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- Tödliche Polizeischüsse auf Menschen in psychischen AusnahmesituationenB06.12.2024
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 454 Betreff: Tödliche Polizeischüsse auf Menschen in psychischen Ausnahmesituationen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.09.2024, § 5112 - A 296/24 Linke, B 300/24 - Aufgrund der Zuständigkeit der Landespolizei bei den Fragen 1 bis 5 wurde diese über das Polizeipräsidium Frankfurt um Stellungnahme gebeten. Da es sich jedoch um ein laufendes Strafverfahren handelt, wurde mitgeteilt, dass von dort derzeit keine Stellungnahme abgegeben werden kann. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt wurde um Auskunft gebeten, wann voraussichtlich mit den Antworten gerechnet werden kann. Aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage gibt die Staatsanwaltschaft allerdings keine Informationen hierüber weiter. Zu den Punkten 6 bis 8 liegen dem Magistrat folgende Erkenntnisse vor: Zu 6: Der Sozialpsychiatrische Dienst wird bei Polizeieinsätzen in Hessen nicht hinzugezogen, da es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt. Die psychologische Einsatzunterstützung ist fester Bestandteil der Polizeiarbeit in Hessen und wird vom "Zentrum für polizeipsychologische Dienste und Services" wahrgenommen. Zu 7: Der Magistrat ist in den letzten Jahren in Frankfurt kein anderer Fall bekannt geworden, bei dem ein psychisch erkrankter Mensch im Rahmen eines Polizeieinsatzes ums Leben kam. Dem Magistrat ist auch nicht bekannt, ob sich die in der Anfrage der Stadtverordneten erwähnten Personen in einer "psychischen Ausnahmesituation" befanden. Im Rahmen der Koordinierungstreffen nach § 6 (3) PsychKHG sollen die psychiatrische Versorgung und die Hilfsangebote vor Ort analysiert werden. Das Ziel ist Unterbringungen zu vermeiden und die psychiatrische Versorgung sowie die Hilfsangebote vor Ort anzupassen und weiterzuentwickeln. Die Aufarbeitung tödlicher Polizeieinsätze erfolgt nicht in den Koordinierungstreffen, sondern obliegt der Justiz. Zu 8: Die Umsetzung der Leitlinie "Vermeidung von Zwang" betrifft viele Bereiche des gemeindepsychiatrischen Bereichs, neben dem Sozialpsychiatrischen Dienst vor allem die psychiatrischen (und auch somatischen) Kliniken und Träger komplementärer Versorgungsangebote mit einer Vielzahl von psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen sowie verschiedenen Unterstützungsangeboten. Aber auch besondere Wohnformen, niedergelassene Fachärzt:innen und Psychotherapeut:innen müssen mitbedacht werden. Allen Frankfurter Institutionen und Organisationen, die mit psychisch erkrankten Menschen beschäftigt sind, wurden die Leitlinien bekannt gemacht. Derzeit läuft ein dreijähriges Forschungsprojekt, das mit 900.000 Euro gefördert wird. Hier wird - lediglich im klinischen Kontext - die Messbarkeit der Umsetzung erprobt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 29.05.2024, A 296 Bericht des Magistrats vom 05.08.2024, B 300 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.01.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 454 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 32. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 27.01.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 454 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 5622, 32. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 27.01.2025 Aktenzeichen: 32-4
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Umbenennung Mitscherlichplatz in Platz der Unwirtlichkeit unserer StädteB06.12.2024
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 455 Betreff: Umbenennung Mitscherlichplatz in Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte Vorgang: OI 71/24 OBR 2 Der Magistrat hat seinerzeit in Abstimmung mit den Ortsbeiräten unter anderem die Grund-sätze der Straßenbenennung im "Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main" festgelegt, um jeden Straßenbenennungsbeschluss nach den gleichen, bewährten Leitlinien zu behandeln. Dabei ist für Umbenennungen ein enger Rahmen gesteckt. Gleichwohl sieht der Magistrat die Möglichkeit des "Umzugs" eines Straßennamens, wenn an ihn keine Adressen geknüpft sind und somit keine Unannehmlichkeiten für Anliegerinnen und Anlieger verbunden sind. So steht einer Neuverwendung der Bezeichnung "Mitscherlichplatz" an anderer Stelle mit gleichzeitiger Aufhebung der ursprünglichen Benennung an der alten Stelle nichts im Wege. Für eine Neubenennung des ursprünglichen Mitscherlichplatzes gelten jedoch die gleichen Kriterien, die bei allen Neubenennungen anzuwenden sind: Straßennamen sind entsprechend der Ziffer 2.1.2 des Leitfadens insbesondere von historischen Gewannbezeichnungen, von lokalen historischen Gegebenheiten, bedeutsamen Ereignissen oder von um das Gemeinwohl verdienten Persönlichkeiten herzuleiten. Nach Ziffer 2.1.3 des Leitfadens sollen Straßennamen aus höchstens 25 Zeichen bestehen. Die vorgeschlagene Bezeichnung "Platz der Unwirtlichkeit unserer Städte" übersteigt die Maximalzeichenzahl, sodass eine Beschilderung aus technischen Gründen nicht realisierbar ist, (Schild wird zu lang). Der Magistrat regt daher an, dass der OBR eine Platzbezeichnung beschließt, die die Maximalzeichenzahl berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 09.09.2024, OI 71 Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 455 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 5617, 36. Sitzung des OBR 2 vom 20.01.2025 Aktenzeichen: 61-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Nachtbürgermeister/Nachtbürgermeisterin für FrankfurtB06.12.2024
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 456 Betreff: Nachtbürgermeister/Nachtbürgermeisterin für Frankfurt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 19.09.2024, § 5196 - E 69/16 CDU/SPD/GRÜNE, B 240/24 - Frankfurt am Main ist eine lebendige Metropole, die mit ihrem kulturellen, wirtschaftlichen und Freizeitangebot sowohl tagsüber als auch nachts ein abwechslungsreiches Erlebnis bietet. Die Stadt stellt hohe Ansprüche an die Lebensqualität ihrer Bürger und Gäste und setzt auf eine dynamische Entwicklung. Allerdings sieht sich das städtische Nachtleben zunehmend strukturellen Herausforderungen gegenüber, wie steigenden Preisen, der Verdrängung von Clubs und Treffpunkten sowie Sicherheitsbedenken. Hinzu kommt die zunehmende Nutzung öffentlicher Plätze als Erholungsorte nach Geschäftsschluss. In vielen deutschen und europäischen Großstädten wurde daher die Position des Nachtbürgermeisters eingeführt, um solche Herausforderungen anzugehen. Frankfurt jedoch hat sich bewusst für ein mehrköpfiges Gremium entschieden: den sogenannten Nachtrat. Diese Entscheidung spiegelt die komplexen Anforderungen der Frankfurter Nachtszene wider und soll sicherstellen, dass alle Interessen gleichermaßen berücksichtigt werden. Der Nachtrat setzt sich aus 13 Mitgliedern zusammen, die ihre Expertise in Bereichen wie Clubs und Vernetzung, Sport und Konzerte, Jugend und weiteren relevanten Themen der Nachtökonomie einbringen. Diese kollektive Struktur ermöglicht eine umfassende Vertretung der vielfältigen Interessen der Nachtszene, von Gastronomie und Kultur bis hin zur Zivilgesellschaft. Sie fördert den konstruktiven Austausch und die Koordination unter den Beteiligten und gewährleistet politische Unabhängigkeit. Die Stabsstelle Stadtmarketing übernimmt die organisatorische Unterstützung des Nachtrats und fungiert als Bindeglied zur Stadtverwaltung. Sie sorgt dafür, dass die Anliegen des Nachtrats in relevante Gremien eingebracht und aktuelle Entwicklungen transparent gemacht werden. Auf diese Weise kann der Nachtrat seine Impulse gezielt setzen und zur Weiterentwicklung des Nachtlebens beitragen. Der Nachtrat verfolgt eine langfristige Vision: Frankfurt soll zu einer 24-Stunden-Stadt werden, die ein lebendiges Stadtbild sowohl tagsüber als auch nachts bietet. Dabei wird eine nahtlose Verbindung zwischen Tages- und Nachtaktivitäten angestrebt, um das urbane Leben dynamischer zu gestalten. Geplante Projekte wie die "Frankfurter Nächte" sollen das Nachtangebot fördern und die bestehende Tourismusstudie aktualisiert werden, um das Potenzial der Nachtökonomie besser zu erfassen. Ein offener Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern ist dem Nachtrat besonders wichtig. Geplante Formate wie öffentliche Sitzungen und Bürgerfragestunden bieten den Frankfurterinnen und Frankfurtern die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung des Nachtlebens teilzunehmen. Dieser Austausch fördert das Verständnis und die Akzeptanz für die Entwicklungen in der Nachtökonomie und stärkt das Vertrauen in die Arbeit des Nachtrats. Die Frankfurter Nachtökonomie steht vor der Herausforderung, unterschiedliche Interessen miteinander in Einklang zu bringen: dem Wunsch nach einem abwechslungsreichen Nachtleben für Einheimische und Touristen sowie den Belangen des Lärmschutzes und der Sicherheit. Der Nachtrat fungiert als Plattform für den Dialog und den Ausgleich dieser Interessen, ist jedoch keine Beschwerdestelle oder übernimmt Aufgaben der Stadtpolizei. Nach einer zweijährigen Laufzeit wird der Nachtrat evaluiert, um die Ergebnisse seiner Initiativen und Projekte zu bewerten und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Mit der Einführung des Nachtrats unternimmt Frankfurt einen wichtigen Schritt, um ein nachhaltiges und harmonisches Nachtleben zu fördern, das die vielfältigen Bedürfnisse seiner Bevölkerung berücksichtigt. Als kollektives Gremium repräsentiert der Nachtrat die bunte Vielfalt der Stadt und bringt neue Impulse für eine lebendige Nachtkultur. Durch enge Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung wird die Nachtökonomie als zentraler Bestandteil der städtischen Identität gestärkt, sodass Frankfurt auch in Zukunft eine Stadt bleibt, die rund um die Uhr erlebbar ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 25.01.2019, E 69 Bericht des Magistrats vom 17.06.2024, B 240 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 14.01.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 456 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5623, 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.01.2025 Aktenzeichen: 00-40
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Sanierung und Umbau der KleinmarkthalleB06.12.2024
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 457 Betreff: Sanierung und Umbau der Kleinmarkthalle Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 19.09.2024, § 5058 - NR 1139/08 GRÜNE, B 200/24 - Zwischenbericht: Mit Erteilung der Baugenehmigung für die Sanierung der Haustechnik der Kleinmarkthalle im August 2024 startete die Erstellung der Ausführungsplanung, die die Grundlage für die Ausschreibung der Bauleistungen bilden wird. Der auf die Planung abgestimmte Neuaufbau der Sanitäranlagen im Untergeschoss musste aufgrund eines massiven Schadensbildes zeitlich und baulich vorgezogen werden. Die Inbetriebnahme erfolgte im Sommer 2024. Im nächsten Schritt wird die Heizungszentrale, die neu an das öffentliche Fernwärmenetz angebunden wird, hergerichtet. Weitere Berichte werden folgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 23.10.2008, NR 1139 Bericht des Magistrats vom 17.05.2024, B 200 Bericht des Magistrats vom 25.04.2025, B 162 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 457 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 11.02.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 457 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5732, 33. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 11.02.2025
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Demokratiebildung und politische Aufklärung an Schulen stärkenB06.12.2024
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 458 Betreff: Demokratiebildung und politische Aufklärung an Schulen stärken Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.09.2024, § 5173 - NR 970/24 CDU - Das Stadtschulamt fördert aktuell zwei Projekte der Bildungsstätte Anne Frank. Hierzu gehört das Projekt "Frankfurter Schulen schauen hin", welches zu Beginn vom Amt für mulitkulturelle Angelegenheiten (AmkA) finanziert wurde und im Jahr 2022 in die Zuständigkeit des Stadtschulamts wechselte. Das Projekt "Frankfurter Schulen schauen hin" zielt darauf ab, Fachkräfte der Jugendhilfe-programme an den Schulen sowie pädagogisches Personal der Ganztagsbetreuung in der Rassismus- und Antisemitismusprävention zu qualifizieren, sie für rassismus- und antisemi-tismuskritische Bildung zu sensibilisieren und weiterzubilden, um sie zu befähigen rassistische und antisemitische Feindbilder zu identifizieren und entsprechende Handlungsstrategien zu entwickeln. Im Fokus steht die Vermittlung von methodischen Kenntnissen in Kompetenztrainings und kooperativem Lernen. Im Jahr 2024 sind hierfür Mittel in Höhe von 75.000,- € bereitgestellt worden, die u.a. zur Planung und Durchführung verschiedene Fortbildungsformate genutzt werden. Weiterhin fördert das Stadtschulamt über Etatanträge die Projektwoche Antirassismus, die durch die Bildungsstätte Anne Frank gemeinsam mit der Bildungsinitiative Ferhat Unvar umgesetzt wird. Aus drei Etatanträgen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 stehen in Summe 50.000,- € zur Verfügung, die bisher vom Träger - aufgrund interner Gründe - nicht verausgabt worden sind. Aktuelle Gespräche mit der Bildungsstätte Anne Frank lassen erwarten, dass die Mittel in den Jahren 2024 (4.Quartal) + 2025 genutzt werden und Angebote für Schülerinnen und Schüler umgesetzt werden können. Zu Fragen 1.- 4.: Die interaktive Ausstellung, "Lernlabor - Anne Frank. Morgen mehr.", der Bildungsstätte Anne Frank bietet wertvolle Einblicke in die Themen Antisemitismus, Antirassismus und Diskriminierung und leistet einen wichtigen Beitrag zur Demokratiebildung. Nach wie vor begründet sich die Verantwortung für die Themen Demokratiebildung und Antisemitismus im Bildungsauftrag der Schulen selbst. Die Thematisierung der NS-Geschichte und des NS-Antisemitismus sind unverzichtbare Elemente des Schulunterrichts. Die Schulen können die Möglichkeit nutzen, einzelne Aspekte aus dem "Lernlabor" in ihren Unterricht zu integrieren, um die Schülerinnen und Schüler für die Geschichte des Nationalsozialismus, die Bedeutung von Toleranz und die Gefahren von Diskriminierung und Vorurteilen zu sensibilisieren. Durch Projektarbeiten, Diskussionen und den Einsatz von digitalen Medien können die Schülerinnen und Schüler die Themen vertiefen und in ihren eigenen Kontext übertragen. Die Ausstellung erfordert eine individuelle Betreuung durch geschulte Fachkräfte, um den Schülerinnen und Schülern eine angemessene und tiefergehende Auseinandersetzung mit den Themen zu ermöglichen. Für eine flächendeckende Teilnahme aller 9. und 10. Klassen (ca. 200 Klassen) in Form eines Kurzbesuchs von zwei Stunden im bestehenden Lernlabor würde die Bildungsstätte Anne Frank zusätzliche Mittel in Höhe von etwa 70.000,- € benötigen. In dieser Summe sind Honorarkosten für Trainerinnen und Trainer sowie anteilige Personalkosten für Koordination und Öffentlichkeitsarbeit enthalten. Die Räumlichkeiten des Lernlabors sind nicht erweiterbar, dies wurde bereits bei der Entwicklung des Lernlabors durch die Bildungsstätte geprüft. Das Lernlabor an einem anderen Ort neu aufzubauen wäre mit erheblichen Kosten verbunden und wird von der Bildungsstätte nicht priorisiert. Ein verpflichtender Besuch aller 9. und 10. Klassen wäre aus den genannten Gründen deshalb mit der gegebenen Infrastruktur zurzeit nicht umsetzbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.06.2024, NR 970 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 20.01.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 458 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) 32. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 23.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 458 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5614, 32. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 20.01.2025 Aktenzeichen: 40-7
