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  • Verkehrszählung für Bergen-Enkheim
    STOB 16
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2159 Betreff: Verkehrszählung für Bergen-Enkheim Das Mandat für die Erstellung eines Gesamtverkehrsplans liegt bei der Stadt Frankfurt am Main und damit den hierfür zuständigen Gremien, insbesondere dem Magistrat und dem Mobilitätsdezernat. TraffiQ stellt hierfür Nachfragedaten zum ÖPNV bereit. Die Verkehrsforschung hat beispielsweise mit dem automatischen Fahrgastzählsystem "AFZS", dessen Messeinrichtungen auf 15 % der Fahrzeuge im lokalen Verkehrs der Stadt Frankfurt im Einsatz sind, einen Überblick zur Auslastung der traffiQ Bus- und Bahnlinien. Zudem dienen mehrere ergänzende Datenquellen dazu, einen noch detaillierteren Überblick über das Mobilitätsgeschehen der Stadt Frankfurt zu bekommen. Auch die Bergen Enkheimer Busverkehre sind dadurch mit abgedeckt. Datenquelle: https://www.traffiq.de/traffiq/service/open-data.html Verkehrszählungen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) oder des Rad- und Fußverkehrs werden durchgeführt, wenn die Daten für konkrete und aktuelle Planungen benötigt werden. Über das Geoportal der Stadt Frankfurt können in der Rubrik Fachdaten in Bereich Mobilität und Verkehr auch Verkehrszählungen, für Bergen-Enkheim eingesehen werden: https://geoportal.frankfurt.de/ Darüber hinaus bildet die Plattform mainziel des Straßenverkehrsamtes die Echtzeitverkehrssituation des MIV auf den Hauptverkehrsstraßen ab. https://mainziel.de/verkehrsinfo Da kein aktueller Anlass für umfassende Verkehrszählungen vorliegt hat der Magistrat im Doppelhaushalt 2024 / 2025 auch keine finanziellen Mittel für großräumige Verkehrsanalysen in Bergen-Enkheim eingestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5572

  • Die tödlichen Unfälle in Passau und in Niederkassel sind Anlass, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Aufzugs und der Umgebung der U-Bahn in der Bockenheimer Landstraße zu schaffen
    STOB 2
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2160 Betreff: Die tödlichen Unfälle in Passau und in Niederkassel sind Anlass, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Aufzugs und der Umgebung der U-Bahn in der Bockenheimer Landstraße zu schaffen Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) hat den Aufzug in der U-Bahnstation Westend und alle damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen gemäß Planfeststellungsbeschluss umgesetzt; weitergehende Maßnahmen sind nicht geplant. Zufahrtsschutz kommt in Abstimmung mit den für Sicherheit zuständigen Stellen zum Einsatz und ist hier derzeit nicht vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.02.2024, OA 443 Antrag vom 06.01.2025, OF 1053/2 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6368

  • Pilotierung der Begrünung von Bushaltestellen im Ortsbezirk 2
    STOB 2
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2161 Betreff: Pilotierung der Begrünung von Bushaltestellen im Ortsbezirk 2 Auf den bislang in Frankfurt am Main verwendeten Bestandswartehallen an Haltestellen können ohne erheblichen Aufwand in der Regel keine Beete nachträglich angelegt werden. Für ein zusätzliches Gewicht von bis zu 75 kg/m², wovon bei einer horizontalen Dachbegrünung ausgegangen werden muss, sind die vorhandenen Dachkonstruktionen sowie die verbauten Fundamente statisch nicht ausgelegt. Neben der Statik steht einer Begrünung von Haltestellendächern auch entgegen, dass der weit überwiegende Bestand an Wartehallen (83 %) im Rahmen von Verträgen durch einen externen Dienstleister bzw. Werbekonzessionär vorgehalten und bewirtschaftet wird, weshalb die Stadt Frankfurt keinen direkten Zugriff auf diese Haltestellen hat. Zur Statik im Detail: In Frankfurt gibt es im Bestand zwei Grundtypen (Bauformen) von Fahrgastwartehallen an Haltestellen (von Sondermodellen abgesehen): - Modelltyp "K2" als Stahlkonstruktion mit Bogen- bzw. Tonnendach (älteres Modell); - Modelltyp "Xenon" als Aluminiumkonstruktion mit einem flachen, angewinkelten Milchglasdach (neueres Modell). Während beim älteren Modelltyp "K2" das Bogen- bzw. Tonnendach grundsätzlich abgenommen und durch ein begrüntes Flachdach ersetzt werden kann - statische Randbedingungen vorausgesetzt -, ist beim neueren Modelltyp "Xenon" die Dachkonstruktion fest verbaut. Daher scheiden die jüngeren Bestandsmodelle für eine nachträgliche Dachbegrünung grundsätzlich aus. Der Magistrat strebt an, Bestandswartehallen vom Typ "K2" an Straßenbahn- und Bushaltestellen mit grünen Dächern zu versehen, sofern dies im Rahmen von Umbaumaßnahmen technisch und finanziell möglich ist. So wurde beispielsweise die jüngst barrierefrei umgebaute Straßenbahnhaltestelle "Habsburger-/Wittelsbacherallee" mit begrünten Flachdächern versehen. Hierzu war es allerdings erforderlich, beim barrierefreien Ausbau der Bahnsteige die alten Fundamente herauszunehmen und durch stärkere zu ersetzen. Es dient zur Kenntnis, dass fabrikneue werbefreie Wartehallen bereits mit einer werksseitigen Dachbegrünung versehen sind. Sie werden derzeit allerdings nur bei konkreten Anlässen vereinzelt beschafft und aufgestellt, sofern keine Wartehallen aus dem Bestand zur Verfügung stehen. Zur vertikalen Begrünung: Während die vorhandenen Konstruktionen und verbauten Fundamente also aus statischen Gründen in der Regel keine nachträgliche Begrünung der Dachflächen von Bestandswartehallen zulassen, wäre es prinzipiell möglich, rückwärtige Scheiben herauszunehmen und durch Regale mit Pflanzen zu ersetzen. Hierbei ist zunächst ein hinreichend breiter Zugang zur Wartehalle von der rückwärtigen Seite aus (Gehweg bzw. Fahrgastwartefläche anstelle von Hauswand oder Einfriedung) erforderlich. Das Pilotprojekt der Rückwandbegrünung an der Bushaltestelle "Alte Oper" in Fahrtrichtung Ginnheim hat allerdings gezeigt, dass diese vertikal angelegten Beete händisch gepflegt und regelmäßig nachgegossen werden müssen. Die pflegerischen Arbeiten inklusive der Bewässerung erledigt an dieser Pilothaltestelle ein Dienstleister im Auftrag des Werbekonzessionärs Ströer/DSM, der auch alle anfallenden Kosten für Umrüstung und Pflege trägt. Von einer Ausweitung der vertikalen Begrünung auf andere Haltestellen sieht der Magistrat vor dem Hintergrund dieser laufenden Pflegekosten, die von städtischer Seite zu erbringen wären, und knapper personeller Ressourcen ab. Davon unberührt sind einzelne Pilotprojekte zum Experimentieren, bspw. zur Bewässerung der Beetregale mit Regenwasser oder zu resistenten Pflanzenarten. Zu Pilotprojekten im Ortsbezirk 2: Im Rahmen von Pilotprojekten wurden zwei Wartehallen an Bushaltestellen durch den Werbekonzessionär begrünt, die in räumlichem Bezug zum Ortsbezirk 2 stehen: "Alte Oper" (Ri. Uni-Campus Westend) der Linie 64: Bestandswartehalle neueren Typs mit vertikaler Begrünung in der Rückwand (Regale mit Beeten); "Bockenheimer Warte" (Ri. Westbahnhof) der Linien M32 und M36: begrüntes Flachdach auf einer Bestandswartehalle älteren Typs. Angesichts der oben beschriebenen Hürden und Kosten kann der Magistrat derzeit keine weiteren Pilotprojekte zur Begrünung von Wartehallen an Straßenbahn- und Bushaltestellen im Ortsbezirk 2 in Aussicht stellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4498

  • Barrierefreies Überqueren der Ferdinand-Happ-Straße im Kreuzungsbereich mit der Launhardtstraße ermöglichen
    STOB 4
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2162 Betreff: Barrierefreies Überqueren der Ferdinand-Happ-Straße im Kreuzungsbereich mit der Launhardtstraße ermöglichen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Eine abschließende Stellungnahme kann voraussichtlich im 1. Quartal 2025 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5812

  • Niederrad: Parkordnung Rennbahnstraße/Niederräder Landstraße
    STOB 5
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2163 Betreff: Niederrad: Parkordnung Rennbahnstraße/Niederräder Landstraße Zunächst ist anzumerken, dass es sich bei der angegebenen Örtlichkeit nicht um eine Unfallhäufungsstelle handelt. Der Magistrat befürwortet die Anregung, im Kurvenbereich der Rennbahnstraße und im weiteren Verlauf der Niederräder Landstraße die Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr durch Änderung der Parkordnung zu verbessern. Der Rennbahnpark wird über den hier befindlichen Eingang von zahlreichen Besuchenden zu Fuß und mit dem Rad erreicht. Wegen des stark frequentierten Spielplatzes an dieser Stelle ist damit zu rechnen, dass rückwärts ausparkende Fahrzeuge vor allem für Kinder eine erhebliche Gefahr darstellen. Der Kurvenbereich ist außerdem Teil des Schüler-Radnetzes, des Rad-wegweisungsnetzes und des gesamtstädtischen Radhauptnetzes 2035. Auch dieser - perspektivisch zunehmende - Raddurchgangsverkehr ist durch rückwärts ausparkende Fahrzeuge gefährdet. Eine Vor-Ort-Begehung bei schlechtem Wetter und wenig Rennbahnpark-Besuchenden hat gezeigt, dass auf den kostenfreien Parkplätzen (ohne Höchstparkdauer) ein erheblicher Anteil auswärtiger Kennzeichen parkt (eventuell Fluggäste). Nach erster Prüfung ist es dringend nötig, mittels Markierung und Beschilderung die Parkplätze am Fahrbahnrand anzuordnen und den Fuß- und Radverkehr dahinter entlang zu führen. Die Parkplätze müssten schräg beziehungsweise parallel zum Fahrbahnrand angeordnet werden. Hier stehen Bäume und Masten, weshalb von den heute vorhandenen 36 Stellplätzen je nach Anordnung 10-20 Stellplätze entfallen würden. Die verbleibenden Parkplätze würden zukünftig dann bewirtschaftet, damit sie tagsüber überwiegend den Besuchenden des Rennbahnparks und nachts überwiegend den Bewohnern zur Verfügung stehen. Dem Wunsch, bei gleicher Parkplatzanzahl die Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr zu gewährleisten, kann nicht entsprochen werden. Eine veränderte Parkregelung könnte aber zur Entspannung der Parksituation für Bewohner führen. In Anbetracht der gefährlichen Situation besteht hier trotz Verlust einiger Stellplätze Handlungsbedarf. Das Straßenverkehrsamt wird eine entsprechende Neuordnung anordnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5617

