Herzlich willkommen bei Frankfurt Gestalten!
Auf dieser Übersichtsseite stellen wir Ihnen – entsprechend Ihrer Auswahl – die aktuellsten Vorlagen, Beschlüsse und Anregungen der Stadtpolitik bereit. Nutzen Sie die Filter, um die Ergebnisse gezielt zu verfeinern.
Alle Vorlagen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Suchergebnisse
Ergebnisse sortiert nach Datum (neueste zuerst)
- Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-VerlängerungOFOB 1014.12.2024 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2024, OF 957/10 Betreff: Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Verlängerung Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und detaillierte Berichterstattung gebeten, was amtsseitig im Zusammenhang mit der U5-Verlängerung auf der Homburger Landstraße im Bereich von der derzeitigen Endhaltestelle Preungesheim in nördlicher Richtung bis zur Jean-Monet-Straße bezüglich der folgenden Aspekte möglich beziehungsweise nicht möglich erscheint: 1. einer Parallelstraße: a) eine Einfahrtsmöglichkeit nördlich des Deutschen Alpenvereins, b) eine reine Ausfahrt südlich des SAFAR-Geländes, 2. ohne jegliche Parallelstraße: zum Beispiel Verlagerung der U5-Trasse auf der Homburger Landstraße a) westlich, b) mittig, c) östlich 3. gegebenenfalls weitere Varianten, Zu den Punkten 1. bis 3. erbittet der Ortsbeirat jeweils Planskizzen mit Simulationsdarstellungen. Die Ergebnisse sollen im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 beziehungsweise im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Ortsbezirk 10 öffentlich vorgestellt werden. Dabei sollen bitte im Rahmen eines Vergleichs zu der derzeitigen Planungslösung Vor- und Nachteile öffentlich erläutert sowie auch Fragen der hier lebenden und arbeitenden Menschen beantwortet werden. Begründung: Es erscheint unverändert nicht sinnvoll erscheint, dass: 1. die ehemals vorgesehen Parallelstraße derzeit nur in sehr verkürzter Version vorgesehen ist, so dass vorhersehbare Begegnungsverkehre und nennenswerte weitere Schwierigkeiten oder gefährliche Situationen zu erwarten sind, 2. unklar ist, wie die Planung nördlich der verkürzten Parallelstraße aussieht, insbesondere der Frage, ob es den dortigen Anliegern besser oder schlechter ergehen könnte, 3. bisher leider gemäß der Stellungnahme des Magistrats ST 1101 vom 03.06.2024 keine Varianten geprüft und erläutert wurden. Auch hier - so leider bekannt aus anderen Verfahren - könnte so eventuell der bequemste, womöglich aber nicht der beste Weg realisiert werden. Es ist zu bedauern, dass wohl vermeidbarer Widerstand und dadurch auch unnötige Verzögerungen entstehen, die bezüglich der wichtigen U5-Verlängerung vermieden werden könnten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 957/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6474 2025 Die Vorlage OF 957/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, AfD und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Deutliche Zunahme der Lichtverschmutzung durch den Bau und Betrieb von Rechenzentren im Ortsbezirk 11OFOB 1113.12.2024 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.12.2024, OF 678/11 Betreff: Deutliche Zunahme der Lichtverschmutzung durch den Bau und Betrieb von Rechenzentren im Ortsbezirk 11 Vorgang: OA 399/23 OBR 11; ST 1624/24 Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben, - wann mit der verbindlichen Veröffentlichung der Leitlinien für die "Standards für die städtebauliche Qualität von Rechenzentren sowie deren nachhaltige ressourcensparende Bewirtschaftung" zu rechnen ist? - ob darin u.a. ausreichend Maßnahmen seitens der Stadt von den Rechenzentrumsbetreibern gefordert werden, um der stetig zunehmenden Lichtverschmutzung, durch die vermehrte Ansiedlung von Rechenzentren im Osten Frankfurts, entgegenzuwirken? Quelle: S. Neubauer; Bspw. Rechenzentren auf dem ehemaligen Neckermanngelände Begründung: Die Stadt Frankfurt hat zur Steuerung der Ansiedlung von Rechenzentren sogenannte Cluster gebildet. Eines dieser Cluster liegt im Ortsbezirk 11, in dem nun vermehrt Rechenzentren gebaut und betrieben werden. Diese Rechenzentren sind 24 Stunden an 7 Tagen extrem ausgeleuchtet. Die Zunahme des Kunstlichts hat nachts gravierende Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Menschen, die ökologische Vielfalt sowie die biologischen Systeme. Es ist dringend notwendig, ausreichende Maßnahmen zu ergreifen, um die negativen Folgen der Lichtverschmutzung für die Umwelt einzudämmen bzw. abzustellen. Das Hessische Netzwerk gegen Lichtverschmutzung empfiehlt Kriterien zur Reduzierung von Lichtemissionen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 09.10.2023, OA 399 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1624 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1092 2025 Die Vorlage OF 678/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nied: Kinderzentrum GeorgshofOFOB 612.12.2024 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2024, OF 1135/6 Betreff: Nied: Kinderzentrum Georgshof Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, direkt an der Oeserstraße auf dem Gelände des Georgshofs umgehend die Planung eines Kinderzentrums mit einer Betreuungskapazität für KiGa: 72 Kinder Hort: 72 Kinder zu beginnen. Das Kinderzentrum soll nach der Pacht-Vergabe an eine*n Pächter*in des Georgshofs und der Aufnahme des bäuerlichen Betriebs von Anbeginn an Partner einer kontinuierlichen Kooperation mit dem Georgshof sein. So kann zum frühestmöglichen Zeitpunkt an eine pädagogisch nachhaltige Ergänzung des Betreuungsangebots im Stadtteil realisiert werden. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus dem Antragstext Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.01.2025, OF 1143/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6298 2025 1. Die Vorlage OF 1135/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1143/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU und SPD gegen GRÜNE und FDP (= Annahme); Linke und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und Linke gegen GRÜNE (= Ablehnung); FDP und BFF (= Enthaltung)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nied: Realisierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil NiedOFOB 612.12.2024 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2024, OF 1136/6 Betreff: Nied: Realisierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Nied Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für den Stadtteil Nied mit der Planung und anschließenden Umsetzung für ein Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) zu beginnen. Die Sozialstruktur des Stadtteils Nied und dessen Ranking im Benachteiligungsindex zeigen eindeutigen Handlungsbedarf auf: - Der Stadtteil Nied ist einer von 13 Stadtteilen der zweithöchsten Kategorie bzgl. der Haushaltsgröße, es gibt nur einen mit der höchsten Kategorie. - Die Wohnfläche pro Person ist mit rund 32 qm die drittniedrigste in Frankfurt! - Nied hat über rund 67% Menschen mit Migrationshintergrund die im Stadtteil leben. - Drei von vier Kinder haben einen Elternteil mit ausländischer Herkunft. - Es gibt über 500 Alleinerziehende im Stadtteil. - Fast jede fünfte Person bezieht bedarfsorientierte Sozialleistungen. Mögliche Standorte wären: - die zukünftige IGS 15 an der Mainzer Landstraße 701 oder - durch Erweiterung der Räumlichkeiten der SAALBAU Nied in der Heinrich-Stahl-Straße 3 Zusätzlich sollte es eine Dependance an dem zu realisierenden Kinderzentrum Georgshof an der Oeserstraße geben. Begründung: S. Antragstext und beigefügte Karte des Benachteiligungsindex der Stadt Frankfurt am Main Quelle: https://arcg.is/1WDmzC0 (Analyse der Sozialstruktur Frankfurt am Mains) Die Größe der Symbole gibt die Größe des Haushaltsgrößen-Index wieder, während die Farbe der Symbole die Sozialstruktur nach dem Benachteiligungsindex darstellt. Hier wird insgesamt nochmal verdeutlicht, dass die einkommensstarken Haushalte nahe der Innenstadt meist kleine Haushalte aufweisen, während sich einkommensstarke und große Haushalte überwiegend am Stadtrand befinden. Stadtteile, in denen sich überwiegend einkommensschwache Haushalte befinden, weisen überwiegend große Haushalte auf. Die wenigen Ausnahmen befinden sich, wie auch bei den einkommensstarken Haushalten, nahe der Innenstadt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6299 2025 Die Vorlage OF 1136/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Frankfurter Westen: Radwegverbindungen an der Regionaltangente WestOFOB 612.12.2024 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2024, OF 1141/6 Betreff: Frankfurter Westen: Radwegverbindungen an der Regionaltangente West Der Ortsbeirat 6 begrüßt die Entwicklung bei der Gesellschafterversammlung der Regional-tangente West, die es nun ermöglicht, Radwege im Zuge des Baus der RTW-Trasse gleich mit zu planen und zu bauen. Der Ortsbeirat 6 bittet in diesem Zusammenhang den Magistrat, den Ortsbeirat möglichst frühzeitig und umfassend bei den Planungen für eine Radverbindung entlang der RTW unter der A66 von Sossenheim in Richtung Sulzbach einzubeziehen. Begründung: Lange sah es so aus, als würde die Unterquerung der Autobahn A66 durch die Regionaltangente West gebaut, ohne gleichzeitig einen dringend benötigten Radweg entlang dieses Streckenabschnitts mitzubauen. Eine Verbesserung der Verbindung für den Radverkehr schien aus formalen, rechtlichen Gründen nicht möglich. Nun wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, um diese formalen Hindernisse zu beseitigen. Es sollte nun alles darangesetzt werden, um im Zuge des Baus der RWT nun auch gleichzeitig die Radverbindungen, insbesondere zwischen Sossenheim und Sulzbach, zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6303 2025 Die Vorlage OF 1141/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - 20 grüne Zimmer erhalten, 108 Meter Efeuwand sind nicht nichtsNR11.12.2024 · Gartenpartei
S A C H S T A N D : Antrag gem. § 17 (3) GOS vom 11.12.2024, NR 1070 Betreff: 20 grüne Zimmer erhalten, 108 Meter Efeuwand sind nicht nichts Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die verbliebenen 50 Meter der grünen Efeu Wand bleiben im Günthersburgpark erhalten. Begründung: Trotz neuem Baumgutachten wurden kaum zusätzliche Vegetation bei der Entsiegelung erhalten. Die Reste der Efeuwand sind auf diesem Video zu sehen www.anlage4.de/efeuwand.mov und müssen erhalten werden, weil von sehr hoher Biodiversität und wertvoll. Wenn man bedenkt, dass ein Grünes Zimmer 70.000 Euro kostet, hat die Efeuwand einen Wert von 1,4 Millionen Euro. 20 Grüne Zimmer hintereinander haben den gleichen Effekt, wie diese Efeuwand. Die Fr berichtete https://www.fr.de/frankfurt/nordend-ort904333/kritik-an-abbrucharbeiten-am-guent hersburgpark-93427801.html (Quelle: privat) Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Versandpaket: 18.12.2024 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ältestenausschusses am 12.12.2024, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1070 auf die Tagesordnung I der 36. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage wird abgelehnt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1070 auf die Tagesordnung I der 36. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 1070 wird abgelehnt. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5518, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 Aktenzeichen: 00-34-1
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Altersgerechte Beleuchtung für öffentliche städtische GebäudeNR11.12.2024 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.12.2024, NR 1072 Betreff: Altersgerechte Beleuchtung für öffentliche städtische Gebäude Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 09.04.2025 und 13.06.2025 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. unter Einbeziehung von Expertenwissen und mit Nutzerbefragungen innerhalb von sechs Monaten eine umfassende, nach festgelegten Kriterien strukturierte Erhebung des Bedarfs an altersgerechter Beleuchtung in öffentlich genutzten städtischen Gebäuden vorzunehmen und 2. dabei auf Basis dieser Erhebung innerhalb von weiteren sechs Monaten ein Konzept einschließlich einer groben Kostenschätzung zu entwickeln, welches die Beleuchtung in den betroffenen Gebäuden anpasst; 3. ebenfalls nach der Erhebung eine Priorisierung der Gebäudegruppen vorzulegen, wobei insbesondere Einrichtungen mit hohem Nutzungsaufkommen durch ältere Menschen berücksichtigt werden; 4. alle relevanten Fördermöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene zu prüfen, um die finanziellen Mittel für die Umsetzung der altersgerechten Beleuchtung zu sichern. Begründung: Die Zahl älterer Menschen in Frankfurt wächst kontinuierlich. Altersgerechte Beleuchtung trägt nicht nur zur Sicherheit bei, sondern fördert auch das Wohlbefinden und die soziale Teilhabe älterer Menschen beispielsweise in Sozialrathäusern, Bibliotheken und Museen. Angesichts des aktuellen Handlungsbedarfs sollte die Stadt Frankfurt schnellstmöglich ein Konzept zur Anpassung der Beleuchtung in öffentlich genutzten Gebäuden entwickeln. Dabei sollte auch auf energieeffiziente Lösungen wie LED zurückgegriffen werden, um langfristige Einsparungen zu erzielen und den ökologischen Fußabdruck der Stadt zu verringern. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Christian Becker Stadtv. Verena David Stadtv. Claudia Korenke Stadtv. Christina Ringer Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 417 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 18.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1072 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie Linke und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1072 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie Linke und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1072 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Fristverlängerung um einen Monat) 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1072 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 5583, 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 16.01.2025 § 6211, 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 27.05.2025 § 6520, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025 Aktenzeichen: 61-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Sicherer Einsatz - Bodycams für Frankfurts StadtpolizeiNR11.12.2024 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.12.2024, NR 1073 Betreff: Sicherer Einsatz - Bodycams für Frankfurts Stadtpolizei Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Stadtpolizei mit Bodycams auszustatten, die in Gefahrensituationen und bei der Erfüllung ordnungspolitischer Aufgaben eingesetzt werden sollen. Der Einsatz erfolgt im Rahmen der auf Landesebene beschlossenen Änderungen des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG), insbesondere nach § 14 Abs. 6. 2. die Einführung der Bodycams zunächst in einer einjährigen Pilotphase in ausgewählten Einsatzgebieten zu erproben. Während dieser Zeit werden die Einsatzbereiche, die technische Umsetzung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen getestet und kontinuierlich überprüft. Am Ende der Pilotphase erfolgt eine umfassende Evaluation, die sowohl den Nutzen der Bodycams als auch die Akzeptanz bei den Einsatzkräften und in der Bevölkerung analysiert. 3. alle Mitarbeiter der Stadtpolizei, die mit Bodycams ausgestattet werden, umfassend in der Handhabung der Technik, hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen und in Bezug auf Datenschutzvorgaben zu schulen. Begründung: Um den Schutz der Einsatzkräfte der Stadtpolizei und der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, ist die Einführung von Bodycams bei der Stadtpolizei Frankfurt eine notwendige Maßnahme. Die Kameras tragen zur Deeskalation bei und ermöglichen eine transparente und rechtssichere Dokumentation von Einsätzen. Dies stärkt das Vertrauen der Bevölkerung und erhöht gleichzeitig die Sicherheit im täglichen Einsatz. Frankfurt darf hier nicht den Anschluss verpassen: Andere Städte haben bereits Schritte zur Einführung von Bodycams bei ihren Ordnungskräften unternommen. Um die Sicherheit der Stadtpolizei und der Bürger auf modernstem Niveau zu gewährleisten, ist es entscheidend, dass Frankfurt ebenfalls diese Technik einführt. Der Einsatz erfolgt auf der Grundlage der beschlossenen Änderungen des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die eine rechtliche Grundlage für die Nutzung der Bodycams schaffen. Die Einführung beginnt mit einer Pilotphase, um Technik, Einsatzgebiete und rechtliche Rahmenbedingungen zu prüfen. Am Ende der Pilotphase erfolgt eine umfassende Evaluation. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Verena David Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Sybill Cornelia Meister Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.01.2025, NR 1090 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.05.2025, B 169 Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 372 Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 13 Bericht des Magistrats vom 14.08.2026, B 248 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 18.