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Antrag Nr. 6 des Jugendhilfeausschusses an die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 71 (4) SGB VIII zum Entwurf des Haushalt 2024/2025 (Beschluss des JHA vom 18.12.2023)B06.12.2024
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 459 Betreff: Antrag Nr. 6 des Jugendhilfeausschusses an die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 71 (4) SGB VIII zum Entwurf des Haushalt 2024/2025 (Beschluss des JHA vom 18.12.2023) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4994 - E 482/24 Jugendhilfeausschuss - Es ist aufgrund der späten Genehmigung des Haushalts und der Verausgabungsfrist bis zum Jahresende nicht möglich gewesen, die 2023 einmalig zusätzlich bereitgestellten Mittel zum gewünschten Ausbau der Jugendhilfe-Angebote an kooperativen Gesamtschulen, Gymnasien und Grundschulen einzusetzen. Das Stadtschulamt wird die Mittel als Übertrag anmelden, sodass sie nicht verloren gehen. Wirksamkeit und Erfolg der Jugendhilfe-Angebote basieren auf der Qualität, der Verlässlichkeit und Kontinuität der multiprofessionellen Kooperation in der Schule. Die Akquise geeigneter Fachkräfte, der Aufbau entsprechender Strukturen sowie die Entwicklung gemeinsamer Haltungen der unterschiedlichen Professionen erfordern Zeit. Vor diesem Hintergrund ist eine auf nur wenige Monate befristete Einstellung von Fachkräften weder sinnvoll noch praktikabel (angesichts des bekannten Fachkräftemangels). In diesem Sinne unterstützen und befürworten wir den Antrag Nr. 6 (E482) des JHA auf Verstetigung und Ausbau der Mittel nachdrücklich und vollumfänglich und begründen dies wie folgt: 1. Jugendhilfe an Grundschulen Aktuell sind in der Stadt Frankfurt von 81 Grundschulen (inkl. Grundstufen) 54 Grundschulen und Grundstufen der allgemeinbildenden Schulen mit dem Förderprogramm Jugendhilfe in der Grundschule (Modell 1) ausgestattet. Dies bedeutet pro Schulstandort die Ausstattung mit einer pädagogischen Fachkraft im Umfang einer 0,5 Personalstelle. Außerdem werden in allen sechs Bildungsregionen mit dem Modell 2 des Förderprogramms temporär schulübergreifende, regionsbezogene Angebote umgesetzt. Trotz von Schulen und Trägern formulierter, darüberhinausgehender Bedarfe, können aufgrund fehlender finanzieller Mittel aktuell keine weiteren Schulstandorte mit dem Förderprogramm Jugendhilfe in der Grundschule (Modell 1) ausgestattet werden. Grundschulkinder benötigen eine kontinuierliche, verlässliche Begleitung und Unterstützung an allen Schulstandorten. Mit dem Förderprogramm Jugendhilfe in der Grundschule erhalten sie eine bedarfsorientierte sozialpädagogische Unterstützung am Ort Schule. Diese umfasst Soziales Lernen, Begleitung von Übergängen, Kleingruppenangebote sowie ein professionelles Beratungsangebot. Die Etablierung und Unterstützung von Beteiligungsformaten an den Schulen, die Aufgaben im Zusammenhang mit der Sicherstellung des Kindeswohls, die Konzeption und Umsetzung von Angeboten wie dem Sozialen Lernen, erfordern eine kontinuierliche tägliche Anwesenheit der Jugendhilfe vor Ort. Um den Bedarfen der Kinder gerecht werden zu können, benötigen alle Grundschulen eine entsprechende, verlässliche personelle Grundausstattung. Aus fachlicher Sicht ist daher langfristig eine Ausstattung mit mind. 1,5 Personalstellen je Standort bzw. eine Ausstattung orientiert an den Schüler*innenzahlen (angelehnt an das Förderprogramm Jugendhilfe in der Schule) notwendig, um tragfähige Arbeitsstrukturen kontinuierlich zu etablieren und eine auskömmliche Präsenz der Fachkräfte sicherstellen zu können. Eine dauerhafte Verbindlichkeit der dafür benötigten Ressourcen ist erforderlich. 2. Jugendhilfe an Gymnasien Derzeit wird an Frankfurter Gymnasien bzw. an den Gymnasialzweigen der Kooperativen Gesamtschulen kein regelhaftes Jugendhilfeangebot seitens der Stadt Frankfurt umgesetzt. An der Bettinaschule wurde seit 2017 das zeitlich befristete Projekt "Haltekraft stärken" als Modell der integrierten Schulentwicklung unter Beteiligung eines Jugendhilfeangebotes durchgeführt. Das Projekt endete zum Schuljahresende 23/24. Mit der Vorstellung des neuen Mittelverteilers werden ab dem 01.09.2024 die Schüler*innen der Gymnasialzweige der Kooperativen Gesamtschulen im Sekundarstufenbereich 1 mit zur Berechnung der Jugendhilferessource herangezogen. Dies bedeutet an der Schule am Ried einer Erhöhung von 3 auf 4 Personalstellen und an der Otto-Hahn-Schule eine Erhöhung von 2,5 auf 4 Personalstellen. Die KGS Niederrad ist aufgrund ihres Schulkonzepts ebenfalls mit vier Personalstellen ausgestattet. Seit Beginn des Schuljahres 2018/19 erhalten Gymnasien und Kooperative Gesamtschulen mit der sogenannten "2. Säule" die Möglichkeit, Angebote in Kooperation mit der Jugendhilfe umzusetzen. Dies haben bisher neun Gymnasien / gymnasiale Oberstufen und drei Kooperative Gesamtschulen in Anspruch genommen, wobei die Nachfrage steigt. Bisher können diese Ansätze lediglich zeitlich befristet über die 2. Säule erfolgen. Die Problematik der zeitlichen Befristung wurde erläutert. Für die Schulen bietet die Einführung eines Jugendhilfeangebotes die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und die Chance, ihren Bildungsauftrag adäquat erfüllen zu können. Faktoren, die den Bildungserfolg beeinträchtigen und die jenseits von individuellem Leistungsvermögen liegen, können durch eine verlässliche Begleitung durch die Profession der Jugendhilfe flankiert werden. Dafür ist in einem ersten Schritt eine stufenweise Ausstattung von Gymnasien mit je zwei Fachkraftstellen sinnvoll. Dies entspricht der Mindestausstattung pro Schulstandort im Förderprogramm "Jugendhilfe in der Schule". Mit Blick auf die Schüler*innenzahlen an den Gymnasien, ist aus fachlicher Sicht perspektivisch eine zeitnah anschließende Anpassung der Fachkraftressource orientiert an Schüler*innenzahlen (analog zum Förderprogramm Jugendhilfe in der Schule) anzustreben. Voraussetzung für ein verstetigtes Jugendhilfeangebot an Gymnasien ist die Anpassung vorhandener Konzepte an die Schulform gemeinsam mit Schule. Für jede Schule ist außerdem ein Vergabeverfahren nach EU-Recht unter Beteiligung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Frankfurt erforderlich. Bezogen auf das Vergabeverfahren ist hier mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens acht Monaten pro Schulstandort zu rechnen. Für die aktuelle Haushaltsplanung 2026/2027 wird der Magistrat das neue Förderprogramm "Jugendhilfe in Gymnasien" mit einer Ausbaustrategie für alle 22 Schulen ab 2026 aufnehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 09.02.2024, E 482 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und AfD gegen Linke (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 SPD 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Die Partei gegen Linke (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 13 am 21.01.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 4 am 21.01.2025, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, Volt, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung) 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen 3 GRÜNE und Linke (= Zurückweisung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung); FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen Linke (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Die Vorlage B 459 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 13.02.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) 33. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 17.02.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 5733, 33. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 17.02.2025 Aktenzeichen: 51
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Digitale Daseinsvorsorge Nachhaltig Neu Denken - Meta-Antrag: Frankfurts Digitalisierungsstrategie 2.0 entwickelnB06.12.2024
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 460 Betreff: Digitale Daseinsvorsorge Nachhaltig Neu Denken - Meta-Antrag: Frankfurts Digitalisierungsstrategie 2.0 entwickeln Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2022, § 2625 - NR 523/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Der Magistrat ist sich seit längerer Zeit im Klaren darüber, dass eine Digitalisierungsstrategie notwendig ist, um die Digitalisierung stadtübergreifend, zielgerichtet und effizient voranzutreiben. Im Oktober 2022 hat die Stabsstelle Digitalisierung die KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) zur Durchführung einer Vorstudie beauftragt (s. Anhänge). Insbesondere durch extern begleitete Workshops zur Digitalisierung unter Beteiligung des Magistrats sowie der im Rahmen der Vorstudie geführten Gespräche, wurde die Ausrichtung der "Integrierten Digitalisierungsstrategie" in eine "Rahmenstrategie Digitalisierung" neu definiert. War anfangs eine "Integrierte Digitalisierungsstrategie" geplant, wurde daraus ein umfassenderer Ansatz, der bestehende Strategien besser integrieren kann und Schwerpunkte auch in organisatorischen Aspekten aufweist. Die notwendigen Fachstrategien sind zwar miterfasst, aber noch nicht alle existenten Digitalisierungs-Strategiepapiere in einem einzigen Dokument vereint. Die Rahmenstrategie Digitalisierung zuzüglich mehrerer Anlagen für die Stadt Frankfurt wurde in einem partizipativen Prozess in 2023 erarbeitet (s. Anhänge). • Anlage 1: Programmplanung • Anlage 2: Rollen und Prozesse • Anlage 3: Vereinbarungen und Regelungen • Anlage 4: Glossar Von elementarer Bedeutung ist dabei die Programmplanung (Anlage 1). Sie bildet die Grundlage für eine nachhaltige Umsetzung der Strategie in einzelnen Digitalisierungsprogrammen. Für die Programme sind entsprechende Ressourcen zu kalkulieren und direkt in der künftigen Programmplanung zu beschreiben. Die Programmplanung ist im Anschluss an die Beschlussfassung über die Strategie sowie die organisatorischen Maßnahmen zu beginnen, um mit geringstmöglicher Verzögerung in die inhaltliche Planung einzusteigen und damit den Strategieprozess inhaltlich für die kommenden Jahre zu unterfüttern. In der Programmplanung werden sodann die Handlungsfelder des Antrages NR 523/2022 aufgegriffen. Weder die für den Prozess eingesetzte Strategiegruppe noch die extern beratende KGSt könnten die Fachlichkeit der verschiedenen Bereiche vertreten. Deshalb wurde ausschließlich das Gerüst für eine Programmplanung mit der Anlage geschaffen. Es wird dann Aufgabe aller Dezernate und der zugeordneten Organisationseinheiten sein, die Anforderungen der Rahmenstrategie Digitalisierung sowie des Antrags NR 523/2022 umzusetzen. Der Magistrat beabsichtigt deshalb, die inhaltliche Programmplanung zu einem Gesamtkonzept für die Digitalisierung der Stadt Frankfurt zusammenzuführen und weiterzuentwickeln. Eine Zusammenführung von Berichtspflichten, so wie im Antrag NR 523/2022 aufgegriffen, wird sukzessive im Rahmen der schrittweisen Zusammenführung beziehungsweise Anpassung der vorhandenen Teilstrategien an die "Rahmenstrategie Digitalisierung" in den nächsten Jahren erfolgen, sodass auch diese Zielsetzung berücksichtigt wird. Im Folgenden wird zu verschiedenen, im Antrag genannten Teilstrategien berichtet: E-GOVERNMENT Handlungsschwerpunkte der letzten Jahre waren die Behördenrufnummer 115, die Offene- Daten-Plattform, die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und außerdem sichere Kommunikationswege. Hinsichtlich der Behördenrufnummer 115 erfolgt die Steuerung durch den Bund. Hier erfolgte zum einen eine Fortschreibung der mit anderen Kommunen und Kreisen bestehenden Kooperationsverträge sowie ein Ausbau der Leistungsfähigkeit durch Einsatz eines Chatbots. Das Angebot der Offenen-Daten-Plattform wurde kontinuierlich aktualisiert und ergänzt. Unter anderem aus vergaberechtlichen Gründen muss die Plattform erneuert werden. Aktuell erfolgt die Klärung, auf welcher technischen Plattform die Offenen Daten künftig bereitgestellt werden. War die Bereitstellung Offener Daten anfangs nicht gesetzlich reguliert, ergibt sich inzwischen aus dem EU-Recht eine Verpflichtung zur Bereitstellung von "High Value Datasets"; dies sind vor allem Statistik-, Geo- und Mobilitätsdaten. In den vergangenen Jahren erfolgte sukzessive die weitere Umsetzung der Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das dazu verpflichtet, alle Leistungen auch online anzubieten. Fortlaufend werden immer mehr Leistungen online angeboten. Das kürzlich verabschiedete Änderungsgesetz (OZGÄndG) hebt diese Verpflichtung nicht auf, auch wenn in der Praxis inzwischen faktische, rechtliche und wirtschaftliche "Unmöglichkeiten" als Gründe für eine Depriorisierung akzeptiert werden. Im Gegenteil: Mit der Schaffung eines einheitlichen BundID-Nutzerkontos und des Pendants "Mein Organisationskonto" für juristische Personen sowie mit der Schaffung eines "Zentralen Bürgerpostfachs" für natürliche Personen und Postfächer für juristische Personen werden die Voraussetzungen für eine rechtssichere Antragstellung und Bescheidung geschaffen. Die Infrastruktur ersetzt dabei künftig bestehende Schriftformerfordernisse. Initiativen wie die "Registermodernisierung" und die Einführung einer digitalen Brieftasche (EUDI-Wallet) sollen künftig die Antragstellung deutlich vereinfachen, wenn hierfür Nachweise mehrerer Behörden sowie privater Dritter wie z.B. Krankenkassen benötigt werden. Der Magistrat koordiniert dabei seine Aktivitäten mit der OZG-Koordinierungsstelle des Landes Hessen. Zur Beschleunigung der Digitalisierung von Anträgen wurde mit der Software "Paperless" erfolgreich ein Werkzeug eingeführt, das es den Ämtern ermöglicht, Anträge selbst umzusetzen - sowohl im Außenverhältnis als auch für interne Stützprozesse, die vom OZG nicht adressiert werden. Sichere Kommunikationswege spielen künftig eine bedeutende Rolle, weil ihre Nutzung den Ersatz bestehender Schriftformerfordernisse ermöglicht. Während