  • Koordination zukünftiger Straßenbauprojekte - Verkehrschaos vermeiden!
    STOB 5
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2164 Betreff: Koordination zukünftiger Straßenbauprojekte - Verkehrschaos vermeiden! Bei der Koordinierung von Baustellen sind der verkehrlichen Baustellenkoordinierung Grenzen gesetzt. Baustellen nehmen Einfluss auf den Verkehr. Ziel der verkehrlichen Baustellenkoordinierung ist es, die verkehrlichen Auswirkungen, insbesondere auch die Staubildung zu reduzieren, frühzeitig darüber zu informieren und Alternativen für den Durchgangsverkehr aufzuzeigen. ln Frankfurt am Main werden sämtliche geplanten Baustellen, Sondernutzungen, Veranstaltungen und Wartungsarbeiten im öffentlichen Raum in einem digitalen ämterübergreifenden Programm erfasst. Notstände und Schadensbeseitigungen, sogenannte nicht planbare Ereignisse, werden in diesem System nachgepflegt. Diese Informationen stehen digital der Baustellenkoordinierung zur Verfügung. Jeder Vorgang hat einen räumlichen und zeitlichen Bezug. Über diese Software können durch Kartenansichten räumliche oder zeitliche Konflikte identifiziert werden. Es erfolgt im Vorfeld eine Bewertung der Auswirkungen auf den Verkehr, dadurch werden Zeitfenster für die Durchführung von Baumaßnahmen so gewählt, dass Beeinträchtigungen des Verkehrs reduziert werden. Für die Arbeiten wird ein passendes Zeitfenster gefunden. Dadurch kann eine Koordinierung von Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum erreicht werden. Bereits heute durchlaufen über 7.000 Vorgänge im Jahr diesen Ablauf. Ein regelmäßiger Austausch mit mehr als zwölf Institutionen (Amt für Straßenbau und Erschließung, Stadtentwässerung Frankfurt, Verkehrsgesellschaft Frankfurt, Netzdienste Rhein-Main, etc.) findet bereits heute über das Baustellenmanagementprogramm statt. Hinzu kommt zunehmend ein frühzeitiger Informationsaustausch mit externen Vorhabenträgern für Großbaumaßnahmen (Deutsche Bahn, Hessen Mobil, etc.) und für Hochbaumaßnahmen. Die verkehrliche Baustellenkoordinierung bringt verschiedene Projekte und ihre jeweiligen Projektbeteiligten an einen Tisch. Sie ersetzt nicht die jeweils projektbezogenen Projektleitungen der einzelnen Bauvorhaben. Hier liegt die Schnittstelle zu den einzelnen Projekten. Eine zeitliche Entzerrung lässt sich leider nicht so einfach, wie von den Anwohnenden gewünscht, realisieren. In Sachsenhausen stehen in den nächsten 10 Jahren umfangreiche, nicht verschiebbare Tief- und Hochbauarbeiten an Verkehrs- und Entsorgungsinfrastrukturen durch Stadtentwässerung und Deutsche Bahn mit starken Auswirkungen auf den Verkehr an. Die zeitlichen und räumlichen Abhängigkeiten der Baustellen untereinander werden koordiniert. Das Gesamtbild ist jedoch deutlich komplexer, als aktuell durch die Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5765

  • Verkehrs- und umweltgefährdendes Parken rund um die Schwanheimer Wiese verhindern
    STOB 6
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2165 Betreff: Verkehrs- und umweltgefährdendes Parken rund um die Schwanheimer Wiese verhindern Die straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen, etwa durch Markierung und/oder Beschilderung, sind bereits ausgeschöpft. Die Städtische Verkehrspolizei nahm die Beschwerde über die Parksituation am 1. Mai 24 zum Anlass, intensivere Kontrollen während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr) in diesem Bereich durchzuführen. Es wurden mit Stand 9. Juli 2024 neun Kontrollen durchgeführt und 67 Ordnungswidrigkeiten ausgestellt. Von montags bis freitags ist insbesondere aufgrund des intensiven Berufsverkehrs ein deutlich höherer Verkehrsdruck vorhanden, so dass das Personal vordringlich an diesen Tagen im Einsatz ist. An Samstagen kann daher nur mit reduzierter Personalstärke kontrolliert werden. Vor allem in den Sommermonaten muss zudem zusätzlich das Personal häufig für diverse Großveranstaltungen eingesetzt werden, zur Freihaltung von Zufahrts-/Rettungswegen an Freibädern oder auf dem Lohrberg. Die Kontrollen im Bereich der Schwanheimer Wiese werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten fortgeführt. Mit repressiven Maßnahmen lassen sich Parkverstöße allerdings immer nur begrenzen. Außerhalb der Dienstzeiten kontrolliert die Landespolizei im Rahmen der Möglichkeiten den ruhenden Verkehr. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5517

  • „Stadtteil der Quartiere“: Ist die SEM 4 überhaupt rechtlich korrekt durchführbar?
    STOB 8
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2166 Betreff: "Stadtteil der Quartiere": Ist die SEM 4 überhaupt rechtlich korrekt durchführbar? Zu den Fragen 1. - 4.: Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) strebt im Gegensatz zu einer klassischen Baulandentwicklung keine Angebotsplanung an, sondern ist auf eine zügige Umsetzung in einem begrenzten Zeitraum angelegt. In der klassischen Baulandentwicklung bleibt es dem Grundstückseigentümer überlassen, sein Grundstück zu einem von ihm bestimmten Zeitpunkt zu entwickeln. Ein weiterer Aspekt der Zügigkeit ist die Entwicklung eines Gebiets als Gesamtmaßnahme. So wird z. B. soziale Infrastruktur, wie Schulen und Kindergärten, im gleichen Zug wie die Wohnbebauung errichtet. Nach der Entscheidung der Regionalversammlung zum Zielabweichungsverfahren wird die Zeitplanung, auch zu den nachfolgenden Planverfahren, angepasst. Das Planverfahren zur Verlegung der Höchstspannungsleitung auf die westliche Seite der BAB 5 ist nach den gewonnenen Erkenntnissen mit der Zeitplanung für die SEM 4 vereinbar. Hieraus begründet sich auch die Reihenfolge der Entwicklungsabschnitte, an deren Anfang das "Lachgrabenquartier" steht. Zu den Fragen 5. und 6.: Das Baugesetzbuch schreibt eine Beteiligung der Betroffenen vor. Alle Eigentümer und Eigentümerinnen wurden zu Gesprächen eingeladen, über die Ziele und Zwecke der Entwicklung informiert und zu ihrer Bereitschaft, an der städtebaulichen Entwicklung mitzuwirken, dezidiert befragt. Konkret mögliche und kurzfristig realisierbare Wohnungsbauprojekte, die den Zielen der geplanten Entwicklung dienen, konnten nicht ermittelt werden. Zur Frage 7: Die bauliche Entwicklung beschränkt sich bei der weiter verfolgten sog. "Variante-Ost" auf die Gebiete östlich der BAB 5. Auf die Entwicklungsziele hat diese Plananpassung keinen Einfluss, da nur die Anzahl der zunächst geplanten Wohnungen um ca. 20% verringert wurde. Ein neuer Abwägungsprozess ist daher nicht erforderlich. Zur Frage 8: Bebauungsplanverfahren oder andere Verfahren, die vom Stadtplanungsamt bearbeitet werden, mussten und müssen nicht ruhen, da die bereits bestehende Arbeitsgruppe für die inzwischen abgeschlossene städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Riedberg die vorbereitenden Untersuchungen zu Frankfurt-Nordwest übernommen hat. Von anderen Projekten wurde daher kein Personal abgezogen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.09.2024, V 1008

  • Gegen das Vergessen - Verschiedene Verbesserungen für die Gedenkstätte Arbeitserziehungslager Heddernheim
    STOB 8
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2167 Betreff: Gegen das Vergessen - Verschiedene Verbesserungen für die Gedenkstätte Arbeitserziehungslager Heddernheim In seiner Stellungnahme ST 1427 vom 29.07.2024 beantwortete der Magistrat bereits die Punkte 1-3 sowie 5. Für die Beantwortung von Punkt 4 verwies er auf die Notwendigkeit weiterer Abstimmungen bezüglich der vom Ortsbeirat erbetenen Erneuerung der Sitzbänke. Der Magistrat äußert sich nach erfolgter Abstimmung nun zu Punkt 4 wie folgt: Das Amt für Bau und Immobilien ist bereit, in Absprache mit dem Grünflächenamt, die notwendigen neuen Holzaufsätze der vorhandenen Sitzbänke zu erneuern bzw. hierfür die Kosten zu übernehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5420

  • Sperrfläche Zeilweg/Ecke Aßlarer Straße absichern
    STOB 8
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2168 Betreff: Sperrfläche Zeilweg/Ecke Aßlarer Straße absichern Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die Fläche mittels zwei roter Stahlabweiser absichern. Die Maßnahme wird voraussichtlich im ersten Quartal 2025 ausgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5861

  • Durchgangsverkehr der Mannheimer Straße (Hafentunnelüberquerung) für Anlieger- und Lieferverkehr ermöglichen
    STOB 1
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2169 Betreff: Durchgangsverkehr der Mannheimer Straße (Hafentunnelüberquerung) für Anlieger- und Lieferverkehr ermöglichen Die Öffnung der Mannheimer Straße zwischen der Hafenstraße und der Stuttgarter Straße wird durch die Straßenverkehrsbehörde aus folgenden Gründen abgelehnt: Es lässt sich nicht wirksam prüfen, wer tatsächlich Anlieger:in ist, da potenziell jede:r ein Anliegen in der Siedlung rund um den Schönplatz haben kann. Diese weitreichende Definition entspricht der ständigen Rechtsprechung. Dass es sich bei Anlieger:innen womöglich nur um Bewohner:innen handele, ist ein verbreitetes Missverständnis, welches in der Sache schon dadurch klar wird, dass auch diese beispielsweise Besuch empfangen oder Lieferungen entgegennehmen wollen. Ferner sieht die Straßenverkehrs-Ordnung keine handhabbare und praxistaugliche Möglichkeit vor, bestimmte Gruppen (wie Fernbusse) von der sehr weitreichenden Ausnahme "Anlieger frei" auszuschließen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5738

  • Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen
    STOB 1
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2170 Betreff: Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen Der Magistrat wird die Situation überprüfen. Es hat den Anschein, dass der Mast im Zuge einer Baumaßnahme im Bereich der Einmündung versetzt wurde. Sollte dies der Fall sein, so wird der Mast wieder an seinen ursprüngl ichen Standort zurückgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5742

  • Radbügel an der Galluswarte instand setzen
    STOB 1
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2171 Betreff: Radbügel an der Galluswarte instand setzen Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die Abstellanlage zeitnah reparieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6003

  • Sitzgelegenheiten an der Kreuzung Frankenallee/Kriegkstraße
    STOB 1
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2172 Betreff: Sitzgelegenheiten an der Kreuzung Frankenallee/Kriegkstraße Der Magistrat entspricht der Anregung. Wie das Grünflächenamt mitteilte, werden die orangefarbenen Sitzgelegenheiten an der Kreuzung Frankenallee/ Kriegkstraße im Frühjahr 2025 gereinigt und mit einem neuen Anstrich versehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5743

  • Verkehrsführung Rebstöcker Straße auf Mainzer Landstraße
    STOB 1
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2173 Betreff: Verkehrsführung Rebstöcker Straße auf Mainzer Landstraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Die Mikrosimulationsstudie, die zur Beantwortung des noch offenen 5. Punktes der Anfrage erforderlich ist, ist noch nicht abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.02.2022, V 317

  • Planung ändern, um Bäume zu erhalten
    STOB 2
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2174 Betreff: Planung ändern, um Bäume zu erhalten Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat verweist auf seine vorherige Stellungnahme (STE 1343/2024): Die Deutsche Bundesbank hat eine Neuausrichtung des Projekts zum Ausbau der Zentrale angekündigt. Eine finale Entscheidung des Vorstands der Bundesbank steht noch aus. Der Magistrat kann daher weiterhin keine abschließende Aussage dazu treffen, wie es mit den geplanten Maßnahmen in der Ernst-Schwendler-Straße weitergeht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2023, OM 4882

  • Bahnhofsviertel: Den Kaisermarkt erhalten
    STOB 1
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2175 Betreff: Bahnhofsviertel: Den Kaisermarkt erhalten Ende 2024 zieht sich der Landesverband für Markthandel und Schausteller Hessen e. V. (LMS Hessen) aus Kapazitätsgründen von der Organisation aller seiner Wochenmärkte in Hessen zurück. Im April 2025 übernimmt die städtische HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt den Betrieb des "Kaisermarkts", nachdem der LMS Hessen, der diesen Wochenmarkt im Jahr 1999 gründete und fortan sukzessive aufbaute, seine Betreiberverantwortung nach 25 Jahren abgibt. Die Corona-Pandemie hatte dem "Kaisermarkt" stark zugesetzt. Viele Marktbeschicker mussten aufgeben, die Umsätze gingen zurück und Sicherheitsbedenken minderten die Attraktivität. Wegen des anhaltend geringen Teilnahmeinteresses seitens der Marktbeschicker wird der Markt künftig zunächst nur donnerstags auf der Kaiserstraße stattfinden. Die Stadt Frankfurt stellt durch den Betreiberwechsel sicher, dass der beliebte Wochenmarkt auch in Zukunft ein wichtiger Bestandteil im Bahnhofsviertel bleibt und die Beschicker eine wirtschaftliche Perspektive erhalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5827

  • Planungen zur Sanierung und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der SebastianRinzStraße 1A - Teil 4
    STOB 2
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2176 Betreff: Planungen zur Sanierung und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der Sebastian-Rinz-Straße 1A - Teil 4 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert zu diesem Vorgang noch nicht abschließend antworten zu können, da er sich weiterhin im ämterübergreifenden Abstimmungsprozess befindet. Grundsätzlich kommt eine Vergabe im Erbbaurecht in Betracht. Dabei ist wegen der besonderen Lage vorab zu klären, welche Nutzungen gewünscht und baurechtlich zulässig sind. Aufgrund der aktuellen Vorgaben ist eine Konzeptvergabe durchzuführen. Dafür müssen allerdings noch die Richtlinien für derartige Verfahren festgelegt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5131

  • Alkohol- und Rauchverbot in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) sowie eine temporäre Schließung ab 18:00 Uhr verfügen und durchsetzen
    STOB 2
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2177 Betreff: Alkohol- und Rauchverbot in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) sowie eine temporäre Schließung ab 18:00 Uhr verfügen und durchsetzen Vorläufige Stellungnahme: Für eine abschließende Stellungnahme bedarf es einer ämterübergreifenden Abstimmung mit dem Quartiersmanagement und dem Ordnungsamt. Die gewünschten Nutzungsbeschränkungen bedürfen einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Frist dazu noch keine Aussage tätigen zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6041 Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7055

  • Nilgänse (Kanada- und Graugänse)
    STOB 2
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2178 Betreff: Nilgänse (Kanada- und Graugänse) Gänse kommen nahezu überall in den Grünanlagen der Stadt vor, bevorzugt in Bereichen, in denen es auch Zugang zu Wasserflächen gibt. Die Vögel sind sehr mobil und wechseln immer wieder den Aufenthaltsort. Hierbei handelt es sich zum überwiegenden Teil um Kanada- und Graugänse. Nilgänse machen im Stadtgebiet den zahlenmäßig kleinsten Teil im Artengefüge aus, können jedoch - wie am Rebstockweiher - sich in bestimmten Bereichen konzentrieren. Auf der Liste der invasiven Arten der Europäischen Union sind die Kanada- und die Nilgans gelistet, die zwar wie die anderen Gänsearten unter das Jagdrecht fallen, aber dadurch keinen gesetzlichen Auftrag zur Populationskontrolle auslösen. Stadtweit gesehen ist nach aktuellen Erkenntnissen von Fachleuten insgesamt keine Zunahme der Gänsebestände zu erkennen, gleichwohl aber eine Verschiebung der Artenzusammensetzung und Verlagerung zwischen den Aufenthaltsbereichen. Die gefühlt "massive Zunahme" der Gänse beruht auf der Tatsache, dass sich die Individuen gerne an für sie günstigen Standorten in Parkanlagen versammeln. Diese Ansammlungen bilden sich besonders im Bereich kurzrasiger Wiesen und werden durch liegengelassene Essensreste sowie illegale Fütterungen unvernünftiger Parkbesucher:innen gefördert. Besonders zahlreich treten Gänse in bestimmten Gebieten zur Mauserzeit auf, wenn sie flugunfähig und auf kurzrasige Flächen sowie zusätzlichen Nahrungsgaben angewiesen sind. Der Rebstockweiher mit seinen kurzrasigen Rasenflächen entspricht diesen Habitatansprüchen der Gänse in idealer Weise. Durch das für den Ostpark 2018 initiierte Lenkungskonzept konnte die Anzahl der Gänse ortsgebunden bereits deutlich auf etwa ein Drittel verringert werden. Dies funktioniert durch Unterbrechung der Sichtbeziehung einer Hecke zwischen Weiher und der großen Liegewiese. Während der Mauser in den Sommermonaten, wenn die Gänse flugunfähig sind und zudem ihre Jungen aufziehen, meiden die Tiere die große Liegewiese und halten sich bevorzugt am anderen, weniger durch Parkbesucher:innen frequentierten Nordostufer auf. Begleitet wird diese Maßnahme im Rahmen eines Monitorings durch einen Ornithologen, der die Anzahl der Gänse überwacht und ihr Verhalten beobachtet. Durch weitere Erkenntnisse und durch Nachbesserung und Ergänzung der getroffenen Maßnahmen soll das Programm weiter optimiert werden. Dieses Konzept ist jedoch nicht auf andere Gewässer übertragbar, da es stark vom Geländeprofil und der räumlichen Verteilung von Gehölzbeständen und Rasenflächen sowie dem Nutzungsprofil der Parkbesucher:innen abhängig ist. Der Rebstockweiher liegt, anders als der Ostparkweiher, deutlich tiefer im Gelände und so wäre für die Unterbrechung der Sichtbeziehung ein baumhoher durchgängiger Gehölzbestand notwendig, was aber den Landschaftscharakter zum Nachteil der Erholungsuchenden, die sich eine Sichtbeziehung zum Gewässer wünschen, beeinträchtigen würde. Die Wiesen hochwachsen zu lassen und damit deren Attraktivität auf Gänse zu vermindern, tritt in Konflikt mit dem Nutzungsinteresse als Liegewiese. Außerdem besteht hier aufgrund von vor langer Zeit vereinbarten vertraglichen Vorgaben eine Stellplatzverpflichtung seitens der Stadt Frankfurt an die Messe GmbH, die die Nutzung des Rebstockparks als (Ausweich-) Parkplatz im Rahmen von Messeveranstaltungen umfasst. Dies beinhaltet, dass die Rasenflächen vertragsgemäß kurzgehalten werden müssen. Bei allen Lenkungskonzepten ist schlussendlich zu bedenken, dass es sich nur um eine punktuelle Maßnahme handelt und sich die Gänse auf andere Bereiche verlagern, wie dem Mainufer oder Schwimmbädern beispielsweise, wo die Möglichkeiten zur Konfliktlösung schnell erschöpft sind. Dies gilt auch für andere Maßnahmen wie Vergrämungsabschüssen. Es gibt wenig nachhaltig wirksame Strategien, die zum Ausweichen der Gänse in andere Gewässer im Stadtgebiet führen. Die von einigen Kommunen propagierte Populationssteuerung durch Gelegeaustausch gegen Attrappen ist bei den teilweisen baum- und gebäudebrütenden Nilgänsen ohnehin praktisch kaum durchführbar und die Bestände füllen sich mit Individuen aus anderen Bereichen auf. Die Lösungsmöglichkeiten sind im Hinblick der aufgeführten Aspekte weitgehend ausgeschöpft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5881 Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6536

  • Gefahrensituation am Übergang der Golfstraße Höhe Golfclub zu den Parkplätzen der Bürostadt Niederrad beseitigen
    STOB 5
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2179 Betreff: Gefahrensituation am Übergang der Golfstraße Höhe Golfclub zu den Parkplätzen der Bürostadt Niederrad beseitigen Bei dem beschriebenen Wegeabschnitt handelt es sich um einen unbefestigten Waldweg in der Revierförsterei Niederrad. Dieser wurde im Zuge der Bahn-Baustelle "Knoten Sportfeld 2. Ausbaustufe" als Ausweichroute für PKW ausgewiesen und ist daher in einem allgemein schlechten Zustand. Die Revierleitung der Revierförsterei Niederrad geht auf die Ansprechpartner:innen bei der Deutschen Bahn als Verursacherin zu, um eine kurzfristige Verbesserung des Wegezustands zu erwirken. Allgemein werden auf Waldwegen jedoch kein Winterdienst o.ä. Maßnahmen vorgenommen. Den Weg zu betreten erfolgt auf eigene Gefahr. Weiter muss angeführt werden, dass im Zuge der o.g. Baustelle im kommenden Jahr Arbeiten zur Absenkung der Golfstraße erfolgen. Eine erneute Nutzung des beschriebenen Wegeabschnittes zur Baustellenumfahrung mit PKW ist nicht auszuschließen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5949

  • Anbringen eines Mülleimers an der Kreuzung Schwanthaler Straße/Stegstraße
    STOB 5
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2180 Betreff: Anbringen eines Mülleimers an der Kreuzung Schwanthaler Straße/Stegstraße Unser Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), wird den Bereich mit einem entsprechenden Papierkorbmodell ausstatten und in die regelmäßigen Reinigungstouren aufnehmen. Insofern erfolgen die satzungsgemäßen Leerungen einmal wöchentlich, d.h. in diesem Abschnitt der Schwanthaler Straße (Reinigungsklasse I) immer freitags. Bei zukünftige Papierkorbanfragen können Sie sich gerne auch direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder die FES (E-Mail service@fes-frankfurt.de) wenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5937

  • Einfriedung einer Hundeauslauffläche im Bereich der Waldfriedstraße und Golfstraße
    STOB 5
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2181 Betreff: Einfriedung einer Hundeauslauffläche im Bereich der Waldfriedstraße und Golfstraße Der Magistrat teilt mit, dass die Reaktivierung der ehemaligen Hundeauslauffläche möglich ist. Eine Einfriedung mit einem Stabgitterzaun kann erfolgen, da die Hundeauslauffläche unmittelbar an eine Straße angrenzt. Für diese Maßnahme entstehen nach derzeitiger Planung Kosten in Höhe von 12.330,- €. Der Ortsbeirat wird gebeten zu prüfen, ob ein Teil der Kosten übernommen werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5326

  • Rasengrabstätte auf dem Alten Friedhof Schwanheim
    STOB 6
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2182 Betreff: Rasengrabstätte auf dem Alten Friedhof Schwanheim Bisher stehen für Urnen auf dem Friedhof Schwanheim das Reihen- und das Wahlgrab zur Beisetzung in der Erde zur Verfügung. Im Jahr 2023 wurden dort insgesamt 19 Urnenbestattungen durchgeführt. Grundsätzlich gäbe es die Möglichkeit auch in Schwanheim Rasengrabstätten anzubieten. Aufgrund der geringen Bestattungszahlen jedoch nur mit einer zentralen Ablagemöglichkeit. Je Rasenurnenwahlgrab besteht hierbei die Möglichkeit bis zu vier Urnen beizusetzen. Die Ablage von Grabschmuck ist nur auf der dafür vorgesehenen zentralen Fläche möglich - nicht direkt an der Grabstätte. Die nutzungsberechtigten Personen können auf Antrag eine bodengleiche Grabplatte mit den Maßen bis 0,45 m x 0,45 m und einer Mindeststärke von 0,08 m einbringen. Hierbei sind nur vertiefte Schriften zugelassen. Die Abteilung für Friedhofsangelegenheiten wird einen geeigneten Standort prüfen und den Ortsbeirat gesondert informieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5794

