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Tödliche Polizeischüsse auf Menschen in psychischen Ausnahmesituationen

Vorlagentyp: B
27 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat berichtet über die tödlichen Polizeischüsse auf psychisch erkrankte Personen und die damit verbundenen Herausforderungen. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Zeit keine Rechtsgrundlage besteht, um den Sozialpsychiatrischen Dienst bei Polizeieinsätzen einzubeziehen. Ziel ist eine verbesserte psychiatrische Versorgung und die Vermeidung von weiteren tragischen Vorfällen.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Bericht

Aufgrund der Zuständigkeit der Landespolizei bei den Fragen 1 bis 5 wurde diese über das Polizeipräsidium Frankfurt um Stellungnahme gebeten. Da es sich jedoch um ein laufendes Strafverfahren handelt, wurde mitgeteilt, dass von dort derzeit keine Stellungnahme abgegeben werden kann.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt wurde um Auskunft gebeten, wann voraussichtlich mit den Antworten gerechnet werden kann. Aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage gibt die Staatsanwaltschaft allerdings keine Informationen hierüber weiter.

Zu den Punkten 6 bis 8 liegen dem Magistrat folgende Erkenntnisse vor:

Zu 6: Der Sozialpsychiatrische Dienst wird bei Polizeieinsätzen in Hessen nicht hinzugezogen, da es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt.

Die psychologische Einsatzunterstützung ist fester Bestandteil der Polizeiarbeit in Hessen und wird vom "Zentrum für polizeipsychologische Dienste und Services" wahrgenommen.

Zu 7: Der Magistrat ist in den letzten Jahren in Frankfurt kein anderer Fall bekannt geworden, bei dem ein psychisch erkrankter Mensch im Rahmen eines Polizeieinsatzes ums Leben kam.

Dem Magistrat ist auch nicht bekannt, ob sich die in der Anfrage der Stadtverordneten erwähnten Personen in einer "psychischen Ausnahmesituation" befanden.

Im Rahmen der Koordinierungstreffen nach § 6 (3) PsychKHG sollen die psychiatrische Versorgung und die Hilfsangebote vor Ort analysiert werden. Das Ziel ist Unterbringungen zu vermeiden und die psychiatrische Versorgung sowie die Hilfsangebote vor Ort anzupassen und weiterzuentwickeln. Die Aufarbeitung tödlicher Polizeieinsätze erfolgt nicht in den Koordinierungstreffen, sondern obliegt der Justiz.

Zu 8: Die Umsetzung der Leitlinie "Vermeidung von Zwang" betrifft viele Bereiche des gemeindepsychiatrischen Bereichs, neben dem Sozialpsychiatrischen Dienst vor allem die psychiatrischen (und auch somatischen) Kliniken und Träger komplementärer Versorgungsangebote mit einer Vielzahl von psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen sowie verschiedenen Unterstützungsangeboten. Aber auch besondere Wohnformen, niedergelassene Fachärzt:innen und Psychotherapeut:innen müssen mitbedacht werden.

Allen Frankfurter Institutionen und Organisationen, die mit psychisch erkrankten Menschen beschäftigt sind, wurden die Leitlinien bekannt gemacht.

Derzeit läuft ein dreijähriges Forschungsprojekt, das mit 900.000 Euro gefördert wird. Hier wird - lediglich im klinischen Kontext - die Messbarkeit der Umsetzung erprobt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Mai 2024AA 296Tödliche Polizeischüsse auf Menschen in psychischen AusnahmesituationenSTVV-Anfrage · Linke
  2. 5. August 2024BB 300Tödliche Polizeischüsse auf Menschen in psychischen AusnahmesituationenMagistratsbericht
  3. 6. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 Wochen
    BB 454Tödliche Polizeischüsse auf Menschen in psychischen Ausnahmesituationen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 32 · 16.01.2025
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 454 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 32 · 27.01.2025
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 454 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

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