Teilnahme der Stadt Frankfurt am Main an der Behördennummer 115; hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Beteiligung der Städte Raunheim und Rüsselsheim…
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Teilnahme der Stadt Frankfurt am Main an der Behördennummer 115; hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Beteiligung der Städte Raunheim und Rüsselsheim am Main an dem 115-Servicecenter der Stadt Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den Städten Raunheim und Rüsselsheim am Main zur Teilnahme am 115-Servicecenter abzuschließen. Der Hintergrund sind finanzielle Anpassungen seitens des Kreises Groß-Gerau, wodurch die bisherigen Kooperationen betroffen sind. Ziel ist die Fortsetzung des erfolgreichen 115-Servicecenters für die betroffenen Städte.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass der Kreis Groß-Gerau aus dortigen finanziellen Gründen die 115-Kooperation mit der Stadt Frankfurt am Main mit Wirkung zum Oktober 2024 gekündigt hat.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die bisher durch die 115-Kooperation der Stadt Frankfurt am Main mit dem Kreis Groß-Gerau betroffenen Städte Raunheim und Rüsselsheim am Main an einer Fortsetzung der Kooperation Interesse haben und beabsichtigen deswegen den Abschluss einer Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit Wirkung ab dem 01.10.2024.
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main beschließt, dem Abschluss der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarungen mit den Städten Raunheim und Rüsselsheim am Main zuzustimmen.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Abdeckungsbereiche der übrigen kreisangehörigen Kommunen des Kreises Groß-Gerau im Rahmen der Basisbeauskunftung Hessen an das Frankfurter Servicecenter geroutet werden.
Begründung
A: Zielsetzung:
Das inzwischen seit fast 15 Jahren betriebene Frankfurter 115-Servicecenter ist als sogenanntes Multicenter darauf ausgelegt, stadtinterne und externe Kooperationen einzugehen.
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2020, § 5393 (M 3 vom 13.01.2020) wurde in diesem Zusammenhang der Kooperation des Kreises Groß-Gerau mit dem 115-Servicecenter im Regelbetrieb zugestimmt und hierzu eine Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung geschlossen. Diese wurde nun aus finanziellen Gründen seitens des Kreises Groß-Gerau zum Oktober 2024 gekündigt.
Die Städte Raunheim und Rüsselsheim am Main (letztere bereits seit dem Jahr 2016 eine der Partnerkommunen des Frankfurter 115-Servicecenters (siehe Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2015, M 179) haben aber darüber hinaus Interesse an einer Fortsetzung der 115-Kooperation. Aufgrund des positiven Verlaufs der bereits im Regelbetrieb laufenden Kooperation bedarf es keines erneuten Testbetriebes, so dass die Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung mit Wirkung vom 01.10.2024 für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren im Regelbetrieb erfolgen kann.
Die mit den Städten Raunheim und Rüsselsheim am Main vereinbarte Kostenbeteiligung beruht wie bei den anderen externen Kooperationen auf einem kostendeckenden Abrechnungsbetrag. So werden die 115-Telefonate für die Städte Rüsselsheim und Raunheim mit einem Betrag von 5,00 Euro pro geführtes Telefonat abgerechnet.
Die ab Oktober nicht mehr zum 115-Verbund gehörenden übrigen Städte und Gemeinden des Kreises Groß-Gerau werden zur Basisbeauskunftung des Landes Hessen geroutet, so dass entstehende Anrufe auch für diesen regionalen Bereich abgerechnet werden können bzw. nicht zu Lasten der Stadt Frankfurt am Main gehen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main ist gebeten, dem Abschluss der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarungen mit den Städten Raunheim und Rüsselsheim am Main zuzustimmen.
Es dient zur Kenntnis, dass ein entsprechender Beschluss auch von den Stadtverordnetenversammlungen der beiden betroffenen Städte gefasst wurde bzw. zu fassen ist. Nach den erfolgten Beschlussfassungen muss die Fortsetzung der Kooperation und die Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung der Aufsichtsbehörde angezeigt werden.
| B: Alternativen: | keine |
| C: Lösung : | siehe A |
D: Kosten:
Es fallen keine zusätzlichen Kosten an, die nicht durch die Kostenpauschale gedeckt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Dezember 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.01.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG uns Stadtv. Dr. Schulz gegen Linke und Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)