  • U60311
    STOB 1
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2183 Betreff: U60311 Die Stadt Frankfurt am Main ist nach wie vor Eigentümerin der Flächen und als solche auch im Grundbuch eingetragen. Die "Dispositionsmöglichkeit" liegt gleichwohl nicht mehr uneingeschränkt bei der Stadt Frankfurt am Main, da insbesondere die leerstehenden Flächen (wie auch die ehemalige Fläche des U60311) im Rahmen des Einlagevertrages in das wirtschaftliche Eigentum der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) übertragen wurden. Ihr obliegt die Nutzung bzw. Überlassung dieser Flächen. In den Flächen des ehemaligen U60311 ist eine Netzersatzanlage (Stromaggregat) untergebracht, diese ist sicherheitsrelevant für die "Gesamtanlage Hauptwache". Weitere ggf. ergänzende Nutzungen der Flächen sind bei der VGF in der Prüfung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.09.2024, V 1005 Antrag vom 23.02.2025, OF 1566/1 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6670

  • Schulen offen halten - Unterrichtsorte verlagern
    STOB 2
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2184 Betreff: Schulen offen halten - Unterrichtsorte verlagern Für die Organisation des Schulbetriebs ist das Hessische Kultusministerium zuständig. Die Schulleitungen konnten auf der Grundlage der von dort herausgegebenen Richtlinien und Verordnungen eigenständig entscheiden, wie sie den Unterricht an ihrer jeweiligen Schule organisieren. Maßgeblich war hierbei vor allem der "Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen" des Kultusministeriums. Das Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main konnte darüber hinaus weitergehende Maßnahmen wie Quarantäne und Schulschließungen anordnen. Eine flächendeckende Anmietung von weiteren Räumlichkeiten für die Beschulung von Kindern und Jugendlichen an weiterführenden Schulen ist nicht erfolgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1872

  • Fehlende Hortplätze im Ortsbezirk
    STOB 2
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2185 Betreff: Fehlende Hortplätze im Ortsbezirk Zu den Fragen: - Wie viele Hortplätze im Ortsbezirk 2 stehen für das kommende Schuljahr 2024/25 zur Verfügung - Wie sich die räumliche Verteilung pro Schulbezirk im Ortsbezirk darstellt In den Schulbezirken des Ortsbezirks 2 stellt sich die aktuelle Versorgungssituation der Grundschülerinnen und Grundschüler sowie die Planung und Weiterentwicklung des Ganztags schulbezirksspezifisch wie folgt dar: Planungsbezirk Bockenheim Im Schulbezirk der Franckeschule stehen insgesamt 473 Schülerinnen und Schülern im Grundschulalter 355 Betreuungsplätze zur Verfügung. Die Betreuungsangebote setzen sich zusammen aus 90 Plätzen in der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) der Franckeschule sowie 265 Hortplätzen in Horteinrichtungen und Hortgruppen. Somit erreicht der Schulbezirk aktuell eine Versorgungsquote von 75%. Nach der Schließung des Hortes Falkstraße in der Trägerschaft von IFZ im Sommer 2024 sinkt die Versorgung auf 67%. Im Bonifatius-Schulbezirk besteht für 282 Kinder im Grundschulalter ein Betreuungsangebot mit insgesamt 181 Plätzen, wovon 111 Plätze in den Horten und 70 Plätze in Rahmen der Erweiterten Schulischen Betreuung an der Schule angeboten werden. Die Versorgungsquote beträgt hier aktuell 64%. Der Georg-Büchner-Schule mit insgesamt 302 Kindern im Grundschulalter im Schulbezirk stehen 132 Betreuungsplätze zur Verfügung. Davon sind 82 Plätze in den Hortangeboten und 50 Plätze in der ESB verortet. Aktuell beträgt die Versorgungsquote der Grundschulkinderbetreuung 44%. An der Viktoria-Luise-Schule wird der Pakt für den Ganztag bereits umgesetzt. Ein Bestandteil des Paktangebotes in diesem Schulbezirk umfasst auch die Erweiterte Schulische Betreuung mit 190 Plätzen. Planungsbezirk Westend Im Schulbezirk der Elsa-Brändström-Schule stehen insgesamt 435 Schülerinnen und Schülern 230 Betreuungsplätze in den Horten (140 Plätze) und in der Erweiterten Schulischen Betreuung (90 Plätze) zur Verfügung. Aktuell wird damit eine Versorgung von 53% gewährleistet. In Planung ist eine Erweiterung des Angebots um weitere 10 Hortplätze. Den insgesamt 438 Kindern im Grundschulalter im Schulbezirk der Engelbert-Humperdinck-Schule stehen aktuell 212 Betreuungsplätze zur Verfügung (135 ESB Plätze und 77 Hortplätze). Damit wird eine Versorgungsquote von 48% erreicht. Nach aktuellem Planungsstand sollen Elsa-Brändström-Schule und die Engelbert-Humperdinck-Schule ab dem Schuljahr 2025/2026 den Pakt für den Ganztag an der Schule umsetzen. Die im Planungsbezirk Nordend ansässige Holzhausenschule ist ebenfalls räumlich dem Ortsbezirk 2 zugeordnet. Die Holzhausenschule setzt bereits das Angebot des Paktes für den Ganztag um. Der Rechtsanspruch auf Schulkindbetreuung startet mit dem Schuljahr 2026/2027 für die Kinder der ersten Klassenstufen. Der Rechtsanspruch wird in den Folgejahren schrittweise ausgeweitet, bis er im Schuljahr 2029/2030 für alle Grundschulkinder gilt. Der Pakt für den Ganztag umfasst eine Betreuungsgarantie für alle Kinder der jeweiligen Schule. Diese wird über die Ganztagsangebote in der Schule (inklusive Erweiterte Schulische Betreuung) und ggf. mit den bestehenden umliegenden Horten sichergestellt. Innerhalb der Schule werden in Kooperation zwischen der Schule und dem Träger der Ganztagsangebote verlässliche Angebote von 07.30 Uhr bis 15 Uhr oder 17 Uhr (je nach Wahl der Eltern) unterbreitet sowie eine Ferienbetreuung. Die Holzhausenschule und Viktoria-Luise-Schule setzen den Pakt für den Ganztag bereits um. Für weitere Grundschulen im Ortsbezirk - Franckeschule, Bonifatiusschule sowie Georg-Büchner-Schule - werden derzeit noch Lösungen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs und zum Eintritt in den Pakt für den Ganztag entwickelt. Zur Frage: - Wie viele Schülerinnen und Schüler (laut Kindernet) aktuell keinen Hortplatz haben bzw. wie viele Hortplätze ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 fehlen werden. Die Anzahl der fehlenden Hortplätze und der unversorgten Schulkinder für das kommende Schuljahr 2024/25 können aus dem Kindernetfrankfurt.de zum jetzigen Zeitpunkt nicht benannt werden, da die Platzvergabe für das Schuljahr 2024/25 zum 01.02.2024 begonnen hat und sich insbesondere im Alterssegment Schulkinder noch bis in das kommende Schuljahr erstrecken wird. Träger und Einrichtungen besetzen freiwerdende Hortplätze unterjährig sofort nach. Da Kindernetfrankfurt.de das zentrale Vormerkinstrument in Frankfurt am Main ist, ermöglicht es den Erziehungsberechtigten das Erstellen von Vormerkungen für ihre Wunscheinrichtungen. Im Durchschnitt werden bei einer Betreuungsplatzsuche von Eltern ca. 10 Vormerkungen in den Wunscheinrichtungen getätigt. Aktuell liegen laut Kindernetfrankfurt.de zum Stichtag 01.05.2024 für die sieben Schulbezirke des Ortsbezirks 2 insgesamt 70 Vormerkungen für einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder vor. Eine Vormerkung ist nicht automatisch einem Platzbedarf gleichzusetzen, da Eltern grundsätzlich die Möglichkeit haben, ihr Kind in mehreren Einrichtungen vorzumerken, um die Chance auf ein Platzangebot zu erhöhen. Darüber hinaus geschieht dies auch, wenn ihr Kind bereits eine Betreuungseinrichtung im gleichen Alterssegment besucht (Wechselwunsch) oder in Schulbezirken, die nicht der Wohnadresse zugehören. Zu den Fragen: - Wie die freien wie auch öffentlichen Träger zeitnah unterstützt werden können, um trotz gestiegenem Kostendruck und dem immer größer werdenden Fachkräftemangel pädagogische wertvolle Arbeit leisten zu können und weitere Schließung der verbleibenden Einrichtungen verhindert werden können. - Welche Maßnahmen Magistrat bereits ergreift oder bereits beabsichtigt zu ergreifen, um die Situation der Hortplätze zu verbessern. Alle Träger (städtische, konfessionelle und freie) mit ihren Betreuungseinrichtungen mit einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII, zu denen auch Horte und Hortgruppen in der Stadt gehören, werden vom zuständigen Stadtschulamt zu Ihren Fragen in Bezug auf die Qualität, Betrieb und Weiterentwicklung der Angebote fachlich beraten, begleitet und beaufsichtigt. Eine enge Zusammenarbeit und Einbindung der Träger ist ebenfalls im SGB VIII gesetzlich verankert und wird in Frankfurt am Main unter anderem in den gesetzlich vorgeschriebenen Gremien (JHA mit Fachausschüssen, AG78) sowie in einem regelmäßigen Austausch in der Praxis umgesetzt. Auch eine kontinuierliche Abstimmung mit den Trägern zu Finanzierungsthemen sowie zu Entwicklung der gemeinsamen Strategien gegen den Fachkräftemangel gehören zu den wichtigsten Themen. Eine schulstandortbezogene Weiterentwicklung der Hortangebote und eine rechtzeitige Kommunikation mit den Horten und Hortträgern im Zusammenhang mit der gesamtstädtischen Entwicklung des Ganztags für die Schulkinder wird aktuell im Magistrat vorangetrieben. Hierzu wurden unter anderem diverse Beteiligungsformate umgesetzt und die personellen Ressourcen im zuständigen Stadtschulamt zur Verfügung gestellt. Auch das Thema Fachkräftegewinnung hat in der Stadt Frankfurt am Main eine hohe Priorität. Mit der Koordinierungsstelle Fachkräftegewinnung und -bindung in der Kindertagesbetreuung, die seit Oktober 2021 im Stadtschulamt Frankfurt eingerichtet wurde, werden alle Träger in der Kindertagesbetreuung (städtische, konfessionelle und freie), berufliche Fachschulen für die Ausbildung von Erzieher*innen und andere relevante Akteure bei der Gewinnung und Bindung von Fachkräften im Bereich der Kindertagesbetreuung in Frankfurt am Main unterstützt. Das Ziel ist, dass die Ausbildung und Ausübung des Berufs als Erzieher*in in Frankfurt mit einer großen Vielzahl und Vielfalt an interessanten Einsatzstellen und Aufgabengebieten noch attraktiver wird und der Mangel an Erzieher*innen mittel bis langfristig behoben wird. Dazu wurde u.a. eine Imagekampagne initiiert, Berufsbildungstage mit jeweils über 2.000 Besucher*innen organisiert, die Kooperation mit Jobcenter, Arbeitsagentur und weiteren Akteur*innen intensiviert sowie den Trägern Mittel für die Personalgewinnung und -bindung zur Verfügung gestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.03.2024, V 911 Auskunftsersuchen vom 20.01.2025, V 1105 Auskunftsersuchen vom 24.03.2025, V 1152

  • Flexible Kinderbetreuung
    STOB 3
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2186 Betreff: Flexible Kinderbetreuung zu 1: In Frankfurt am Main gibt es 11.324 Plätze in Kindertageseinrichtungen mit Öffnungszeiten über eine Öffnungszeit zwischen 8.00 Uhr - 17.00 Uhr hinaus. Davon öffnen 97 Einrichtungen bereits vor 7:30 Uhr, 108 Einrichtungen haben nach 17.00 Uhr geöffnet. Davon bieten 26 Einrichtungen beide Varianten an. zu 2: Im Rahmen von Kindertagespflege werden die Betreuungszeiten zwischen Tagespflegepersonen und Eltern individuell vereinbart. zu 3: Die konkreten Bedarfe können nicht ermittelt werden. Hierzu liegen keine validen Daten vor, da diese nicht systematisiert abgefragt oder erfasst werden. zu 4: Die Einrichtung neuer Betreuungsplätze erfolgt im Stadtschulamt kontinuierlich und möglichst bedarfs- und ressourcenorientiert. Bisher wurden dem Magistrat keine entsprechenden Bedarfe gemeldet. zu 5: Kindertageseinrichtungen müssen den personellen Mindestanforderungen nach HKJGB § 25c genügen. Ggf. ist im Vergleich zu anderen Kindertageseinrichtungen ein erweitertes Angebot an Ruhe- und Sanitärräumen inklusive einer entsprechenden Sachausstattung erforderlich. zu 6: Da dem Magistrat bisher keine konkreten Bedarfe gemeldet wurden, können die Kosten nicht berechnet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.05.2019, V 1288

  • Sachstand zur Sachsenhäuser Warte
    STOB 5
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2187 Betreff: Sachstand zur Sachsenhäuser Warte Die städtische Liegenschaft Sachsenhäuser Warte als Zeugnis einer mehrere Jahrhunderte umfassenden baukulturellen und geschichtlich wertvollen Landwehrbefestigung wird einem Restaurierungs- und Modernisierungsprozess im bautechnischen Sinne unterzogen. Dem vorausgegangen sind umfangreiche Vorplanungsmaßnahmen mit diversen Voruntersuchungen an der Bausubstanz. Die im Bestand festgestellte technische Einrichtung stellte sich als veraltet und nicht mehr dem Stand der Technik entsprechend heraus. Die für das nächste Jahr geplante Sanierung der Sachsenhäuser Warte wird mit dem Rückbau von neuzeitlichen und nicht denkmalwürdigen Bauteilen beginnen. Eine genaue Aussage zum Fertigstellungstermin aller Sanierungsmaßnahmen mit der Wiederinbetriebnahme der Gastronomie kann nicht getroffen werden. Der Magistrat wird sich zu einem späteren Zeitpunkt dazu äußern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.09.2024, V 1021

  • Griesheim: Intensivklassen an den Grundschulen
    STOB 6
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2188 Betreff: Griesheim: Intensivklassen an den Grundschulen Derzeit gibt es in Frankfurt am Main 48 Intensivklassen und 24 Intensivkurse an Grundschulen und Grundschulzweigen. In Griesheim konnte sowohl an der Berthold-Otto-Schule als auch an der Boehleschule aufgrund der räumlichen Situation an den Schulen keine Intensivklasse eingerichtet werden. Die Beschulung erfolgt dort stattdessen in Intensivkursen. Eine Intensivklasse gibt es seit dem Schuljahr 2018/2019 in der Eichendorffschule. Dort wäre aus Sicht des Schulträgers räumlich möglicherweise die Einrichtung einer zweiten Intensivklasse darstellbar. Laut Website des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen unterscheiden sich Intensivklassen und Intensivkurse wie folgt: Intensivklassen Schulen bieten bei größerer Anzahl von Neuankömmlingen (Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern) verpflichtend Intensivklassen an. Diese dienen als Hilfe für Schülerinnen und Schüler, die grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache erwerben müssen. Die Klassen: - sind ein verpflichtendes Angebot für alle schulpflichtigen Neuankömmlinge, - können regional oder überregional organisiert sein, - vermitteln grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache, - bestehen in der Regel ein Jahr und bereiten den Übergang in Regelklassen vor. Die Integration dieser Schülerinnen und Schüler kann u.a. durch ihre Einbindung in den musisch-ästhetischen Unterricht und in den Sportunterricht von Regelklassen sowie im Rahmen von Ganztagsangeboten der Schule gestärkt werden. Ihre Teilnahme am entsprechenden Unterricht in Regelklassen derselben Schule ist daher anzustreben. Intensivkurse Schulen bieten während des regulären Unterrichts verpflichtend Intensivkurse an, die als Hilfe für Neuankömmlinge (Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger) dienen, die keine oder nur geringe Deutschkenntnisse besitzen und keine Intensivklasse besuchen können. Die Kurse: - vermitteln grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache, - dauern bis zu zwei Jahre. Die Verteilung der Familien auf die einzelnen Stadtteile obliegt der Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Geflüchtete. Die Verteilung orientiert sich an den Unterbringungsmöglichkeiten für die Familien, also danach, wo Bestandsgebäude umgebaut oder neue Unterkünfte errichtet werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5802

  • Sicherung der Fußwege und Baumschutz in der Limpurgergasse durch Installation von starren Pollern
    STOB 1
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2189 Betreff: Sicherung der Fußwege und Baumschutz in der Limpurgergasse durch Installation von starren Pollern An der Örtlichkeit befinden sich vermietete Parkstände für Innenstadtbewohner:innen, die durch Kipppfosten gegen unbefugte Nutzung gesichert sind. Bei diesen Parkplätzen handelt es sich um teilentwidmete, nicht-öffentliche Verkehrsflächen, die von der Garagen-Bau und Betriebsgesellschaft vermietet und betrieben werden. Kontrollen durch die Städtische Verkehrspolizei können daher nicht vorgenommen werden. Sollten die Parkplätze zukünftig nicht mehr als private Stellplätze vermietet sein, könnte der Anregung durch die Sicherung der nicht befestigten Flächen mittels Pollern beziehungsweise Findlingen entsprochen werden. Dies ist aber absehbar nicht der Fall. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5729

  • Wohnungsleerstand der Vonovia in Bockenheim - Schloßstraße 15/Ecke Friesengasse 31
    STOB 2
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2190 Betreff: Wohnungsleerstand der Vonovia in Bockenheim - Schloßstraße 15/Ecke Friesengasse 31 Der Magistrat nimmt zu den Fragen des Ortsbeirates wie folgt Stellung: Zu den Fragen 1 und 2: Das Gebäude befindet sich nach Einschätzung sowohl des Magistrats als auch der Eigentümerin in einem stark sanierungs- und instandsetzungsbedürftigen Zustand. Die Eigentümerin, die das Objekt Anfang 2023 übernommen hatte, hat in einer Stellungnahme gegenüber dem Magistrat auf eine Vielzahl von Schäden hingewiesen, die sich über die Jahre angesammelt hatten. Dazu zählen unter anderem zahlreiche Wasserrohrbrüche und Heizungsausfälle, Wasserschäden in der Tiefgarage und an den auskragenden Balkonplatten. Ein Problem, das die Sanierung um ein Vielfaches erschwere, seien gesundheitsgefährdende und krebserregende Schadstoffe wie Asbest im Wandspachtel und PCB in den Fugenmassen. Derzeit bestehe keine Gefahr, da die Stoffe gebunden seien. Bei einer Sanierung müssten jedoch zusätzliche Sicherungsmaßnahmen getroffen werden. Die Eigentümerin ist nach einer Begutachtung durch interne und externe Fachleute zu dem Ergebnis gekommen, dass aufgrund der Vielzahl der Schäden und der potentiellen Gefährdung durch Schadstoffe die erforderliche Sanierung nicht durchführbar sei, solange das Gebäude bewohnt sei. Zu Frage 3: Nach einem längeren Abstimmungsprozess wurde im August 2023 eine Baugenehmigung u.a. für brandschutztechnische Ertüchtigungen, Grundrissänderungen, Dämmmaßnahmen, Nutzungsänderung von Büroflächen/ Anlagen für sportliche Zwecke in 14 Wohneinheiten, Austausch der Heizungsanlage und Sanierung und Instandsetzung der Bestandsbäder erteilt. Ein Baubeginn wurde bisher nicht angezeigt. Zu Frage 4: Ein Abbruchantrag wurde bisher weder gestellt noch beraten. Die Eigentümerin hat jedoch mitgeteilt, dass sie parallel zu einem Sanierungskonzept prüft, ob ein Abriss mit anschließender Neubebauung als mögliche Alternative in Frage kommt. Der Erhalt der Wohnungen ist allerdings durch die dort geltende soziale Erhaltungssatzung Bockenheim I gesichert. Ein Rückbau/Abbruch könnte nur dann genehmigt werden, wenn die Erhaltung der baulichen Anlage auch unter Berücksichtigung des Allgemeinwohls wirtschaftlich nicht mehr zumutbar wäre. Zu Frage 5: Es gibt derzeit keine rechtliche Möglichkeit, den Leerstand von Wohnraum zu verhindern. Die Eigentümerin hat dem Magistrat mitgeteilt, dass man sich entschlossen habe, das Gebäude aufgrund des schlechten Zustands sukzessive zu leeren, um anschließend eine umfassende Sanierung und Instandsetzung durchführen zu können. Alle Mieterinnen und Mieter seien im November 2023 angeschrieben und entsprechend informiert worden. Man habe allen Mieterinnen und Mietern Unterstützung zugesagt, wie zum Beispiel verkürzte Kündigungsfristen zum Wunschtermin, die Übernahme der Umzugskosten oder die Prüfung der Unterbringung im eigenen Bestand. Zu Frage 6: Auch für die gewerblichen Flächen im Erdgeschoss ist aufgrund der geplanten Maßnahmen keine Zwischennutzung vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.09.2024, V 1015

  • Berger Straße 6 bis 8
    STOB 3
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2191 Betreff: Berger Straße 6 bis 8 Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahme ST 728 vom 15.04.2024, in der das Auskunftsersuchen beantwortet wird. Darüber hinaus dient es zur Kenntnis, dass die Landesregierung ein Gesetz gegen grundlosen Leerstand in angespannten Wohnungsmärkten plant. Vor diesem Hintergrund erwartet der Magistrat, dass die neue rechtliche Grundlage einen erheblichen Beitrag zur Rückholung von Wohnungen in den Markt leisten wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.03.2024, V 918

  • Kümmerer-Projekt auch auf der unteren Berger Straße
    STOB 3
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2192 Betreff: Kümmerer-Projekt auch auf der unteren Berger Straße Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main teilt mit, dass das Pilotprojekt "Kümmererfunktion in den Haupteinkaufsbereichen" zum 31.12.2022 beendet wurde. Ziel war es, neben der bereits vorhandenen Funktion der Gewerbeberatung der Wirtschaftsförderung, die die Kernaufgabe hat kleine und mittelständische Unternehmen in der Stadt Frankfurt bei standort- und branchenspezifischen Problemen zu beraten, zu unterstützen und zu vertreten, eine Verstärkung der Aktivitäten für den Einzelhandel in den größeren Einkaufsbereichen wie in der Berger Straße, Leipziger Straße, Schweizer Straße, Königsteiner Straße, Töngesgasse, dem Grüneburgweg und Oeder Weg zu ermöglichen. Das Pilotprojekt knüpfte an die bereits 2018 eingerichtete Funktion auf der Oberen Berger Straße (Zentren-Kümmer-Projekt) an. In diesem Zusammenhang erfolgte bis Ende 2022 eine intensive Bestandsaufnahme der Unternehmen vor Ort, um sie dann im Rahmen eines "Aktionstages für den Handel" für eine Teilnahme ansprechen zu können. Im Zuge dieser Marketingaktivität konnte auch auf das Visionsbüro (Kooperationsprojekt Handelsverband und Stadt Frankfurt) aufmerksam gemacht werden, das mithilfe von Workshops vor Ort den Handel in Digitalisierungsthemen unterstützte. Den Gewerbetreibenden auf der Oberen und Unteren Berger Straße wie in den anderen Einkaufsstraßen steht die Gewerbeberatung der Wirtschaftsförderung in ihrer ureigenen Funktion als Kümmerer und direkter Ansprechpartner wie bisher für alle relevanten Fragen und Anregungen zu individuellen Anliegen, gemeinschaftlichen Aktionen als auch zu übergeordneten wirtschaftsbetreffenden Themen in den Stadtteilen zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3441

  • Einkaufsstraßen-Kümmerer-Projekt fortsetzen
    STOB 4
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2193 Betreff: Einkaufsstraßen-Kümmerer-Projekt fortsetzen Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main teilt mit, dass das Pilotprojekt "Kümmererfunktion in den Haupteinkaufsbereichen" zum 31.12.2022 beendet wurde. Ziel war es, neben der bereits vorhandenen Funktion der Gewerbeberatung der Wirtschaftsförderung, die die Kernaufgabe hat kleine und mittelständische Unternehmen in der Stadt Frankfurt bei standort- und branchenspezifischen Problemen zu beraten, zu unterstützen und zu vertreten, eine Verstärkung der Aktivitäten für den Einzelhandel in den größeren Einkaufsbereichen wie in der Berger Straße, Leipziger Straße, Schweizer Straße, Königsteiner Straße, Töngesgasse, dem Grüneburgweg und Oeder Weg zu ermöglichen. Das Pilotprojekt knüpfte an die bereits 2018 eingerichtete Funktion auf der Oberen Berger Straße (Zentren-Kümmer-Projekt) an. In diesem Zusammenhang erfolgte bis Ende 2022 eine intensive Bestandsaufnahme der Unternehmen vor Ort, um sie dann im Rahmen eines "Aktionstages für den Handel" für eine Teilnahme ansprechen zu können. Im Zuge dieser Marketingaktivität konnte auch auf das Visionsbüro (Kooperationsprojekt Handelsverband und Stadt Frankfurt) aufmerksam gemacht werden, das mithilfe von Workshops vor Ort den Handel in Digitalisierungsthemen unterstützte. Den Gewerbetreibenden auf der Oberen und Unteren Berger Straße wie in den anderen Einkaufsstraßen steht die Gewerbeberatung der Wirtschaftsförderung in ihrer ureigenen Funktion als Kümmerer und direkter Ansprechpartner wie bisher für alle relevanten Fragen und Anregungen zu individuellen Anliegen, gemeinschaftlichen Aktionen als auch zu übergeordneten wirtschaftsbetreffenden Themen in den Stadtteilen zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3371

  • Brunnenbetrieb am Walther-von-Cronberg-Platz
    STOB 5
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2194 Betreff: Brunnenbetrieb am Walther-von-Cronberg-Platz Der Magistrat hat die Anwohnenden um den Walther-von-Cronberg-Platz regelmäßig über die zeitintensiven und umfangreichen Sanierungsarbeiten informiert. Die Arbeiten am Brunnen konnten im Sommer 2024 abgeschlossen werden. Der Brunnen wurde wiederhergestellt und war bis Ende Oktober 2024 in Betrieb. Grundsätzlich sind sämtliche vom Kulturamt betreuten Brunnen jährlich von April bis Ende Oktober, jeweils von 10 bis 22 Uhr, in Betrieb. Ist dies nicht der Fall, kann das unterschiedliche Gründe haben wie Sanierungsmaßnahmen, Wartungsarbeiten, Zählerwechsel oder verkehrssicherungspflichtige Erfordernisse in Bezug auf Veranstaltungen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.09.2024, V 1022

  • Ausweisung der Grabstätte von Julius Brumm auf dem Griesheimer Friedhof als Ehrengrab
    STOB 6
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2195 Betreff: Ausweisung der Grabstätte von Julius Brumm auf dem Griesheimer Friedhof als Ehrengrab Ausweislich der Personalakte hat Julius Brumm (unbekannt - 10. April 1927) von 1903 bis 1923 als Lehrer an der Griesheimer Volksschule (heute: Boehleschule) und 1923/24 als Konrektor an der Waldschule (heute: Eichendorffschule) gewirkt. In seiner Freizeit hat sich Brumm der Erforschung der Heimatgeschichte gewidmet, 1922 den Band "Geschichte der Gemeinde Griesheim a. M." im Selbstverlag sowie rund ein Dutzend Aufsätze vornehmlich in der Zeitschrift für nassauische Geschichte und Heimatkunde "Nassovia" publiziert. Die ortshistorischen Verdienste von Julius Brumm als Heimatforscher für Griesheim sind unbestritten, für die Gesamtstadt Frankfurt sind sie aber nicht in einem Maße von Bedeutung, wie es für die Vergabe eines Ehrengrabes erforderlich wäre. Aus historischer Sicht ist die Ausweisung der Grabstätte von Julius Brumm auf dem Griesheimer Friedhof als Ehrengrab daher nicht zu empfehlen. Die Gewährung eines Ehrengrabes aufgrund der Veröffentlichung nur eines Buches und einiger Aufsätze würde zudem einen Präzedenzfall schaffen und einer Vielzahl weiterer Anträge Tor und Tür öffnen. Darüber hinaus sprechen die formalen Rahmenbedingungen gegen die Ausweisung eines Ehrengrabes: Laut Magistratsbeschluss Nr. 1328 vom 21. September 2001 können "Grabstätten für Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aus jüngster Zeit" (Gruppe I) oder von "Persönlichkeiten allgemeiner oder stadtgeschichtlicher Bedeutung, die Orte lebendiger Erinnerung sind" (Gruppe II) auf Kosten der Stadt Frankfurt am Main erhalten werden. Die Grabstätte von Julius Brumm kann nach den Vorgaben des Magistratsbeschlusses nicht der Gruppe I zugeordnet werden, da Brumm bereits vor fast 100 Jahren verstorben ist. In die Kategorien II und III können nur Grabstätten aus der vorausgehenden Kategorien übernommen werden. Gleichwohl sollte versucht werden, die Grabstätte von Julius Brumm als Beleg für eine eigene Identität des Stadtteils zu erhalten. Die Übernahme einer Grabpatenschaft zum Beispiel durch den Geschichtsverein Griesheim e. V. sollte in Erwägung gezogen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5978

  • Obdachlosigkeit rund um die Bockenheimer Warte
    STOB 2
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2196 Betreff: Obdachlosigkeit rund um die Bockenheimer Warte Im Folgenden ist grundsätzlich die Rede von obdachlosen Personen, also Personen, die über keinen Wohnraum verfügen und im öffentlichen Raum übernachten. Sie unterscheiden sich von wohnungslosen Personen, die sich nach dem Verlust ihres Wohnraums wohnungslos gemeldet haben und anschließend in städtischen Unterkünften untergebracht werden. Zu 1. Grundsätzlich wertet die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) einzelne Örtlichkeiten der Stadt nicht aus. Es ist jedoch bekannt, dass der Bereich Bockenheimer Warte durch die Leipziger Straße und den Rewe-Markt in Verbindung mit großen ungenutzten - speziell nachts, leeren - Flächen an der Bockenheimer Warte und dem Bockenheimer Depot eine erhöhte Attraktivität für obdachlose Menschen hat. Der Bereich um die Universität herum ist schon lange eine Örtlichkeit, die von obdachlosen Personen für den Aufenthalt und die Nächtigung genutzt wurde. Die Menschen leben aber eher zurückgezogen und fallen tagsüber im Stadtbild zwar auf, sind aber nicht expansiv. Die Station Bockenheimer Warte stellt für die VGF bisher keine Schwerpunktstation dar. Das bedeutet, dass diese nicht mit festem Ordnungsdienstpersonal besetzt wird. Auch im Quartalsbericht "Service & Sicherheit in Stationen und Verkehrsmitteln" der VGF wird diese Örtlichkeit nicht explizit betrachtet. Im Jahr 2023 wurden 292-mal obdachlose Menschen der Station Bockenheimer Warte verwiesen. Im Jahr 2024 wurden bis zum 28.08.2024 98-mal obdachlose Personen verwiesen. Dies sind im Vergleich zu anderen Stationen niedrige Fallzahlen und stellen für die VGF keine besonderen Auffälligkeiten dar. In den Wintermonaten und an besonders heißen Tagen ist ein Anstieg der Schutzsuchenden in der B-Ebene der Station festzustellen. Eine Belästigung für andere Personen/Fahrgäste lässt sich daraus nicht grundsätzlich ableiten. Die VGF wird die Situation genauer beobachten und ggf. die Bestreifung des Ordnungsdienstes intensivieren. Aufgrund vielfältiger Aufgaben des Ordnungsdienstes ist eine feste Besetzung der Station Bockenheimer Warte nicht möglich. Zu 2. Die Stadt Frankfurt am Main stellt derzeit rund 600 Schlafplätze für obdachlose Menschen in verschiedenen Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe zur Verfügung. Diese sind unter anderem in den folgenden Einrichtungen aufgeschlüsselt: Übernachtungsstätte Ostpark 200 Plätze Notübernachtung Eschenheimer Tor 200 Plätze Einrichtungen der Drogenhilfe 140 Plätze Weitere 50 Notbetten stehen in unterschiedlichen Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe zur Verfügung. Zu 3. Die Schlafplätze in den genannten Einrichtungen sind aktuell zu ca. 70% ausgelastet. Die Nachfrage ist stark saisonabhängig und erreicht insbesondere in den Wintermonaten ihren Höhepunkt. In den kalten Monaten werden im Rahmen der Hilfen im Winter weitere Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Zu 4. Die Gründe, warum obdachlose Menschen die angebotenen Schlafplätze nicht nutzen, sind vielfältig und umfassen persönliche Präferenzen, die Anpassung an das Leben auf der Straße, die psychische Verfassung, den Wunsch nach Autonomie aber auch die Angst vor z. B. Streitigkeiten oder Diebstahl von Eigentum in den Einrichtungen. Zu 5. Die Beteiligten arbeiten kontinuierlich daran, die Bedingungen in den Unterkünften zu verbessern und die Akzeptanz der Angebote zu erhöhen. Darüber hinaus erweitern die aufsuchende Sozialarbeit und spezifische Programme, wie der Kältebus, der Unterstützung und Transport zu Unterkünften bietet, das Angebot. Die Stadt Frankfurt am Main arbeitet an einer übergreifenden Strategie zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit. Diese umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation der betroffenen Personen sowie zur Erhaltung der Aufenthaltsqualität in betroffenen Stadtteilen. Zu 6. Die B-Ebene wurde brandschutztechnisch von der Station getrennt. Dafür wurde eine Brandschutzmauer hinter der Glasfläche errichtet. Dieser Teil des Verkehrsbauwerkes gehört der Universität und wird zukünftig nach der Fertigstellung der Brandmauer und Ertüchtigung des Areals mit entsprechenden Brandmeldern, als dringend benötigte Lagerfläche von der Bibliotheksuniversität genutzt. Die Fläche zwischen der Brandmauer und der Glaswand soll, in Abstimmung zwischen der Universitätsbibliothek und der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF), für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden. Aus diesen Gründen ist der Stadt Frankfurt am Main eine Nutzung nicht möglich. Zu 7. Die Mitarbeitenden der aufsuchenden Sozialarbeit fördern die Nutzung der öffentlichen Toiletten indem sie obdachlosen Personen vor Ort motivieren die Toiletten aufzusuchen. Zu 8. Im laufenden Kalenderjahr wurde an der Bockenheimer Warte bislang ein Matratzenlager vorgefunden. Der/die Besitzer:in war nicht vor Ort. Da Matratzenlager grundsätzlich nicht toleriert werden, wurde das Lager entsorgt. Für die Bockenheimer Warte wurde bisher kein erhöhter Reinigungsbedarf angezeigt. Zu 9. Es gab vereinzelt Beschwerden von Anwohner:innen und Passant:innen über die Situation der Schlafplätze. Seit Jahresbeginn sind bei der Stadtpolizei 7 Beschwerden aus der Bevölkerung über obdachlose Personen an der Bockenheimer Warte eingegangen. Sofern bei den darauffolgenden Kontrollen Feststellungen im Sinne der Beschwerde getroffen werden konnten, haben die Bediensteten Platzverweise erteilt und auf die städtischen Notübernachtungsmöglichkeiten verwiesen. Zu 10. Die Stadt Frankfurt nimmt alle öffentlichen Orte im Stadtgebiet in den Blick. Dabei werden die Entwicklungen rund um die Lebenssituation obdachloser Menschen genau beobachtet und gezielte Maßnahmen für die Begebenheiten vor Ort entwickelt und durchgeführt. Die Herausforderungen, die sich bei der Versorgung obdachloser Menschen zeigen, sind stadtweit ähnlich. Deshalb ist die unter Punkt 5 genannte übergreifende Strategie äußerst sinnvoll. Die Versorgung obdachloser Menschen wird aktuell nicht als zunehmend kritisch eingestuft. Die Stadt stellt bereits vielfältige und spezifische Angebote für die unterschiedlichen Bedarfe obdachloser Menschen zur Verfügung. So gibt es Angebote für Menschen mit gesundheitlichen oder körperlichen Einschränkungen, mit Suchterkrankungen und/ oder psychischen Erkrankungen. Auch gibt es Angebote speziell für obdachlose Frauen oder saisonale Angebote, wie den bereits erwähnten Kältebus. Der Magistrat, hier das Jugend- und Sozialamt, weist jedoch darauf hin, dass die Verhinderung von Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit als kritisch einzustufen ist. Ein maßgebliches Problem ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Um diesem entgegenzutreten muss die Verhinderung von Wohnungslosigkeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachtet werden. Neben den Angeboten der Stadt, wie den Hilfen zur Wohnungssicherung im Sozialrathaus Gallus, ist auch eine umfassende Zusammenarbeit und das Engagement aller gesellschaftlichen Akteur:innen erforderlich. Daher bittet die Stadt Frankfurt Eigentümer:innen von Wohnflächen - Unternehmen sowie Bürger:innen - darum, Wohnraum zu bezahlbaren Mieten zur Verfügung zu stellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.07.2024, V 979 Antrag vom 29.05.2025, OF 1160/2 Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7144

  • Parkplatz Darmstädter Landstraße/Bischofsweg
    STOB 5
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2197 Betreff: Parkplatz Darmstädter Landstraße/Bischofsweg Im Rahmen der Afrikanischen Schweinepest, die im Juni 2024 im Kreis Groß-Gerau ausgebrochen ist, musste die Abteilung Veterinärwesen des Ordnungsamtes Frankfurt am Main umgehend Maßnahmen ergreifen, um eine mögliche Ausbreitung in Frankfurt zu verhindern. Hierbei wurde der Parkplatz im Bereich Darmstädter Landstraße/Bischofsweg als Kadaversammelstelle eingerichtet. Der Parkplatz an der Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg wurde aufgrund folgender Gegebenheiten gewählt: 1. Zentrale Lage 2. Gute verkehrstechnische Erreichbarkeit 3. Befestigter Untergrund 4. Relative Abgeschiedenheit von dichter Wohnbebauung 5. Vorhandene Wasser- und Stromanschlüsse Alternative Standorte, die all diese Kriterien erfüllten, standen nicht zur Verfügung. Die Isenburger Schneise wurde nicht als geeignet erachtet, da sie die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt. Die Dauer der Maßnahme hängt vom weiteren Verlauf des Seuchengeschehens ab und ist auf mindestens zwei Jahre angelegt. Trotz der Einschränkungen ist der Betrieb des Kadaversammelplatzes an diesem Standort aus Gründen der Gefahrenabwehr und Tierseuchenbekämpfung unabdingbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.09.2024, V 1023

  • Fragen zur Grünpflege im Europaviertel
    STOB 1
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2198 Betreff: Fragen zur Grünpflege im Europaviertel Zu Frage 1: Wie oft der Rasen im Europagarten, Lotte-Specht-Park, Gleisfeldpark, der Hundewiese "Am Stadtplatz" sowie des Straßenbegleitgrüns gemäht wird und zu welchen Zeiten? Da die Rasen-/Wiesenmahd sehr stark witterungsabhängig ist, können die Ausführungszeiträume im Vorfeld nur ungefähr festgelegt werden. Europagarten Es gibt Bereiche, in denen 6 x im Zeitraum vom 15.03.-15.11. je nach Witterung ca. alle 6 Wochen gemäht wird und Bereiche, in denen 2 x im Zeitraum Juni/Juli sowie September/Oktober gemäht wird. Lotte-Specht-Park 6 x im Zeitraum vom 15.03.-15.11. je nach Witterung ca. alle 6 Wochen. Gleisfeldpark Es gibt Bereiche, in denen 6 x im Zeitraum vom 15.03.-15.11. je nach Witterung ca. alle 6 Wochen gemäht wird und Bereiche, in denen 2 x im Zeitraum Juni/Juli sowie September/Oktober gemäht wird. Stadtplatz (Hundewiese) 6 x im Zeitraum vom 15.03.-15.11. je nach Witterung ca. alle 6 Wochen. Europa-Allee Es gibt Bereiche, in denen 8 x im Zeitraum vom 15.03.-15.11. je nach Witterung ca. alle 4 Wochen gemäht wird und Bereiche, in denen 2 x im Zeitraum Juni/Juli sowie September/Oktober gemäht wird. Pariser Straße 4 x mähen, je 1 Gang im April, Juni, August und Oktober je nach Witterung ca. alle 8 Wochen. Zu Frage 2: Welche Gründe vorliegen, wenn der Rasen mal längere Zeit nicht gemäß Zyklus gemäht wurde? Wie bereits in Frage Nr. 1 erläutert, ist die Rasenmahd stark witterungsabhängig. In sehr trockenen Monaten mit wenig bis gar keinem Aufwuchs bringt eine Mahd keinen Nutzen, so wurde im Sommer 2023 die Rasenmahd für einige Wochen komplett ausgesetzt. Bei extrem günstigen Wachstumsbedingungen, wie wir sie in 2024 vorgefunden haben, hat das enorme Vegetationswachstum dafür gesorgt, dass die beauftragten Firmen große Schwierigkeiten hatten, ihre Pflegerhythmen einzuhalten. Es musste wesentlich mehr Zeit für die Bearbeitung der einzelnen Flächen aufgewendet werden, als ursprünglich zu erwarten war und einkalkuliert wurde. Dies hat dazu geführt, dass teilweise die Mäh- und Pflegegänge erst deutlich später ausgeführt werden konnten. Natürlich können auch Personalausfälle und Maschinendefekte zu einer verspäteten Bearbeitung der Flächen führen. Zu Frage 3: Wie oft und zu welchen Zeiten die Hecken geschnitten werden? Europagarten 2 x seitlicher Freischnitt im Zeitraum Mai/Juni und September/Oktober. Lotte-Specht-Park 2 x seitlicher Freischnitt im Zeitraum Mai/Juni und September/Oktober. Gleisfeldpark 2 x seitlicher Freischnitt im Zeitraum Mai/Juni und September/Oktober. Zu Frage 4: Wie oft und wann die Abfallbehälter in den Parks geleert werden? Europagarten 3x wöchentlich (Montag, Mittwoch, Freitag) + 1 x Sonntag, Abweichungen bei den Tagen sind nach Abstimmung mit dem Bezirk möglich. Lotte-Specht-Park 3x wöchentlich (Montag, Mittwoch, Freitag) + 1 x Sonntag, Abweichungen bei den Tagen sind nach Abstimmung mit dem Bezirk möglich. Gleisfeldpark 3x wöchentlich (Montag, Mittwoch, Freitag) + 1 x Sonntag, Abweichungen bei den Tagen sind nach Abstimmung mit dem Bezirk möglich. Stadtplatz (Hundewiese) 3x wöchentlich (Montag, Mittwoch, Freitag), Abweichungen bei den Tagen sind nach Abstimmung mit dem Bezirk möglich. Zu Frage 5: Wie oft und wann loser Müll in den Parks aufgesammelt wird? Mit jedem Reinigungsgang ist loser Müll wie z. B. Papier, Flaschen, Getränkedosen etc. ebenfalls aus den Flächen zu entfernen. Zu Frage 6: Wie oft Unkraut an Treppenstufen und Wegen entfernt wird? Europagarten 4 x im Zeitraum März/April, Mai/Juni, Juli/August u. September/Oktober. Lotte-Specht-Park 4 x im Zeitraum März/April, Mai/Juni, Juli/August u. September/Oktober. Gleisfeldpark 4 x im Zeitraum März/April, Mai/Juni, Juli/August u. September/Oktober. Zu Frage 7: Wann stark genutzte Rasenflächen wieder instand gesetzt werden? Immer dann, wenn es das Fachamt den Bedarf sieht oder bei Grundüberholungen von Anlagen/Teilsanierungen. Zu Frage 8: Wie oft Spielgeräte gewartet und auf Defekte kontrolliert werden? Alle öffentlichen Spielplätze, die dem Grünflächenamt unterliegen, werden im Sommer wöchentlich und in den Wintermonaten im zweiwöchigen Rhythmus kontrolliert. Zu Frage 9: Wie oft Bänke kontrolliert und ggf. instandgesetzt werden bzw. einer Schönheitsreparatur unterzogen werden? Es gibt keinen festen Zeitraum für die Instandsetzung und Kontrolle von Sitzbänken. Zu Frage 10: Welche Maßnahmen zur Rattenbekämpfung aktuell stattfinden und für welchen Zeitraum? Eine Schädlingsbekämpfung wird aktuell nicht durchgeführt. Wenn eine Schädlingsbekämpfung durchgeführt wird, läuft diese meist zwischen 2-6 Wochen. Die genaue Zeit/Länge der Maßnahme hängt vom Erfolg und der Stärke des Befalls ab. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.09.2024, V 1006

  • Frankfurt-Höchst: Endlich wieder Weihnachtsbeleuchtung in der Höchster Fußgängerzone
    OFOB 6
    15.12.2024 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2024, OF 1131/6 Betreff: Frankfurt-Höchst: Endlich wieder Weihnachtsbeleuchtung in der Höchster Fußgängerzone Seit der Auflösung der ehemaligen Interessengemeinschaft Handel und Handwerk Höchst 2019 gibt es in der Königsteiner Straße keine Weihnachtsbeleuchtung mehr. Für andere Straßen in Höchst (Hostatostraße, Dalbergstraße) konnte eine Lösung gefunden werden, bei der die Stadt Frankfurt die Beleuchtung an Laternenmasten finanziert. In der Königsteiner Straße scheiterte eine Beleuchtung daran, dass die Statik der Überspannungen überprüft werden müsste, was 2019 aus Kostengründen nicht möglich war. Eine angekündigte Sanierung der Fußgängerzone, die neue Beleuchtungslösungen bringen sollte, wurde bisher nicht umgesetzt und ist weiterhin nicht absehbar. Eine statische Überprüfung soll klären, ob eine Interimslösung mit moderner, leichter und energiesparender Beleuchtung möglich ist, ähnlich wie es in Städten wie Mainz praktiziert wird (siehe Abbildung 2). Die Beleuchtung soll die Fußgängerzone aufwerten und den lokalen Handel in der Weihnachtszeit unterstützen. Der Ortsbeirat soll den Magistrat auffordern, zu prüfen, ob in der Fußgängerzone der Königsteiner Straße wieder eine Weihnachtsbeleuchtung angebracht werden kann. Begründung: Der Wunsch einer Weihnachtsbeleuchtung in der Königsteiner Straße wird immer wieder geäußert. Anlage Fotos Abbildung 1: Überspannleitungen in Höchst (Foto: privat) Abbildung 2: Weihnachtsbeleuchtung in der Augustinerstraße in Mainz (Foto: privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6295 2025 Die Vorlage OF 1131/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass vor dem zweiten Absatz des Tenors die Wörter "Dies vorausgeschickt, (. .)" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nied: Parken mit einem Rad auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisieren
    OFOB 6
    15.12.2024 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2024, OF 1132/6 Betreff: Nied: Parken mit einem Rad auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem Franz-Diehl-Weg legalisieren Vorgang: OM 4362/23 OBR 6; ST 27/24; OM 5206/24 OBR 6; ST 1539/24 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, links und rechts im Ferdinand-Scholling-Ring (FSR) das Parken auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu erlauben, und zwar in dem 20-25 Meter langen Abschnitt ab Franz-Diehl-Weg in Richtung Therese-Herger-Anlage. Dabei sollen folgende Sachverhalte geprüft und ggf. realisiert werden: 1) 2 Meter breite Parkbuchten anzulegen oder das Parken auf dem Gehweg zu erlauben, so dass eine Restgehwegbreite von 1,50 Meter verbleibt. Falls dies nicht möglich ist: 2) Das Parken mit einem Rad auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu erlauben, wobei die Fahrzeuge 1,30 Meter auf dem Gehweg und 70 cm auf der Fahrbahn stehen sollen, so dass eine Restgehwegbreite von 2,20 Meter verbleibt. Falls dies in dem betreffenden Abschnitt nicht beidseitig möglich ist, sollte das Parken auf dem Gehweg zumindest einseitig erlaubt werden. Ggf. ist ein Ortstermin zu vereinbaren. Begründung: In den bisherigen beiden Stellungnahmen hat die Stadt eine Mindest-Restgehwegbreite von 2,20 Meter gefordert, so dass die Einrichtung von 2 Meter breiten Parkbuchten bei einer verbleibenden Restgehwegbreite von 1,50 Meter aus Sicht der Stadt nicht möglich sei. Sollte die Stadt weiterhin auf dieser Restgehwegbreite von 2,20 Meter beharren, sollte es doch zumindest möglich sein, beidseitig nur mit einem Rad so auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu parken, dass die geforderte Restgehwegbreite von 2,20 Meter eingehalten wird. Dadurch würde ein Teil des parkenden Fahrzeugs auf der Straße parken, was die Straße verengen würde und den positiven Effekt hätte, die Autofahrer im FSR zu vorsichtigerem Fahren zu veranlassen. In der letzten Zeit scheint die Stadt allerdings nicht mehr so restriktiv auf einer Mindestgehwegbreite von 2,20 Meter zu beharren, sondern in jedem Fall abhängig von der Situation vor Ort abzuwägen und dabei auch teilweise Gehwegbreiten von bis zu 1,50 Meter zu zulassen. Beispielsweise hat die Stadt im November 2024 auf Drängen des Ortsbeirats 5 das Parken halb auf dem Gehweg im Ziegelhüttenweg wieder erlaubt. Aus diesen Gründen wird die Stadt hiermit noch einmal gebeten, zu prüfen, ob nicht doch an der betreffenden Stelle in Nied ein 1,50 Meter breiter Gehweg ausreichend ist und hierdurch 2 Meter breite Parkbuchten angelegt werden können, wie das im gesamten restlichen FSR der Fall ist. Die Anzahl der Fußgänger ist im FSR deutlich geringer als zum Beispiel in der Frankfurter Innenstadt, was bei der Ermessensentscheidung der Stadt auch Berücksichtigung finden sollte. Ein 3,50 Meter breiter Gehweg mit einer Länge von 20-25 Metern ist für Fußgänger im FSR nicht nötig. Aufgrund des großen Parkdrucks würde die Erlaubnis zum Parken in diesem Abschnitt zu einer enormen Entlastung führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4362 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 27 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5206 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1539 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über den Antrag ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6296 2025 Die Vorlage OF 1132/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. gestrichen wird. Abstimmung: zu Ziffer 1.: SPD, GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu Ziffer 2.: CDU, SPD, Linke, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung)

  • Nied: Wo bleiben die Haifischzähne?
    OFOB 6
    15.12.2024 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2024, OF 1133/6 Betreff: Nied: Wo bleiben die Haifischzähne? Vorgang: OM 4950/24 OBR 6; ST 596/24 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, endlich an der Kreuzung Birminghamstr. / Mumm-von-Schwarzenstein-Straße in Nied die in der Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024 zugesagten "Haifischzähne" (Verkehrszeichen 342) zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aufzumalen. Begründung: Leider geht es an der betreffenden Stelle immer noch sehr "zahnlos" zu. Etliche Bürger fragen sich, wo sie denn bleiben - die Zähne. Durch das Aufmalen von "Haifischzähnen" sollen die Verkehrsteilnehmer deutlicher auf die Rechts-vor-Links-Regelung aufmerksam gemacht werden, um gefährliche Situationen zu vermeiden. Das sollte nun auch zeitnah geschehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4950 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 596 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6297 2025 Die Vorlage OF 1133/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nied: Rechtzeitig zugesagte Sonnensegel oder Sonnenschirme auf dem Schulhof der FriedrichListSchule anbringen
    OFOB 6
    15.12.2024 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2024, OF 1139/6 Betreff: Nied: Rechtzeitig zugesagte Sonnensegel oder Sonnenschirme auf dem Schulhof der Friedrich-List-Schule anbringen Vorgang: OM 5209/24 OBR 6; ST 1101/24 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, endlich die zugesagten Sonnensegel oder Sonnenschirme auf dem Schulhof der Friedrich-List-Schule zu realisieren. Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 1011 vom 27.05.2024 die Anbringung von Sonnenschirmen oder Sonnensegeln begrüßt und mitgeteilt, zu versuchen, diese noch vor dem Sommer 2024 anzubringen. Leider hat dies nicht geklappt. Nun wäre es aber wichtig, sie zumindest noch vor dem kommenden Sommer 2025 anzubringen. Die Sonnensegel/Sonnenschirme sollen dazu beitragen, die sommerliche Hitze auf dem asphaltierten Schulhof, der in der prallen Sonne liegt, abzumildern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5209 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1101 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6301 2025 Die Vorlage OF 1139/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Runder Tisch für die Seilerei
    OFOB 5
    15.12.2024 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2024, OF 1299/5 Betreff: Runder Tisch für die Seilerei Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zeitnah einen Runden Tisch zur Zukunft der Kulturstätte Alte Seilerei mit allen relevanten städtischen Akteuren (wie Kulturamt, Bauamt, Beteiligungsmanagement, Magistratsmitgliedern, Mitgliedern des Ortsbeirates 5 und der Stadtverordnetenversammlung) und Vertreterinnen und Vertretern der Alten Seilerei zeitnah einzurichten. Begründung: Die Alte Seilerei an der Offenbacher Landstraße hat sich in den letzten Jahren zu einem vielgenutzten Ausstellungsort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk entwickelt. Erklärtes Ziel des Vereins ist zudem die Bereitstellung von kostenfreien Räumen für Vereine und Initiativen aus den Stadtteilen. Das derzeitige Konzept ist ohne dauerhafte städtische Zuschüsse nicht überlebensfähig und strukturell defizitär. Um Handlungsspielräume auszuloten um die Kulturstätte dauerhaft zu etablieren, sollte ein Runder Tisch mit allen städtischen Akteuren (Kulturamt, Bauamt, Beteiligungsmanagement, Magistratsmitgliedern, Mitgliedern des Ortsbeirates 5 und der Stadtverordnetenversammlung) zeitnah eingerichtet werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6433 2025 Die Vorlage OF 1299/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ortsbeiratsmittel für die Feierlichkeiten zum 100-jährigen Bestehen des Gesangsvereins Maienquartett Frankfurt am Main Bonames von 1925
    OFOB 10
    15.12.2024 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2024, OF 948/10 Betreff: Ortsbeiratsmittel für die Feierlichkeiten zum 100-jährigen Bestehen des Gesangsvereins Maienquartett Frankfurt am Main Bonames von 1925 Der Ortsbeirat 10 wolle beschließen: Der Gesangsverein Maienquartett Frankfurt am Main Bonames von 1925 soll für seine anstehenden Jubiläumsfeierlichkeiten zum 100-jährigen Bestehen wie folgt unterstützt werden: Der Ortsbeirat 10 lässt dem Verein einen Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget bis maximal insgesamt 1.000 Euro zukommen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Ortsbeirat 10 bedankt sich bei allen fleißigen Helferinnen und Helfern für die anerkennenswerte und wichtige Arbeit sowie insgesamt für die sehr gute Musik des Maienquartetts in und um Bonames. Das Jubiläumskonzert des Gesangsvereins ist am Samstag, 17. Mai 2025 um 17.00 Uhr im Saalbau Nidda in Bonames vorgesehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 368 2025 Die Vorlage OF 948/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Letter of Erhard Römer ins Haus der Demokratie
    NR
    14.12.2024 · Gartenpartei

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2024, NR 1071 Betreff: Letter of Erhard Römer ins Haus der Demokratie Die Stadtverordnetenversammlung wollen beschließen: Der folgende Brief (siehe Seite 2) von Erhard Römer wird im Haus der Demokratie dauerhaft ausgestellt werden. Begründung: Erhard Römer war der einer der wenigen wenigen Politiker in turbulenten Zeiten, die dafür sorgte, dass gewählte Stadtverordnete zum Recht verholfen wurde und dadurch Ihr Amt weiter in Würde ausführen durften. Der Gleichbehandlungsatz konnte angewendet werden. Seine Hartnäckigkeit hat der Demokratie weitergeholfen. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 18.12.2024 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1071 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage NR 1071 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Stadtv. Dr. Schulz gegen Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5674, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 10-1

  • Nied: Georgshof als Teil eines Piloten für ein Konzeptverfahren
    OFOB 6
    14.12.2024 · GRÜNE, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2024, OF 1137/6 Betreff: Nied: Georgshof als Teil eines Piloten für ein Konzeptverfahren Vorgang: V 925/24 OBR 6; ST 1365/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Georgshof in Nied im Rahmen der Auslobung eines Piloten für ein Konzeptverfahren zu berücksichtigen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2024, ST 1365 wird ausgeführt, dass der Paradieshof in Sachsenhausen als Pilot eines Konzeptverfahren ausgelobt werden soll. Der Georgshof soll Teil dieses Piloten werden. Die Berücksichtigung des Georgshofs in einem solchen Piloten würde zu einer Beschleunigung der Lösungsfindung für ein umfassendes und nachhaltiges Nutzungskonzept des Georgshofs führen. Das Nutzungskonzept kann dann ein wichtiger Bestandteil des Stadtteilentwicklungskonzepts im Rahmen des aktuell laufenden Projekts "Sozialer Zusammenhalt Nied" sein. Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.01.2025, OF 1144/6 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.04.2024, V 925 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2024, ST 1365 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6300 2025 1. Die Vorlage OF 1137/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1144/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Annahme); Linke (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); Linke und FDP (= Enthaltung)

  • Sportunterricht an der Münzenbergerschule
    OFOB 10
    14.12.2024 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2024, OF 953/10 Betreff: Sportunterricht an der Münzenbergerschule Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist, zusätzliche Bodenelemente für das Saalbau Ronneburg zu veranlassen oder eine Alternativhalle zur Ausübung vom Sportunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Münzenbergerschule zu organisieren. Begründung: Zurzeit findet der Sportunterricht, vorausgesetzt es sind genügend freiwillige Eltern und Lehrer vorhanden, in den Räumlichkeiten des Saalbaus Ronneburg statt. Leider ist der Bodenbelag nicht für Ballsportarten geeignet. Daher sind die möglichen sportlichen Aktivitäten sehr eingeschränkt. Es wird eine schnelle und umsetzbare Lösung zur Fortsetzung des Sportunterrichts gebraucht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6312 2025 Die Vorlage OF 953/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Gewerbegebiet August-Schanz-Straße
    OFOB 10
    14.12.2024 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2024, OF 956/10 Betreff: Gewerbegebiet August-Schanz-Straße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob, und wenn ja, welche Prüfungsergebnisse gemäß der recht späten Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024 (ST 1620) nunmehr Erkenntnisse bezüglich der folgenden entsprechenden Punkte ergeben haben: 1. "Mögliche Optimierungsmaßnahmen der verkehrlichen Erreichbarkeit für Lkw müssen zwischen den zuständigen Stellen noch erörtert werden." 2. "Mögliche Optimierungsmaßnahmen zur Minderung des Parkdrucks müssen zwischen den zuständigen Stellen noch erörtert werden." Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 956/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6473 2025 Die Vorlage OF 956/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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