aktuell De-Mail faktisch das Lebensende erreicht, hat zunächst das ursprünglich nur für den Elektronischen Rechtsverkehr gedachte "Besondere Behördenpostfach" erheblich an Bedeutung gewonnen. Inzwischen verfügen mehrere städtische Ämter über ein solches Postfach und können z.B. auch von Anwälten oder Notaren kontaktiert werden. Weitere Kreise werden über das "Mein Justizpostfach" erschlossen, über das die Stadtverwaltung ebenfalls zu erreichen ist. Die sogenannte BundID, die zur DeutschlandID weiterentwickelt werden soll, dient der Kommunikation mit Behörden, allerdings ist aktuell das Postfach nur für den Rückkanal geöffnet (Bescheidübermittlung), während keine frei formulierten Nachrichten an die Behörden übermittelt werden können. Eine Konsolidierung der derzeit vielfältigen Zugangs- und Authentifizierungswege ist angekündigt. Ein notwendiger Basisdienst für E-Government ist die Nutzung von Dokumentenmanagementsystemen. Hier wird der Einsatz der Fabasoft eGov-Suite bei den städtischen Ämtern weiter vorangetrieben. Unabhängig davon finden sich mehrere an konkrete Fachverfahren gebundene Dokumentenmanagementsysteme unvermeidlich im Einsatz. Das Angebot an Online-Diensten wird kontinuierlich ausgebaut. Sowohl mit der ekom21 als auch mit den hessischen Kommunen findet hierzu ein regelmäßiger Austausch im Rahmen des im Einsatz befindlichen Antrags- und Fallmanagements civento statt. Für eine standardisierte, effiziente und schnelle digitale Transformation der Prozesse und Arbeitsweisen innerhalb der Stadt Frankfurt am Main wurden für die Umsetzungsprojekte sowohl im Antrags- und Fallmanagement als auch in der eAkte entsprechende Blaupausen (Vorgehen und Planung) auf Basis des Projektleitfadens entwickelt und erfolgreich eingesetzt. Diese standardisierte Vorgehensweise, unterstützt durch kompetente Projektmanager:innen der zuständigen Fachteams, gewährleistet eine erfolgreiche Projektumsetzung. Zur Unterstützung der Ämter und Eigenbetriebe werden alle notwendigen Informationen sowohl für die Umsetzungsprojekte (inkl. notwendiger Vorbereitungsmaßnahmen) als auch für die spätere Nutzung über standardisierte Sharepoints zur Verfügung gestellt. Ergänzend wurden in beiden Bereichen regelmäßige Anwendertreffen als Plattform für den Erfahrungsaustausch etabliert, um die systematische, stadtweite Einführung bzw. Weiterentwicklung zu forcieren und die Zielgruppe der Mitarbeitenden einzubeziehen. Für Projekte außerhalb der beiden Fachteams, insbesondere für das Projektmanagement von Umsetzungsprojekten der Verwaltungsdigitalisierung, wurde die Unterstützung durch das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik durch die Ämter und Eigenbetriebe angefragt, kann aber aufgrund fehlender personeller Ressourcen nicht geleistet werden. Die Einführung eines zentralen Pools kompetenter Projektmanager:innen sowie standardisierter Vorgehensweisen würde eine einheitliche, schnelle und wirtschaftliche Umsetzung von Projekten zur Verwaltungsdigitalisierung sicherstellen und gleichzeitig eine Standardisierung der notwendigen IT-Services gewährleisten. Mit Frankfurt fragt mich (ffm.de) steht bereits eine zentrale, sichere, zuverlässige und kostengünstige Beteiligungsplattform für die Durchführung von Dialog- und Beteiligungsprojekten zur Verfügung. Diese wird kontinuierlich und bedarfsgerecht weiterentwickelt. GESAMTSTÄDTISCHE IT-STRATEGIE Das im Auftrag des Magistrats initiierte Pilotprojekt zur gesamtstädtischen IT-Strategie - Umsetzung der Handlungsempfehlungen mit dem Amt 25 (Amt für Bau und Immobilien) wurde Anfang 2024 erfolgreich abgeschlossen. Es hat eindrucksvoll bewiesen, dass eine stärkere Zentralisierung der städtischen IT nicht nur möglich, sondern auch von großem Nutzen für die Stadtverwaltung ist. Das Projekt dient als bewährte Blaupause für weitere Zentralisierungsvorhaben. So konnten durch die Konsolidierung und Nutzung zentraler Dienste sowie die standardisierte Bereitstellung von IT-Arbeitsplätzen unter anderem die Wartungskosten und der Energieverbrauch gesenkt und gleichzeitig die Verfügbarkeit von Daten und Diensten deutlich verbessert werden. Das angewandte "Demand-Supply-Modell" hat sich als praxistauglich erwiesen und bietet eine solide Grundlage, um die Zentralisierung der städtischen IT-Organisation erfolgreich weiter voranzutreiben. Durch die kontinuierliche Verlagerung dezentral betriebener Server- und Speicherinfrastruktur in das zentrale Rechenzentrum des Amtes 16, konnte innerhalb des Berichtszeitraums im Bereich der Konsolidierung und Zentralisierung solcher Systeme ein Gesamt-Migrationstand von ca. 71% erreicht werden. Zur besseren Planung der erforderlichen Ressourcen ist in Q1/2024 über eine standardisierte Abfrage eine "Ist-Aufnahme" bei den Ämtern und Betrieben durchgeführt worden. Nach Auswertung der Rückläufer wurde ein möglicher Migrationsplan erstellt, der eine Verlagerung der weiterhin durch die Ämter und Betriebe dezentral betriebenen IT-Infrastruktur in das zentrale Rechenzentrum und hierüber bereitgestellte Services in mehreren Phasen vorsieht. Bei den Konten der Benutzerinnen und Benutzer in den zentralen Verzeichnisdienst (Active Directory) wurde ein Migrationsstand von 91% erreicht. Bei den verbleibenden 9% der zu migrierenden Konten handelt es sich um technisch erforderliche Konten in den noch bestehenden dezentral betriebenen Domänen der Ämter und Betriebe. Diese werden sich durch die fortschreitende Überführung aus den Domänen der Ämter und Betriebe in die zentrale City-Domäne weiterhin kontinuierlich reduzieren. Die Überführung der Client-Systeme konnte inzwischen zu ca. 33% abgeschlossen werden. Durch die erforderliche Aktualisierung der Betriebssysteme auf Windows 11 wird ein wesentlicher Zuwachs erwartet, da für den Rollout die zentral bereitgestellte Softwareverteilung des Amtes 16 zu nutzen ist und die Systeme somit automatisch in die zentrale City-Domäne verlagert werden. Im Bereich der Server- und Speicherinfrastruktur wurde im Berichtszeitraum ein Migrationsstand von ca. 55% erreicht. Derzeit befinden sich Amt 37 - Branddirektion, Amt 66 - Amt für Straßenbau und Erschließung, Amt 79 - Umweltamt sowie die Eigenbetriebe EB 43 - VHS (Volkshochschule) und EB 57 - KJFH (Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe) weiterhin in Migration, deren Abschluss noch im Jahr 2024 angestrebt wird. Parallel zu den laufenden Migrationen wurde mit dem Amt 51 - Jugend- und Sozialamt ein gemeinsames Projekt zur Verlagerung der dort betriebenen IT- Infrastruktur in das zentrale Rechenzentrum des Amtes 16 begonnen. Hierbei sind 80 Server mit einem Datenvolumen von rund 6 Terabyte und ca. 70 Datenbanken zu betrachten. Durch die Nutzung der zentralen Services des Amtes 16 sollen diese konsolidiert werden, so dass hierdurch effektiv nur ca. 30 Server verbleiben. Darüber hinaus wurde mit dem Amt 62 - Stadtplanungsamt - die Übernahme des Referats 30.4 - Planen vereinbart. Das Referat des Rechtsamts wird derzeit noch von der IT Amt 62 betreut und wird als weitere Organisationseinheit in den Betreuungsbereich des Amtes 16 überführt. Gleiches gilt für das Amt 60B - Denkmalamt. Hier soll in Q1/2025 mit den gemeinsamen Planungen einer Übernahme in die Zuständigkeit des Amtes 16 begonnen werden. Im Bereich der Applikationen bzw. zentralen Services wurden die Gespräche mit dem Amt 11 zur Planung einer Überführung und Konsolidierung der dort verbliebenen SharePoint-Server in die zentrale SharePoint-Infrastruktur wiederaufgenommen. SMART CITY Mit der Beschlussfassung über die Smart-City-Strategie wurden fünf zusätzliche Stellen bereitgestellt, die erst Mitte 2022 vollständig besetzt werden konnten. Die Umsetzung von Projekten konnte daher erst zu diesem Zeitpunkt begonnen werden. Bereits umgesetzt ist die Basisarchitektur einer Urbanen Datenplattform (UDP). Die Urbane Datenplattform ist Voraussetzung für das Speichern von Sensordaten und die Visualisierung der Ergebnisse. Aktuell können die Bürgerinnen und Bürger über die Plattform komfortabel die nächste E-Ladesäule mit detaillierten Informationen zu Anschlusstyp und Belegstatus sowie Informationen zur Luftqualität und den entsprechenden Verhaltensempfehlungen des Umweltbundesamtes finden, das typische Verkehrsaufkommen eines Wochentags in Frankfurt einsehen und Ideen für weitere Anwendungsfälle für die UDP einreichen. Ein weiterer Use Case zur Anzeige des aktuellen Passantenaufkommens in acht Frankfurter Einkaufsstraßen ist online gegangen. Während der EM 2024 wurden Besucherströme gemessen und visualisiert. Die UDP soll kontinuierlich ausgebaut und fortentwickelt werden. Weiter befinden sich aktuell drei umfangreiche Projekte in Umsetzung, für die die Stadt Frankfurt im März 2023 einen Förderbescheid des Landes Hessen in Höhe von über 1,8 Millionen Euro erhalten hat. Dabei handelt es sich um folgende Projekte, die gemeinsam mit den verschiedenen Fachämtern (Stadtentwässerung, Umweltamt, Grünflächenamt, Amt für Straßenbau und Erschließung und Stadtbücherei) umgesetzt werden: - Smartes Wassermanagement - Straßen für alle - Open Library Beim Smarten Wassermanagement sollen in vier Teilprojekten verschiedene Sensoren mit dem Ziel verbaut werden, die Informationsgrundlagen für die Fachämter zu verbessern, die Wasserqualität zu erhöhen und Ressourcen zu schonen. Im Projekt "Straßen für alle" soll der Straßenzustand durch entsprechende Befahrungen und den Einsatz einer innovativen Straßenerhaltungssoftware automatisiert erfasst und ausgewertet werden, um Sanierungsbedarfe frühzeitig erkennen und kostenintensive Folgeschäden vermeiden zu können. In der Open Library sollen die Menschen mithilfe ihres Büchereiausweises als digitalen Schlüssel auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten Zugang zu ihrer Bibliothek erhalten und diese flexibel nutzen können. Darüber hinaus werden regelmäßige Veranstaltungsformate durchgeführt, die der Vernetzung aller relevanten Stakeholder sowie der Information der interessierten Öffentlichkeit dienen. Hierzu zählen insbesondere das jährlich stattfindende Smart City Forum, die ein- bis zweimal jährlich stattfindenden Round Tables sowie die regelmäßige Teilnahme am bundesweiten Digitaltag. GREEN IT FÜR DIE STADTVERWALTUNG Die Stadt Frankfurt am Main ist bestrebt, bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu sein. Das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik betreibt u.a. zwei Rechenzentren für die Stadtverwaltung und trägt zur Erreichung der städtischen Klimaziele hierzu bei, indem wir insbesondere bei zukünftigen Entscheidungsprozessen die Auswirkungen auf das Klima berücksichtigen und die Minimierung unserer CO2-Emissionen vorantreiben. Dafür hat das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik an dem vom Klimareferat initiierten Ökoprofit-Projekt teilgenommen und dieses im Frühjahr 2024 erfolgreich abgeschlossen. Im Rahmen des Projekts wurden geeignete Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und Reduktion von Umweltbelastungen identifiziert und implementiert. Besonders hervorzuheben ist die jährliche Energieeinsparung von etwa 250.000 kWh, die durch die Verringerung der Kühlleistung im Rechenzentrum erreicht wurde. Zudem wurde mit der Umrüstung der gesamten Beleuchtungsanlage der Liegenschaft Zanderstraße 7 auf LED-Technik begonnen und ein Großteil dieser Maßnahme ist bereits abgeschlossen. Diese Maßnahmen leisten bereits einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der Umweltbelastung und zur Förderung nachhaltiger Entwicklungen. Sie unterstützten somit die Ziele des Klimaschutzes und der "Green IT" in der Stadtverwaltung. GLASFASERAUSBAU UND WLAN Die stadteigene Glasfaserinfrastruktur wird fortlaufend erweitert und versorgt mittlerweile einen Großteil der städtischen Dienstgebäude, Schulen, Kultur- und Kindertageseinrichtungen. Die sich durch den Ausbau zwangsläufig ergebenden Überkapazitäten werden durch das Amt für Informations- u. Kommunikationstechnik an privatwirtschaftliche Telekommunikationsunternehmen vermietet und unterstützen somit mittelbar den Breitbandausbau im Frankfurter Stadtgebiet. Mit dem kürzlich erfolgten Beitritt zur Gigabit-Region Frankfurt/Rhein-Main ist es das erklärte Ziel, den erforderlichen Ausbau schnellen Internets in Frankfurt am Main zügig, strukturiert und zielführend voranzubringen. Nur auf diesem Weg wird der Standort den Anforderungen an zeitgemäße und wirtschaftlich erforderliche Datenübertragungsraten gerecht. Diese Aufgabe hat höchste Priorität, weil die damit einhergehenden, steuernden und koordinierenden Tätigkeiten, die bis dato auf Seiten der Stadt Frankfurt am Main noch nicht wahrgenommen wurden, umgehend bearbeitet werden müssen. Zu den Aufgaben der neu geschaffenen "Stabsstelle Gigabit Performance-Center", die sich stadtweit innerhalb und außerhalb der Verwaltung auswirken, gehören u.a. die Ermittlung des vorhandenen und Ableitung des absehbaren Breitbandbedarfs in den Ausbaugebieten, Clustering und Priorisierung der Ausbaugebiete, Entwicklung eines detaillierten Projektplans, Projektleitung, Aufbau eines Monitoring- und eines Qualitätssicherungssystems, sowie Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus wurde im Frühjahr 2024 ein kostenfreies, öffentlich zugängliches WLAN im Innenstadtbereich (Haupt- u. Konstablerwache, Römerberg) bereitgestellt. Eine entsprechende Versorgung des Paulsplatzes befindet sich in der Umsetzung. Im März 2023 konnte das Projekt "Flächendeckendes WLAN für die Frankfurter Schulen" erfolgreich beendet werden. Schulneubauten werden künftig standardmäßig mit einer entsprechenden Infrastruktur ausgestattet. Darüber hinaus wurden erhebliche Investitionen in mobile Endgeräte und Präsentationstechnik aus Mitteln des Digitalpaktes durch das Stadtschulamt getätigt. Anlage 1_Eckpunkte_z_Programmplanung (ca. 298 KB) Anlage 2_Rollen_u_Prozesse (ca. 319 KB) Anlage 3_Vereinbarungen_u_Regelungen (ca. 377 KB) Anlage 4_Glossar (ca. 162 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.11.2022, NR 523 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.01.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 460 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) 32. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 27.01.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 460 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 5624, 32. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 27.01.2025 Aktenzeichen: 61-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am MainB06.12.2024
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 461 Betreff: Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 19.09.2024, § 5130 - OA 277/22 OBR 15, B 30/24 - Zwischenbericht: Die derzeit geschlossene Toilettenanlage an der Haltestelle Nieder-Eschbach wurde im Zwischenbericht 2024 zum Toilettenkonzept bei den geplanten Sofortmaßnahmen für das Jahr 2025 mit berücksichtigt und entsprechend aufgeführt. Die Mittel hierfür sind vorhanden und werden aus dem Budget der Bauunterhaltung gedeckt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.11.2022, OA 277 Bericht des Magistrats vom 15.01.2024, B 30 Antrag vom 29.01.2025, OF 348/15 Auskunftsersuchen vom 14.02.2025, V 1123 Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 189 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 461 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.02.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 461 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 461 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5734, 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 18.02.2025 Aktenzeichen: 91-22
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Fernwärmeausbau und -dekarbonisierung im Zoologischen Garten FrankfurtM06.12.2024
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 06.12.2024, M 186 Betreff: Fernwärmeausbau und -dekarbonisierung im Zoologischen Garten Frankfurt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.03.2023, § 3145 (M 20) 1. Es dient zur Kenntnis, dass ein Anschluss des Zoologischen Garten Frankfurt an das Fernwärmenetz unabdingbar notwendig ist, um die aktuellen Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt a.M. (Klimaneutralität bei den stadteigenen Aktivitäten und Zuständigkeiten wird bereits für das Jahr 2030 angestrebt) umsetzen zu können. Es dient ebenfalls zur Kenntnis, dass für den Anschluss von städtischen Liegenschaften an die vorhandenen Fernwärmeleitungen ein von der Mainova angebotener Rahmenvertrag vom 02.12.2022 abgeschlossen wurde. 2. Dem Anschluss des Zoos an das Fernwärmenetz der Mainova wird zugestimmt. 3. Der Magistrat wird beauftragt, mit der Mainova einen entsprechenden Vertrag zu verhandeln und abzuschließen. 4. Die für die Beauftragung der Mainova erforderlichen Mittel von 12.175 T€ brutto werden als Investitionskostenzuschuss bewilligt und freigegeben. Im Produkthaushalt 2024/2025 sind im Investitionsprogramm 2024 bis 2027 bei PG 34.04 für das Projekt "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" Mittel in Höhe von jeweils 25 Mio. € für die Jahre 2024 bis 2027 vorgesehen. Diese sollen für Maßnahmen genutzt werden, die im Sinne des Grundsatzbeschlusses "Klimaneutrales Frankfurt 2035" möglichst optimal zur Reduzierung von Treibhausgas (THG)-Emissionen geeignet sind, und können somit auch für den Anschluss des Zoos an das Fernwärmenetz genutzt werden. Die erforderliche Deckung der Investitionskosten erfolgt daher in Höhe von 12.175 T€ aus dem Projekt 5.010742 "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" - PG 34.04 gemäß der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung. Die zusätzlichen Kosten für bauseitige Eigenleistungen in Höhe von 1.159 T€ brutto sowie für die Baunebenkosten in Höhe von 232 T€ brutto, die vom Zoo separat beauftragt werden müssen, sind ebenfalls aus dem Projekt 5.010742 "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" - PG 34.04 zu finanzieren. 5. Die notwendigen Mittel werden per Sollveränderung auf die Produktgruppe 21.05, Projektdefinition 5.004870 "Allgemeine Infrastrukturmaßnahmen Zoo" übertragen. Der Investitionskostenzuschuss an die Mainova erfolgt über dieses Projekt. Die Abwicklung inkl. Zuwendungsbescheid erfolgt ebenfalls über den Zoologischen Garten. 6. Es dient zur Kenntnis, dass für diese Investition Folgekosten für kalkulatorische Verzinsung, Sachkosten und Abschreibungen anfallen. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Beschluss "Klimaneutrales Frankfurt 2035: Grundsatzbeschlüsse" vom 12.05.2022, § 1650 (NR 316/22), festgelegt, die Stadt Frankfurt bis zum Jahr 2035 klimaneutral umzugestalten. Die Klimaneutralität bei den stadteigenen Aktivitäten und Zuständigkeiten wird bereits für das Jahr 2030 angestrebt, um der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gerecht zu werden. Hinzu kommt die immer noch aktuelle Energiekrise, die uns dazu zwingt, möglichst schnell unabhängig von Erdgaslieferungen zu werden. Die Mainova wird das gesamte Fernwärmenetz sukzessive dekarbonisieren und garantiert in Ihrem Angebot vom 12.02.2024 bis spätestens 2040 100% Grüne Wärme. Der Mainova Sondertarif "Grüne Fernwärme" enthält bereits heute die Anforderung von 60 % aus erneuerbarer Energie nach AGFW 309/9. Da bereits mehr als ein Viertel des gesamten Wärmebedarfs von Frankfurt über Fernwärme gedeckt wird, ist die vollständige Dekarbonisierung ein langfristiges Projekt. Um bereits im Laufe des Transformationsprozesses klimaneutrale Fernwärme liefern zu können, konzipiert Mainova eine noch limitierte Tarifoption, mit der neue, zusätzliche klimaneutrale Wärmeerzeuger den Kunden, die eine frühere Klimaneutralität anstreben, explizit zugeordnet werden können. Mit dem Hochlauf dieser Quellen wird die Wärme dieses Tarifs bis spätestens 2033, ggf. aber auch schon früher klimaneutral sein. Die Stadt Frankfurt wird regelmäßig mit der Mainova eruieren, wie das Ziel bereits zu einem früheren Zeitpunkt und möglichst vor 2030 erreicht werden kann. B. Alternativen Grundsätzlich kommen zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung auch Elektrowärmepumpen mit Erdsonden in Frage. Im verdichteten innerstädtischen Bereich sind Erdsonden aus Platzgründen oder geologischen Gründen jedoch häufig nicht möglich. Dies trifft auch auf das Zoogelände zu, das sehr dicht bebaut ist und zudem über alten Baumbestand verfügt, der erhalten werden soll. Aus diesem Grund ist auch bei der Fernwärme ein Anschluss an das Fernwärmenetz zu priorisieren, der um das Zoogelände herum verläuft. C. Lösung Im Haushaltsplan 2024 inkl. des Finanzplanungszeitraums bis 2027 sind verschiedene Mittel für Maßnahmen zur Begrenzung der Folgen des Klimawandels sowie zur Klimawandelanpassung eingestellt worden. Die bereitgestellten Mittel sollen schnell und zielgerichtet investiert und ein großer Teil gemäß den "Grundsatzbeschlüssen zur Klimaneutralität" für die Energetische Ertüchtigung von Bestandsgebäuden und die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung der städtischen Liegenschaften eingesetzt und genutzt werden. Damit ein größtmöglicher Effekt in Bezug auf die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung der städtischen Liegenschaften erzielt werden kann, sollen möglichst viele städtische Liegenschaften an die bereits vorhandenen Fernwärmeversorgungsanlagen der Mainova angeschlossen werden. Im Gegenzug verpflichtet sich Mainova, das gesamte Fernwärmesystem zu dekarbonisieren. Im bereits geschlossenen Rahmenvertrag mit der Mainova wurden zum primären Anschluss an das Fernwärmenetz diverse Liegenschaften festgelegt, die in unmittelbarer Nähe einer bestehenden Fernwärmeleitung liegen und bei denen die Mainova als einziger möglicher Vertragspartner infrage kommt. Wärmenetze anderer Anbieter sind in der Nähe dieser Liegenschaften nicht vorhanden und können auch nicht wirtschaftlich errichtet werden. Die Mainova hat daher bei diesen Liegenschaften ein Alleinstellungsmerkmal. Der Zoo befindet sich zwar nicht in unmittelbarer Nähe der Fernwärmeleitungen des Bestandes der Mainova, Wärmenetze anderer Anbieter sind in der Nähe aber auch nicht vorhanden, so dass die Mainova auch hier ein Alleinstellungsmerkmal hat. Für die Anbindung des Zoos an die bestehenden Fernwärmeleitungen ist allerdings eine aufwendigere Verlängerung des Bestandnetzes um ca. 1.823 Trassenmeter notwendig, daher wurde der Zoo im Rahmenvertrag mit der Mainova noch nicht berücksichtigt als Liegenschaft, die primär an das Fernwärmenetz angeschlossen werden soll. Allerdings dient die verlängerte Trasse anschließend auch den umliegenden städtischen Liegenschaften, die gemäß dem geschlossenen Rahmenvertrag primär für den Anschluss an das Fernwärmenetz vorgesehen sind. Diese können somit erst nach Anbindung des Zoos auch an das Fernwärmenetz angeschlossen werden. Der Anschluss des Zoos an das Fernwärmenetz der Mainova ist somit unabdingbar. Das beigefügte Angebot der Mainova (Anlage 1) hält die in der Begründung genannten Anforderungen an die Dekarbonisierung ein. Die Mainova ist daher mit der Anbindung des Zoos an das Fernwärmenetz zu beauftragen. Damit wird eine günstige Gelegenheit wahrgenommen, die Unabhängigkeit von Erdgas zu vergrößern und einen großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Entscheidung, die städtischen Gebäude an die Fernwärme anzuschließen, wird durch aktuelle Berechnungen des Klimareferates zur kommunalen Wärmeplanung bestätigt. Es dient zur Kenntnis, dass eine vollständige Dekarbonisierung im städtischen Gebäudebestand nur erreicht werden kann, wenn dieser auch vollständig energetisch saniert wird. Nur durch Reduktion des Energieverbrauchs reichen die verfügbaren erneuerbaren Energiequellen und Abwärme nicht aus, um den gesamten Wärmeverbrauch der Stadt zu decken. Der Anschluss an die Fernwärme kann daher nur ein erster Schritt zur Klimaneutralität sein. Begründung der Wirtschaftlichkeit: Am 19.09.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung (§ 5194) den Vortrag des Magistrats M 118 vom 30.08.2024 zur kommunalen Wärmeplanung beschlossen. Damit wurde der Magistrat beauftragt, bis zum 30.06.2026 eine kommunale Wärmeplanung für Frankfurt am Main auf Grundlage der Erkenntnisse der "Konzeptstudie zur Vorbereitung der kommunalen Wärmeplanung in Frankfurt am Main" zu erstellen. Die Konzeptstudie, erstellt von e-think energy research GmbH, vom November 2023 ist unter der M 118 unter PARLIS - Kommunale Wärmeplanung abrufbar. In der Studie wurden die aktuelle Wärmebedarfs- und Versorgungsstruktur, die Potenziale zur Bedarfssenkung und zur Bereitstellung aus erneuerbarer Energie und Abwärme sowie aussichtsreiche Szenarien für die Wärmewende der Stadt erarbeitet. Folgende Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen können der Studie entnommen werden: Um die Gebäude der Stadt Frankfurt am Main klimaneutral mit Wärme versorgen zu können, müssen sowohl der Wärmebedarf der Gebäude deutlich reduziert als auch die Versorgungssysteme weitreichend umgestellt werden. Dabei ist zu bedenken, dass erneuerbare Ressourcen sowie auch Abwärme vor allem lokal und nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen. Gleichzeitig können zahlreiche der vorhandenen lokalen Abwärmepotenziale, wie etwa die Abwärme aus Rechenzentren, über Wärmenetze sinnvoll nutzbar gemacht werden. In der Studie hat die Gegenüberstellung der Kosten einer Wärmebereitstellung aus Fernwärme und aus unterschiedlichen dezentralen Versorgungssystemen gezeigt, dass Fernwärmesysteme in Frankfurt am Main geeignet sind, Gebäude kosteneffizient mit Wärme zu versorgen, und dass in allen analysierten Ausbau- und Aufbringungsszenarien die Fernwärmebereitstellung günstiger ist als jede alternative dezentrale Versorgungsoption. Der wichtigste Grund dafür ist, dass ein geeignet entwickeltes Fernwärmesystem in der Lage ist, diverse kostengünstige Wärmequellen nutzbar zu machen. Im Gegensatz dazu sind diese Möglichkeiten bei dezentralen Systemen stark eingeschränkt. In der Vergangenheit stand mit fossilem russischem Erdgas ein billiger Energieträger zur Verfügung, der relativ einfach über das Gasleitungsnetz zu den einzelnen Gebäuden transportiert werden konnte. Aus heutiger Sicht kann nicht davon ausgegangen werden, dass in einem CO2-neutralen Energiesystem zukünftig ein adäquater gasförmiger Energieträger in ausreichendem Ausmaß zur Verfügung stehen wird. Daher muss auch in Szenarien mit niedrigen zukünftigen Energiepreisen davon ausgegangen werden, dass der Preis für einen solchen gasförmigen Energieträger deutlich über dem heutigen Endkundenpreis liegen wird. Des Weiteren ist damit zu rechnen, dass der Preis eines gasförmigen Energieträgers mit steigender Nutzung eines solchen in den unterschiedlichen Bereichen des Energiesystems steigen wird. Zwar ist auf städtischer Ebene mit einem ähnlichen Effekt auch für die Kosten der Wärmeaufbringung bei Fernwärmesystemen zu rechnen. In zwei in der Studie dargestellten Varianten der Wärmeaufbringung zeigt sich eine stärkere Abhängigkeit der Bereitstellungskosten von den angenommenen Preisentwicklungen für die Variante mit einem "hohen Anteil Gas" gegenüber der Variante "niedriger Anteil Gas". Allerdings zeigt sich gleichzeitig, dass die Kosten der Wärmebereitstellung aus Fernwärme aufgrund unterschiedlicher Wärmequellen generell deutlich weniger sensitiv auf die Preisentwicklung reagieren, als dies bei den Kosten der dezentralen Versorgungsoption der Fall ist, und dass grundsätzlich die Bereitstellung über Fernwärme günstiger ist als die dezentralen Optionen. Als konkrete Handlungsempfehlung wird daher der Anschluss der Städtischen Liegenschaften an die (dekarbonisierte) Fernwärme und eine Verdichtung der bestehenden Fernwärmenetze benannt. Somit trägt der Anschluss des Zoos an die Fernwärme zu einer Verdichtung der bestehenden Fernwärmenetze und damit zu einer kostengünstigeren Wärmeversorgung und einer Dekarbonisierung der Wärmeversorgung der Stadt Frankfurt bei. D. Kosten 1. Investitionsbedarf: 1.1 Angebot Mainova: EUR netto EUR brutto 1. Baukostenzuschuss 5.413 kW 319.360 € 380.038,40 € 2. Beteiligung i. H. v. 70% an den Versorgungsleitungen der äußeren Erschließung verschiedener Dimensionen in Kunststoffmantelrohr (KMR) 8.663.800,00 € 10.309.922,00 € 3. Hausanschlussleitungen (11 Stück) verschiedener Dimensionen in KMR, Hauseinführung, Kellerleitung und Erstabsperrung, primärseitiger Anschluss der Übergabestation bis 6,0 m, Wärmedämmung 977.440,00 € 1.163.153,60 € 4. Übergabestationen (11 Stück) für verschiedene Leistungen gem. Anlage 1, inkl. Differenzdruckregelung, Messung und Wärmedämmung 269.860,00 € 321.133,40 € Angebotssumme 10.230.460,00 € 12.174.247,40 € 1.2 Bauseitige Eigenleistungen, die vom Zoo separat beauftragt werden müssen: Gemäß Kostenprognose vom 24.06.2024 fallen untergliedert nach Kostengruppen voraussichtlich folgende Gesamtkosten für die bauseitigen Eigenleistungen an (die detaillierten Kosten für die jeweiligen Gebäude sind der Anlage 2 zu entnehmen): EUR netto EUR brutto 410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen 91.230,00 € 108.563,70 € 420 Wärmeversorgungsanlagen 449.080,00 € 534.405,20 € 440 Elektrische Anlagen 95.920,00 € 114.144,80 € 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen 57.090,00 € 67.937,10 € 480 Gebäude- und Anlagenautomation 133.360,00 € 158.698,40 € 490 Sonstige Leistungen (z.B. Kernbohrungen der Außenwand, Verputzarbeiten, Abdichtungsarbeiten der Außenwand, Mobilfunknetz usw.) 147.100,00 € 175.049,00 € 400 Gesamtkosten 973.780,00 € 1.158.798,20 € 1.3 Planungsleistungen eines Ingenieurbüros, das vom Zoo separat beauftragt werden muss: Planungsleistungen für die Detailplanung der Übergabestationen. Es handelt sich hierbei um Schätzkosten, wobei von einem Anteil von 20% der KG 400 Gesamtkosten aus der Kostenprognose für die bauseitigen Eigenleistungen ausgegangen wird (Abrechnung nach HOAI): EUR netto EUR brutto 700 Baunebenkosten 194.756,00 € 231.759,64 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Die Zahlungsflüsse sind abhängig vom Zeitpunkt der Annahme des Angebotes. 2.1 Beauftragung Mainova: Jahr Verpflichtung ( EUR brutto) Leistungen Ausgaben (EUR brutto) Ca. 2024 12.174.247,40 € Anzahlungsanforderung 15% v. Bestellwert 1.826.137,11 € Ca. 2025 40% bei Beginn der Tief- und Rohrbauarbeiten zur äußeren Erschließung 40% bei Beginn der Tief- und Rohrbauarbeiten für die Hausanschlüsse 4.869.698,96 € 4.869.698,96 € 9.739.397,92 € Ca. 2026/2027 5% nach Beendigung der Arbeiten und Inbetriebnahme 608.712,37 € Summe 2024 - 2026 12.174.247,40 € 2.2 Bauseitige Eigenleistungen: Jahr Verpflichtung ( EUR brutto) Leistungen Ausgaben (EUR brutto) Ca. 2025 1.158.798,20 € Gemäß Anlage 2: Kostenprognose. Derzeit offen, wann mit welchen Gebäuden begonnen wird. Die Kosten werden schätzungsweise hälftig in 2025 und 2026 anfallen. 579.399,10 € Ca. 2026 s.o. 579.399,10 € Summe 2025 - 2026 1.158.798,20 € 2.3 Planungsleistungen des Ingenieurbüros: Jahr Verpflichtung ( EUR brutto) Leistungen Ausgaben (EUR brutto) Ca. 2025 231.759,64 € Baunebenkosten 231.759,64 € Gesamtkosten Beauftragung Mainova, bauseitige Eigenleistungen und Planungsleistungen (EUR brutto): Summe 2024 - 2026/2027 13.564.805,24 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben: keine b) Sachkosten Es entstehen Wartungskosten für die Fernwärmeübergabestationen. Die Wartungskosten für die Fernwärmeübergabestationen liegen bei: Ca. 7.500,00 €/Jahr c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 13.564.805,24 EUR x 1,6% /a / 2 = 108.518,44 EUR/a 2. Abschreibung 13.564.805,24 EUR / 40 a = 339.120,13 EUR/a 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: keine Anlage 1_Angebot (ca. 473 KB) Anlage 2_Kostenprognose (ca. 212 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.01.2025, NR 1100 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.03.2022, NR 316 Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 20 Antrag vom 11.03.2025, OF 483/4 Anregung vom 25.03.2025, OA 542 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz) sowie Linke (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) 32. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.01.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) Gartenpartei (= Enthaltung) 35. Sitzung des OBR 4 am 21.01.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 186 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.01.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) sowie Linke und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 32. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 23.01.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport die Beratung der Vorlage NR 1100 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 1100) AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmend des Revisionsberichts); ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1100 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1100), Linke (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, Linke und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 186 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Gartenpartei (M 186 = Enthaltung) Stadtv. Yilmaz (M 186 = Annahme) 35. Sitzung des Ältestenausschusses am 30.01.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1100 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1100), Linke und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Satz 1 Ablehnung, Punkte 1. bis 3. Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 186 und NR 1100 = Enthaltung) Stadtv. Yilmaz (M 186 = Annahme) Stadtv. Dr. Schulz (M 186 = Annahme, NR 1100 = Ablehnung) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1100 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Schulz gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1111), Linke und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme), AfD und Stadtv. Dr. Schulz (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Satz 1 Ablehnung, Punkte 1. bis 3. Annahme); Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5695, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 77
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Teilnahme der Stadt Frankfurt am Main an der Behördennummer 115; hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Beteiligung der Städte Raunheim und Rüsselsheim am Main an dem 115-Servicecenter der Stadt Frankfurt am MainM06.12.2024
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 06.12.2024, M 187 Betreff: Teilnahme der Stadt Frankfurt am Main an der Behördennummer 115; hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Beteiligung der Städte Raunheim und Rüsselsheim am Main an dem 115-Servicecenter der Stadt Frankfurt am Main 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Kreis Groß-Gerau aus dortigen finanziellen Gründen die 115-Kooperation mit der Stadt Frankfurt am Main mit Wirkung zum Oktober 2024 gekündigt hat. 2. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die bisher durch die 115-Kooperation der Stadt Frankfurt am Main mit dem Kreis Groß-Gerau betroffenen Städte Raunheim und Rüsselsheim am Main an einer Fortsetzung der Kooperation Interesse haben und beabsichtigen deswegen den Abschluss einer Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit Wirkung ab dem 01.10.2024. 3. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main beschließt, dem Abschluss der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarungen mit den Städten Raunheim und Rüsselsheim am Main zuzustimmen. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die Abdeckungsbereiche der übrigen kreisangehörigen Kommunen des Kreises Groß-Gerau im Rahmen der Basisbeauskunftung Hessen an das Frankfurter Servicecenter geroutet werden. Begründung: A: Zielsetzung: Das inzwischen seit fast 15 Jahren betriebene Frankfurter 115-Servicecenter ist als sogenanntes Multicenter darauf ausgelegt, stadtinterne und externe Kooperationen einzugehen. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2020, § 5393 (M 3 vom 13.01.2020) wurde in diesem Zusammenhang der Kooperation des Kreises Groß-Gerau mit dem 115-Servicecenter im Regelbetrieb zugestimmt und hierzu eine Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung geschlossen. Diese wurde nun aus finanziellen Gründen seitens des Kreises Groß-Gerau zum Oktober 2024 gekündigt. Die Städte Raunheim und Rüsselsheim am Main (letztere bereits seit dem Jahr 2016 eine der Partnerkommunen des Frankfurter 115-Servicecenters (siehe Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2015, M 179) haben aber darüber hinaus Interesse an einer Fortsetzung der 115-Kooperation. Aufgrund des positiven Verlaufs der bereits im Regelbetrieb laufenden Kooperation bedarf es keines erneuten Testbetriebes, so dass die Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung mit Wirkung vom 01.10.2024 für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren im Regelbetrieb erfolgen kann. Die mit den Städten Raunheim und Rüsselsheim am Main vereinbarte Kostenbeteiligung beruht wie bei den anderen externen Kooperationen auf einem kostendeckenden Abrechnungsbetrag. So werden die 115-Telefonate für die Städte Rüsselsheim und Raunheim mit einem Betrag von 5,00 Euro pro geführtes Telefonat abgerechnet. Die ab Oktober nicht mehr zum 115-Verbund gehörenden übrigen Städte und Gemeinden des Kreises Groß-Gerau werden zur Basisbeauskunftung des Landes Hessen geroutet, so dass entstehende Anrufe auch für diesen regionalen Bereich abgerechnet werden können bzw. nicht zu Lasten der Stadt Frankfurt am Main gehen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main ist gebeten, dem Abschluss der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarungen mit den Städten Raunheim und Rüsselsheim am Main zuzustimmen. Es dient zur Kenntnis, dass ein entsprechender Beschluss auch von den Stadtverordnetenversammlungen der beiden betroffenen Städte gefasst wurde bzw. zu fassen ist. Nach den erfolgten Beschlussfassungen muss die Fortsetzung der Kooperation und die Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung der Aufsichtsbehörde angezeigt werden. B: Alternativen: keine C: Lösung: siehe A D: Kosten: Es fallen keine zusätzlichen Kosten an, die nicht durch die Kostenpauschale gedeckt werden. Anlage 1_OeRV_115 (ca. 129 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 27.01.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO II, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG uns Stadtv. Dr. Schulz gegen Linke und Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5696, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 10-0
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Belegungsbindungen im geförderten WohnungsbauNR06.12.2024 · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.12.2024, NR 1066 Betreff: Belegungsbindungen im geförderten Wohnungsbau Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten ob und wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage die Belegungsbindungen im geförderten Wohnungsbau von aktuell 30 auf 40 bis 99 Jahre verlängert werden könnten. Begründung: Es ist unser Anliegen, eine sachliche und faktenbasierte Diskussion zu diesem Thema zu führen, weshalb wir Auskunft über die zugrundeliegenden Rechtsgrundlagen erbitten. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.02.2024, NR 888 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.06.2025, B 215 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 888 wird im Rahmen der Vorlage NR 1066 abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 1066 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 888); CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 888 und NR 1066 = Annahme) 34. Sitzung des Ältestenausschusses am 12.12.2024, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 888 wird im Rahmen der Vorlage NR 1066 abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 1066 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) und Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 888) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 888 und NR 1066 = Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 888 wird im Rahmen der Vorlage NR 1066 abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 1066 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen CDU (= Ablehnung) sowie Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 888) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1066 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 5519, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 § 6060, 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 29.04.2025 Aktenzeichen: 61-02
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Kleingartenanlage „Kreuzerhohl“OAOB 1206.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.12.2024, OA 519 entstanden aus Vorlage: OF 570/12 vom 24.11.2024 Betreff: Kleingartenanlage "Kreuzerhohl" Der Kleingartenverein Riedberg e. V. wurde im Januar 2019 beim ersten Treffen mit dem Grünflächenamt mit einer ersten Planung durch ein vom Grünflächenamt beauftragtes Planungsbüro konfrontiert. In die Planungen wurde der Verein bis dahin nicht einbezogen. In diesem Vorschlag war lediglich eine, zudem hochpreisige Hüttenart vorgesehen. Dies wurde von der Stadtgruppe der Kleingärtner und dem Kleingartenverein Riedberg e. V. als nicht praktikabel abgelehnt. Der Verein hat später eine eingeschränkte Hüttenauswahl akzeptiert, da dies die Voraussetzung für weitere Gespräche war. Als Gegenleistung wurden dem Verein Plattenfundamente versprochen, die dann auch gleich die Hüttenpositionen festgelegt hätten. 2020/2021 blieben die Pläne während Corona liegen. Als nach Pandemie-Ende das Grünflächenamt die Arbeit wieder aufnahm, waren die Kosten gestiegen. Ohne Rücksprache mit dem Kleingartenverein Riedberg e. V. hat die Stadt dann u. a. die Hüttenfundamente aus dem Paket entfernt, um Kosten zu sparen. Zu keinem Zeitpunkt wurde schriftlich begründet, warum für den Kleingartenverein Riedberg e. V. als 112. Verein der Stadtgruppe der Kleingärtner hinsichtlich der Hüttengestaltung andere Regeln gelten sollen. Nach der Insolvenz des zuerst beauftragten Bauunternehmens und Neuausschreibung konnte der Verein darlegen, dass die Kosten der maßgeschneiderten Hüttentypen unverhältnismäßig hoch sind. Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen lag zu dem Zeitpunkt der Einstiegspreis für eine S echs-Quadratmeter-Hütte bei rund 6.000 Euro. Daraufhin wurde nun gebilligt, dass rechteckige Grundformen erlaubt sein sollen, um auch Hütten "von der Stange" zu ermöglichen. Dies war bereits 2019 die Planung des Vereins. Warum nun weiterhin nur eine Dachform zugelassen ist, wurde nicht begründet. Da dem neuen Verein mit seinen Mitgliedern bereits hohe Kosten durch eine Ersterrichtung (Stromzähler, Fundamente, Bepflanzung etc.) entstehen, sollte eine weitere unnötige Kostensteigerung vermieden werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu den folgenden Fragen gebeten: 1. Warum gibt das Grünflächenamt eine einheitliche Dachform vor? 2. Warum weichen die Auflagen (Farbkonzept, Baufenster, Hüttenform) für den Kleingartenverein Riedberg e. V. von den anderen mehr als 100 Kleingartenanlagen ab? 3. Wann ist mit der Übergabe der Anlage an die Kleingärtner zu rechnen? Begründung: Durch die Auflagen der Stadt reduziert sich das Angebotsspektrum an Gartenhütten und führt zu unnötiger Zeitverzögerung mit zusätzlichen finanziellen Belastungen für die künftigen Pächter. Es wird eine unnötige Bürokratisierung und Regelungstiefe geschaffen, die zusätzlich auch noch vom Grünflächenamt kontrolliert werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 129 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.01.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 519 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 509 keine Mehrheit gefunden hat und somit abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 519 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OA 519 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5707, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 67-1
OAOB 12Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Baumanpflanzungen auf der südlichen Seite der Mörfelder Landstraße zwischen Welscher Weg und Waldspielpark LouisaOFOB 506.12.2024 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.12.2024, OF 1308/5 Betreff: Baumanpflanzungen auf der südlichen Seite der Mörfelder Landstraße zwischen Welscher Weg und Waldspielpark Louisa Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, auf dem Grünstreifen südlich der Mörfelder Landstraße im Abschnitt zwischen Welscher Weg und Waldspielpark Louisa Baumanpflanzungen vorzunehmen. Begründung: Wie auf dem nachstehenden Foto ersichtlich, können auf diesem Grünstreifen weitere Baumanpflanzungen vorgenommen werden. Dies ist aus Gründen des Klimaschutzes angezeigt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6438 2025 Die Vorlage OF 1308/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Auffrischung der Kunstwerke auf den Brückenköpfen in der Nähe des KätcheslachweihersOIBOB 1206.12.2024
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 06.12.2024, OIB 367 entstanden aus Vorlage: OF 419/12 vom 14.07.2023 Betreff: Auffrischung der Kunstwerke auf den Brückenköpfen in der Nähe des Kätcheslachweihers Vorgang: OM 3684/23 OBR 12 Zur Auffrischung der Kunstwerke auf den Brückenköpfen in der Nähe des Kätcheslachweihers (siehe OM 3684) stellt der Ortsbeirat dem Förderverein der Josephine-Baker-Gesamtschule e. V. für seine Sachaufwendungen Mittel in Höhe von 160 Euro gegen Nachweis aus dem Budget des Ortsbeirates zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: In der Vorlage OM 3684 fehlten noch Details zur Quelle und zum Empfänger der Mittel, die mittlerweile ergänzt werden konnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.03.2023, OM 3684
OIBOB 12Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Förderung von Stadtteilfesten in Kalbach-RiedbergOIOB 1206.12.2024
S A C H S T A N D : Initiative vom 06.12.2024, OI 83 entstanden aus Vorlage: OF 571/12 vom 25.11.2024 Betreff: Förderung von Stadtteilfesten in Kalbach-Riedberg Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563/23 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), gebeten, aus diesem Sonderetat 1. die Interessengemeinschaft zur Förderung des Riedberges e. V. (IG Riedberg) und 2. den Kerbeverein Kalbach e. V. jeweils mit einem Höchstbetrag von bis zu 3.000 Euro zu unterstützen, um die Durchführung von Veranstaltungen, die der traditionellen Stadtteilkultur dienen, zu unterstützen, konkret die beiden Weihnachtsmärkte 2024 in Kalbach und Riedberg. Die IG Riedberg organisiert jedes Jahr zusammen mit weiteren Riedberger Vereinen ein großes Sommerfest und den Riedberger Weihnachtsmarkt. Die gemeinsame Organisation sorgt zwar für geteilte Kosten, wegen der vielen neuen Vorschriften sind in den letzten Jahren aber auch die Kosten zur Durchführung der Veranstaltungen in die Höhe geschossen, sodass diese finanziell kaum zu stemmen sind. Daher musste der Weihnachtsmarkt 2023 letztlich unter großem Bedauern abgesagt werden. Gleiches gilt für den Kerbeverein Kalbach e. V., der neben der traditionellen Kerb auch das Talstraßenfest und den Kalbacher Weihnachtsmarkt federführend und mit Unterstützung weiterer Vereine des Stadtteils durchführt. Die Ausgaben für Sicherheitsmaßnahmen, Strom, Wasser, GEMA usw. belasten bzw. gefährden die Durchführung von traditionellen Festen wie der Kerb im besonderen Maße. Es handelt sich um nicht kommerzielle Feste mit langer Tradition, die von Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und -gruppen besucht werden und die durch ihre vielfältigen Angebote für Kinder und Ältere, Familien und Singles, Alteingesessene und Zugezogene für Lebensqualität und Zusammengehörigkeit im Stadtteil sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Antrag vom 01.09.2025, OF 619/12 Initiative vom 12.09.2025, OI 117 Versandpaket: 11.12.2024
OIOB 12Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Stadtbezirk „Riedberg“ bzw. „Riedberg-West“ und „Riedberg-Ost“OMOB 1206.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2024, OM 6271 entstanden aus Vorlage: OF 566/12 vom 25.11.2024 Betreff: Stadtbezirk "Riedberg" bzw. "Riedberg-West" und "Riedberg-Ost" Der Magistrat wird gebeten, spätestens nach der Kommunalwahl 2026 den derzeitigen Stadtbezirk Kalbach-Riedberg in zwei oder drei Stadtbezirke aufzuteilen. Bei einer Aufteilung in zwei Bezirke sollte es künftig einen Stadtbezirk "Kalbach" (Nr. 650) und einen Stadtbezirk "Riedberg" (Nr. 651) geben. Ist eine Aufteilung in drei Bezirke möglich, so wird vorgeschlagen, den Riedberg entlang der Altenhöferallee als Grenze in einen Stadtbezirk "Riedberg-West" und "Riedberg-Ost" aufzuteilen. Begründung: Die Arbeitsbelastung der Stadtbezirksvorsteherin Kalbach-Riedberg liegt weit über dem Frankfurter Durchschnitt. Im Nordend zum Beispiel gibt es sechs Stadtbezirksvorsteher für ca. 54.000 Einwohner, während Kalbach-Riedberg mit gut 22.000 Einwohnern von nur einer Stadtbezirksvorsteherin verantwortet wird. Auch Nachbarstadtteile wie Heddernheim oder Niederursel werden bei weniger Einwohnern von je zwei Stadtbezirksvorstehern versorgt. Eine Aufteilung des Riedbergs entlang der Altenhöferallee würde dafür sorgen, dass die verschiedenen Seniorenwohnanlagen auf beide Stadtbezirke verteilt wären und somit sich auch die Arbeit für Glückwünsche an Jubilare gut verteilen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 304 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2025, OM 7844 Aktenzeichen: 12-1
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Spielplätze in Kalbach ertüchtigenOMOB 1206.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2024, OM 6272 entstanden aus Vorlage: OF 567/12 vom 19.11.2024 Betreff: Spielplätze in Kalbach ertüchtigen Der Magistrat wird gebeten, die drei Spielplätze in Kalbach zu ertüchtigen. Begründung: Der Piratenspielplatz im Freizeitpark Kalbach ist ein sehr beliebter, stark frequentierter Spielplatz. Doch leider fehlen am Eingang, gegenüber dem großen Piratenklettergerüst, zwei Bänke. Stehend kann man die kletternden Kinder nicht lange beaufsichtigen, und Kinder können lange klettern. Der kleine Spielpatz am Schlittenberg hat keine große Auswahl an Spielgeräten. Für die ganz Kleinen gibt es da nur eine Rutsche und ein Wackeltier. Das ist sehr wenig, aber mit einer Babyschaukel würde der kleine Spielpatz für die kleinen Besucher etwas interessanter. Der Pavillon im Freizeitpark Kalbach ist bei den Jugendlichen sehr beliebt, sie haben in Kalbach auch nichts anderes. Die Jugendlichen wünschen sich eine fest montierte Tischplatte rund um den Mittelpfosten des Pavillons. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 565 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-2
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Auskunft über die Trinkwasserqualität während des Einsatzes von ChlorbleichlaugeOMOB 1206.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2024, OM 6273 entstanden aus Vorlage: OF 569/12 vom 25.11.2024 Betreff: Auskunft über die Trinkwasserqualität während des Einsatzes von Chlorbleichlauge Der Magistrat wird gebeten, eine transparente Darstellung der Messungen vorzunehmen und Auskunft über die Kontrollwerte des Trinkwassers, die von Beginn der Wartungsarbeiten der Behälteranlage Heiligenstock bis zum Ende der Zugabe der Chlorbleichlauge vorgenommen wurden, zu geben. Wie hat sich die Belastung des Trinkwassers während der Zugabe der Chlorbleichlauge verändert und sind Grenzwerte überschritten worden? Wurde durch die Zugabe der Chlorbleichlauge die Chlorgrenzwerte überschritten? Von der Maßnahme war u. a. Kalbach-Riedberg betroffen. Begründung: Die Mainova berichtete am 07.10.2024 über einen Rohrschaden in der Behälteranlage Heiligenstock. Im Zuge der Instandsetzung wurde "in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt vorsorglich in geringem Umfang Chlorbleichlauge zur Desinfektion zugegeben" (Quelle: https://www.mainova.de/de/ihre-mainova/presse/pressemitteilungen/2024/desinfekti on-des-trinkwassers-im-frankfurter-norden--142902). Am 23.11.2024 war dem Pressebericht der FNP zu entnehmen, "im Laufe der zweiten Dezemberwoche (9. bis 14. Dezember) wolle Hessenwasser die Desinfizierung einstellen" (Quelle: https://www.fnp.de/frankfurt/trinkwasser-in-frankfurt-riecht-noch-laenger-nach-c hor-93428661.html). In der Bevölkerung besteht eine hohe Sensibilität über die Zugabe von Chlor im Trinkwasser, was durch eine deutliche Veränderung des Geruchs spürbar ist. Um der Verunsicherung entgegenzuwirken, sollten über die allgemeinen Pressemeldungen hinaus die konkret vorliegenden Messwerte des Trinkwassers und die Auswirkungen auf die Qualität und Grenzwerte zur Trinkwasserverordnung offengelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 446 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 91-50
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mehr geförderter Wohnraum in NeubauprojektenST06.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2064 Betreff: Mehr geförderter Wohnraum in Neubauprojekten Ziel des Baulandbeschlusses ist es u.a., eine transparente und für Kommune wie Bauherren gleichermaßen handhabbare Maßgabe zur Schaffung neuen Wohnraums zu bieten. Auszug aus der Zielsetzung des Baulandbeschlusses (M220), beschlossen am 07.05.2020 (§5590): "Anteile geförderten Wohnungsbaus bei Wohnbaulandentwicklungen gemäß §§ 31 und 34 BauGB: Sofern kein Planerfordernis vorliegt, werden Baugesuche für Wohnungsbauvorhaben gemäß § 31 und § 34 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt. Der Magistrat sieht in diesen Fällen das Potenzial, durch die Intensivierung einer abgestimmten Bau- und Förderberatung, Bauherren für die Wohnungsbauförderung zu interessieren und damit Projekte des geförderten Wohnungsbaus zu generieren. Der Magistrat sieht dieses Potenzial ab einem Schwellenwert von 30 Wohneinheiten beziehungsweise 3000 Quadratmetern Bruttogrundfläche Wohnen." Dieser Schwellenwert hat sich in der Praxis bewährt, da dann in den jeweiligen Projekten eine entsprechende Anzahl an Wohneinheiten und ein dementsprechender Wohnungsmix abgebildet werden kann. Der Magistrat möchte den Schwellenwert daher nicht ändern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.02.2024, OA 441
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Weihnachtsbeleuchtung Heddernheimer LandstraßeST06.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2065 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung Heddernheimer Landstraße Der Magistrat der Stadt Frankfurt stellt bereits seit dem Jahr 2017, in dem das Pilotprojekt "Weihnachtsbeleuchtung in den Frankfurter Einkaufsstraßen" gestartet wurde, den Gewerbevereinen und Interessengemeinschaften der Wirtschaft aus den jeweiligen Stadteilen jährlich einen finanziellen Zuschuss zu den Kosten für die Weihnachtsbeleuchtung zur Verfügung. Zusätzlich wurden die einmaligen Anschaffungskosten der einheitlichen Motive durch den Magistrat bezuschusst. Die Höhe des anteiligen Zuschusses zu den wiederkehrenden Kosten für die Montage, Demontage und Einlagerung ist abhängig von der Budgetsituation im jeweiligen Haushaltsjahr. Bisher lag die Bezuschussung der Kosten stets bei mindestens 70 %, in den vergangenen beiden Jahren und in diesem Jahr sogar bei 100 %. In diesem Rahmen soll die Unterstützung grundsätzlich auch in den kommenden Jahren bereitgestellt und die Haushaltsposition entsprechend ausgestattet werden, um die Gewerbevereine in ihrer wichtigen Funktion für die Stadtteile zu stärken. Für das laufende Jahr 2024 wurden die antragsberechtigten Gewerbevereine und Interessengemeinschaften bereits über die erneute Möglichkeit der Beantragung des Zuschusses im etablierten Verfahren über die Wirtschaftsförderung und entsprechend der städtischen Richtlinien informiert. Dies gilt auch für den Heddernheimer Gewerbeverein, der als Eigentümer der Weihnachtsbeleuchtung auch schon in den vergangenen Jahren die Zuschussmöglichkeit in Anspruch genommen und von der Kostenübernahme durch den Magistrat profitiert hatte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 18.04.2024, EA 75
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Poller im Kurvenbereich Friedrich-Naumann-Straße/Ecke Philipp-Fleck-StraßeST06.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2066 Betreff: Poller im Kurvenbereich Friedrich-Naumann-Straße/Ecke Philipp-Fleck-Straße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat sich ämterübergreifend abgestimmt und wird nun im Rahmen eines Ortstermins prüfen, ob und an welche geeignete Stelle der Schaukasten versetzt werden kann. Durch diese Maßnahme lässt sich gegebenenfalls auf eine andere Absicherung verzichten. Der Magistrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass er Poller oder Blumenkübel nicht befürwortet, da Poller ohne markierte Sperrfläche häufig umgefahren werden und somit hohe Unterhaltungskosten verursachen. Blumenkübel können ein Hindernis im Straßenraum darstellen, zudem sind zuverlässige Patenschaften für die Pflege erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5139
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kletterparcours zum Bouldern am NeumühlenwegST06.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2067 Betreff: Kletterparcours zum Bouldern am Neumühlenweg Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert in der vorgegebenen Frist nicht endgültig antworten zu können. In der vorgenannten Sache besteht noch ämterübergreifend Abstimmungsbedarf. Der Magistrat wird umgehend berichten, sobald Ergebnisse vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5863
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Errichtung einer E-Ladestation für PKW auf einem Parkplatz hinter dem Supermarkt Lidl zwischen Atzelbergstraße 9 und 13ST06.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2068 Betreff: Errichtung einer E-Ladestation für PKW auf einem Parkplatz hinter dem Supermarkt Lidl zwischen Atzelbergstraße 9 und 13 Der Magistrat verweist bezüglich der E-Mobilität auf die zahlreichen vorherigen Stellungnahmen des Magistrats: Gemäß Beschluss der städtischen Gremien (Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 140, und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4835) plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main demnach selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Im Rahmen des Open-Market-Modells hat die Stadt in den vergangenen Jahren Anträge von gewerblichen Anbietern von Ladeinfrastruktur entgegengenommen und nach erfolgreicher straßenrechtlicher Standortprüfung 180 Pilotstandorte mit Ladesäulen als Pilotprojekt vertraglich gestattet. Diese Pilotstandorte werden voraussichtlich bis zum Ende des ersten Quartals 2024 alle in Betrieb sein. Inzwischen hat der Magistrat die Bedarfsanalyse "E-Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen in Frankfurt am Main" an ein externes Unternehmen in Auftrag gegeben. Das Ergebnis dieser Analyse wird derzeit ausgewertet und geprüft. Der Magistrat wird dann über das weitere Verfahren schnellstmöglich berichten. Es ist vorgesehen, die weiteren erforderlichen Ladesäulenstandorte zukünftig mittels eines externen Dienstleisters in Kooperation und Abstimmung mit den Fachämtern der Stadtverwaltung festzulegen. Dabei werden die Ortsbeiräte eingebunden. Der Magistrat hat die Ortsbeiräte bereits schriftlich darüber informiert. Mit diesem Verfahren soll die Mindestversorgung mit E-Ladeinfrastruktur in allen Stadtteilen sichergestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5191
