Grünflächen zu beeinträchtigen. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte schulische Infrastruktur in der Region.
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Neues zu Wasserpark per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat wurde mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 1053 vom 23.02.2017, zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 880 und hierbei mit der Realisierung eines Grundschulstandorts beauftragt. Zusätzlich wurde der Magistrat beauftragt, zu prüfen, ob im gesamten Planungsgebiet des Ernst-May-Viertels eine weiterführende Schule vorgesehen werden soll und ob diese Schule im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 880 -Friedberger Landstraße / südlich Wasserpark ("Günthersburghöfe") vorgesehen werden muss. Nachdem entschieden worden war, dass eine weiterführende Schule im Erst-May-Viertel vorgesehen werden soll, hat sich der Suchkreis auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 880 reduziert. Anhand detaillierter Vorgaben zu den Raumprogrammen der vierzügigen Grundschule und des sechszügigen Gymnasiums wurden Varianten geprüft, mit denen es möglich ist, beide Schulen im Plangebiet zu integrieren, ohne dass sich das Konzept "Günthersburghöfe" ändert. Das Ergebnis ist, dass an dem Siegerentwurf vorgesehenen Grundschulstandort an der Dortelweiler Straße im Norden des Plangebietes eine weiterführende Schule untergebracht werden kann. Dies ist möglich, weil der Wettbewerbsentwurf über die Grundschule hinaus an dem Standort eine mehrzügige Kita inklusive Freiflächen sowie zusätzliche Flächen für weitere Infrastruktureinrichtungen vorgesehen hatte. Das Grundstück weist deshalb eine Größe auf, die auch für ein sechszügiges Gymnasium ausreicht. Im Zuge der weiteren Überarbeitung wurden für die vierzügige Grundschule südlich der Hungener Straße und für die Kita in dem Block nördlich der der Hungener Straße alternative Standorte gefunden. Dadurch reduzieren sich an diesen Stellen die ursprünglich vorgesehenen Grundstücksflächen und Geschossflächen für Wohnen und Gewerbe. Durch die Überplanung findet kein zusätzlicher Eingriff in oder eine Reduzierung von bestehenden oder geplanten privaten oder öffentlichen Grünflächen statt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. August 2020OFOF 934/3Schulbauten im Bebauungsplan GünthersburghöfeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. August 2020OMOM 6424Schulbauten im Bebauungsplan GünthersburghöfeDirektanregung
- 11. Januar 2021Sie sind hierSTST 2Schulbauten im Bebauungsplan GünthersburghöfeStellungnahme
- 10. März 2022OFOF 258/3Verkehrssicherheit auf der Dortelweiler StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. März 2022VV 373Verkehrssicherheit auf der Dortelweiler StraßeAnfrage
- 22. Juli 2022STST 1684Verkehrssicherheit auf der Dortelweiler StraßeStellungnahme
- 13. Mai 2024OFOF 719/3Verbesserung der Situation für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen in der Dortelweiler StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Juli 2024OMOM 5720Verbesserung der Situation für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen in der Dortelweiler StraßeDirektanregung
- 6. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 223 WochenSTST 2124Verbesserung der Situation für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen in der Dortelweiler StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab