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Tödliche Polizeischüsse auf Menschen in psychischen Ausnahmesituationen

Vorlagentyp: B
27 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht thematisiert die tödlichen Polizeischüsse auf Menschen in psychischen Ausnahmesituationen und die damit verbundenen Herausforderungen. Es wird vorgeschlagen, die psychiatrische Versorgung und Hilfsangebote vor Ort zu analysieren und weiterzuentwickeln, um Unterbringungen zu vermeiden. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Unterstützung für psychisch erkrankte Menschen und eine Reduzierung von Zwangsmaßnahmen.

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Thema Sicherheit verfolgen

Bericht

Aufgrund der Zuständigkeit der Landespolizei bei den Fragen 1 bis 5 wurde diese über das Polizeipräsidium Frankfurt um Stellungnahme gebeten. Da es sich jedoch um ein laufendes Strafverfahren handelt, wurde mitgeteilt, dass von dort derzeit keine Stellungnahme abgegeben werden kann.

Zu den Punkten 6 bis 8 liegen dem Magistrat folgende Erkenntnisse vor:

Zu 6: Der Sozialpsychiatrische Dienst wird bei Polizeieinsätzen in Hessen nicht hinzugezogen, da es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt.

Die psychologische Einsatzunterstützung ist fester Bestandteil der Polizeiarbeit in Hessen und wird vom "Zentrum für polizeipsychologische Dienste und Services" wahrgenommen.

Zu 7: Im Rahmen der Koordinierungstreffen nach § 6 (3) PsychKHG sollen die psychiatrische Versorgung und die Hilfsangebote vor Ort analysiert werden. Das Ziel ist, Unterbringungen zu vermeiden und die psychiatrische Versorgung sowie die Hilfsangebote vor Ort anzupassen und weiterzuentwickeln. Die Aufarbeitung tödlicher Polizeieinsätze erfolgt nicht in den Koordinierungstreffen, sondern obliegt der Justiz.

Zu 8: Die Umsetzung der Leitlinie "Vermeidung von Zwang" betrifft viele Bereiche des gemeindepsychiatrischen Bereichs, neben dem Sozialpsychiatrischen Dienst vor allem die psychiatrischen (und auch somatischen) Kliniken und Träger komplementärer Versorgungsangebote mit einer Vielzahl von psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen sowie verschiedenen Unterstützungsangeboten. Aber auch besondere Wohnformen, niedergelassene Fachärzt:innen und Psychotherapeut:innen müssen mitbedacht werden.

Allen Frankfurter Institutionen und Organisationen, die mit psychisch erkrankten Menschen beschäftigt sind, wurden die Leitlinien bekannt gemacht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Mai 2024AA 296Tödliche Polizeischüsse auf Menschen in psychischen AusnahmesituationenSTVV-Anfrage · Linke
  2. 5. August 2024Sie sind hier
    BB 300Tödliche Polizeischüsse auf Menschen in psychischen Ausnahmesituationen
    Magistratsbericht
  3. 6. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 27 WochenBB 454Tödliche Polizeischüsse auf Menschen in psychischen AusnahmesituationenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 29 · 05.09.2024
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 300 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da der Magistrat die Fragen nach seinem Kenntnis- und Kompetenzbereich (Fragen 6 bis 8) beantwortet hat. Die Beantwortung der Fragen 1 bis 5 erfolgt auf Grundlage der Stellungnahme der Landespolizei nach Abschluss des Strafverfahrens. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis)

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 29 · 16.09.2024
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 300 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da der Magistrat die Fragen nach seinem Kenntnis- und Kompetenzbereich (Fragen 6 bis 8) beantwortet hat. Die Beantwortung der Fragen 1 bis 5 erfolgt auf Grundlage der Stellungnahme der Landespolizei nach Abschluss des Strafverfahrens. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDFRAKTIONBFF-BIGÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

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