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 27.01.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage NR 1073 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1090 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, und FRAKTION (= Beratung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, und FRAKTION (= Beratung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 7 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage NR 1073 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1090 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, und FRAKTION (= Beratung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, und FRAKTION (= Beratung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 33. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 24.02.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1073 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1090 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 1073) und AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (NR 1073 und NR 1090 = Ablehnung) BFF-BIG (NR 1073 = Annahme im Rahmen NR 1090, NR 1090 = Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1073 und NR 1090 = Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1073 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1090 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Gartenpartei gegen CDU (= Annahme), Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung), AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1090) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1073), AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten), BFF-BIG (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1073 und NR 1090 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5679, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 § 5785, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Heinrich-Seliger-Schule endlich sanieren und adäquat erweiternNR11.12.2024 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.12.2024, NR 1074 Betreff: Heinrich-Seliger-Schule endlich sanieren und adäquat erweitern Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen für die Heinrich-Seliger-Schule umzusetzen, um die prekäre bauliche Situation der Grundschule zu verbessern. 1. Bereitstellung angemessener Containeranlagen: a) Der ursprünglich zugesagte Bau einer doppelstöckigen Stahlcontaineranlage mit sechs Räumen wird wiederaufgenommen und zeitnah umgesetzt, um die durch den Abriss des Atriums entstehenden Raumausfälle zu kompensieren und die beiden Container mit abgelaufener Betriebserlaubnis zu ersetzen. b) Alternativ wird eine gleichwertige Übergangslösung geschaffen, die ausreichend Platz für die aktuellen und zukünftigen Bedarfe der Schule bietet. 2. Sanierung und Nutzung des Kellers: a) Der Keller der Heinrich-Seliger-Schule wird umgehend asbestsaniert, sodass dieser sicher und dauerhaft genutzt werden kann. b) Die Nutzung des Kellers als Ersatzraum für ESB-Gruppen wird beendet, sobald geeignete Alternativräume zur Verfügung stehen, um der Schulgemeinde den Keller wieder als Werkraum zur Verfügung stellen zu können. 3. Beschleunigte Errichtung des Erweiterungsbaus: Die Errichtung des geplanten Erweiterungsbaus in Holzmodulbauweise, der frühestens 2028 fertiggestellt werden soll, wird priorisiert und beschleunigt, um der wachsenden Schülerzahl und der Fünfzügigkeit der Schule Rechnung zu tragen. 4. Verbesserung der Kommunikation: Der Magistrat stellt eine transparente und verbindliche Kommunikation mit der Schulleitung und den beteiligten Gremien wie dem Ortsbeirat und der Kinderbeauftragten sicher, um zukünftige Änderungen in den Planungen frühzeitig und verlässlich zu kommunizieren. Begründung: Die Heinrich-Seliger-Schule, eine Grundschule im Stadtteil Dornbusch, steht durch die prekäre bauliche Situation und fehlende Planungssicherheit vor gravierenden Herausforderungen. Die Nutzung von feuchten Kellerräumen durch Gruppen der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) ist weder gesundheitlich noch pädagogisch vertretbar. Hinzu kommt aktuell eine Asbestbelastung im Keller, weswegen ESB-Gruppen aufgeteilt werden und sich aufgrund des allgemeinen Platzmangels immer wieder neue Klassenzimmer für die Betreuung suchen müssen. Der geplante Abriss des einsturzgefährdeten Atriums und der unzureichende Ersatz durch lediglich drei zum Teil abgängige Container verschärfen die Raumnot erheblich, insbesondere in Anbetracht der absehbaren Mehrklassenbildung durch die Fünfzügigkeit. Zudem werden Planungen immer wieder ohne adäquate Rücksprache mit der Schulgemeinde verändert. Die Konsequenzen dieser Vernachlässigung reichen weit über den baulichen Zustand hinaus: Neben gravierenden Einschränkungen für Unterricht und Nachmittagsbetreuung droht auch eine Abwanderung von qualifiziertem pädagogischen Personal. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, sind die oben genannten Maßnahmen unverzüglich einzuleiten. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 25.04.2025, B 164 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 18.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 20.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1074 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) BFF-BIG (= Annahme) 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage NR 1074 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, Linke, FDP und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5584, 32. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 20.01.2025 Aktenzeichen: 40-2
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Schluss mit Leerstand - Städtische Immobilien sinnvoll nutzen!NR11.12.2024 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.12.2024, NR 1075 Betreff: Schluss mit Leerstand - Städtische Immobilien sinnvoll nutzen! Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. alle im Vorkaufsrecht erworbenen Immobilien, die nicht mehr für öffentliche Zwecke gebraucht werden, zügig gemäß § 89 BauGB zu verkaufen oder im Erbbaurecht zu vergeben. Dazu soll der Magistrat eine Liste der betroffenen Gebäude, die geplante Vorgehensweise und einen klaren Zeitplan vorlegen und 2. der Stadtverordnetenversammlung nach drei Monaten eine erste Übersicht zum Stand der Veräußerungspflicht gemäß § 89 BauGB und Nutzung der betroffenen Immobilien vorzulegen. Ab dann ist alle sechs Monate ein regelmäßiger Bericht über die Fortschritte und nächsten Schritte zu geben. Begründung: Frankfurt verschwendet wertvolle Ressourcen und kommt seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht nach. In unserer Stadt stehen unzählige städtische Immobilien überwiegend leer - wertvolle Flächen, die für die Menschen in dieser Stadt genutzt werden könnten, bleiben brach. Statt in den Zustand eines verrottenden Leerstands zu verfallen, sollten diese Gebäude endlich sinnvoll verwendet werden. Es darf nicht länger zugelassen werden, dass öffentliche Ressourcen verfallen und wertvolle Immobilien ungenutzt bleiben. Die Bürger haben genug von dieser Passivität. Es ist Zeit für die Stadt, Verantwortung zu übernehmen und die Liegenschaften sinnvoll zu nutzen. Der Magistrat muss endlich schnell, entschlossen und im Interesse der Frankfurterinnen und Frankfurter handeln, den Leerstand und Verfall beenden. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 18.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.01.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1075 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO II, TOP 2 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1075 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage NR 1075 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, AfD und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5680, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 23-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Amt für Bau und Immobilien: Zuständigkeit von Stadträtin WeberNR11.12.2024 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.12.2024, NR 1076 Betreff: Amt für Bau und Immobilien: Zuständigkeit von Stadträtin Weber Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Zuständigkeit von Stadträtin Sylvia Weber für das Amt für Bau und Immobilien in der Dezernatsverteilung aufzuheben und einem anderen hauptamtlichen Magistratsmitglied zu übertragen. Begründung: Im Streit um die missglückte Anmietung von Dezernatsbüros in der ehemaligen Stempelfabrik Hedderichstraße 108 hat die Vermieterseite zwischenzeitig vor dem Landgericht Klage gegen die Stadt Frankfurt am Main erhoben mit der Folge, dass die Stadt nun Entschädigungsansprüche in Höhe von einer dreiviertel Million Euro abwehren muss. Dem ging voraus, dass die bisher zuständige Stadträtin ohne einen Magistratsbeschluss und gegen den Widerstand von Revisions- wie Rechtsamt und des eigenen Amtes für Bau und Immobilien ein viel zu großes Dezernatsbüro für sich und ihre Mitarbeiter anmieten wollte. Dabei hat sie u.a. voreilig die Schlüssel vom Vermieter entgegengenommen (die sie mehr als 15 Monate behielt). Der Oberbürgermeister muss jetzt umgehend handeln, um weiteren Schaden für die Stadt durch die Amtsführung von Stadträtin Weber im Zusammenhang mit der Anmietung von Gebäuden in Zukunft zu vermeiden. Alleingänge und schadenstiftende Handlungen wie im Fall Hedderichstraße dürfen sich nicht wiederholen. Neben dem zu erwartenden finanziellen Schaden als Ergebnis des Rechtsstreits (ob nun durch eine Verurteilung oder eine Vergleichszahlung) hat das Gebaren der Stadträtin schon jetzt auch zu einem großen Vertrauens- und Ansehensverlust der Frankfurter Stadtverwaltung bei aktuellen und möglichen Geschäftspartnern geführt. Die Anmietung von Räumen und Gebäuden fällt nach der AGA der Stadt Frankfurt am Main in die Zuständigkeit des Amts für Bau und Immobilien. Dieses ressortiert nach der aktuellen Dezernatsverfügung des Oberbürgermeisters vom 13.07.2024 bei Stadträtin Weber (Dezernat XI). Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Nils Kößler Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Ulf Homeyer Stadtv. Yannick Schwander Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 18.12.2024 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1076 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage NR 1076 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, AfD und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5681, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 60-4
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Verschieben von Kleidercontainern an der Ecke Gießener Straße/Theobald-Ziegler-Schule auf die andere StraßenseiteOFOB 1011.12.2024 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.12.2024, OF 952/10 Betreff: Verschieben von Kleidercontainern an der Ecke Gießener Straße/Theobald-Ziegler-Schule auf die andere Straßenseite Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob man die o. g. Kleidercontainer auf die Seite der Schule stellen kann, damit bessere soziale Kontrolle das Hinzulegen des Mülls reduziert. Begründung: An den jetzigen Standorten der Kleidercontainer ist die Einsehbarkeit nicht gegeben, so dass immer wieder Müll, Sperrmüll und sogar Hausmüll dazu gelegt wird. Die Situation gegenüber am Zaun der Schule hätte mehr Einsehbarkeit und soziale Kontrolle. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6311 2025 Die Vorlage OF 952/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wasserrinne auf dem Gravensteiner-PlatzOFOB 1011.12.2024 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.12.2024, OF 954/10 Betreff: Wasserrinne auf dem Gravensteiner-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob nach Abbau des Fliegenden Künstlerzimmers im Herbst 2025 der vorhandene Wasseranschluss in eine abschüssig fließende Wasserrinne umgewandelt werden könnte, die mit einem Pumpschwengel betrieben wird. Begründung: Sehr viele Bürger haben nach mehreren Befragungen zu dem Umbau des Platzes erwähnt, dass Wasser ein hervorragendes Element zur Abkühlung und Erfrischung des Platzes sei. Durch eine mit Fließwasser durchflossene Rinne kann auch keine Verkeimung durch stehendes Wasser entstehen, da das Wasser ja fließt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6313 2025 Die Vorlage OF 954/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Parken vor dem Sanitätshaus Raab in der Homburger Landstraße 182 verhindernOFOB 1011.12.2024 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.12.2024, OF 955/10 Betreff: Parken vor dem Sanitätshaus Raab in der Homburger Landstraße 182 verhindern Der Magistrat wird gebeten die zuständigen Stellen anzuweisen das Parken auf dem kleinen Bürgersteig vor dem Sanitätshaus Raab in der Homburger Landstraße 182 zu unterbinden. Begründung: Die Homburger Landstraße vor der Hausnummer 182 ist besonders eng. Trotzdem parken PKWs mit 2 Rädern auf dem Bürgersteig, so dass sämtliche Benutzerinnen und Benutzer des Bürgersteigs auf die Straße in den Gegenverkehr ausweichen müssen. Gerade die Kundschaft für ein Sanitätshaus muss mit Unterarm-Gehstützen, Rollatoren und Rollstühle zur Rampe in das Geschäft kommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 955/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6472 2025 Die Vorlage OF 955/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, AfD und fraktionslos (= Ablehnung)
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Tempo-30-Markierung auf der Straße Am DachsbergOFOB 1011.12.2024 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.12.2024, OF 963/10 Betreff: Tempo-30-Markierung auf der Straße Am Dachsberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob man auf der Straße am Dachsberg Tempo 30 Markierungen auf der Straße aufbringen kann. Begründung: Da weiterhin zu schnell auf der Straße am Dachsberg gefahren wird, bitten die dort anwohnenden Bürger darum, Piktogramme mit Tempo 30 auf der Fahrbahn aufzubringen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6318 2025 Die Vorlage OF 963/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer WegOFOB 1011.12.2024 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.12.2024, OF 964/10 Betreff: Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob man die o. g. Kreuzung mit Fahrradbügel/Pollern so absichern kann, dass die dort laufenden Schulkinder eine gute Einsicht in die Straße Prämäckerweg haben Begründung: Der Prämäckerweg macht kurz vor der Einmündung in die Straße "In den Gräben" eine leichte Biegung und die Einmündung ist besonders breit. Ebenso wird in dem Bereich oft geparkt, im Winter wird der anfallende Schnee der Fußwege und im Herbst das Laub der Bäume an dieser Stelle zu einem großen Haufen aufgeschüttet, sodass es noch unübersichtlicher ist. Doch auch ohne parkende Autos, Laub- oder Schneehaufen kann man den Prämäckerweg (kommend aus Richtung Grundschule in Richtung Homburger Landstraße) erst dann ausreichend einsehen, wenn man mindestens drei Meter auf die Straße gelaufen ist. Das ist vor allem für die Schulkinder der Berkersheimer Grundschule gefährlich, da die Kreuzung auf dem Schulweg liegt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6319 2025 Die Vorlage OF 964/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Finanzierungsplan und Konzept zur sozialen Öffnung für die Städtischen Bühnen vorlegenNR10.12.2024 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, NR 1069 Betreff: Finanzierungsplan und Konzept zur sozialen Öffnung für die Städtischen Bühnen vorlegen Der Vorlage M 177 wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Magistrat legt vor Beschlussfassung der M 177 ein Finanzierungskonzept für die Jahrhundertaufgabe "Neubau Städtische Bühnen" in Frankfurt vor, welches das Land Hessen und die Bundesregierung mit in die finanzielle Verantwortung nimmt. Der Magistrat wird beauftragt, umgehend Kontakt mit Bund und Land aufzunehmen, um eine Co-Finanzierung für das Großprojekt zu erzielen. 2. Der Magistrat legt ein Konzept zur sozialen Öffnung der Städtischen Bühnen vor, damit sie stärker zur gesellschaftlichen Teilhabe einladen und diese ermöglichen als dass bisher der Fall war. Dafür sollen auch in der architektonischen Planung geeignete Maßnahmen entwickelt werden. Schauspiel und Oper werden als offene öffentliche Gebäude realisiert mit frei zugänglichen Bereichen wie etwa einem Foyer und Dachterrassen sowie Aufenthaltsräumen ohne Konsumzwang. 3. Der Magistrat legt jeweils eine Kostenobergrenze für das Schauspiel und das Opernhaus vor. 4. Der Magistrat informiert, welche Kosten durch die Gründung einer GmbH zur Durchführung der Baumaßnahmen anfallen und welche Personalstruktur diese GmbH haben wird. 5. Der Magistrat informiert schnellstmöglich über die Gesamtkosten und die Finanzierungsfragen im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung. 6. Der Magistrat informiert im Detail, welche Verabredungen mit der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) und Frankfurter Sparkasse getroffen wurden zum Bau eines "Hochhauskomplexes", insbesondere hinsichtlich Geschosszahl. 7. Der Magistrat willigt nicht ein, der Frankfurter Sparkasse und der Helaba 69,2 Mio. Euro für Ausfall- und Umzugskosten zu zahlen. Begründung: Im Zuge der Verhandlungen zwischen der Frankfurter Sparkasse, der Helaba und dem Magistrat zum Neubau der Städtischen Bühnen in der Neuen Mainzer Straße, soll eine Rahmenvereinbarung getroffen werden. Die in der Vorlage M177/2024 gelisteten Summen, die für das Erbbaurecht, Planungs-, und Realisierungsmittel sowie den Rückbau der Bestandsimmobilie vorgesehen sind, sind immens hoch. Daher ist es unbedingt erforderlich, in dieser Beschlussvorlage einen Plan zur Finanzierung dessen vorzulegen. Wenn derart hohe Summen öffentlicher Gelder zur Debatte stehen, muss mit gebührender Transparenz aufgeklärt werden, welche Akteur*innen aus welchen Gründen welche Kosten tragen werden. Ähnlich der Finanzierung der Ansiedlung der Antigeldwäschebehörde der EU (AMLA), für die sich Bund, Land und Kommune die Kosten geteilt haben, muss auch hier vorgegangen werden. Der Magistrat muss eine finanzielle Beteiligung von Bund und Land verhandeln und über das Ergebnis informieren. Da die vielfach prämierte Oper und das Schauspielhaus nicht nur eine große Bedeutung für die Region haben, sondern auch ein kulturelles Aushängeschild des Landes Hessen und weit darüber hinaus ist, ist es unabdingbar, eine Co-Finanzierung durch Bundes- und Landesmittel zu erwirken. Außerdem ist es wichtig, dass der Magistrat eine aktive Informationspolitik betreibt bei einem Bauvorhaben dieser Tragweite. Aus diesem Grund sollte die Kulturdezernentin Ina Hartwig (SPD) im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung hierzu Rede und Antwort stehen und im Detail informieren. Nur durch maximale Transparenz können die Ausgaben demokratisch reguliert werden. Dass z.B. eine Entschädigung für Ausfall- und Umzugskosten der Frankfurter Sparkasse in Höhe von 69,2 Millionen Euro gezahlt werden soll, ist unangemessen und viel zu hoch. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Umzugs- und Ausfallkosten einer Bank durch die Bürger*innen der Stadt getragen werden sollen. Derart hohe Ausgaben öffentlicher Gelder sind auch nur mit ihrem gesellschaftlichen Nutzen zu rechtfertigen. Daher muss sichergestellt werden, dass die neuen Städtischen Bühnen gesellschaftliche Teilhabe fördern und für eine größtmögliche Öffentlichkeit tatsächlich zugänglich sind statt nur von einer wohlhabenden, kleinen Elite in Anspruch genommen zu werden, also klassische Opernbesucher*innen. Dafür soll ein Konzept erarbeitet werden, dass diese soziale Öffnung in baulichen Maßnahmen verankert sowie die Bewirtschaftung der Gebäude sozialverträglich gestaltet, z.B. mit einer sozialeren Preispolitik. Kulturorte müssen als elitäre Räume aufgebrochen werden und als soziale, niedrigschwellige Treffpunkte für die allgemeine Bevölkerung dienen. Gerade in der teuren Innenstadtlage können die neuen Städtischen Bühnen zum Vorbild für öffentliche Räume ohne Konsumzwang werden. Dieser sozialpolitische Hebel, den dieses Megaprojekt bietet, muss vom Magistrat aber auch genutzt werden. Daher ist ein Gesamtkonzept dafür notwendig. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Eyup Yilmaz Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.11.2024, M 177 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO I, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1068 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1069 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 515 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1069) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke und FRAKTION (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 177 = Ablehnung, NR 1068 = Enthaltung, NR 1069 und OA 515 = Annahme) Protokollnotiz von BFF-BIG zu der Vorlage OA 515: "Ablehnung, da die Vorlage M 177 in Gänze abgelehnt wird." 34. Sitzung des Ältestenausschusses am 12.12.2024, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1068 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1069 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 515 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1069) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung) Protokollerklärung von BFF-BIG: Die Vorlage OA 515 wird abgelehnt, da die Vorlage M 177 in Gänze abgelehnt wird. Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 177 = Ablehnung, NR 1068 und NR 1069 = Annahme, OA 515 = Prüfung und Berichterstattung) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1068 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1069 wird abgelehnt. 4. a) Die Vorlage OA 515 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Klingelhöfer, Ditfurth, Pfeiffer, Wollkopf, Paulsen, Müller, Becker, Papke und Eberz sowie von Stadträtin Dr. Hartwig dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1069) sowie Stv. Dr. Dürbeck, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme); zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Gartenpartei gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung) Protokollerklärung der BFF-BIG-Fraktion: "Die Vorlage OA 515 wird abgelehnt, da die Vorlage M 177 in Gänze abgelehnt wird." Beschlussausfertigung(en): § 5512, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 Aktenzeichen: 32-1
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Digitale Unterstützung für Senioren im Ortsbezirk 2: Information, Schutz und TeilhabeOFOB 210.12.2024 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1063/2 Betreff: Digitale Unterstützung für Senioren im Ortsbezirk 2: Information, Schutz und Teilhabe Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten: - Welche digitalen Unterstützungsangebote für Senioren werden von der Stadt im Ortsbezirk 2 angeboten? - Welche Anlaufstellen oder Kooperationspartner (z.B. Vereine) bieten bereits Schulungen oder Hilfestellungen für Senioren im Umgang mit digitalen Medien in den Stadtteilen an? - Wie können die Senioren über diese Angebote informiert werden? - Welche Maßnahmen werden dabei ergriffen, um Senioren umfassend über Betrugsmaschen (sog. "Enkeltrick") aufzuklären und zu schützen? - Welche Schritte werden unternommen, um Ehrenamtliche oder Fachkräfte für die digitale Unterstützung von Senioren zu gewinnen? - Wie wird die Wirksamkeit der bisherigen digitalen Unterstützungsangebote für Senioren bewertet, und welche Verbesserungen sind geplant? Begründung: Die fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft betrifft alle Lebensbereiche und macht es notwendig, dass auch ältere Menschen den Zugang zu digitalen Angeboten erhalten, um nicht von der allgemeinen Entwicklung abgehängt zu werden. Für viele Senioren stellt die Nutzung digitaler Geräte und Dienste eine Herausforderung dar und es ist daher wichtig, ein flächendeckendes, leicht zugängliches und unterstützendes Angebot in allen Stadtteilen Frankfurts anzubieten, das den spezifischen Bedürfnissen der älteren Generation gerecht wird. Neben der Förderung der digitalen Kompetenzen bei Senioren ist auch der Schutz vor Betrug von großer Bedeutung. Insbesondere der "Enkeltrick" und andere betrügerische Maschen stellen für viele ältere Menschen eine Gefahr dar. Durch digitale Unterstützungsangebote kann nicht nur der Umgang mit Technik erlernt, sondern auch gezielt über Betrugsmaschen aufgeklärt und Prävention betrieben werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1063/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1127 2025 Die Vorlage OF 1063/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an das Ende des Antragstenors folgender Wortlaut angehängt wird: "2. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu berichten, a) mit welchen Mitteln Senioren (und ggfs. andere Bevölkerungsgruppen) durch die Bereitstellung von geeigneten - barrierearmen - Geräten, Netzanbindung etc. zur Teilnahme am digitalen Leben in die Lage versetzt werden, insbesondere, wenn sie aus finanziellen oder sehr unterschiedlichen gesundheitlichen Gründen hierfür Unterstützung benötigen; b) welche Maßnahmen ergriffen wurden bzw. werden, um digitale Angebote der Stadt und kommunaler Einrichtungen ergonomisch barrierefrei und zusätzlich auch in einfacher Sprache zu gestalten; c) welche digitalen Angebote der Stadt und kommunalen Einrichtungen aktuell bereits in vollem Umfang den Anforderungen an eine digitale Ergonomie entsprechen und auch in einfacher Sprache verfügbar sind; d) auf welche Weise sichergestellt ist, dass Menschen auch auf nicht-digitalem Wege dauerhaft Zugang zu Ämtern, öffentlicher Infrastruktur und notwendigen Dienstleistungen - weiter - erhalten." Weiterhin wird an das Ende der Begründung folgender Wortlaut angehängt: "Es gibt viele Menschen, die digitale Angebote nicht nutzen können, z. B. aus finanziellen, aber auch aus gesundheitlichen oder auch aus sprachlichen Gründen. Daher ist es erforderlich, ihnen den Zugang zu Informationen, Dienstleistungen usw. auch auf non-digitalem Weg zu ermöglichen. Dies betrifft z. B. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen die erforderlichen Geräte nicht benutzen können oder spezielle Ausstattungen benötigen würden, dafür aber nicht über die finanziellen Ressourcen verfügen. Zudem sind die bereitgestellten digitalen Angebote oft trotz entsprechender gesetzlicher Vorgaben und Empfehlungen nicht barrierefrei gestaltet und auch nicht in einfacher Sprache verfügbar. Daher ist es erforderlich, eine aktuelle Sachstandsinformation zu erhalten, um die notwendigen weiteren Schritte entwickeln zu können. Weitere Informationen hierzu stellen z. B. die Sozialverbände zur Verfügung. Diese Fragestellungen betreffen viele ältere Menschen, aber auch nennenswerte Teile der übrigen Bevölkerung. Daher kann die Optimierung solcher Strukturen auch qualitative Verbesserungen weit über den Kreis der älteren Bevölkerung hinaus ermöglichen und auch zu einer stärkeren Resilienz der öffentlichen Infrastruktur in Krisenfällen beitragen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nachnutzungsideen der Villa Kleyer werfen Fragen aufOFOB 110.12.2024 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1480/1 Betreff: Nachnutzungsideen der Villa Kleyer werfen Fragen auf Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Presse ist zu entnehmen, dass in den Räumen der Villa Kleyer am Wiesenhüttenplatz 33 ein Europäisches Fahrradmuseum ab frühestens 2028 einziehen soll. Derzeit wird das Gebäude als Auslagerungsstätte für das Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße vorbereitet, die Ende 2025 einziehen soll. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist der Zeitplan zur Fertigstellung der Flächen in der Villa Kleyer für das Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße bis Ende 2025 noch realistisch? 2. Ist der Zeitplan zur Fertigstellung des Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße bis Ende 2027 noch realistisch? 3. Ist geplant, die Villa Kleyer erst nach Umbau des Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße und Auszug aus der Villa Kleyer weiter zu vermieten? 4. Falls nein, können freie Teilflächen der Villa Kleyer vor 2028 bereits im Einklang mit der Kitanutzung weiteren Nutzern zur Verfügung gestellt werden, zum Beispiel dem Europäischen Fahrradmuseum? 5. Gibt es derzeit weitere Mietinteressenten für die Villa Kleyer, insbesondere aus dem Bahnhofsviertel? Foto: Villa Kleyer, Google Street View Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1102 2025 Die Vorlage OF 1480/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Jährliche Gedenkveranstaltung am „Waisen-Karussell“ - Erinnerung an Kindertransporte sichernOFOB 110.12.2024 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1481/1 Betreff: Jährliche Gedenkveranstaltung am "Waisen-Karussell" - Erinnerung an Kindertransporte sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: 1. In welcher Form und in welchem Rahmen eine jährliche Gedenkveranstaltung am Mahnmal "Waisen-Karussell" durchgeführt werden kann, um an die Kindertransporte jüdischer Kinder während des Nationalsozialismus und die damaligen Umstände zu erinnern. 2. Wie Anliegende sowie Institutionen im Umfeld des Mahnmals in die Organisation und Durchführung der Gedenkveranstaltung einbezogen werden können. 3. Ob der Magistrat bereit ist, die jährliche Durchführung einer solchen Gedenkfeier zu übernehmen. Begründung: Das Mahnmal "Waisen-Karussell" erinnert an die dramatischen Kindertransporte während der NS-Zeit, durch die zwischen 1938 und 1939 etwa 20.000 jüdische Kinder vor der Verfolgung gerettet wurden. Als ein zentrales Symbol der Erinnerungskultur in Frankfurt bietet das Mahnmal einen geeigneten Ort, um die Bedeutung dieser historischen Ereignisse durch eine regelmäßige Gedenkveranstaltung lebendig zu halten. Eine solche Feier würde nicht nur den Opfern und Überlebenden würdig gedenken, sondern auch eine Plattform schaffen, um die Öffentlichkeit für Themen wie Flucht, Vertreibung und Menschlichkeit zu sensibilisieren. Durch die Einbindung von Anliegenden und Institutionen kann die Veranstaltung zu einem gemeinschaftlichen Ereignis werden, das die Bedeutung des Mahnmals in den Mittelpunkt rückt und zur Reflexion anregt. Frankfurt hat eine besondere Verantwortung, diese Erinnerung wach zu halten und das Bewusstsein für historische wie aktuelle Herausforderungen zu stärken. Eine jährliche Gedenkfeier wäre einsichtbares Zeichen für diese Verpflichtung. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6345 2025 Die Vorlage OF 1481/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen Die Partei (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ausbesserung und Pflege des Mahnmals „Waisen-Karussell“OFOB 110.12.2024 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1482/1 Betreff: Ausbesserung und Pflege des Mahnmals "Waisen-Karussell" Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. In Zusammenarbeit mit der Künstlerin Yael Bartana geeignete Maßnahmen zur Ausbesserung und Pflege des Mahnmals "Waisen-Karussell" zu ergreifen, um einem abgenutzten Erscheinungsbild entgegenzuwirken. 2. Die regelmäßige Wartung und Pflege des Mahnmals sicherzustellen, sodass es dauerhaft einen würdigen und gepflegten Eindruck vermittelt. Begründung: Das Mahnmal "Waisen-Karussell" in Frankfurt am Main erinnert an die sogenannten Kindertransporte während der NS-Zeit. Zwischen November 1938 und dem Kriegsbeginn im September 1939 wurden etwa 20.000 jüdische Kinder und Jugendliche aus Deutschland, Österreich, der Tschechoslowakei und Polen ins Ausland gebracht, um sie vor der Verfolgung durch die Nationalsozialisten zu retten. Der Frankfurter Hauptbahnhof war ein zentraler Ausgangspunkt dieser Rettungsaktionen. Das Denkmal befindet sich in Sichtweite des Hauptbahnhofs ungefähr in dem Bereich, in dem sich Eltern und Kinder voneinander verabschieden mussten. Eine Begleitung der Eltern ihrer Kinder bis in den Hauptbahnhof war verboten. Das Mahnmal wurde von der israelischen Künstlerin Yael Bartana gestaltet und am 2. September 2021 der Öffentlichkeit übergeben. Das Kunstwerk stellt ein Kinderkarussell im Stil der 1930er Jahre dar, das funktionsfähig ist, jedoch beim Drehen Widerstand leistet. Dies symbolisiert die schwierige Entscheidung der Eltern, ihre Kinder in eine ungewisse Zukunft zu schicken. Auf den Seiten des Karussells sind die Abschiedsworte "Auf bald, mein Kind", "Auf Wiedersehen, Mutter" und "Auf Wiedersehen, Vater" eingraviert, die die Hoffnung auf ein Wiedersehen ausdrücken, das sich für viele Familien nicht erfüllte. Das "Waisen-Karussell" dient nicht nur als Erinnerung an die historischen Ereignisse, sondern erinnert auch an die Situation heutiger Flüchtlingskinder. Es lädt Passantinnen und Passanten dazu ein, sich mit der Geschichte auseinanderzusetzen und über die Auswirkungen von Flucht und Vertreibung nachzudenken. Ein gepflegtes Erscheinungsbild des Mahnmals ist essenziell, um dessen Wirkung und Botschaft dauerhaft zu bewahren. Ein ungepflegter Zustand wird der Bedeutung des Mahnmals und dem Respekt vor den Opfern nicht gerecht. Der Magistrat soll deshalb dafür sorgen, dass das "Waisen-Karussell" als Symbol für Erinnerungskultur und Menschlichkeit angemessen gepflegt wird. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6346 2025 Die Vorlage OF 1482/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Gedenken an Oskar Schindler sichern - Gedenktafel erhalten und würdige Erinnerung schaffenOFOB 110.12.2024 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1483/1 Betreff: Gedenken an Oskar Schindler sichern - Gedenktafel erhalten und würdige Erinnerung schaffen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Ortsbeirat setzt sich für den Erhalt des Gebäudes und der Wohnungen Am Hauptbahnhof 4 ein. Dies vorangestellt wird der Magistrat vorsorglich aufgefordert: 1. Sicherzustellen, dass die Gedenktafel, die an Oskar Schindler und seine Verdienste während der Nazidiktatur erinnert, im Zuge eines möglichen Abbruchs des Gebäudes Am Hauptbahnhof 4 erhalten bleibt und an einem geeigneten Ort in oder an der Liegenschaft wieder angebracht wird. 2. Gemeinsam mit der Eigentümerin der Liegenschaft Am Hauptbahnhof 4 Möglichkeiten zu prüfen, wie in würdiger und angemessener Weise an Oskar Schindler und seine Bedeutung im Zuge der Neuerrichtung eines Gebäudes erinnert werden kann. Begründung: Oskar Schindler, bekannt durch seine Rettung von über 1.000 jüdischen Menschen während des Holocaust, lebte ab 1957 bis zu seinem Tod 1974 in Frankfurt am Main und prägte mit seinem Engagement die Geschichte. Zunächst wohnte er in der Arndtstraße 46 und zog 1965 in die Straße Am Hauptbahnhof 4 gegenüber dem Frankfurter Hauptbahnhof. An diesem Wohnsitz wurde 1996 eine Gedenktafel angebracht, die an seine Verdienste während des Nationalsozialismus erinnert. Der Erhalt und die Wiederanbringung der Gedenktafel sind nicht nur ein Zeichen des Respekts, sondern auch ein wichtiges Signal für die Erinnerungskultur in Frankfurt. Das Gebäude Am Hauptbahnhof 4 ist ein authentischer Ort, der an Schindlers Leben erinnert. Eine würdige und sichtbare Erinnerung an diesem Standort trägt dazu bei, seine außergewöhnlichen Verdienste ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken und zukünftige Generationen zum Nachdenken und Lernen zu inspirieren. Frankfurt hat die Chance, ein starkes Zeichen für Geschichtsbewusstsein und Verantwortung zu setzen - diese sollte genutzt werden. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 1483/1 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6347 2025 Die Vorlage OF 1483/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Absatz 1: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung) Absatz 2: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sitzgelegenheiten vor dem Konsumraum in der NiddastraßeOFOB 110.12.2024 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1484/1 Betreff: Sitzgelegenheiten vor dem Konsumraum in der Niddastraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor dem Konsumraum der Integrativen Drogenhilfe in der Niddastraße 49 mehrere vorübergehende Sitzgelegenheiten in Form sogenannter "Sitzpilze" aufstellen zu lassen, damit sich Menschen dort regengeschützt aufhalten und auf Einlass warten können und nicht in unwürdiger Weise auf dem Boden sitzen müssen. Begründung: Jeden Tag halten sich viele Menschen vor dem Konsumraum der Integrativen Drogenhilfe in der Niddastraße 49 auf. Dort fehlen seit Jahren Sitzgelegenheiten, weshalb die Menschen auf dem Gehweg vor der Einrichtung sitzen oder liegen müssen, bis sie eingelassen werden können. Der Wunsch nach Sitzgelegenheiten wird von den Konsumierenden wie auch von Einrichtungen geäußert. Sitzgelegenheiten entschärfen nicht nur die teils unwürdigen Aufenthaltsbedingungen vor der Einrichtung, sondern tragen auch zu mehr Sauberkeit und Ordnung und somit zu mehr Akzeptanz bei. Sitzpilze haben sich bereits in Frankfurt an anderen Stellen bewährt, zum Beispiel an den temporären Haltestellen des Busersatzverkehrs der Bahn. Foto: privat, Beispiel Sitzpilze in Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6348 2025 Die Vorlage OF 1484/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Radbügel und Lade-/Lieferzonen für die AllerheiligenstraßeOFOB 110.12.2024 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1487/1 Betreff: Radbügel und Lade-/Lieferzonen für die Allerheiligenstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Wiederherstellung der Allerheiligenstraße und der Gehwegbereiche entlang der Neubauten durch den Investor des "Main Yard" eine ausreichende Anzahl von Radbügeln aufstellen sowie eine E-Scooter- und eine Lade- und Lieferzone an Stelle ehemaliger Parkplätze einrichten zu lassen, um den künftigen Bedarf für Kundschaft und Logistik zu decken und behinderndes Parken auch auf Gehwegen wirksam zu verhindern. Begründung: Nach Fertigstellung der Neubauten und Nutzungsbeginn der Geschäfte und Gastronomie entlang der Allerheiligenstraße und Am Städelshof ist mit deutlich mehr Lieferverkehr zu rechnen. Zugleich werden zahlreiche Kundinnen und Kunden aus dem nahen Umfeld mit dem Fahrrad Geschäfte und Gastronomie aufsuchen. Der Magistrat soll die Gelegenheit nutzen, im Zuge der Wiederherstellung der Flächen durch den Bauherrn Lade- und Lieferzonen sowie einen E-Scooter-Parkplatz einzurichten und Radbügel aufstellen zu lassen. Planungsvorschlag: OrT-Group, Main Yard Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6350 2025 Die Vorlage OF 1487/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Radbügel und Platz für Sommergärten in der Breiten GasseOFOB 110.12.2024 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1488/1 Betreff: Radbügel und Platz für Sommergärten in der Breiten Gasse Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Wiederherstellung der Gehwege in der Breiten Gasse durch den Investor des "Main Yard" entlang der Neubauten eine ausreichende Anzahl von Radbügeln aufstellen zu lassen, um den künftigen Bedarf für die zu erwartende Kundschaft zu decken und behinderndes Parken von PKW auf den Gehwegen wirksam zu verhindern. Außerdem soll vor gastronomischen Betrieben Platz für Sommergärten freigehalten werden. Begründung: Nach Fertigstellung der Neubauten und Nutzungsbeginn der Geschäfte und Gastronomie entlang der Breiten Gasse und Am Städelshof ist mit deutlich mehr Kundschaft und Radverkehr aus dem nahen Umfeld zu rechnen. Der Magistrat soll die Gelegenheit nutzen, im Zuge der Wiederherstellung der Flächen durch den Bauherrn eine ausreichende Anzahl von Radbügeln auf dem breiten Gehweg aufstellen zu lassen. Sommergärten beleben den öffentlichen Raum und werden von Gästen der Gastronomie geschätzt. Zugleich wird verhindert, dass PKW auf den Gehwegen widerrechtlich parken. Die Maßnahme ist im Zusammenhang mit der Pflanzung von Bäumen zu koordinieren. Planungsskizze: OrT-Group, Main Yard Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6351 2025 Die Vorlage OF 1488/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bäume in der Breiten GasseOFOB 110.12.2024 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1489/1 Betreff: Bäume in der Breiten Gasse Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Wiederherstellung der Gehwege in der Breiten Gasse durch den Investor des "Main Yard" entlang der Neubauten die maximal mögliche Anzahl von Bäumen im Gehwegbereich pflanzen zu lassen, um Schatten zu spenden und der Klimakrise entgegenzuwirken. Begründung: Im Zuge der Fertigstellung der Neubauten und Wiederherstellung der Flächen durch den Bauherrn soll der Magistrat eine ausreichende Anzahl von Bäumen zu pflanzen, um der sommerlichen Hitze entgegenzuwirken und das Viertel aufzuwerten. Die Machbarkeit in Bezug auf Leitungstrassen wurde bereits nachgewiesen. Die Maßnahme ist im Zusammenhang mit der Montage von Radbügeln und der Ausweisung von Sommergärten zu koordinieren. Planungsskizze: OrT-Group, Main Yard Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6352 2025 Die Vorlage OF 1489/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bethmannhof behutsam in Römerumfeld einfügenOFOB 110.12.2024 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1490/1 Betreff: Bethmannhof behutsam in Römerumfeld einfügen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass der Ersatzneubau sich in Bezug auf Höhe, Kubatur und Fassadengestaltung behutsamer und bescheidener in die unmittelbare Nachbarschaft des historischen Römers einfügt. Gelungene Neubauten in der "Neuen Altstadt" sollten als Beispiel und Maßstab dienen. Begründung: Die Bethmannbank ist Eigentümerin des Grundstücks Bethmannstraße 7-9 und möchte den gesamten Gebäudekomplex trotz teilweisem Denkmalschutz abbrechen und durch einen deutlich größeren Neubau an gleicher Stelle ersetzen. Die Bethmann Liegenschafts- KG hat dazu einen Architektenwettbewerb durchgeführt. Die bekannt gewordenen Ergebnisse lassen erahnen, wohin die Reise gehen soll: Wuchtiger, brachialer, massiver und höher als zuvor. Bezeichnend ist, dass die Jury des Architektenwettbewerbs keinen ersten Platz vergeben wollte. Die Wettbewerbsergebnisse orientieren sich an den Vorgaben der Bank, passen sich jedoch nicht den historischen Römerfassaden in ihrer Gestaltung an. Auch die geplante und bereits per Bauvorbescheid genehmigte Höhe und Kubatur der Neubebauung geht offenbar über die historische Bausubstanz hinaus und tritt in Konkurrenz mit der historischen und denkmalgeschützten Römerbebauung. Der Magistrat hat in den vergangenen Jahren versäumt, sich das Grundstück zur benötigten Erweiterung des Römerareals rechtzeitig zu sichern oder eine Gestaltungssatzung bzw. einen Ensembleschutz zu erlassen. Nun muss darauf geachtet werden, dass sich der Neubau behutsam und bescheiden in das Umfeld des Römers einpasst und diesen nicht dominiert. Fotos v.l.n.r.: Bethmannbank Bestand, Ansicht Bethmannstraße/Braubachstraße (Foto privat) Wettbewerbsergebnis 2. Platz, BGF Architekten (Architekturforum Frankfurt) Wettbewerbsergebnis 3. Platz, Max Dudler Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6353 2025 Die Vorlage OF 1490/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Anzahl Hotelschiffe am MainkaiOFOB 110.12.2024 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1491/1 Betreff: Anzahl Hotelschiffe am Mainkai Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Ortsbeirat 1 wünscht sich zügig die Versorgung der Hotelschiffe mit Landstrom. Zur Beurteilung des Bedarfs an Liegeplätzen und der Notwendigkeit von Liegeplätzen im Ortsbezirk 1 möge der Magistrat folgende Fragen beantworten: 1. Zur Belegung der bestehenden Liegeplätze für Hotelschiffe am nördlichen Mainufer im Jahr 2022-2024: Wieviele Tage im Jahr legen jeweils kein Schiff, 1 Schiff, 2 Schiffe, 3 Schiffe, 4 Schiffe oder 5 Schiffe am Mainkai an? 2. Bestehen Saisonalitäten, beispielsweise im Winter zur Adventszeit oder zu Messezeiten? 3. Wurden im Jahr 2024 Hotelschiffe zur Beherbergung von Messegästen eingesetzt und liegen bereits weitere Anmeldungen vor? 4. Besteht über die bestehenden Liegeplätze hinaus ein weiterer Bedarf an Liegeplätzen? 5. Mussten Hotelschiffe bereits vorübergehend im Osthafen anlegen? Wenn ja, wie oft? 6. Welche direkten jährlichen Einnahmen erzielt die HFM durch die Hotelschiffe? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1103 2025 Die Vorlage OF 1491/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Radweg Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße sichtbarer kennzeichnenOFOB 110.12.2024 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1498/1 Betreff: Radweg Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße sichtbarer kennzeichnen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden Radweg auf dem Gehweg der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße stadtauswärts sichtbarer zu kennzeichnen, um die Verkehrssicherheit von Radfahrenden und Fußgehenden zu erhöhen. Farbige Markierungen am Boden sind weiteren Beschilderungen vorzuziehen. Begründung: Zahlreiche Menschen im Gallus beklagen sich darüber, dass es beim Ein- und Aussteigen an der Straßenbahnhaltestelle Rebstöcker Straße oft zu Beinahe-Zusammenstößen zwischen Radfahrenden und Fußgehenden kommt. Grund dafür ist, dass der schmale Radweg auf dem Gehweg hinter dem Wartehäuschen der Haltestelle entlanggeführt wird und nur sehr schlecht markiert ist. Eine farbige Markierung mit zwei weißen durchgehenden Linien mit Fahrrad-piktogrammen, Markierungen der Fußquerungen und/oder eine Rotmarkierung signalisiert den Verkehrsteilnehmenden, dass Rad- und Fußverkehr auf engem Raum geführt werden. Zusätzliche Schilder würden aus Erfahrung nur mehr Verwirrung stiften und nicht zur Sicherheit beitragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6357 2025 Die Vorlage OF 1498/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "In der Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 1319, versprach der Magistrat für eine sichere und deutliche Führung des Radverkehrs an der Haltestelle, 'Rebstöcker Straße' zu sorgen. Er wird weiterhin gebeten, diese Maßnahme unverzüglich umzusetzen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke und Die Partei
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - EM-Ampelmännchen im Gallus einsetzenOFOB 110.12.2024 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1499/1 Betreff: EM-Ampelmännchen im Gallus einsetzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fußball-EM-Ampelmännchen-Schablonen der Lichtsignalanlage (LSA) der Fußgängerquerungen am Hauptbahnhof nachhaltig wiederzuverwenden und in der LSA an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Schwalbacher Straße im Gallus einzusetzen. Begründung: Die am Frankfurter Hauptbahnhof eingesetzten Fußball-Ampelmännchen haben während der EM in Frankfurt internationale Beachtung erfahren. Es wäre schade, diese nicht nachhaltig wieder zu verwenden. Besonders gut passen die Fussball-Ampelmännchen an die Kreuzung Mainzer Landstraße/ Schwalbacher Straße im Gallus. Die Schwalbacher Straße verbindet den Lotte-Sprecht-Park im Norden mit dem Bolzplatz im Galluspark im Süden. Der nach Lotte Sprecht genannte Park erinnert an eine Frankfurter Fußballpionierin aus dem Gallus, die 1930 den ersten deutschen Frauenfußballverein gründete. Der Bolzplatz im Galluspark sicherte erstmals in Frankfurt das Recht für Kinder und Jugendliche, dort zu spielen und sich austoben zu dürfen, ohne dass dagegen gerichtlich vorgegangen werden kann. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 34 Die Vorlage OF 1499/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6358 2025 Die Vorlage OF 1499/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ein Haus für Sinti und Roma - Schutz, Begegnung und Unterstützung sicherstellenOFOB 110.12.2024 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1508/1 Betreff: Ein Haus für Sinti und Roma - Schutz, Begegnung und Unterstützung sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Die Errichtung eines Hauses für Sinti und Roma in Frankfurt am Main zu ermöglichen, das als Schutz- und Begegnungsraum dient und auch die Bedürfnisse der Sinti- und Roma-Familien berücksichtigt. 2. Im Rahmen der Planung sicherzustellen, dass in diesem Haus - Familien zusammenbleiben können, um die soziale und kulturelle Integrität der Gemeinschaft zu wahren. - Räume für Begegnung, Unterstützung und kulturelle Aktivitäten geschaffen werden. - Beratungsangebote und soziale Hilfen zugänglich sind, die auf die spezifischen Herausforderungen und Bedürfnisse der Sinti und Roma eingehen. 3. Kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um obdachlose Sinti- und Roma-Familien vorübergehend in städtischen Einrichtungen unterzubringen, ohne diese nach Geschlechtern zu trennen, sodass die Familien zusammenbleiben und sich geschützt und sicher fühlen können. Begründung: Sinti und Roma sind eine bedeutende Minderheit, deren Geschichte und Kultur ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft ist. Leider erleben viele Sinti und Roma bis heute Diskriminierung und soziale Ausgrenzung. Besonders akut ist derzeit die Situation obdachloser Familien, die gezwungen sind, auf der Straße zu schlafen, weil sie sich in den städtischen Unterkünften durch die Trennung nach Geschlechtern nicht ausreichend geschützt fühlen. Ein Haus für Sinti und Roma wäre nicht nur eine sichere Unterkunft für diese Familien, sondern diente zugleich als Zentrum für Begegnung, Bildung und kulturelle Identität. Ein Ort, an dem Traditionen gepflegt und Unterstützung geleistet werden kann, während gleichzeitig der Austausch mit der Stadtgesellschaft gefördert wird. Ein solches Zentrum käme nicht nur den Sinti und Roma zugute, sondern würde auch die Vielfalt und Offenheit Frankfurts unterstreichen. Der Magistrat würde mit diesem Projekt ein starkes Zeichen gegen Diskriminierung und für ein respektvolles Miteinander zu setzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6364 2025 Die Vorlage OF 1508/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Die Jahrhundert-Fehlentscheidung gegen die Städtischen Bühnen vermeiden und das Grundstück in Gutleut-West nutzen, um sie als Doppelbühne am Standort Theaterplatz zusammenzuhaltenNR09.12.2024 · ÖkoLinX-ELF
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2024, NR 1068 Betreff: Die Jahrhundert-Fehlentscheidung gegen die Städtischen Bühnen vermeiden und das Grundstück in Gutleut-West nutzen, um sie als Doppelbühne am Standort Theaterplatz zusammenzuhalten Die Stadtverordnetenversammlung beschließt und beauftragt den Magistrat: 1. Die historische Fehlentscheidung, die Städtischen Bühnen am Theaterplatz vollständig - samt der Goldenen Wolke und dem gläsernen Foyer - abzureißen und in 2 Standorte aufzuspalten, wird korrigiert. Die Städtischen Bühnen - Schauspiel und Oper Frankfurt - bleiben zusammen an ihrem ursprünglichen historischen Standort Theaterplatz und werden dort saniert (Sanierung, Teilabriss, Teilneubau). Die Doppelbühne wird nicht abgerissen und nicht an zwei Standorte aufgeteilt. 2. Das von der Stadt im Sommer 2024 neuerworbene 15.000 qm große Grundstück in der Gutleutstraße 324-326 wird während der Zeit der Sanierung als Interimsspielstätte samt Werkstätten genutzt. Nach Fertigstellung der neuen Doppelbühne am Theaterplatz wird die Liegenschaft Gutleutstraße für die Werkstätten der Städtischen Doppelbühne am Theaterplatz genutzt. 3. Es wird ein internationaler Architektur-Wettbewerb ausgeschrieben, der die Neugestaltung und den Weiterbau der Doppelanlage, den Teilerhalt und die Sanierung mit einem Neubau am heutigen Standort verbindet und die Liegenschaft Gutleutstr. 324-326 mit einbezieht. Begründung: Der geplante Abriss der Städtischen Bühnen am Theaterplatz ist eine Jahrhundert-Fehlentscheidung. Viele Menschen werden erst erfahren, was Grüne, SPD, FDP und Volt mit Unterstützung von CDU und der Linkspartei hier beschlossen haben, wenn die Abrissbagger die Städtischen Bühnen zu zerstören beginnen. Es ist falsch an einem Konzept festzuhalten, wenn sich seine Grundlagen wesentlich verändert haben. Zahlreiche Expert*innen und Gutachten plädieren seit Jahren für eine Sanierung im Bestand. Durch die neue Liegenschaft in der Gutleutstraße 324-326 ist diese Möglichkeit nun mehr als greifbar: sie ist die naheliegendste geworden! Der Erhalt eines der zentralen kulturellen, sozialen und geschichtlichen Ankerpunkte Frankfurts ist wichtiger als die Enttäuschung einiger Banken, kein elegantes Foyer mit städtischen Mitteln zu bekommen. Auch wenn der Magistrat dies verhindern will: die Diskussion ist nicht vom Tisch. Es ist immer noch nicht zu spät, der Kulturzerstörung eine Absage zu erteilen und gemeinsam eine ökologisch, soziale und kulturelle Lösung zu finden! 1. Mit dem Erwerb der Liegenschaft Gutleutstraße 324-326 hat die Stadt Frankfurt selbst neue Voraussetzungen geschaffen. Sie hat unbeabsichtigt eine materielle Grundlage geschaffen, die historischen Städtischen Bühnen Schauspiel und Oper Frankfurt zusammen an einem Ort zu erhalten. Der Magistrat ist hier über eine Lösung gestolpert, die dem unökologischen Abriss des intakten Hauptgebäudes der Sparkasse in der neuen Mainzer Straße die Legitimation nimmt. Der wirtschaftlich, städtebaulich, ökologisch und erinnerungspolitisch desaströse Plan, die Städtischen Bühnen zugunsten des Modells einer sogenannten Kulturmeile auseinanderzureißen, ist nicht länger notwendig. Eigentlich weiß der Magistrat das selbst, das verraten Verlautbarungen der Kulturdezernentin Ina Hartwig (SPD). Sie lobte den geplanten Ankauf des Grundstückes in der Gutleutstraße: "Das Grundstück erfüllt die komplexen Anforderungen, die an ein Interim für die Städtischen Bühnen gestellt werden." Bau- und Bildungsdezernentin Sylvia Weber (SPD) legte nach: "Die Fläche bietet großes Potential sowohl für die Städtischen Bühnen selbst, als auch für die weitere Stadtentwicklung." (beide Zitate Pressemitteilung 30.8.2024) Dieses "Potenzial" sollte voll ausgeschöpft werden, um ein Auseinanderreißen der städtischen Bühnen zu verhindern. Dafür machte der Bund Deutscher Architekten (BDA Hessen) am 28. November 2024 einen Vorschlag, dem wir uns anschließen: "Würden die Werkstätten hier [im Gutleut-West] dauerhaft in einem hochwertigen Produktionshaus mit Probebühne angesiedelt, so könnte der Willy-Brandt-Platz als Standort der Doppelanlage erhalten bleiben. Die verkehrliche Anbindung zwischen Doppelanlage und Produktionshaus wäre ideal [...] Die Verortung von Oper, Schauspiel Werkstätten und Probebühnen sollte neu gedacht und konsequent weiterentwickelt werden." Der BDA hinterfragt auch den Ankauf des Grundstücks in der Neuen Mainzer. Im Kulturausschuss am 5. Dezember 2024 wischte die Kulturdezernentin die Stellungnahme des DBA argumentlos zur Seite: "Wir können nicht bei jeder sich bietenden Idee, die irgend jemand äußert, von unserem Weg abweichen, und diese Ideen sind in der Regel in der Tiefe überhaupt nicht geprüft. Sie höre sich die Ideen des BDA immer gern an, aber sie sind nicht geprüft!" Der BDA ist wie viele Architekt*innen in der Stadt sicher gern zu einem Gutachten bereit, um die historischen Städtischen Bühnen zu retten. Zudem hat der BDA von Anfang an, seit Jahren, seine Expertise zur Verfügung gestellt und wiederholt mit grundlegenden Argumenten für die Bestandswahrung plädiert. Abfällige Äußerungen über angeblich fehlende "Tiefe" sind also unangebracht. Der Ankauf der Gutleutstraße 324-326 hat eine qualitativ neue Diskussionsgrundlage geschaffen. Wir begrüßen, dass der BDA sich nicht davon abhalten lässt, sich weiterhin mit seiner Expertise an dieser Diskussion aktiv zu beteiligen. 2. Die Suggestion einer "Kulturmeile" kostet die Zerstörung eines lebendigen Ortes Soziale und kulturelle Räume sind nur bedingt planbar. Menschen eignen sich Plätze an, die dafür nicht gedacht waren, und ignorieren andere, die angeblich ihren Interessen bestens entgegenkommen. Der Theaterplatz ist gerade durch die Städtischen Bühnen zu einem lebendigen Ort geworden, an dem die gesamte Sozialstruktur Frankfurts aufeinander trifft. Mit der Offenheit zum Bahnhofsviertel, zur Innenstadt und am Jüdischen Museum vorbei zum Main ist der Theaterplatz ein Knotenpunkt nicht nur des Verkehrs, sondern der Begegnungen. Diesen Ort zu parzellieren wiederholt die stadtplanerischen Fehler der Hauptwache. Dort verdrängen unternehmerische Wunschvorstellungen regelmäßig, den realen Sozialraum. Nun fragt man sich, wie die Hauptwache wiederbelebt werden kann - so wie man sich nach Fertigstellung der sogenannten Kulturmeile fragen wird, wie Menschen dorthin, in diese kalte Betonschlucht gelockt werden können. Es muss nicht wiederbelebt werden, was nicht tot war. 3. Kultur ist keine Staffage des Bankwesens Das geplante neue Schauspiel läge an einem der unwirtlichsten Orte Frankfurts: eingepfercht zwischen der abweisenden, menschenfeindlichen Architektur der Bankentürme und direkt an einer der dichtbefahrensten Straßen der Innenstadt. Schätzungsweise 25.000 KfZ belästigen hier täglich die Passant*innen mit Lärm und schlechter Luft. Unvorstellbar, dass an diesem Ort Skater*innen, Flaneur*innen, Jugendliche, Pendler*innen oder Menschen mit Feierabendbier und Opernbesucher*innen aufeinandertreffen. Der Ort bietet keinerlei Aufenthaltsqualität und wird deshalb auch kaum frequentiert. Was hier geschaffen wird ist ein segregierter Kulturraum, der vor allem der Aufwertung des Bankenviertels dient. Mensch erkennt das schon daran, dass ernsthaft geplant wird, den Haupteingang des geplanten Schauspiels nach dem Haupteingang des neuen Bankhochhauses auszurichten: "Die Projekte Schauspielhaus und Hochhauskomplex sind sowohl baulich als auch hinsichtlich des Betriebs voneinander getrennt. Im weiteren Planungsprozess muss noch eine Positionierung der Gebäude gefunden werden. Hierzu wird das Ziel formuliert, dass sich beide Projekte insbesondere mit ihren Hauptzugängen zueinander hin orientieren." (M 177, II, Pkt. 3) Das Theater im Schatten eines 175 Meter hohen Turms zu bauen, schafft eine bauliche Inflexibilität, die den Ansprüchen an ein zeitgenössisches Theater nicht genügen kann. Kultur wird stadträumlich zum elitären Luxusgut gemacht. Die offene Struktur demokratischen Bauens, wie sie derzeit noch den Theaterplatz ästhetisch bereichert, wird ohne Not aufgegeben, um dem Bankenviertel ein schönes Schaufenster zu schenken. Für diese Zerspaltung von Oper und Schauspiel und die Vereinnahmung des Schauspiels durch das Bankenviertel bei gleichzeitigem Bau einer neofeudalen Oper am Theaterplatz soll zudem einen wesentlichen Teil der Frankfurter Stadtgeschichte mutwillig zerstört werden: Die goldene Wolkenskulptur des jüdischen Künstlers Zoltán Kemény, das im Glasfoyer der städtischen Bühnen hängt. Sie steht seit 2022 unter Denkmalschutz. Die Stadt plant, dieses einmalige Kunstwerk beim Abriss zu zerbrechen und allenfalls Teile oder Bruchstücke woanders aufzuhängen. Damit wird nicht nur den Theaterbesucher*innen, sondern allen Menschen in Frankfurt ein ästhetisches Erlebnis geraubt, die Leichtigkeit der goldenen Wolken gegen den Nachthimmel funkeln zu sehen. Der achtlose Umgang mit diesem einmaligen Kunstwerk, wäre als brachiale Verachtung von Kunst der denkbar schlechteste Auftakt zur sogenannten Kulturmeile. 4. Die Variante Kulturmeile ist extrem teuer und verletzt ohne Not das Prinzip der Nachhaltigkeit Thomas Groß, Chef der Helaba, frohlockte, man habe sich mit der Stadt auf eine "finanziell zufriedenstellende Lösung" geeinigt. Wenn die Helaba derart glücklich mit der Lösung ist, hat der Magistrat etwas falsch gemacht. Die Verhandlungen laufen seit Jahren intransparent. Eine wirkliche Kostenoffenlegung hat immer noch nicht stattgefunden. Was bedeutet es zum Beispiel, dass die Helaba auf dem Grundstück einen 175 Meter hohen Turm errichten will? Wie ist dieses Entgegenkommen seitens der Stadt monetär zu beziffern? Fest steht, dass die Stadt allein für das Grundstück 210 Millionen Euro für 199 Jahre Erbpacht zahlen will plus die Abrisskosten für die Sparkassenzentrale in Höhe von 3,75 Millionen Euro. In den 210 Mio. Euro sind laut M 177 enthalten - Verkehrswert 131,6 Mio. Euro, - Lagequalität rd. 9,2 Mio. Euro und - Entschädigung für Ausfall- und Umzugskosten der Frankfurter Sparkasse rd. 69,2 Mio. Euro. Wir konnten nicht finden, dass die Stadt für die Genehmigung eines neuen 175 m hohen Hochhauses irgendeine Gegenleistung erhalten halt. Tatsache ist: Mit dem Grundstück der heutigen Doppelbühne und dem neu gekauften Grundstück in der Gutleutstraße ist die Stadt Frankfurt am Main Eigentümerin zweier großer Grundstücke, die ausreichen, um die Städtischen Bühnen am heutigen Standort zu erhalten und auch künftig zu betreiben. 5. Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung Hinzu kommen zahlreiche finanzielle Risiken und Unwägbarkeiten, die ein Neubau mit sich bringt. Der Neubau, der den Abriss der Sparkasse voraussetzt, ist nicht nur teuer, er steht auch gegen den architektonischen Trend, ökologisch und nachhaltig mit dem Bestand zu bauen, Stichwort graue Energie. Zahllose Preise werden derzeit vergeben für Projekte, die Vorhandenes weiterdenken, anstatt es abzureißen. Frankfurt bewegt sich mit dem Abriss des intakten vor 20 Jahren sanierten Hauptgebäudes der Sparkasse mental in die schlechten Traditionen des Gestern zurück. Die Sparkasse, die ohne Not und für einen schlechten Plan abgerissen werden soll, besitzt eine Bruttogeschossfläche von 39.000 qm. Der Grüne-SPD-FDP-Volt-Magistrat verstößt gegen die Absicht seines eigenen Koalitionsvertrages "Ein neues Frankfurt gestalten", in dem es unmissverständlich heißt: "Beim Bauen setzen wir auf eine ökologische, ressourcenschonende Umsetzung, in dem wir bei neuen Nutzungen Priorität auf Umbau vor Abriss setzen." Das einzige was hier abgerissen werden sollte ist der betonfeste Irrglaube, dass ein einmal gefasster, falscher Beschluss nicht mehr reflektiert werden kann. Hinweis: Unsere Redebeiträge auf der Stadtverordnetenversammlung vom 14.Dezember 2023 und unsere Antrag NR 808/2023 sind Bestandteile dieser Begründung. Antragsteller: ÖkoLinX-ELF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jutta Ditfurth Stadtv. Manfred Zieran Stadtv. Mirrianne Mahn Stadtv. Luigi Brillante Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.11.2024, M 177 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO I, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1068 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1069 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 515 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1069) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke und FRAKTION (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 177 = Ablehnung, NR 1068 = Enthaltung, NR 1069 und OA 515 = Annahme) Protokollnotiz von BFF-BIG zu der Vorlage OA 515: "Ablehnung, da die Vorlage M 177 in Gänze abgelehnt wird." 34. Sitzung des Ältestenausschusses am 12.12.2024, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1068 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1069 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 515 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1069) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung) Protokollerklärung von BFF-BIG: Die Vorlage OA 515 wird abgelehnt, da die Vorlage M 177 in Gänze abgelehnt wird. Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 177 = Ablehnung, NR 1068 und NR 1069 = Annahme, OA 515 = Prüfung und Berichterstattung) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1068 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1069 wird abgelehnt. 4. a) Die Vorlage OA 515 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Klingelhöfer, Ditfurth, Pfeiffer, Wollkopf, Paulsen, Müller, Becker, Papke und Eberz sowie von Stadträtin Dr. Hartwig dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1069) sowie Stv. Dr. Dürbeck, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme); zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Gartenpartei gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung) Protokollerklärung der BFF-BIG-Fraktion: "Die Vorlage OA 515 wird abgelehnt, da die Vorlage M 177 in Gänze abgelehnt wird." Beschlussausfertigung(en): § 5512, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 Aktenzeichen: 41-4
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Nied: Zufahrt zu Unter dem Kirchweg beschränkenOFOB 609.12.2024 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2024, OF 1134/6 Betreff: Nied: Zufahrt zu Unter dem Kirchweg beschränken Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die Zufahrt zur Straße Unter dem Kirchweg auf Anlieger zu beschränken. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die Maßnahme auch in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren. Der Magistrat wird weiter gebeten, schon jetzt verstärkt Kontrollen der Fußgängerwege und Wende- und Einmündungsbereiche zu kontrollieren, um den Zufußgehenden die notwendige Sicherheit im Straßenverkehr zu geben. Begründung: Bürger beklagen sich darüber, dass auf den Gehwegen und in den Wende- und Einmündungsbereichen unerlaubterweise Fahrzeuge abgestellt werden, die andere Verkehrsteilnehmer behindern. Insbesondere an Abenden und ganztägig an Wochenenden komme diese Behinderung durch die Bastlerfahrzeuge, deren Besitzer die nahegelegenen Bastlerwerkstätten (Mietwerkstätten) aufsuchen als auch ortsfremde Gewerbetreibende und Flugreisende, die ihre Fahrzeuge dort abstellen würden. Die Beschränkung der Zufahrt auf Anlieger könnte die Hemmschwelle erhöhen und zu einer Entlastung führen. Eine entsprechende Kontrolle des Anwohnerparkens würde diese Maßnahme stark unterstützen. Ebenso wie eine verstärkte Kontrolle der jetzigen Parksituation. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1134/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen SPD und BFF (= Annahme); GRÜNE und Linke (= Enthaltung)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterliederbach - Kanalarbeiten in und um die Liederbacher StraßeOFOB 608.12.2024 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2024, OF 1127/6 Betreff: Unterliederbach - Kanalarbeiten in und um die Liederbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass zu den vor einiger Zeit in der Presse angekündigten und weiterhin ausstehenden Kanalarbeiten in der Liederbacher Straße - der Ortsbeirat ausführlich und rechtzeitig vor Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert wird. - Dazu die einzelnen Bauabschnitte/Gewerke benannt werden - Ihre zeitlichen Abhängigkeiten voneinander erläutert werden - Bei Verzögerungen oder Baustopps der Ortsbeirat informiert wird, auch über die folgenden Auswirkungen - Die Anwohner und die von Sperrungen betroffene Nachbarschaft auch der Nebenstraßen rechtzeitig vor Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert werden, auch darüber, dass Arbeiten im Kanal stattfinden und daher von außen nicht sichtbar sind, ggf. aber bei Missachtung der Sperrungen die Kanalarbeiter gefährdet werden - Alle betroffenen Busunternehmen, deren Buslinien zur bzw. durch die Liederbacher Straße führen, rechtzeitig informiert werden, damit die Fahrer und Fahrerinnen über Umleitungen informiert werden können. - VGF und traffiq rechtzeitig vor den Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert werden und an den Haltestellen Informationen zu den Ersatzhaltestellen angebracht werden. - Die Polizei über die geänderte Verkehrsführungen informiert wird Begründung: Die Kommunikation im letzten Jahr zu der Sperrung der Liederbacher Straße war so unzureichend, dass u.a. Polizei und Ortsbeiratsmitglieder viele erboste und verstörte Anfragen von Bürgern erhalten haben. Es entstand einiges an Verkehrschaos, da Busse an den gesperrten Straßen standen, Sperren eigenmächtig zur Seite gestellt wurden und niemandem der Sinn der Sperrungen klar war. Eine ausführliche rechtzeitige Information zu den noch ausstehenden weitern Baumahnahmen ist dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6291 2025 Die Vorlage OF 1127/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Griesheim: Fußgängerampel Mainzer Landstraße 533 nutzerfreundlicher machenOFOB 608.12.2024 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2024, OF 1128/6 Betreff: Griesheim: Fußgängerampel Mainzer Landstraße 533 nutzerfreundlicher machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, eine Überprüfung der Ampelschaltung der Fußgängerampel in Höhe auf der Mainzer Landstraße 533 vorzunehmen. Die Fußgängerampel wird von Schüler*innen auf dem Schulweg genutzt, die aktuell oft bei roter Signalschaltung die Straßenseite wechseln, da die Wartezeit zu lange ist. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus dem Antragstext. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6292 2025 Die Vorlage OF 1128/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Höchst: Verlegung der Bushaltestelle von der Hostatostraße in die DalbergstraßeOFOB 608.12.2024 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2024, OF 1129/6 Betreff: Höchst: Verlegung der Bushaltestelle von der Hostatostraße in die Dalbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dass Maßnahmenkonzept für die Zukunft der Nahmobilität und des Parkraums in Höchst zu ergänzen und folgende Maßnahme zeitnah zu prüfen: - Verlegung der Bushaltestelle Hostatostrasse auf Höhe der Hostatostrasse 6 in die Dalbergstraße auf Höhe der Ecke Dalbergstraße / Albanusstraße. - Damit einhergeht die Entzerrung der Verkehrssituation in der Hostatostraße und die Vermeidung der aktuell schwierigen Situation für Gelenkbusse, die momentan von der Hostato- in die Albanusstraße und dann fast sofort von der Albanus- in die Dalbergstraße fahren. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus dem Antragstext Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.12.2024, OF 1142/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6293 2025 1. Die Vorlage OF 1129/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1142/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und Linke (= Annahme) zu 2. Annahme BFF
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Höchst: Kauf des Parkhauses in der Emmerich-Josef-Straße durch die ABG FRANKURT HOLDINGOFOB 608.12.2024 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2024, OF 1130/6 Betreff: Höchst: Kauf des Parkhauses in der Emmerich-Josef-Straße durch die ABG FRANKURT HOLDING Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, durch den Aufsichtsratsvorsitzenden der ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH, den Frankfurter Oberbürgermeister Mike Josef, die Leitung der ABG FRANKFURT HOLDING dazu anzuregen, die folgenden beiden Punkte umzusetzen: 1. Kauf des Parkhauses in der Emmerich-Josef-Straße von der GOLDBECK GmbH, dem aktuellen Eigentümer. 2. Übernahme des Betriebs durch die Parkhaus-Betriebsgesellschaft m.b.H. (PBG), als Tochterunternehmen der ABG FRANKURT HOLDING. Die PBG ist größter Parkraumbetreiber in Frankfurt am Main und bewirtschaftet 32 große Parkgaragen mit ca. 18.000 Stellplätzen im Stadtgebiet Frankfurt am Main und damit hervorragend geeignet das Management des Parkhauses zu übernehmen. Ziel des Kaufs durch die ABG FRANKURT HOLDING ist die Errichtung von E-Ladestationen für PKW, Fahrradparkplätze und die vertikale Begrünung des Parkhauses an der Außenfassade zum Klimaschutz mittels Fassadengärten durch Installation von Gittermatten und Rankwänden. Grüne Wände tragen zu einem verbesserten Mikroklima bei und sind daher ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur klimaangepassten, lebenswerten Stadt. Oft ist das Parkhaus in einem unhygienischen Zustand durch Müll und Urin im Treppenhaus und den Parkebenen. Dieser Zustand soll für die Zukunft verhindert und das Parkhaus fit für die Zukunft gemacht werden, um so das Förderprogramm Innenstadt Höchst und das Maßnahmenkonzept für die Zukunft der Nahmobilität und des Parkraums in Höchst zu unterstützen. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus dem Antragstext. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6294 2025 Die Vorlage OF 1130/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, Linke und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nied: Re-Etablierung einer Haltestelle des Bücherbusses in NiedSüdOFOB 608.12.2024 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2024, OF 1138/6 Betreff: Nied: Re-Etablierung einer Haltestelle des Bücherbusses in Nied-Süd Vorgang: OM 2360/22 OBR 6; ST 639/23 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wie weit die Umsetzung der Zusage zur Re-Etablierung einer Bücherbushaltestelle in Nied Süd gediehen ist? Der Magistrat hatte dem vorgeschlagenen Standort auf Höhe der Feuer- und Rettungswache 3 in der Dürkheimer Straße 1- 5 zugestimmt. In der Stellungnahme ST 639 vom 06.03.2023 wurde die Anregung des Ortsbeirats durch den Magistrat positiv aufgenommen. Es soll mit Fördermitteln aus dem Programm Sozialer Zusammenhalt umgesetzt werden. Wann können die Bürger*innen mit der Re-Etablierung der Haltestelle des Bücherbusses rechnen? Das Projekt "Sozialer Zusammenhalt" hat als eines seiner wichtigen Ziele die Förderung der sozialen, kulturellen und sprachlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft. Insbesondere in Nied Süd, in dem sich in der Vergangenheit eine Haltestelle befand besteht ein enormer Bedarf für den Bücherbus. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus dem Antragstext Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2360 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 639 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1093 2025 Die Vorlage OF 1138/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sindlingen: Wo bleibt die Pferdefigur auf dem Reitstall der Villa Meister?OFOB 608.12.2024 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2024, OF 1140/6 Betreff: Sindlingen: Wo bleibt die Pferdefigur auf dem Reitstall der Villa Meister? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die denkmalgeschützte Pferdefigur wieder auf der Gebäudespitze über dem Reitstall der Villa Meister angebracht wird, so wie es 2022 zugesagt wurde. Begründung: Die eindrucksvolle Pferdefigur gehört zur denkmalgeschützten Gesamtanlage der Villa Meister und stand über dem zur Villa Meister gehörenden Reitstall. Sie wurde vor nahezu 3 Jahren entfernt. Trotz der damaligen Zusage, die Figur würde kurzfristig wieder aufgestellt, ist nichts passiert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6302 2025 Die Vorlage OF 1140/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Höchst - Busverbindung zwischen Hostatostraße und Höchster BahnhofOFOB 608.12.2024 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2024, OF 1142/6 Betreff: Höchst - Busverbindung zwischen Hostatostraße und Höchster Bahnhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Vorschlag der Nahmobilitäts- und Parkraumanalyse Innenstadt Höchst, der unter Punkt 1.3 Schaffung sicherer Kreuzungen und Querungen in der Skizze zur Anpassung der Kreuzung Hostatostraße/Albanusstraße abgebildet ist (siehe Ausschnitt im Anhang) schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Oft hat gerade an dieser Kreuzung der Bus wegen Falschparker Schwierigkeiten, um die Ecke zu fahren. Dadurch staut sich der Verkehr zeitweise bis in den Kreisel zurück. Diese Maßnahme ist schnell ohne große Mittel umzusetzen und kann zu einer Entlastung beitragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.12.2024, OF 1129/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6293 2025 1. Die Vorlage OF 1129/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1142/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und Linke (= Annahme) zu 2. Annahme BFF
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Prioritätenliste für Barrierefreiheit von StraßenbahnhaltestellenB06.12.2024
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 444 Betreff: Prioritätenliste für Barrierefreiheit von Straßenbahnhaltestellen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.05.2024, § 4579 - NR 912/24 CDU - Mit dem Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ liegt diese Einordnung bereits durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen vor. Die Priorisierung der Haltestellen erfolgt anhand festgelegter Kriterien, und zwar der Anzahl der Fahrgäste, den Umsteigemöglichkeiten, der aktuellen Einstiegssituation und Einrichtungen in der Umgebung. Sie ist im Kartenband auf Seite 145 dargestellt. Die aktuell noch nicht barrierefrei umgebauten Haltestellen werden im Nahverkehrsplan Frankfurt 2025+ gemäß Priorität vier Gruppen zugeordnet: · Priorität A enthält 17 Haltestellen mit 33 Kanten (16 Haltestellen mit beiden Fahrtrichtungen und eine Einrichtungshaltestelle) · Priorität B enthält 30 Haltestellen mit 58 Kanten (28 mit zwei Kanten, eine Einrichtungshaltestelle und eine Haltestelle im eingleisigen Abschnitt) · Priorität C enthält 10 Haltestellen mit 19 Kanten (9 mit zwei Kanten und eine Einrichtungshaltestelle) · Priorität D enthält 9 Haltestellen mit 18 Kanten Davon sind in Bau, bzw. Fertigstellung oder in der Planung: · Priorität A: o Bau/Fertigstellung: Stresemann-/Gartenstraße o Planung: weitere 17 Kanten · Priorität B: o Bau/Fertigstellung: Hospital zum Heiligen Geist, Lokalbahnhof/Textorstraße o Planung: weitere 12 Kanten · Priorität C: o Bau/Fertigstellung: Stresemannallee/Mörfelder Ldstr. o Planung: weitere vier Kanten Haltestellen geringerer Priorität werden in Planung und Bau vorgezogen, wenn es im Rahmen von Baumaßnahmen Dritter sinnvoll ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 20.03.2024, NR 912 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 444 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 444 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 444 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 444 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 444 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 444 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 444 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 444 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Die Partei gegen Linke (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 13 am 21.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 444 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 4 am 21.01.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 444 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP, Volt, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 444 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 444 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 444 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 444 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 444 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Die Vorlage B 444 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.02.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 444 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 5726, 33. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.02.2025 Aktenzeichen: 69-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Künftige Standorte der Städtischen Bühnen hier: Beauftragung Verhandlungen und weitere TeilprojekteB06.12.2024
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 445 Betreff: Künftige Standorte der Städtischen Bühnen hier: Beauftragung Verhandlungen und weitere Teilprojekte Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 19.09.2024, § 5121 - NR 820/23 CDU, NR 825/23 Linke - Zwischenbescheide des Magistrats vom 28.04.2025, 17.09.2025, 02.02.2026 und 13.04.2026 Mit Datum vom 22.11.2024 wurde der Vortrag des Magistrats M 177 an die Stadtverordnetenversammlung überwiesen, der die grundsätzliche Zustimmung zu einer Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt am Main sowie der Landesbank Hessen-Thüringen und der Frankfurter Sparkasse mit den dort erwähnten planerischen, wirtschaftlichen und vertraglichen Kernelementen zum Ziel hat. Im Rahmen dieses M-Vortrages wird auch zum aktuellen Stand der in den Vorlagen NR 820 und NR 825 angesprochenen Themenstellungen berichtet. Die Vorlage M 177 enthält daneben auch den Auftrag, nach Abschluss der Rahmenvereinbarung mit der Ausführung der nächsten Projektschritte zu beginnen. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung würden dann die Verhandlungen zum Erbbaurechtsvertrag für das Grundstück Neue Mainzer Straße 47-53 weitergeführt. Ebenfalls werden die Vorbereitungen für den architektonischen Realisierungswettbewerb für das Schauspielhaus auf dem Grundstück an der Neuen Mainzer Straße und den internationalen Architekturwettbewerb weitergeführt. Im Rahmen dieser weiteren Projektschritte wird auch die Klärung der weitergehenden Fragen erfolgen, der Magistrat wird hierüber entsprechend berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.11.2023, NR 820 Antrag vom 30.11.2023, NR 825 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 445 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 445 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung) 33. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 20.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 445 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 445 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung) Gartenpartei (= Kein Votum) 37. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.06.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 445 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 445 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 445 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 445 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Fristverlängerung um eine Woche) 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft am 24.09.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 445 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Beschlussausfertigung(en): § 5756, 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.02.2025 § 6336, 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 01.07.2025 § 6744, 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 30.10.2025 § 7282, 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 26.02.2026 § 462, 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft vom 24.09.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Barrieren abbauen - nicht nur planen, sondern endlich machen!B06.12.2024
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 446 Betreff: Barrieren abbauen - nicht nur planen, sondern endlich machen! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.09.2024, § 5048 - NR 973/24 CDU - Zwischenbericht: Der Fachtag wird derzeit vom Magistrat in Zusammenarbeit mit der Frankfurt University of Applied Sciences vorbreitet. Die Veranstaltung wird im Sommer 2025 stattfinden. Der Magistrat wird im II. Quartal über das Veranstaltungsprogramm informieren. Das Programm soll die folgenden Punkte beinhalten: 1. Definition und Aspekte von Universal Design und Barrierefreiheit 2. Gute Beispiele aus europäischen Städten 3. Auf dem Weg zu einem Modellvorhaben - was es zu beachten gilt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 26.06.2024, NR 973 Bericht des Magistrats vom 14.04.2025, B 147 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.01.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 446 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5613, 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 21.01.2025 Aktenzeichen: 61-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Die Mauer muss weg! Der Magistrat soll durch Verhandlungen dafür Sorge tragen, dass die Mauer im Juridicum entfernt wird und das Gebäude einer Zwischennutzung zugeführt wirdB06.12.2024