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wasserspielanlage im Martin-Luther-King-ParkST06.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2069 Betreff: Wasserspielanlage im Martin-Luther-King-Park Der Wunsch des Ortsbeirates nach einer Wasserspielanlage im Martin-Luther-King-Park ist grundsätzlich nachvollziehbar. Dennoch beabsichtigt der Magistrat derzeit nicht, weitere und neue Wasserspielanlagen im Stadtgebiet einzurichten. Hierbei geht es nicht in erster Linie um die entstehenden Investitionskosten, sondern um die während des Betriebes täglich erforderliche Wartung durch eigenes Personal, sowie die Kosten der Instandhaltung dieser Anlagen. Diese sind sehr hoch und belasten das derzeit bereits zu geringe Unterhaltungsbudget des Fachamtes erheblich. Derzeit betreibt die Stadt 7 Wasserspielanlagen, die über das Stadtgebiet verteilt sind. Die dem Ortsbeirat 8 nächstgelegene Anlage ist im Niddapark. Es ist Ziel des Magistrats, zunächst die vorhandenen Spielanlagen und ebenso die Wasserspielanlagen instand zu setzen, bevor zusätzliche Anlagen entstehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5864
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Tauben füttern verbotenST06.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2070 Betreff: Tauben füttern verboten Um durch Tauben verursachte Schäden und Verunreinigungen zu begrenzen, gilt bereits seit 1970 ein generelles Fütterungsverbot. Allerdings gibt es dennoch Mitbürger:innen, die wiederholt aus falsch verstandener Tierliebe Futter auf den Straßen im Stadtgebiet verteilen. Diese Menschen lassen sich nach unserer Erfahrung nicht von Schildern abhalten, die auf das Fütterungsverbot hinweisen. Die angeregte Beschilderung sehen wir daher nicht als das vorrangig geeignete Mittel und sehen deshalb davon ab. Zwischen dem 21.10.2024 und dem 07.11.2024 hat die Stadtpolizei auf dem Gravensteiner- Platz täglich Kontrollen zu unterschiedlichen Tageszeiten, durch uniformierte und in zivil gekleidete Kräfte, durchgeführt. Es konnten zu keinem Zeitpunkt Passant:innen festgestellt werden, welche die Tauben aktiv fütterten. Die Anzahl der Tauben selbst war nicht auffällig. Die Stadtpolizei kann aus kapazitären Gründen und aus Gründen der Aufgabenpriorisierung nicht alle Plätze überwachen, um gegen Taubenfütter:innen vorzugehen, führt aber auch künftig Bestreifungen dieses Bereiches durch und reagiert umgehend auf Beschwerden. Sollte jemand beim Taubenfüttern in flagranti erwischt werden, wird ein Bußgeld von 120,00 Euro verhängt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5892 Antrag vom 27.01.2025, OF 970/10 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 11.02.2025, OIB 377
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ersatzgebäude für die Kindertagesstätte (KiZ 70), Gerhart-Hauptmann-Ring 27ST06.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2071 Betreff: Ersatzgebäude für die Kindertagesstätte (KiZ 70), Gerhart-Hauptmann-Ring 27 Das Kinderzentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 27 befindet sich in einem angemieteten Gebäude der ABG Frankfurt Holding GmbH. Das angemietete Gebäude wird seit 1960 ausschließlich als Kinderzentrum genutzt. Aktuell werden in der Einrichtung insgesamt 96 Kinder betreut (43 Kinder im Kindergarten, 53 Kinder im Hort). Es handelt sich um eine 5gruppige Einrichtung mit reduzierten Betreuungsplätzen aufgrund der geringen Raumkapazitäten (diese entsprechen nicht den heutigen Standards). Das Gebäude des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27 entspricht in sicherheitstechnischer, energetischer, funktionaler und konstruktiver Hinsicht nicht mehr den heutigen Anforderungen für eine Kindertageseinrichtung. Das Gebäude ist marode und abgängig. Darüber hinaus sind die Räumlichkeiten des Kinderzentrums zu klein und weichen sehr deutlich vom Standardraumprogramm (Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 170/2013) ab. Es sollen dort zukünftig mehr Kinder betreut und gebildet werden. Eine Sanierung hat durch den Vermieter seit 1960 nicht stattgefunden. Aufgrund der maroden und abgängigen Gebäudesubstanz und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen hat die ABG Frankfurt Holding die Entscheidung für einen Ersatzneubau getroffen. Daher wurde im Einvernehmen mit dem Betreiber, dem Eigenbetrieb Kita Frankfurt, ein Abbruch mit anschließendem Neubau an gleicher Stelle geplant. Mit dem Neubau ist eine Erweiterung um 2 Kindergartengruppen mit je 21 Plätzen vorgesehen. In den neu zu schaffenden Räumlichkeiten können 4 Kindergartengruppen (85 Plätze) und 3 Hortgruppen (53 Plätze) betreut werden. Nach Fertigstellung stehen somit 138 Plätze zur Verfügung, was einer Erhöhung des Platzangebotes um 42 Plätze entspricht. Das Standardtraumprogramm (M 170/2013) wird zugrunde gelegt. Das Kinderzentrum wird sich auf das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss erstrecken. Die Bauaufsicht führt seit einiger Zeit Gespräche mit der ABG wegen der Errichtung dieser Kita mit darüber liegenden geförderten Wohnungen. Im Rahmen der Bauberatung stand zum einen der Erhalt des Charakters der Nordweststadt im Vordergrund und zum anderen eine effiziente Nutzung von Grund und Boden. Durch eine höhere Ausnutzung auf vertikaler Ebene geht im Umkehrschluss der Erhalt der Grün- und Freiräume einher. Das Einfügen des Bauvorhabens in die historisch bedeutenden städtebaulichen Strukturen der Nordweststadt und der Erhalt der Gemeinbedarfsnutzung ist eine Bedingung für die gegebenenfalls höhere Ausnutzung und Ergänzung sowie eine damit einhergehende Befreiung. Entsprechend muss das Gebäude hinsichtlich seiner Dimensionierung und Gestaltung die Charakteristik der örtlich vorhandenen Bebauung aufgreifen. Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplans NW 103c Nr 1, inkraftgetreten am 26.06.1965, welcher das Baugrundstück als Fläche für den Gemeinbedarf Kindergarten ausweist. Der Bebauungsplan setzt als Anzahl der Vollgeschosse I fest. Die aktuelle Planung sieht ein viergeschossiges Gebäude mit der Kita-Nutzung im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss vor. Im 2. und 3. Obergeschoss sollen geförderte Wohnungen nach Förderweg 1 entstehen. Hierfür wären Befreiungen vom Bebauungsplan u.a. hinsichtlich der Art der Nutzung und der Geschossigkeit erforderlich. Alle notwendigen Befreiungen wurden im Rahmen der Bauberatung bereits in Aussicht gestellt. Das Stadtplanungsamt wurde an der Bauberatung beteiligt und hat an den Abstimmungsgesprächen teilgenommen. Ein Bauantrag wurde bisher jedoch noch nicht eingereicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.09.2024, V 1010
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Huthpark - Entwässerung der Wege bei Starkregen prüfenST06.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2072 Betreff: Huthpark - Entwässerung der Wege bei Starkregen prüfen Die neuen, teilweise in Asphalt befestigten Wegeflächen im Huthpark wurden mit einer großen Anzahl von Querrinnen ausgestattet, um zu vermeiden, dass anfallendes Regenwasser der Topographie folgend in Richtung Osten aus dem Park heraus abläuft. Bei einem Starkregenereignis ist nicht auszuschließen, dass Wasser von Wegeflächen aus dem Huthpark abfließen kann. Die besondere Wetterlage der vergangenen Monate hat die Böden stark mit Wasser gesättigt, so dass die anfallenden Regenmengen auch von der großen Wiesenfläche nicht mehr aufgenommen werden konnten. Kurzfristig wurde auf der Wiese oberhalb des tiefsten Geländepunktes des östlichen Parkwegs eine Mulde und ein kleiner Wall angelegt, um hier anfallendes Wasser abzufangen, bevor es Richtung Hofgartenweg abfließen kann. Der Trampelpfad Richtung Hofgartenweg wurde über einen kleinen Erdwall zusätzlich gesichert (Bereich des Regenereignisses vom 10.06.). Als weitere kurzfristige Maßnahme ist geplant, dass Sandsäcke im Bereich der östlichen Grünfläche an den Ablaufbereichen des nördlichen Parkwegs und des Probst-Goebels- Wegs aufgesetzt werden, um hier ebenfalls der Entstehung von bachlaufartigen Wasseransammlungen entgegenzuwirken. Die Ausführung wird voraussichtlich im November erfolgen. Im September wurde darüber hinaus durch den Magistrat ein Fachbüro für Starkregenvorsorge beauftragt ein ganzheitliches Konzept zur Lenkung bzw. Zwischenspeicherung von Oberflächenabflüssen infolge Starkregen für den Huthpark zu erarbeiten. Es wird erwartet, dass die Ergebnisse der Untersuchungen bis Ende Januar 2025 vorliegen werden. Der Mittelbedarf für die weiterführenden Maßnahmen ist, ebenso wie die Finanzierungsmöglichkeiten, nach Vorlage des Konzeptes zu klären. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5787
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Baumanpflanzungen in der Mörfelder Landstraße zwischen den Hausnummern 265 bis 275ST06.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2073 Betreff: Baumanpflanzungen in der Mörfelder Landstraße zwischen den Hausnummern 265 bis 275 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5611
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kinder-Nottoilette testenST06.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2074 Betreff: Kinder-Nottoilette testen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert in der vorgegebenen Frist noch keine abschließende Antwort geben zu können. Die Umsetzung der Anregung wird ämterübergreifend geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5925
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Umstellen der TischBankKombination auf dem Quartiersplatz Am OhlenstückST06.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2075 Betreff: Umstellen der Tisch-Bank-Kombination auf dem Quartiersplatz Am Ohlenstück Der Magistrat hatte dem Umstellen der Tisch-Bank-Kombination zugestimmt, da der Investor, der auch den Quartiersplatz gebaut hat, damals seine Bereitschaft signalisiert hatte, das Umsetzen auf die Pflasterfläche durchzuführen. Auf Nachfrage äußerte sich der Investor inzwischen bedauerlicherweise ablehnend. Der Magistrat wird jedoch eine Lösung finden, um die Tisch-Bank- Kombination zeitnah an die geforderte Stelle umzusetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5872
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Leitfaden Klimaangepasste StadtplatzgestaltungST06.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2076 Betreff: Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Zu 1.) Der Schelmenburgplatz ist weiterhin ein Projekt des Programms Schöneres Frankfurt und soll in diesem Rahmen weiterbearbeitet werden. Die vorliegende Planung muss aber in Bezug auf die Anpassung an den Klimawandel wesentlich verändert werden. Nach der Auswertung der Kriterien des Leitfadens für die Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung wurde der Schelmenburgplatz nicht als einer der Plätze ausgewählt, die mit hohem Handlungsbedarf zuerst klimaangepasst umgestaltet werden sollen. Zu 2.) Da eine umfassende Anpassung der vorliegenden Planung erforderlich wird, kann zu einem möglichen Baubeginn derzeit aufgrund der vorhandenen Personalkapazitäten keine belastbare Aussage getroffen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.09.2024, V 1012
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Unterstützung der Kampagne 2024/2025 der KG Wespen von 1887 e. V.ST06.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2077 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Unterstützung der Kampagne 2024/2025 der KG Wespen von 1887 e. V. Der Magistrat stellt der Karnevalgesellschaft Wespen von 1887 e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 850,00 Euro als Unterstützung der Anschaffung neuer Tanzkleider für 18 Tänzerinnen zur Nutzung während der Kampagne 2024/2025 zur Verfügung. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Rahmen der Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung 2024. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.06.2024, OIB 328
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - MetrobuslinieST06.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2078 Betreff: Metrobuslinie Nach aktuellen Planungen ist die Aufwertung der Buslinie 64 zur Metrobus-Linie M64 mit einem 24-Stunden-Betrieb perspektivisch vorgesehen. Ein konkretes Umsetzungsdatum kann jedoch noch nicht genannt werden. Der Magistrat befürwortet die konsequente Beschleunigung der Buslinie 64. Die Lichtsignalanlagen entlang der Linie 64 sind teilweise bereits zur ÖPNV-Beschleunigung eingerichtet. Für die verbleibenden Anlagen, welche bisher noch nicht über ein Modul zur ÖPNV-Beschleunigung verfügen, müssen zunächst die Leistungsfähigkeit des Knotens geprüft und die verkehrsabhängige Steuerung erstellt bzw. angepasst werden. Diese Planungen werden eingeleitet, sobald hierfür Planungskapazitäten verfügbar sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5707
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Instandsetzung der Fassade des ehemaligen Bahnhofs EschersheimSTOB 906.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2079 Betreff: Instandsetzung der Fassade des ehemaligen Bahnhofs Eschersheim Der Magistrat hat die Anregung wie gewünscht an die Deutsche Bahn weitergeleitet. Diese hat sich nun wie folgt geäußert: "Im Bereich der Verkehrsstation Eschersheim wird im Zuge der Neuerstellung der Straßenüberführung (SÜ) Maybachstraße noch die Schallschutzwand geschlossen, sodass es gleisseitig zukünftig keinen Blick mehr auf den verbliebenen Teil des Bahnhofsgebäudes geben wird. Ergänzend ist geplant, die Fassade des Gebäudes grün zu streichen, sodass auch aus der Blickrichtung der SÜ eine optische Aufwertung des Gebäudes erfolgt." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5711 Antrag vom 12.11.2025, OF 1150/9 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7799
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Maßnahmen zur Verringerung des Schienenlärms vor der U-Bahn-Station „Weißer Stein“ST06.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2080 Betreff: Maßnahmen zur Verringerung des Schienenlärms vor der U-Bahn-Station "Weißer Stein" Der Magistrat bedauert, dass es bei der Stellungnahme zur OM 3987 zu Verzögerungen gekommen ist. Die Stellungnahme ist in der Zwischenzeit erfolgt. Die von den Anwohner:innen im Bereich der Station "Weißer Stein" als sehr störend empfundenen Schallemissionen sind auf das sogenannte "Kurvenquietschen" zurückzuführen. Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) hat aus diesem Grund nordwestlich der Station "Weißer Stein" auf der Maybachbrücke zwei zusätzliche Schienenbenetzungsanlagen installiert. Die VGF geht davon aus, dass diese neuen Schienenbenetzungsanlagen sowie die technisch als auch hinsichtlich der Leistungsfähigkeit erheblich verbesserten Benetzungsanlagen im Bereich des Bahnüberweges "Kurhessenstraße" im 4. Quartal 2024 fertig eingerichtet und von der Technischen Aufsichtsbehörde abgenommen werden können. Der Magistrat ist zuversichtlich, dass diese nunmehr vier Schienenbenetzungsanlagen das "Kurvenquietschen" erheblich reduzieren werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5716
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2024ST06.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2081 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2024 Der Magistrat stellt: 1. dem Gewerbeverein Fechenheim e. V. Mittel in Höhe von maximal 1.500,00 EUR für die Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten; 2. dem Vereinsring Riederwald e. V. Mittel in Höhe von maximal 1.100,00 EUR für die Schalt-, Stromverbrauchs und Instandhaltungskosten der öffentlichen Weihnachtsbeleuchtung im Jahr 2024 zur Verfügung. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Rahmen der Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung 2024/2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 28.10.2024, OIB 347
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Weiteren Verkehrsspiegel an der Ecke Hainer Weg/Bergesgrundweg installierenST06.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2082 Betreff: Weiteren Verkehrsspiegel an der Ecke Hainer Weg/Bergesgrundweg installieren Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat stimmt dem Ortsbeirat zu, dass es an der Ecke Hainer Weg/Bergesgrundweg Verbesserungsbedarf gibt, hält einen Verkehrsspiegel allerdings für keine geeignete Lösung. Der Magistrat wird daher nun ämterübergreifend prüfen, wie sich die Situation optimieren lässt und bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5774
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wann kommt die nächste Stufe der Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße?ST06.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2083 Betreff: Wann kommt die nächste Stufe der Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße? Das Projekt "Grunderneuerung / Umgestaltung der Kurhessenstraße zwischen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz" befindet sich aktuell in der Ausführungsplanung. Mit einem Baubeginn ist voraussichtlich im Sommer 2025 (Bauende voraussichtlich Sommer 2027) zu rechnen. Die geplante Verkehrsberuhigung (Tempo 30-Zone) beinhaltet den Ausbau eines Kreisels (Kurhessenstraße / Am Schwalbenschwanz) und eine Fahrbahn-anhebung am Knotenpunkt Kurhessenstraße / Höhenblick. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.07.2024, V 985
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Unterliederbach: Instandsetzung Astronomenweg gewährleistenST06.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2084 Betreff: Unterliederbach: Instandsetzung Astronomenweg gewährleisten Der Magistrat prüft aufgrund der Anregung aktuell die Situation im Astronomenweg und wird vorhandene Schäden im öffentlichen Bereich ausbessern. Die konkret beschriebene Stelle mit Schäden liegt nördlich der Hunsrückstraße auf privatem Grund. Dort kann der Magistrat nicht direkt Einfluss nehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5519
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Omegabrücke in BerkersheimST06.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2085 Betreff: Omegabrücke in Berkersheim Zu 1. Nach Abschluss der Restarbeiten im Bereich der S6-Strecke und auf Grundlage des Vorplanungsbeschlusses zur Beseitigung und Ersatz des Bahnübergangs Berkersheimer Straße (BÜ 99) können die Unterlagen für eine europaweite Ausschreibung der Ingenieurleistungen erstellt werden. Die Veröffentlichung der Ausschreibung ist für 2025 geplant. Das Ausschreibungsverfahren dauert in der Regel sieben Monate. Mit der Vergabe der Planungsleistungen kann die weiterführende Planung erfolgen. Der Bau der Omegabrücke ist erst nach dem erforderlichen Planfeststellungsbeschluss und einen Beschluss zur Bau und Finanzierung möglich. Weiterhin ist die Baumaßnahme von Grundstücksverhandlungen und Genehmigung von Sperrzeiten auf der Main-Weser-Bahn abhängig. Zu 2. Nach aktuellen Planungsstand wird die Realisierung der Omegabrücke für das Jahr 2029 veranschlagt. Der Magistrat ist bestrebt die Fuß- und Radwegüberführung (FRÜ) früher zu realisieren. Auf Grund der Größe und Lage der Maßnahme wird davon ausgegangen, dass die Integration in dem Planfeststellungsverfahren Omegabrücke nicht notwendig wird. Da es sich um einen eigens geführten Fuß- und Radweg handelt, kann die Stadt hierzu selbst das Baurecht erteilen, sofern eine Einigung mit allen Betroffenen erzielt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5672
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Aufzüge der S-Bahn-Station „Berkersheim“ST06.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2086 Betreff: Aufzüge der S-Bahn-Station "Berkersheim" Der Magistrat hat Rücksprache mit der Deutschen Bahn gehalten, die für die Kontrolle und Wartung der Anlagen verantwortlich sind. Diese hat sich wie folgt zu den Aufzügen an der S-Bahn-Station Berkersheim geäußert: "Die Aufzüge werden in monatlichen Abständen durch den Aufzugswärter inspiziert, die Wartungsarbeiten werden entsprechend der Herstellervorgaben quartalsweise durchgeführt. Eine Dokumentation über die Ausfälle der Aufzüge gibt es nicht." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5671
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nicht angemessene Geschwindigkeiten im HolunderwegST06.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2087 Betreff: Nicht angemessene Geschwindigkeiten im Holunderweg Der Holunderweg ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone und als Einbahnstraße ausgewiesen. Die Fahrbahn ist überwiegend rund 5,00 Meter breit. Bei einseitig parkenden Fahrzeugen reduziert sich die Fahrbahnbreite auf zirka 3,00 Meter. Die Straße unterscheidet sich nicht von parallel verlaufenden Straßen der Tempo 30-Zone im näheren Umfeld. Die Anregung wurde zum Anlass genommen eine Testmessung durchzuführen. Von 12 erfassten Fahrzeugen überschritt kein Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich. Die höchste gemessene Geschwindigkeit lag bei 34 km/h. Von weiteren Kontrollen muss daher abgesehen werden, da dies zu Lasten stärker gefährdeter Örtlichkeiten gehen würde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5673
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U5) verbessernST06.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2088 Betreff: Die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U5) verbessern Es ist geplant, im kommenden Jahr einige Stellen im Teilstück der Homburger Landstraße im Zuge der Deckenerneuerungsoffensive zu sanieren. Überdies gibt es für diesen Abschnitt eine Planung, die derzeit im Hinblick auf das Thema Starkregen überarbeitet wird. Vorgesehen sind dabei weitere Sinkkästen. In den Jahren 2021 bis 2023 wurde dort kein Verkehrsunfall mit verletzten zu Fuß Gehenden und nur ein Verkehrsunfall mit leichtem Personenschaden und Radfahrbeteiligung (Einmündung Weilbrunnstraße im Jahr 2021) polizeilich aufgenommen. Der Unfallschwerpunkt Homburger Landstraße / Gießener Straße (südlicher Einmündungsbereich) wurde durch die Unfallkommission bearbeitet und ist im vergangenen Jahr 2023 vollständig unfallfrei geblieben. Insofern sind weitere straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen vor Abschluss der Sanierungen nicht geplant. Änderungen an der Buslinie 39 sind - wenn überhaupt - erst möglich und sinnvoll, wenn die Verlängerung der Linie U5 zum Frankfurter Berg in Betrieb geht. Eine vorzeitige Führung der Linie 39 über den Gravensteiner-Platz würde zu einer Doppelbedienung des bereits sehr gut an den ÖPNV angebundenen Neubaugebiets führen. Die engen Erschließungsstraßen im Neubaugebiet Frankfurter Bogen würden zusätzlich zur Buslinie 63 mit zahlreichen weiteren Busfahrten der Linie 39 belastet werden, sodass Probleme letztendlich nur verlagert würden. Eine Einstellung der Buslinie 63 wiederum ist erst mit der Verlängerung der Linie U5 möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5665
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Herstellung einer Wegeverbindung von Oberrad zum Kaiserleikreisel (II)ST06.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2089 Betreff: Herstellung einer Wegeverbindung von Oberrad zum Kaiserleikreisel (II) Der Magistrat bedauert, der Anregung nicht entsprechen zu können. Wie in der ST 2292/2023 ausgeführt, sind die Bemühungen um einen Lückenschluss gescheitert. Da die Entscheidung gegen einen provisorischen Lückenschluss in der Verantwortung der Autobahn GmbH des Bundes liegt, verspricht sich der Magistrat keine Erfolgsaussichten bei der Einbeziehung eines Bundesministeriums. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5623
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Radfahren auf dem Alten FlugplatzST06.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2090 Betreff: Radfahren auf dem Alten Flugplatz Die verkehrstechnische Trennung des Rad- und Fußverkehrs im nördlichen Eingangsbereich zum Alten Flugplatz ist Gegenstand der prioritär umzusetzenden Maßnahmen des Entwicklungskonzeptes Alter Flugplatz. Die Planungen dazu sind abgeschlossen. Die Beauftragung an ein Unternehmen steht an. Derzeit lassen sich allerdings noch keine belastbaren Angaben hinsichtlich des Zeitpunktes der Umsetzung der Maßnahmen treffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5663
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrsberuhigung in der Gederner StraßeST06.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2091 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Gederner Straße Bei der Gederner Straße handelt es sich um eine Sackgasse ohne Durchgangsverkehr. Zu Beginn der Straße wurde bereits auf rund 40 Metern Länge ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet. Dieser soll dafür sensibilisieren, auf den Fußverkehr zu achten. Im übrigen Streckenverlauf gibt es eine Tempo 30-Zone. Die vorgeschlagene Regelung lässt sich aufgrund des weit gefassten Anliegerbegriffs nicht effizient kontrollieren. In der überwiegenden Mehrzahl fallen motorisierte Verkehre unter den Anliegerbegriff, weshalb sich eine weitergehende Einschränkung des Gemeingebrauchs auch nicht als verhältnismäßig begründen lässt. Der Anregung wird aus den genannten Gründen nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5664
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Piktogramm „Achtung, Kinder!“ auf der Straße RiedbergalleeST06.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2092 Betreff: Piktogramm "Achtung, Kinder!" auf der Straße Riedbergallee Der Anregung wird nicht entsprochen. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort durch die Straßenverkehrsbehörde anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein:e aufmerksamer Verkehrsteilnehmer:in die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Diese Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung dienen nicht zuletzt auch dazu, eine Überbeschilderung zu vermeiden und insbesondere Gefahrzeichen nicht in ihrer Wirkung durch häufige Verbreitung im Einsatz "abzunutzen". Die vorstehenden grundlegenden Anordnungsvoraussetzungen sind hier nicht gegeben. Ab dem genannten Großpflasterstreifen in Fahrtrichtung Kalbach ist die Straße für den gesamten Fahrverkehr mit Ausnahme Radverkehr und Anlieger gesperrt. Die örtlichen Sichtverhältnisse sind gut, der Spielplatz liegt von der Straße zurückgesetzt, ist umzäunt und ohnehin nur vom südlich parallel laufenden Geh- und Radweg aus zu betreten. Einzelne subjektive Wahrnehmungen begründen weder eine Tatsachenfeststellung regelmäßiger Geschwindigkeitsüberschreitungen eines hohen Anteils von Verkehrsteilnehmer:innen noch besteht anderweitig Anlass zur Annahme einer Gefahrenlage. Auf dem gesamten Abschnitt Riedbergallee/Alte Riedbergstraße ab Zur Kalbacher Höhe in Fahrtrichtung Kalbach wurde von 2016- 2023 nur ein Verkehrsunfall mit leichtem Personenschaden polizeilich aufgenommen - an diesem war kein Kraftfahrzeug beteiligt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5756
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wasser in der Talstraße Höhe Hausnummer 24ST06.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2093 Betreff: Wasser in der Talstraße Höhe Hausnummer 24 Im angesprochenen Stichweg der Talstraße gab es im Jahr 2023 Bauarbeiten an einer Leitungstrasse. Bei der Abnahme zwischen dem beauftragten Ingenieurbüro des Trassenbetreibers und dem zuständigen Baubezirk im Amt für Straßenbau und Erschließung konnten keine baulichen Mängel bei der Oberflächenwiederherstellung des Leitungsgrabens festgestellt werden. Der Magistrat geht davon aus, dass die Pfützenbildung andere Ursachen hat, da sie wohl auch bereits vor der Baumaßnahme auftrat. Insgesamt ist die Entwässerung des Stichweges komplex, da keine Sinkkästen vorhanden sind und auch nicht eingebaut werden können. Das liegt daran, dass ein Kanal fehlt, an den Sinkkästen angeschlossen werden könnten. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über das vorhandene Gefälle des Weges in Richtung der südlich angrenzenden Ackerflächen. Mutmaßlich hat sich die asphaltierte Wegoberfläche abgesenkt, sodass das Regenwasser nichtmehr vollständig in die Ackerflächen abfließen kann. Der Magistrat wird sich der Problematik nun zeitnah annehmen und nach einer geeigneten Lösung suchen. Je nach Umfang der anfallenden Arbeiten rechnet der Magistrat aktuell damit, dass die Problemstelle noch in diesem Jahr beseitigt werden kann. Nicht gänzlich nachvollziehen kann der Magistrat diesen Teil in der Begründung des Ortbeirats: "Auch zukünftig wird bei Starkregen das Wasser vom Stichweg Am Hasensprung in Richtung Pavillons abfließen und zum Problem werden, wenn die Keller und die Souterrainwohnung der Wohnanlage unter Wasser stehen." Der Stichweg - von der Straße Am Hasensprung kommend - entwässert mit seinem Gefälle ebenfalls in Richtung der Ackerflächen. Natürlich wird der Magistrat aber auch dies bei der Lösungsfindung berücksichtigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5758
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Glascontainer an der Ecke Niedereschbacher Straße/Am OhlenstückST06.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2094 Betreff: Glascontainer an der Ecke Niedereschbacher Straße/Am Ohlenstück Der Magistrat plant Unterflurcontainer für Altglas nur im Zusammenhang mit größeren Erschließungs- oder Straßenerneuerungsmaßnahmen. Anregungen zum Aufstellen von Altglascontainern können vom Ortsbeirat direkt an die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (E-Mail: services@fes-frankfurt.de, Servicetelefon: 0800 2008007-0) gerichtet werden, die Beteiligung des Magistrats ist hierbei nicht erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5875
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sensorgesteuerte Beleuchtung zwischen Kapersburgstraße und Niedereschbacher StraßeST06.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2095 Betreff: Sensorgesteuerte Beleuchtung zwischen Kapersburgstraße und Niedereschbacher Straße Der Magistrat sieht von einer Umsetzung der Anregung ab. Da das Wurzelwerk der angrenzenden privaten Bäume weit in den Gehweg reicht, wären hier aufwändige Wurzelschutzmaßnahmen erforderlich. Diese lassen eine wirtschaftliche Errichtung einer Beleuchtungsanlage nicht zu. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5871
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.