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 447 Betreff: Die Mauer muss weg! Der Magistrat soll durch Verhandlungen dafür Sorge tragen, dass die Mauer im Juridicum entfernt wird und das Gebäude einer Zwischennutzung zugeführt wird Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 19.09.2024, § 5062 - OA 410/23 OBR 2, B 217/24 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.04.2025 Gespräche zwischen der Stadt Frankfurt, dem Land Hessen und der Goethe Universität zu Zwischennutzungen auf dem ehemaligen Campus Bockenheim haben stattgefunden und zeigen erste Erfolge. Konkret zeigt sich dies in den Gesprächen zu einer Zwischennutzung der ehemaligen Kunstbibliothek auf dem Uni Campus Bockenheim. Hier zeichnet sich eine zeitnahe Lösung ab. Das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main haben unter Vermittlung der Goethe-Universität am 20. November einen Dialog begonnen. Beteiligt an den Gesprächen waren zudem zivilgesellschaftliche Initiativen sowie Vertreter:innen des EU-geförderten Projekts "Vision 31". Gemeinsames Ziel ist es, das Gebäude zeitnah für eine zeitlich begrenzte Zwischennutzung zu öffnen. In diesem konstruktiven Gespräch erklärte sich das Land Hessen als Eigentümerin bereit, das Gebäude der städtischen KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) zur Zwischennutzung zu überlassen. Als erster Schritt wurde dafür eine gemeinsame Begehung durch Vertreter:innen der KEG, der Universität und der Stadt Frankfurt organisiert. Darin wurden die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer kurzfristig realisierbaren Zwischennutzung ausgelotet. Aktuell wird von der KEG ein konkreter Zeitplan zum weiteren Vorgehen ausgearbeitet, dieser soll möglichst noch vor Jahresende den Beteiligten vor Ort vorgestellt werden. Die Gesprächspartner streben an, dass das Land Hessen als Eigentümerin die Kunstbibliothek der KEG zur Zwischennutzung überlässt, bis das Gebäude an die ABG Frankfurt Holding übergeben wird. Die KEG würde das Gebäude im nächsten Schritt als Betreiberin den im EU-geförderten Projekt "Vision 31" organisierten Initiativen bereitstellen. Mit dem durch die Europäische Union geförderten Projekt "Vision 31" gibt es ein mehrfach prämiertes Nutzungskonzept, u.a. mit dem Zukunftspreis des Großen Frankfurter Bogens, das Initiativen aus Bockenheim mit den künftigen Nutzungsinstitutionen des Kulturcampus vereint. Das Projekt wird vom Verein Offenes Haus der Kulturen, der zivilgesellschaftlichen Initiative Making Frankfurt, der Frankfurt University of Applied Sciences und dem Dezernat für Kultur und Wissenschaft der Stadt Frankfurt gemeinsam getragen. Es ist das erstes Projekt in Hessen, das von der Europäischen Union im Rahmen der Initiative New European Bauhaus gefördert wird. Im Rahmen von "Vision 31" finden Kulturveranstaltungen auf dem Campusgelände, künstlerische Installationen im öffentlichen Raum sowie verschiedene Diskussions- und Beteiligungsformate statt. Das Projekt setzt sich dafür ein, die Entwicklung des ehemaligen Campus Bockenheim der Goethe-Universität zu einem Kulturcampus, der als lebendiges, urbanes Quartier Kunst und Kultur, Wissenschaft, Wohnen und Gewerbe miteinander vereint, durch kulturelle Zwischennutzungen und innovative Beteiligungsformate zu unterstützen. Das Projekt legt explizit einen Fokus auf temporäre Zwischennutzungen, die die langfristige Entwicklung des Kulturcampus unterstützen, ohne diese in Frage zu stellen. Das angestrebte Interim in der Kunstbibliothek ergänzt sich mit der Bespielung der Dondorf-Druckerei durch die Kunsthalle Schirn. Die Kunsthalle Schirn saniert aktuell die Dondorf-Druckerei, der Ein- und Umzug ist für Sommer 2025 geplant. Die Prüfung ob und wie sich das Juridicum zum bestandserhaltenden Umbau eignet dauert noch an. Der Magistrat wird dazu berichten, sobald Ergebnisse vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.11.2023, OA 410 Bericht des Magistrats vom 03.06.2024, B 217 Bericht des Magistrats vom 22.09.2025, B 356 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 447 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und ÖkoLinX-ARL gegen 2 SPD, FDP und Linke (= Kenntnis); BFF (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 SPD 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 447 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 33. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 20.02.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 447 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 447 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 5727, 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 18.02.2025 § 6337, 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.06.2025 Aktenzeichen: 61-00
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - AEDs in die Bürgerhäuser der SaalbauB06.12.2024
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 448 Betreff: AEDs in die Bürgerhäuser der Saalbau Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 19.09.2024, § 5091 - NR 1136/20 FRANKFURTER, l. B 235/24 - Zu Ziffer 1+2 wird auf den Bericht des Magistrats vom 17.06.2024, B 235, verwiesen. Darüber hinaus dient es zur Kenntnis, dass der Mittelbedarf für den kommenden Doppelhaushalt angemeldet worden ist. Nach Beschlussfassung und Genehmigung des Haushalts kann die Umsetzung erfolgen. Zu Ziffer 3 wird auf den Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 177, verwiesen. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.01.2025, OF 1067/2 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.03.2020, NR 1136 Bericht des Magistrats vom 17.06.2024, B 235 Bericht des Magistrats vom 14.04.2025, B 144 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 13, 16 Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke gegen FDP (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1067/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen Linke (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 SPD zu 2. GRÜNE, 3 CDU, 2 SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 SPD 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 4 am 21.01.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 13 am 21.01.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 448 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 33. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 20.02.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 448 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5728, 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 18.02.2025 Aktenzeichen: 91-8
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Flüchtlingsunterkunft im Dorint-Hotel in NiederradB06.12.2024
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 449 Betreff: Flüchtlingsunterkunft im Dorint-Hotel in Niederrad Vorgang: A 310/24 AfD Zu 1) Anfang Juni 2024 wurde dem künftigen Betreiber Arbeiter-Samariter-Bund schriftlich bestätigt, dass eine Anmietung der Liegenschaft erfolgen kann. Zu 2) Längere Laufzeiten bringen der Stadt Planungssicherheit, sind kostengünstiger und nachhaltiger als kurzfristige Lösungen. Zu 3) Der Umbau beginnt etagenweise Anfang 2025 und wird maximal bis Ende 2025 dauern. Zu 4) Der Einzug von ca. 150 - 200 Personen soll noch Ende 2024 erfolgen, die restlichen Plätze werden nach und nach belegt. Zu 5) Die Details zur personellen Ausstattung der Unterkunft sind derzeit in Verhandlung. Deshalb können die Kosten für den Betrieb aktuell nicht beziffert werden. Zu 6) Die Kosten, die ggf. von der Stadt Frankfurt am Main alleine getragen werden müssen, lassen sich derzeit nicht beziffern, weil die Unterkunft noch nicht in Betrieb genommen wurde und die Erstattungen durch die Bundes- bzw. Landesverwaltung erst in den Folgejahren eingehen. Zu 7) Aktuell ist die Versorgung für die Altersgruppen U3 und Kindergarten im Schulbezirk der Frauenhofschule sehr gut. Für 355 Kinder unter 3 Jahren stehen 188 Betreuungsplätze in Einrichtungen zur Verfügung. Dies ergibt eine Versorgungsquote von 51% (Versorgungsziel 40%). Für 401 Kinder im Alter von 3-6 Jahren stehen 523 Plätze in Betreuungseinrichtungen zur Verfügung. Dies entspricht einer Versorgung von 130%. Diese Plätze stehen auch den neu zuziehenden Familien zur Verfügung. Im Schulbezirk der Friedrich-Fröbel Schule sind mehrere Ausbauprojekte in Planung, nach deren Umsetzung die Versorgungsziele für den gesamten Planungsbezirk Niederrad für Kinder bis zur Einschulung erfüllt werden. Der Integrierte Schulentwicklungsplan (iSEP) 2019 - 2029 sieht vor, dass die vierzügige Frauenhofschule auf fünf Züge erweitert wird. Eine Zeitschiene kann noch nicht benannt werden. Zu 8) Die zuständige Grundschule ist die Frauenhofschule, zu der bereits Kontakt aufgenommen wurde. Gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt wird eine verträgliche Verteilung der Grundschulkinder abgestimmt. Da der Erstbezug der Unterkunft mitten im laufenden Schuljahr stattfindet, sollen die Grundschulkinder das Schuljahr möglichst an der bisherigen Grundschule beenden. Kinder, die in Intensivklassen beschult werden, sind schon jetzt über die ganze Stadt verteilt, ebenso Kinder, die eine weiterführende Schule besuchen. Grundsätzlich können Eltern ihre Kinder in allen Betreuungseinrichtungen im Stadtgebiet über kindernetfrankfurt.de für einen Betreuungsplatz vormerken. Über eine Aufnahme entscheiden die Einrichtungen. Eltern, die bereits einen Kitaplatz in einem anderen Stadtteil haben, werden ihre Kinder nach dem Umzug erfahrungsgemäß zum Teil weiter in die bisherige Kita bringen. Zu 9) Die Stadt sieht keine Möglichkeiten, das Schwimmbecken und damit auch den Schwimmunterricht im Gebäude zu erhalten, der von einem privaten Anbieter durchgeführt wurde. Nach Presseberichten hat der Anbieter ein anderes Schwimmbecken für seine Kurse gefunden. Zu 10) Die Informationsveranstaltung fand am 30.09.2024 statt. Zu 11) Unterbringungsplätze für Geflüchtete und Wohnungslose nach Stadtteilen Stadtteil Anzahl Unterkünfte Belegung Geflüchtete und Wohnungslose (Stand 01.11.2024) Einwohner:innenzahl in Stadtteilen (Stand 31.12.2023 lt. Statistikportal Stadt Frankfurt) Anzahl Belegung relativ zur Einwohner:innenzahl Altstadt 1 41 4.204 0,98% Bahnhofsviertel 5 166 3.679 4,51% Bergen-Enkheim 2 109 18.062 0,60% Berkersheim 0 0 3.856 0,00% Bockenheim 13 1.959 43.545 4,50% Bonames 1 40 6.370 0,63% Bornheim 2 93 30.730 0,30% Dornbusch 0 0 18.791 0,00% Eckenheim 1 138 14.162 0,97% Eschersheim 0 0 15.378 0,00% Fechenheim 4 100 17.365 0,58% Frankfurter Berg 0 0 8.249 0,00% Gallus 8 378 44.123 0,86% Ginnheim 0 0 17.276 0,00% Griesheim 4 334 23.310 1,43% Gutleutviertel 4 587 6.961 8,43% Harheim 2 142 5.271 2,69% Hausen 0 0 7.330 0,00% Heddernheim 3 213 17.166 1,24% Höchst 4 149 15.989 0,93% Innenstadt 4 454 6.865 6,61% Kalbach-Riedberg 1 115 22.889 0,50% Nied 1 114 19.966 0,57% Nieder-Erlenbach 1 46 4.787 0,96% Nieder-Eschbach 0 0 11.974 0,00% Niederrad 3 367 30.222 1,21% Niederursel 1 81 17.550 0,46% Nordend-Ost 1 18 22.726 0,08% Nordend-West 1 31 31.537 0,10% Oberrad 2 133 13.767 0,97% Ostend 0 0 31.001 0,00% Praunheim 1 107 16.556 0,65% Preungesheim 2 298 15.648 1,90% Riederwald 0 0 4.931 0,00% Rödelheim 5 460 19.699 2,34% Sachsenhausen-Nord 3 97 32.607 0,30% Sachsenhausen-Süd 4 77 29.872 0,26% Schwanheim 3 79 20.495 0,39% Seckbach 3 329 10.527 3,13% Sindlingen 2 73 8.852 0,82% Sossenheim 1 104 16.344 0,64% Unterliederbach 2 109 17.119 0,64% Westend-Nord 1 9 10.198 0,09% Westend-Süd 1 114 19.515 0,58% Zeilsheim 1 17 12.702 0,13% Gesamt 98 7.681 770.166 1,00% Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 22.09.2024, A 310 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und Linke gegen FDP (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 CDU 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 13 am 21.01.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 4 am 21.01.2025, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 13.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) 33. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 17.02.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5729, 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 13.02.2025 Aktenzeichen: 32-2
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Bebauungsplan aufstellen - fehlender Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am BüttelstückB06.12.2024
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 450 Betreff: Bebauungsplan aufstellen - fehlender Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.09.2024, § 5080 - OA 473/24 OBR 11 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 14.04.2025 Der Magistrat wurde aufgefordert, einen Bebauungsplan für das Straßenteilstück der Gelastraße zwischen ‚Flinschstraße' und ‚Am Büttelstück' aufzustellen, um die Rechtsgrundlage für ein Enteignungsverfahren zu haben. Dieses Teilstück der Gelastraße ist eine wichtige Verkehrsverbindung zwischen dem Ortskern Seckback, der Wohnsiedlung Gelastraße und zum Gewerbegebiet Seckbach. Die letzte Verkehrserfassung hat am Kreuzungspunkt ‚Im Trieb' und ‚Gelastraße' 3189 Fahrzeuge täglich gezählt. Aus diesem Grund wird die verkehrliche Notwendigkeit der Verbreiterung der Verkehrsfläche durch die Ergänzung eines 2m Gehwegs auf etwa 150m Länge festgestellt. Der Magistrat hat bereits durch das Amt für Straßenbau und Erschließung eine Planung für den Ausbau der Verkehrsfläche erarbeitet. Um nun die Rechtsgrundlage für die Umsetzung zu schaffen, gibt es die Möglichkeit des Planfeststellungsverfahrens für Verkehrsflächen, aber auch des Bauleitplanverfahrens. Im Folgenden muss geprüft werden, welches Verfahren hier zur Anwendung kommen kann. Es wird darauf hingewiesen, dass in jedem Fall von einem umfangreichen, langfristigen Verfahrensweg auszugehen ist. Auch für ein Verfahren zur Enteignung der Grundstücksstreifen wäre nicht von einer kurzfristigen Umsetzung auszugehen. Da der Ausbau auch auf eine erhöhte Sicherheit abzielt und daher eine zeitnahe Verbesserung der Situation angestrebt werden sollte, besteht die Möglichkeit, parallel die vorhandene Fußwegeverbindung über ‚In den Teichen' zu nutzen und ggf. eine Ertüchtigung mit Straßenlaternen, Beschilderung und einer befestigten Wegedecke als Alternative in Erwägung zu ziehen. Auch dies wird als Option durch den Magistrat geprüft. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 13.01.2025, OA 521 Antrag vom 13.01.2025, OF 680/11 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.06.2024, OA 473 Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 305 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 521 2025 1. Die Vorlage B 450 dient unter Hinweis auf OA 521 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 680/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Halbsatz hinzugefügt wird: " (. .) und ein Abzweig zu der Straße Im Trieb herzustellen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.02.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 450 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 521 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 450 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 521 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 450 = Kenntnis, OA 521 = Enthaltung) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (B 450 = Kenntnis, OA 521 = Annahme) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 450 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 521 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (B 450 = Kenntnis, OA 521 = Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage B 450 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 521 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme); AfD (= Enthaltung) 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 450 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 5806, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 § 6223, 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 27.05.2025 Aktenzeichen: 61-00
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Konzept „Präventive Altenhilfe“ für ein selbstbestimmtes LebenB06.12.2024
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 451 Betreff: Konzept "Präventive Altenhilfe" für ein selbstbestimmtes Leben Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5302 - NR 957/24 CDU - Zu Punkt 1: Rechtlicher Rahmen Der Anspruch aller Bürger:innen auf ein gutes Leben auch im Alter ist in § 71 Sozialgesetzbuch XII unter dem Titel "Altenhilfe [1] " festgeschrieben. Im Kern geht es darum, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern. Die Vorschrift soll gewährleisten, dass alte Menschen die Möglichkeit erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken. Um dem im Sozialgesetzbuch formulierten Ziel der Prävention altersbedingter Schwierigkeiten und der sozialen Teilhabe gerecht werden zu können, sind Beratung, Vermittlung und Unterstützungsleistungen notwendig. Diese können in Gestalt von Dienstleistungen, unter Umständen auch von Geldleistungen, bei der Inanspruchnahme von Ressourcen (z.B. Wohnraum, Diensten, Unterhaltungs- oder Bildungsangeboten), Betätigungsmöglichkeiten (z.B. ehrenamtliches Engagement) oder Kontakten vorgehalten werden. Diese Ressourcen werden von den örtlichen Sozialhilfeträgern, von öffentlichen Trägern wie der Kommune, gemeinnützigen Trägern oder aber auch von privater Seite bereitgehalten. Einem Rechtsgutachten zufolge, welches die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) mit Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2022 in Auftrag gegeben hat, normiert § 71 SGB XII die Pflicht der kreisfreien Städte und der Landkreise als Träger der Altenhilfe, ein Mindestmaß an Beratung und Angeboten zur Begegnung und Unterstützung von Engagement für ältere Menschen allgemein zur Verfügung zu stellen. "§ 71 SGB XII ist kein rechtlich unverbindlicher Programmsatz, sondern zielt auf eine Verpflichtung zur Gewährung von Altenhilfe" (BAGSO, Rechtsgutachten, S. 13)[2] . Grundlegend für die Altersplanung in Frankfurt am Main ist der Beschluss der Stadt-verordnetenversammlung vom 28.02.2002, § 2183 [3] . Der Beschluss wurde mit dem Prozess der 'Partizipativen Altersplanung - Entwicklung von Strukturen und Angeboten für heute und morgen' in den Jahren 2002 bis 2009 erstmals umgesetzt. In fünf Teilberichten wurde dieser Planungsprozess sowie die erarbeiteten Ergebnisse dokumentiert. Die entwickelten Ziele bzw. Handlungsempfehlungen bilden die Grundlage für die weitere Altersplanung der Stadt Frankfurt am Main [4] . Ergänzt wird diese Grundlage durch den Ansatz der altersgerechten Stadt (Age-friendly-City) sowie der Verankerung von Angeboten in das soziale Umfeld und die Lebenswelt der älteren Frankfurter:innen [5] . Der Ansatz der Age-friendly City zielt darauf ab, Städte so zu gestalten, dass sie die Bedürfnisse älterer Menschen fördern, indem sie Barrieren abbauen und soziale Teilhabe, Mobilität, Gesundheit sowie Sicherheit unterstützen. Dies geschieht durch Maßnahmen in Bereichen wie Wohnraum, Infrastruktur, Transport und soziale Integration. An der Umsetzung der Altersplanung sind unterschiedliche Abteilungen des Jugend- und Sozialamtes sowie weitere städtische Ämter beteiligt. Die angegebenen Angebote sind ausgesuchte Beispiele für eine Auswahl von Handlungsfeldern. Handlungsfelder Verantwortlich Umsetzung/Angebote Einkommen Sozialrathäuser Beratung und Unterstützung von Sozial- und Wirtschaftsdiensten Wohnen Rathaus für Senioren - Leitstelle Älterwerden, Amt für Wohnungs-wesen Zentrale Heimplatzvermittlung Betreuungsdienste in Seniorenwohnanlagen Seniorenwohnungen Wohnumfeld Rathaus für Senioren - Leitstelle Älterwerden Wohnberatung Essen auf Rädern Allgemeine Beratung Sozialrathäuser, Rathaus für Senioren - Leitstelle Älterwerden allgemeine Beratung Pflegestützpunkt, Sondersprechstunden Begegnung Rathaus für Senioren - Leitstelle Älterwerden Jugend- und Sozialamt/Jugendhilfe und Sozialplanun Kultur- und Freizeitprogramm Aktionswochen Älterwerden Frankfurter Mittagstisch Offene Altenhilfe Bildung VHS Aktiv im Alter Engagement Rathaus für Senioren - Leitstelle Älterwerden Ehrenamtlicher Dienst: Sozialbezirks-vorsteher:innen Gesundheit Gesundheitsamt Gesund durchs Jahr; Aktiv bis 100; Filmfest der Generationen Planung und Entwicklung Jugend- und Sozialamt (übergreifend) Datenerhebung zu Bedarfslagen Expert:innengruppe Älterwerden Informationen Rathaus für Senioren - Leitstelle Älterwerden, VHS Zeitschrift "Stadt Frankfurt im Blick" Plattform 55+ Empirische Grundlagen Die Lebenslagen älterer Menschen sind vielfältig und unterschiedlich stark von altersbedingten Herausforderungen bestimmt. Deshalb wird die Angebotsstruktur auf ihre Bedarfslagen abgestimmt. Diese Abstimmung trägt darüber hinaus dazu bei, gleichwertige Lebensverhältnisse in den Stadtteilen der Stadt Frankfurt am Main herzustellen. Für die konkrete Ausgestaltung der Angebote sind Daten nötig, die Einblicke und Rückschlüsse auf die spezifischen Gegebenheiten in den einzelnen Stadtteilen ermöglichen. Im Rahmen der Altersplanung wurden im Jahr 2017 eine qualitative Studie durcheführt. Dazu wurden 2500 Frankfurter Bürger:innen ab 60 Jahren telefonisch zu ihrer Lebenssituation und der Nutzung bzw. Nichtnutzung von Angeboten und Leistungen für ältere Personen in der Stadt befragt. Die Antworten der Bürger:innen waren eine wichtige Grundlage dafür, die bereits bestehenden Angebote zur sozialen Teilhabe weiterzuentwickeln und für die Ausgestaltung bedarfsgerechter Hilfe- und Unterstützungsstrukturen für die älteren Frankfurter:innen. Die Befragung hatte unter anderem die Themenschwerpunkte: Wohnumfeld, soziale Kontakte, Gesundheit bzw. gesundheitliche Beeinträchtigungen sowie Nutzung bestehender Beratungs- und Unterstützungsangebote rund um das Thema Älterwerden. Die Auswertung der Befragung hat unter anderem ergeben, dass es in Frankfurt am Main bereits eine Vielzahl an Angeboten gibt und dass nicht primär weitere, zusätzliche Angebote zu entwickeln und umzusetzen sind. Der Fokus liegt darauf, Strukturen der Altenhilfe weiterzuentwickeln. Auf diese Weise trägt die Altenhilfe den sich wandelnden Rahmenbedingungen und den sich verändernden Bedarfen der älteren Frankfurter:innen Rechnung. Um die bestehenden Altenhilfestrukturen weiterzuentwickeln, wurde im Bereich der Offenen Altenarbeit im Rahmen der Altersplanung in den Jahren 2019 bis 2021 das Projekt OSD-Plus (Offene Seniorendienste, Perspektiven, Lenkung, Unterstützungsstrukturen) in Kooperation mit dem Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe e.V. (FV) durchgeführt. Schwerpunkte waren: die Evaluation der bestehenden Angebote, das Erweitern von Sollvorgaben für die Offenen Seniorendienste, die Sammlung von Vorschlägen zur Umsetzung der erarbeiteten Ziele und Rahmenbedingungen für eine gelingende Umsetzung. Mit dem Projekt war und ist die Zielsetzung verbunden, eine zukunftsfähige Ausgestaltung der Begegnungszentren sowie deren Angebote zu entwickeln. In Folge entstanden beispielsweise in den Begegnungszentren "Lotsenbüros". Die Mitarbeitenden dieser Büros haben die Aufgabe, Wege zu den passenden Unterstützungs- und Hilfeangeboten aufzuzeigen. Es ist Ziel den Ratsuchenden, mit ihren unterschiedlichen Herausforderungen des Älterwerdens und den sich daraus entstehenden Bedarfen, einen möglichst niedrigeschwelligen Zugang zu dem bestehenden Hilfesystem zu ermöglichen. Seit dem Jahr 2013 erfolgt in regelmäßigen Abständen eine Bestandsaufnahme der städtisch geförderten Begegnungsstätten mit Angeboten aus dem Bereich der Offenen Altenarbeit in Frankfurt am Main, die mindestens einen offenen Treff anbieten. Die auf diese Weise gewonnenen Informationen werden auf der Internetseite des Jugend- und Sozialamtes (JSA) veröffentlicht. Die Veröffentlichung bietet interessierten älteren Bürger:innen einen ersten Überblick über die bestehenden offenen Treffs. Neu hinzugekommen ist in diesem Jahr die Liste 'Digitale Schulungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote in Frankfurt am Main' unter der Federführung des Senior:innenbeirates der Stadt und der Unterstützung des JSA. Aktuell ist eine Befragung von älteren Frankfurter:innen geplant, die die städtisch geförderten Begegnungsstätten mit Angeboten rund um das Thema Älterwerden nutzen. Ziel dieser Befragung ist es, zu erfahren, welche Personengruppen errreicht werden können, welche Zugangswege genutzt werden und welche Wünsche hinsichtlich des Angebotes oder in der Gestaltung der Begegnungsstätten bestehen. Diese Informationen sind grundlegend für weitere Planungsprozesse, um die Angebote im Rahmen der Altenarbeit bedarfsgerecht (weiter-)entwickeln zu können. Zu den Angeboten der Treffs gehören zum Beispiel Kursangebote zum Erlernen oder Auffrischen einer Fremdsprache, Gesprächskreise zur Tagespolitik sowie Vorträge und Informationsveranstaltungen zu Themen des Älterwerdens, wie bspw. die Aufklärung über Vollmachten, Betreuungsverfügungen oder Vorsorgevollmachten. Zu Punkt 2: Der Magistrat, hier: das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main unterstützt die wichtige Arbeit der Seniorentreffs mit erheblichen finanziellen Mitteln. Insgesamt werden 23 Projekte der Offenen Altenhilfe gefördert. Das jährliche Budget von über 6,3 Millionen Euro ermöglicht es, eine Vielzahl von niedrigschwelligen Angeboten bereitzustellen. Älteren Bürger:innen, die pflegebedürftig sind und in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, bietet der Pflegedienst Kontakt, Freie Alten- und Krankenpflege gGmbH die Möglichkeit sich zu treffen. Die Teilnehmer:innen haben die Möglichkeit zur Begegnungsstätte gefahren und auch wieder abgeholt zu werden. Das Bürgerinstituts e.V. bietet Austausch und Beratung für Betroffene und deren An- und Zugehörigen zum Thema Leben mit Demenz. Auch der Verein Pro Seniore e.V. im Stadtteil Heddernheim oder das Deutsche Roten Kreuzes, Bezirksverband Frankfurt am Main in der Innenstadt haben entsprechende Angebote. Dort treffen sich ältere Frankfurter:innen italienischer bzw. spanischer oder lateinamerikanischer Herkunft. Sie tauschen sich untereinander aus, informieren sich und feiern gemeinsam. Zu nennen sind zudem Angebote zum Thema 'Digitalisierung'. Im Café Anschluss (Dornbusch) und Café Mouseclick (Höchst) des Frankfurter Verbandes wird neben der allgemeinen Arbeit in den offenen Treffs die Nutzung digitaler Geräte in Gruppen und Peer-to-Peer erklärt und geübt. Zu Punkt 3: In Frankfurt erfolgt eine integrative und integrative Sozialplanung. Die Aufgabe besteht darin, die Lebenssituation von Menschen durch eine zielgerichtete Planung positiv zu beeinflussen und die dazu notwendigen Angebote vorzuhalten(vgl. § 1 Abs.2 SGB I). Vor diesem Hintergrund und unter Beachtung des § 71 SGB XII hat die Altersplanung zum Ziel, durch eine (Weiter-) Entwicklung von adressat:innen- und sozialraumbezogenen, an der Lebenswelt der älteren Bürger:innen orientierten Altenhilfe, die sozialen, kulturellen und finanziellen Teilhabechancen der älteren Frankfurter:innen sicherzustellen. Die Altersplanung der Stadt Frankfurt am Main wird seit den 1980er Jahren umfassend entwickelt und dokumentiert. An der kommunalen Planung beteiligt sind ältere Bürger:innen sowie Akteure der Altenplanung. Dieser Austausch ermittelt Bedarfe und ist maßgeblich für die Weiterentwicklung bzw. Neuausrichtung der bestehenden Angebote. Ziel aller Planungen ist es, entsprechende Maßnahmen anzustoßen, deren Umfang und Kosten zu klären und deren Umsetzung zu begleiten. Informationen zu den bestehenden Angeboten im Rahmen des § 71 SGB XII und darüber hinaus finden ältere Bürger:innen und ihre An- und Zugehörigen beispielsweise in der Zeitschrift "Stadt Frankfurt im Blick", auf der Homepage der Stadt Frankfurt am Main (https://frankfurt.de) und der Plattform 55+ (Netzwerk - Frankfurter Plattform 55+). Bei den jährlich stattfindenden 'Aktionswochen Älterwerden' können sich ältere Frankfurter:innen in verschiedenen Veranstaltungen über die unterschiedlichen Angebote in der Stadt informieren. Hinzukommen spezifische Beratungsangebote des Pflegestützpunktes, der Zentralen Heimvermittlung sowie in den Sozialrathäusern der Stadt. Fazit Gemeinsam mit anderen Akteuren (z.B. den Trägern der Freien Wohlfahrtsverbände sowie den Pflegekassen) wird in Frankfurt am Main dafür Sorge getragen, dass die älteren Frankfurter:innen die Leistungen erhalten und die Angebote wahrnehmen können, auf die sie (auch nach § 71 SGB XII) einen Anspruch haben. Um dies auch für die Zukunft sicherzustellen, dient die Altersplanung der Stadt dazu, adressat:innen- und sozialraumbezogene Angebote für die heterogene ältere Bevölkerung sicherzustellen. Dabei spielt das Quartier eine zentrale Rolle, damit ältere Menschen auf kurzen Wegen Informationen und Beratung erhalten können. Die empirischen Daten der Stadt Frankfurt und deren Auswertung werden für die Angebotsstruktur herangezogen. Die Altenplanung der Stadt Frankfurt trägt dazu bei, dass Menschen möglichst lange selbstbestimmt in der eigenen Häuslichkeit leben können. Der Magistrat, hier: das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main kommt damit seiner Gewährleistungsverantwortung zur Bereitstellung der entsprechenden sozialen Infrastruktur gemäß § 71 SGB XII bereits nach. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.01.2025, OF 481/7 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 05.06.2024, NR 957 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 CDU 35. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 13 am 21.01.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 4 am 21.01.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 451 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Die Vorlage B 451 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 451 wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 481/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Annahme) 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 13.02.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en): § 5730, 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 13.02.2025 Aktenzeichen: 11-2
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Projektmittel „Vermeidung von Angsträumen in den Stadtteilen - Verbesserung der Lebensqualität“B06.12.2024
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 452 Betreff: Projektmittel "Vermeidung von Angsträumen in den Stadtteilen - Verbesserung der Lebensqualität" Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 19.09.2024, § 5100 - E 16/20 CDU/SPD/GRÜNE, B 234/24 - Die restlichen Finanzmittel aus dem Etat-Antrag E 16 vom 21.02.2020 für die "Vermeidung von Angsträumen in den Stadtteilen und zur Verbesserung der Lebensqualität" sind haushaltsrechtlich nur zeitlich begrenzt übertragbar und stehen nicht mehr zur Verfügung. Die Geschäftsstelle des Präventionsrats wird weiterhin im Einzelfall versuchen, als zu dunkel empfundene Angsträume in den Stadtteilen zu beseitigen. Nach den bisherigen Erfahrungen sind Beleuchtungs-DIN-Normen stadtweit fast überall eingehalten. Manchmal verhindern Vorgaben des Denkmal- oder Naturschutzes eine bessere Ausleuchtung, aber auch technische Gründe oder unverhältnismäßig hohe Kosten können dazu führen, dass auf eine Optimierung der Beleuchtung verzichtet werden muss. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 21.02.2020, E 16 Bericht des Magistrats vom 17.06.2024, B 234 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 452 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, und CDU gegen Linke (= Zurückweisung); GRÜNE und FDP (= Enthaltung) 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 452 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und AfD gegen Linke (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 452 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 452 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 452 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 CDU 35. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 452 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 452 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 452 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke 35. Sitzung des OBR 13 am 21.01.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 452 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 4 am 21.01.2025, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 452 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung dFfm 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 452 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 452 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 452 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 452 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 452 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen Linke (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 452 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Kenntnis) 33. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 24.02.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 452 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Stv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5745, 33. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 24.02.2025 Aktenzeichen: 01-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Dondorf-Druckerei unter Denkmalschutz stellenB06.12.2024
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 453 Betreff: Dondorf-Druckerei unter Denkmalschutz stellen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 19.09.2024, § 5054 - NR 856/24 Linke, B 193/24 - Der Magistrat setzt sich für den Erhalt der Dondorfschen Druckerei ein. Mit dem Land Hessen wurde vereinbart, dass das Gebäude der Schirn für eine Zwischennutzung bereitgestellt wird. Derzeit laufen im Gebäude Instandsetzungsmaßnahmen, die Schirn möchte das Gebäude ab Frühjahr 2025 für den Ausstellungsbetrieb nutzen. Zudem sollen Räume für Stadtteilinitiativen bereitgestellt werden. Ein Abbruch des Gebäudes ist nicht mehr vorgesehen. Der Magistrat wird erneut auf das Land Hessen zugehen, um Fragen des Denkmalschutzes zu erörtern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.01.2024, NR 856 Bericht des Magistrats vom 17.05.2024, B 193 Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 183 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 453 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 453 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 183 vom 16.05.2025) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 5731, 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 18.02.2025 Aktenzeichen: 60-3
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung.