Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Herzlich willkommen bei Frankfurt Gestalten!

Auf dieser Übersichtsseite stellen wir Ihnen – entsprechend Ihrer Auswahl – die aktuellsten Vorlagen, Beschlüsse und Anregungen der Stadtpolitik bereit. Nutzen Sie die Filter, um die Ergebnisse gezielt zu verfeinern.

Alle Vorlagen

Vorlage
Idee
Zahl = Kartenpunkte
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Vorlagen-Typ

Suchergebnisse

Ergebnisse sortiert nach Datum (neueste zuerst)

  • Preiserhöhungen des RMVs zurücknehmen
    NR
    19.12.2024 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2024, NR 1081 Betreff: Preiserhöhungen des RMVs zurücknehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat kritisiert die Preiserhöhung des RMVs und fordert den Aufsichtsrat auf, diese zurückzunehmen. 2. Der Magistrat fordert das Land Hessen auf, eine sozial gerechte Verkehrswende zu ermöglichen und die Finanzierung des ÖPNVs aufzustocken. Begründung: In der Sitzung vom 26. Juni 2024 hat der RMV-Aufsichtsrat eine erneute Fahrpreiserhöhung von durchschnittlich 4 Prozent beschlossen. Die Einzelfahrt in Frankfurt kostet dann ab dem 1. Januar 2025 für Erwachsene 3,80 Euro statt bisher 3,65 Euro, auch andere Abos, wie Schüler*innen- oder Senior*innentickets, werden deutlich teurer. Angesichts steigender Lebenshaltungskosten, nicht ausreichend nachziehender Lohnentwicklung und dem Ziel der Verkehrswende sind die Preiserhöhungen ein fatales Signal an diejenigen, die auf Bus und Bahn angewiesen sind. Die Preissteigerungen sind besonders unverständlich angesichts von Verspätungen, Ausfällen, unterbesetzten Stellwerken und Notfahrplänen. Immer mehr Pendelnde greifen aus Gründen der Zuverlässigkeit wieder aufs Auto zurück. Dass man für den Öffentlichen Personennahverkehr ab 1. Januar auch noch mehr bezahlen soll, ist einfach nicht vermittelbar. Seit Jahren steigen die Preise im RMV-Gebiet massiv, was auf Inflation, steigende Kosten und die Unterfinanzierung des ÖPNVs zurückzuführen ist. Eine soziale und ökologische Verkehrswende muss für alle erschwinglich sein. Der Frankfurter Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) ist frisch gewählter Vorsitzender im Aufsichtsrat. Er stimmte in der Aufsichtsratssitzung am 22. November 2024 der Finanzierungsvereinbarung des Landes Hessen für 2025-2027 zu, die lediglich den Erhalt des Angebots zulässt. Sein SPD-Parteikollege Verkehrsminister Mansoori war nicht bereit, das Geld zur Verfügung zu stellen, um das Angebot auszuweiten und zu verbessern, was angesichts der steigenden Nachfrage aber nötig wäre. Die SPD lässt die auf den ÖPNV angewiesenen Menschen im Rhein-Main-Gebiet hängen. Doch noch ist der hessische Sparhaushalt nicht beschlossen - ein Kurswechsel ist möglich. Frankfurt braucht die Verkehrswende. Hessen braucht die Verkehrswende. All das braucht eine gute Finanzierung durch das Land Hessen. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Eyup Yilmaz Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 08.01.2025 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.01.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1081 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Stadtv. Dr. Schulz (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage NR 1081 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und Stadtv. Dr. Schulz gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5685, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 92-14

  • Friesengasse: Autoverkehr am Hülya-Platz entschleunigen
    OFOB 2
    19.12.2024 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2024, OF 1056/2 Betreff: Friesengasse: Autoverkehr am Hülya-Platz entschleunigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass der Autoverkehr an der Friesengasse, insbesondere zwischen der Grempstraße und der Diemelstraße, entschleunigt wird. Auf ihre Geeignetheit zu prüfende Maßnahmen könnten entweder Bodenschwellen oder die Anordnung der Parkplätze auf wechselnder Straßenseite sein, was zu einer S-Straße führen würde. Begründung: An der Friesengasse befindet sich ein Hort (Mädchenhort Nummer 14). Auch erfreut sich die dort gelegene Eisdiele "Da Luca" in den Sommermonaten erheblicher Beliebtheit und aufgrund der schmalen Gehwege, die sich aufgrund der Bauweise nicht verbreitern lassen, sind gefährliche Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern gewissermaßen vorprogrammiert. Leider mangelt es teilweise an der zu erwartenden Rücksichtnahme. Eine Sperrung der Straße würde zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Grempstraße führen, was nicht zu präferieren ist. Schließlich werden die Parkplätze häufig durch das anliegende Pflegeheim genutzt, weshalb auch diese der Anzahl nach erhalten werden sollten. Die im Antrag genannten Maßnahmen sind nur als mögliche zu prüfende Maßnahmen zu verstehen, beide Maßnahmen werden andernorts erfolgreich zur Entschleunigung eingesetzt (Bodenschwellen: Robert-Mayer Str. und S-Straße in der Mühlgasse). Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1056/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1056/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1056/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1056/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1056/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1149/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ditmarstraße 8 - Gibt es Erkenntnisse zum Baufortschritt?
    OFOB 2
    19.12.2024 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2024, OF 1061/2 Betreff: Ditmarstraße 8 - Gibt es Erkenntnisse zum Baufortschritt? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, ob der Eigentümer der Liegenschaft an der Ditmarstr. 8 gedenkt, das Bauvorhaben fortzusetzen oder was mit dem halbfertigen Haus geschehen soll. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass von der Baustelle keine Gefahr ausgeht. Begründung: Es besteht allgemein erheblicher Bedarf an Wohnraum. Es wäre daher begrüßenswert, wenn die Liegenschaft bezogen und genutzt würde. Daher besteht Informationsbedarf bezüglich der Liegenschaft, ggfs. könnte die Stadt hier tätig werden, sollte der Baustillstand entsprechende Gründe haben. Die Antragstellerin beobachtet seit längerem keine Bautätigkeit mehr. . Foto der Antragstellerin Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6372 2025 Die Vorlage OF 1061/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der gesamten Vorlage der Wortlaut "Ditmarstraße 8" durch den Wortlaut "Ditmarstraße 18" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Gymnasium Süd: Finalen Standort rechtzeitig umbauen
    NR
    18.12.2024 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.12.2024, NR 1082 Betreff: Gymnasium Süd: Finalen Standort rechtzeitig umbauen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.04.2025 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Planung für den Umbau des ehemaligen Behördenzentrums an der Seehof- und Gerbermühlstraße als Endstandort für das Gymnasium Süd zügig voranzutreiben und die notwendigen Beschlüsse wie folgt umzusetzen: 1. Beschleunigung des Bauprozesses am Endstandort a) Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung unverzüglich die Vorlage zum Umbau des ehemaligen Behördenzentrums zur Beratung und Beschlussfassung vor, damit die ABG im ersten Quartal 2025 endlich mit den Arbeiten beginnen kann und weitere Verzögerungen verhindert werden. b) Der Magistrat beauftragt die ABG damit, (beginnend zum April 2025) in einem kurzen halbjährlichen Bericht darzulegen, wie der Umsetzungsstand der Maßnahme ist und ob der Umbau planmäßig bis zum Beginn des Schuljahrs 2027/28 abgeschlossen werden kann, um eine termingerechte Nutzung zu gewährleisten. 2. Gute Ausstattung der Interimsstandorte a) Der Magistrat berichtet, ob die Containerstellung für den Interimsstandort am Tiroler Park im Zeitplan ist und die Pavillonanlage pünktlich zum Schuljahresbeginn 2025/26 zur Verfügung steht. b) Für die Übergangszeit wird sichergestellt, dass die Containeranlage im Tiroler Park und die Räume der ehemaligen Wallschule optimal für den Unterrichtsbetrieb ausgestattet sind. Eine transparente und regelmäßige Kommunikation mit der Schulleitung und der Elternschaft wird gewährleistet. Begründung: Das Gymnasium Süd ist eine Schule im Aufbau, die seit ihrer Gründung 2022 zunächst in der Wallschule untergebracht war. Seit Sommer 2024 ist klar, dass aufgrund von Kapazitätsengpässen ein zweiter Interimsstandort im Tiroler Park notwendig ist. Diese Situation ist für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte gleichermaßen belastend. Eine rechtzeitige Fertigstellung des Endstandorts ist essenziell, um moderne Lernbedingungen und ausreichende Platzkapazitäten für die Beschulung aller Jahrgänge bereitzustellen. Der Mietvertrag für das Behördenzentrum an der Seehof- und Gerbermühlstraße wurde vonseiten der Stadt bereits 2020 verlängert mit dem Ziel, dort einen Schulstandort zu schaffen. Seitdem scheinen die Verhandlungen sich hinzuziehen und die Bauplanung zu stagnieren. In der Plenarsitzung am 12.09.2024 berichtete der Magistrat, die vorliegenden Vertragsentwürfe seien hinsichtlich einzelner Aspekte noch Gegenstand der Verhandlungen, die baulichen Abstimmungen befänden sich jedoch in der Finalisierung. Anfang November war der Presse zu entnehmen, die Bau- und Finanzierungsvorlage für das Gymnasium Süd solle bis Ende des Jahres in den Magistrat eingebracht werden. Dies ist jedoch noch immer nicht geschehen. Fristen drohen zu verstreichen und die Zeit für einen termingerechten Umbau des finalen Standorts wird immer knapper. Der Magistrat muss rechtzeitig die rechtlichen Grundlagen legen, damit die ABG das Projekt umsetzen kann. Die Schulgemeinde, die Stadtverordnetenversammlung und der zuständige Ortsbeirat sind transparent in die Planungen einzubinden. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 337 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 08.01.2025 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 20.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1082 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) BFF-BIG (= Annahme) 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage NR 1082 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 26.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1082 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; CDU und AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5585, 32. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 20.01.2025 § 6212, 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 26.05.2025 Aktenzeichen: 40-33

  • KI-gestütztes Reinigen von Straßenverkehrsschildern
    NR
    18.12.2024 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.12.2024, NR 1083 Betreff: KI-gestütztes Reinigen von Straßenverkehrsschildern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit der FES einen Dienstleistungsauftrag zum Reinigen von Straßenverkehrsschildern mit folgenden Inhalten abzuschließen: Ø KI-gestützte Feststellung des Zustands von Straßenverkehrsschildern hinsichtlich Verschmutzung, Überdeckung durch Bäume und Sträucher sowie Beschädigungen. Ø Reinigung und Freischnitt von nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erkennbaren Straßenverkehrsschildern. Ø Weitermelden von beschädigten Straßenverkehrsschildern. Der Dienstleistungsauftrag ist zunächst als Versuch für zwei Jahre und für die Stadtteile des Frankfurter Westens abzuschließen. Bei einem positiven Ergebnis soll der Auftrag auf das gesamte Stadtgebiet erweitert werden. Über das Ergebnis des Versuchs ist der Stadtverordnetenversammlung zu berichten. Begründung: Für die Verkehrssicherheit ist die Erkennbarkeit von Straßenverkehrsschildern unerlässlich. Bisher ist die Feststellung von verschmutzen, von Bäumen und Sträuchern verdeckten oder beschädigten Schildern mühsam und mit einigem Personalaufwand verbunden. Entsprechend lange dauert es, bis nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erkennbare Schilder wieder einen einwandfreien Zustand gebracht werden. Die FES, deren Fahrzeuge in kurzen Zeitabständen in allen Straßen unterwegs sind, ist in der Lage, immer aktuell den Zustand der Schilder automatisiert zu erfassen. Durch KI-unterstütztes Scannen können die Standorte und der Zustand der Verkehrsschilder erkannt werden. Verschmutzungen oder Überdeckungen lösen sofort einen Beseitigungsauftrag durch die FES aus, Beschädigungen werden weitergemeldet. Ein Pilotprojekt im Industriepark Höchst war sehr erfolgreich. Diese Vorgehensweise sollte daher im gesamten Stadtgebiet eingesetzt werden, um zielgerichtet und mit effizientem Personal- und Materialeinsatz einen Beitrag zur Verkehrssicherheit zu leisten. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Stadtv. Robert Lange Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Susanne Serke Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 08.01.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage NR 1083 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD und Linke (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung) 32. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.01.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1083 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) sowie Linke und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.01.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1083 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) sowie Linke und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage NR 1083 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) sowie Linke, AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5686, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 66-7

  • Finanzierung der Gedenktafel oder Gedenkstele an der Villa Wertheim
    OFOB 4
    18.12.2024 · GRÜNE, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.12.2024, OF 459/4 Betreff: Finanzierung der Gedenktafel oder Gedenkstele an der Villa Wertheim Vorgang: OM 4851/23 OBR 4; ST 521/24 Der Magistrat wird gebeten, einen Kostenvoranschlag für die Gedenktafel respektive -stele an der Villa des Unternehmers und Stadtverordneten Joseph Wertheim vorzulegen. Dabei wird der Magistrat aufgefordert darzulegen, welchen Kostenanteil der Magistrat für das Projekt übernehmen wird und welche finanzielle Unterstützung seitens des Ortsbeirats vorgesehen wäre. Begründung: In seiner Stellungnahme (08.03.2024, ST 521) zur Anregung des Ortsbeirats 4 an den Magistrat vom 28.11.2023 (OM 4851) hat der Magistrat den Ortsbeirat dazu aufgefordert, dass dieser sich an den Kosten der Erstellung einer Tafel zum Gedenken an Joseph Wertheim beteiligen möge: "Aufgrund begrenzter Mittel" wird der Ortsbeirat 4 außerdem gebeten zu prüfen, "ob im Wege einer OIB eine finanzielle Beteiligung an der Erstellung der Tafel erfolgen kann" (ST 521). Bei vergleichbaren Projekten in der Vergangenheit konnte der Ortsbeirat eine Unterstützung von bis zu 4000,- Euro zusagen. Da das Wirken Wertheims als sozial verantwortlicher Unternehmer und Stadtverordneter von gesamtstädtischer Bedeutung war, begrüßt es der Ortsbeirat, wenn der Magistrat den Hauptanteil der Kosten trägt, falls die Kosten den von Ortsbeiratsseite genannten Zuschuss weit überschreiten sollten. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4851 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 521 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 4 am 21.01.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6329 2025 Die Vorlage OF 459/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

  • Vonovia-Wohnungen wieder in öffentliche Hand überführen
    NR
    17.12.2024 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2024, NR 1077 Betreff: Vonovia-Wohnungen wieder in öffentliche Hand überführen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt geht auf den Wohnungskonzern Vonovia zu, um Wohnungen zurückzukaufen und wieder in öffentliche Hand zu überführen. Begründung: Die börsennotierte Wohnungsgesellschaft Vonovia will einen Teil ihrer Immobilien veräußern - um Schulden abzubauen. 2022 hat das Unternehmen angekündigt, sich von rund 66.000 Wohnungen in Deutschland trennen zu wollen [1] . Berlin hat dieses Jahr 4.500 Wohnungen von Vonovia gekauft. Erst kürzlich hatte das Wohnungsunternehmen rund 1.200 Wohnungen an die Stadt Dresden verkauft. Im August 2024 berichtete die Presse, dass Vonovia 1.970 Wohnungen im Großraum Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet für insgesamt rund 300 Millionen Euro veräußert hat[2]. Die Käufer*innen sind bisher noch nicht bekannt. Weitere Verkäufe sind geplant. Vonovia besitzt in Frankfurt mittlerweile über 16.000 Wohnungen. Diesen riesigen Wohnungsbestand hat das Unternehmen allerdings nicht selbst gebaut. Vielmehr handelt es sich ausschließlich um ehemals öffentliche Wohnungen, die sie seit Anfang der 2000er Jahre von ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen in Rahmen von Share Deals äußerst preiswert übernommen hat (F 2782/2020). Es handelt sich dabei um Wohnungsbestände der Frankfurter Siedlungsgesellschaft (FSG), der Südwestdeutsche gemeinnützigen Wohnungsbau AG und der Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft (GWH), die alle im Rahmen der Wohnungsgemeinnützigkeit sehr günstigen Wohnraum bereitgestellt haben. Zudem profitiert Vonovia bis heute von sehr günstigen Erbpachtverträgen mit der Stadt Frankfurt [3] [4] . Sie ist folglich mit sehr wenig Geld an wertvolle öffentliche Wohnungen gelangt, mit denen sie heute satte Gewinne einfährt, und profitiert bis heute davon. Das alles geht zu Lasten der Mieter*innen, die in vielen Fällen mit einem hohen Instandhaltungsstau zu kämpfen haben: Feuchte Wände, Schimmel, Ungeziefer, kaputte Heizungen - die Mängelliste ist lang, die Belege dazu zahlreich. Hinzu kommen Mieterhöhungen, Luxussanierungen und intransparente Nebenkostenabrechnungen, die viele Mieter*innen finanziell stark belasten. Die Stadtregierung hat damals schwere Fehler in der Bodenpolitik begangen: Sie hat wertvolle öffentliche Liegenschaften privatisiert und somit dauerhaft aus der Hand gegeben. Der Magistrat hat jetzt die Chance, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und der Spekulation mit Wohnraum einen Riegel vorzuschieben. Dafür muss er aktiv auf Vonovia zugehen mit dem Ziel, Wohnungen zurückzukaufen, um die Mieten langfristig stabil zu halten und den Mieter*innen ein sicheres Leben in Frankfurt ermöglichen zu können. Ehemals öffentlicher Wohnraum muss wieder in öffentliche Hand überführt werden: Was einmal öffentlich war, muss wieder öffentlich werden. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Eyup Yilmaz Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 18.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.01.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1077 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Stadtv. Dr. Schulz (= Ablehnung) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1077 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage NR 1077 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und Stadtv. Dr. Schulz gegen Linke, ÖkoLinX-ELF FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5682, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 64-1

  • Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden anbringen
    OFOB 11
    17.12.2024 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2024, OF 693/11 Betreff: Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden anbringen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob und wo im Ortsbezirk 11 neue wissenschaftlich empfohlenen Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Verwaltungen usw., aber auch Haltestellen mit großen Glasflächen angebracht werden können. Begründung: Laut Naturschutzbund (NABU) stehen in Deutschland Glasopfer mit 110 bis 115 Millionen toten Vögeln pro Jahr an erster Stelle, noch deutlich vor den Verlusten durch Stromleitungen, Katzen, Verkehr und Windenergieanlagen. Die Vögel sehen Glasscheiben nicht und erwarten einen freien Durchflug. Auch werden sie von Licht angelockt. An den Fenstern angebrachte Silhouetten von Greifvögeln sind nachweisbar wirkungslos. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse basieren auf der so genannten Handflächenregel: Wenn eine Lücke größer ist als eine Handfläche, halten Vögel diese für passierbar. Deshalb wird empfohlen, ein Punktraster von 90 mal 90 Millimetern auf den Scheiben anzubringen, wobei die Punkte ein Durchmesser von bis zu 3 mm haben. Dies Raster beeinträchtigt die Durchsicht für Menschen kaum, ist aber hochwirksam geben Vogelunfälle, wie Forschungen im Flugtunnel bewiesen haben. Die Materialien sind im Handel erhältlich, zum Beispiel https://www.lbv-shop.de/seen-elements-shiny/shiny. Zur Unterstützung der Planung hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten einen Kriterienkatalog erarbeitet, um das Vogelschlagsrisiko von Gebäuden zu ermitteln. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6469 2025 Die Vorlage OF 693/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Was macht die Stadt gegen Wuchermieten?
    B
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.12.2024, B 462 Betreff: Was macht die Stadt gegen Wuchermieten? Vorgang: A 313/24 Linke Die Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG) liegt vor, wenn eine 20 % höhere Miete als die ortübliche Vergleichsmiete nach Mietspiegel berechnet, gefordert oder vereinnahmt wird. Die vom Amt für Wohnungswesen geführten Verfahren beziehen sich ausschließlich auf eine mögliche Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStrG, hierbei handelt es sich um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Mietwucher wird von der Staatsanwaltschaft nach § 291 Strafgesetzbuch geahndet. 1. Wie viele Hinweise auf Verdacht von Mietwucher erhielt die Stadt in den letzten fünf Jahren (bitte jährlich aufschlüsseln)? Folgende Hinweise (auf Mietpreisüberhöhung) sind nach Jahren - Zahlen gegliedert eingegangen: 2020 - 203 Hinweise 2021 - 212 Hinweise 2022 - 200 Hinweise 2023 - 212 Hinweise 2024 (Stand 30.09.2024) - 195 Hinweise 2. Wie viele Verfahren wurden gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz in den letzten fünf Jahren eingeleitet (bitte jährlich aufschlüsseln)? Die Zahlen entsprechen der Nummer 1, da für jeden Hinweis ein Verfahren eingeleitet wird. Jeder Hinweis wird geprüft. Sofern sich der Verdacht bestätigt, wird das Verfahren fortgeführt. Alle anderen Verfahren werden gem. § 46 OWiG i. V. m. 170 StPO mangels Tatverdacht eingestellt. 3. Wie viele Verfahren wurden gemäß § 291 Strafgesetzbuch - StGB - (Mietwucher) in den letzten fünf Jahren an die Staatsanwaltschaft übergeben (bitte jährlich aufschlüsseln)? Folgende Hinweise sind nach Jahren - Zahlen gegliedert abgegeben worden: 2020 - 17 Hinweise 2021 - 31 Hinweise 2022 - 55 Hinweise 2023 - 14 Hinweise 2024 (Stand 30.09.2024) - 12 Hinweise 4. In wie vielen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren Bußgelder gegen Vermieter*innen ausgesprochen, die zu überhöhten Mieten vermietet haben (bitte jährlich aufschlüsseln)? Folgende Bußgelder wurden nach Jahren - Zahlen gegliedert erlassen: 2020 - 3 Bußgeldbescheide 2021 - 13 Bußgeldbescheide 2022 - 11 Bußgeldbescheide 2023 - 5 Bußgeldbescheide 2024 (Stand 30.09.2024) - 11 Bußgeldbescheide 5. In wie vielen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren einvernehmliche Lösungen gefunden und konnten Rückerstattungen für die Mietenden erreicht werden (bitte jährlich aufschlüsseln)? Folgende gütliche Einigungen und Rückerstattungen wurden nach Jahren - Zahlen gegliedert erzielt: 2020 - 2 gütliche Einigungen, davon 1 mit Mehrerlösrückerstattung, 1 ohne Mehrerlösrückerstattung 2021 - 9 gütliche Einigungen davon 2 mit einer Mehrerlösrückerstattung 2022 - 15 gütliche Einigungen davon 13 mit Mehrerlösrückerstattung, 2 ohne Mehrerlösrückerstattung 2023 - 21 gütliche Einigungen davon alle mit Mehrerlösrückerstattung 2024 (Stand 30.09.2024) - 13 gütliche Einigungen davon alle mit Mehrerlösrückerstattung 6. Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) bearbeiten im Amt für Wohnungswesen die Fälle von Mietwucher? Die Abteilung besteht derzeit aus 22 Vollzeitstellen, davon entfallen auf den operativen Bereich 13 Stellen, die unter anderem Verfahren der Mietpreisüberhöhung nach dem § 5 WiStrG durchführen. Derzeit sind im operativen Bereich der Abteilung jedoch 3 Vollzeitstellen nicht besetzt, die Wiederbesetzung ist zwingend erforderlich, entsprechende Verfahren sind eingeleitet. Aktuell sind im operativen Bereich 5 Mitarbeiter:innen in Vollzeitbeschäftigung, der andere Teil arbeitet in einem jeweils individuellen Teilzeitmodell. 7. Auf welchen Wegen (analog, digital, telefonisch) können sich Betroffene von Wuchermieten an das Amt für Wohnungswesen wenden? Hinweise auf Mietpreisüberhöhung nimmt das Amt für Wohnungswesen sowohl postalisch als auch per E-Mail oder telefonisch entgegen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Informationen und Dokumente über ein Online-Formular zu übermitteln. Das Formular für die Online-Meldung ist über folgenden Kurz-Link im Internet abrufbar: https://frankfurt.de/mietpreisueberhoehung und über einen QR-Code Link und QR-Code sind auf den städtischen Informationsmaterialien abgedruckt. 8. Wie werden diese Kommunikationswege genutzt? Das Amt für Wohnungswesen verfügt nicht über statistische Daten darüber, welchen Kommunikationsweg Hinweisgeber:innen nutzen. 9. Inwiefern ist eine Kommunikation anderer Stellen der Stadtverwaltung und der zuständigen Kolleg*innen gegeben hinsichtlich von Hinweisen zu Mietwucher? Mietpreisüberhöhung gemäß § 5 WiStrG ist ein Ordnungswidrigkeitstatbestand. Mit der Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeit ist in Frankfurt am Main exklusiv das Amt für Wohnungswesen betraut. Das Jugend- und Sozialamt sowie das Jobcenter Frankfurt am Main fordern ihre Kund:innen bei Verdacht auf unzulässig hohe Mieten auf, die Mieten beim Amt für Wohnungswesen überprüfen zu lassen. 10. Wie bewirbt die Stadt Frankfurt das Vorgehen gegen Wuchermieten in der Öffentlichkeit? Das Amt für Wohnungswesen informiert auf https://frankfurt.de/, mit gedruckten Informationsmaterialien, über Aufklärungsarbeit bei Stadtteilveranstaltungen und im Rahmen von Bürger:innen-Sprechstunden über den Mietenmarkt und die Möglichkeit, ordnungswidrige Miethöhen anzuzeigen. Über den Mietspiegelrechner https://frankfurt.de/mietspiegel-rechner kann jede:r Interessierte mit Hilfe weniger Angaben seine Miete überprüfen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 08.10.2024, A 313 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 18.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.01.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 462 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5615, 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 21.01.2025 Aktenzeichen: 64-3

  • Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für P+R-Parkplätze weiterführen
    B
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.12.2024, B 463 Betreff: Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für P+R-Parkplätze weiterführen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2024, § 4215 - NR 450/17 CDU/SPD/GRÜNE, l. B 424/23 - Der Sachstand sowohl zu den untersuchten Standorten als auch zu den möglichen neuen Standorten ist weiterhin unverändert. Sobald über die Kooperation zwischen traffiQ und RMV mit dem Ziel, eine fundierte Empfehlung von Ausbau-, Umbau- oder Neubaumaßnahmen ausgewählter Standorte für P+R in Frankfurt am Main zu erarbeiten, ein Ergebnis vorliegt, wird der Magistrat berichten. Hierin werden auch die bewerteten Standorte aus dem Bericht des Magistrats vom 07.05.2010, B 287, erneut betrachtet. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.01.2025, OF 1068/2 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.11.2017, NR 450 Bericht des Magistrats vom 30.10.2023, B 424 Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 260 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 Versandpaket: 18.12.2024 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1106 2025 1. Die Vorlage B 463 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1068/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 3 CDU, SPD und BFF gegen 1 CDU, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 463 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, SPD, farbechte/Linke, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Kenntnis) 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: a) Die Vorlage B 463 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 463 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 463 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen CDU und Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht)) 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 463 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Kenntnis) 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Die Vorlage B 463 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 463 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 463 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 463 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD und BFF-BIG gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5824, 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 24.03.2025 Aktenzeichen: 10-5

  • Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 5
    B
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.12.2024, B 464 Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 5 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 02.05.2024, § 4601 - l. B 73/24 - Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832 (M 69), wurde der Rückbau der Gasbeleuchtung im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main beschlossen. Seitdem werden die vorhandenen Gasleuchten durch LED-Leuchten ersetzt. Die vorhandenen Gasleuchten werden dabei vorrangig wegen mangelnder Standsicherheit der Masten ausgetauscht. Grundlage dafür sind Standsicherheitsprüfungen und Sachverständigengutachten. Aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt der Umbau der Gasbeleuchtungsmasten auch im Zuge der Ausführung von städtischen Baumaßnahmen oder Maßnahmen anderer Versorgungsträger. Schwerpunktmäßige Umrüstungen im Ortsbezirk 3 Unter den genannten Rahmenbedingungen erfolgte im Jahr 2023 die Festlegung zur Umrüstung von 58 Straßenabschnitten im gesamten Stadtgebiet in Frankfurt am Main. Hiervon liegen 5 Straßen im Ortsbezirk 3. Eine stärkere Berücksichtigung und damit eine vorrangige Umrüstung im Ortsbezirk 3 ist, wie im Bericht vom 13.01.2017, B 16, beschrieben, gegenwärtig nicht umsetzbar, da aufgrund der Ergebnisse der Mastprüfungen aus Sicherheitsgründen zunächst vorrangig auch in anderen Stadtteilen eine erhebliche Anzahl von Gasbeleuchtungsmasten auszutauschen sind. Beauftragungen und Mittelabfluss In der Zeit vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 wurden die technischen Planungen für den Umbau der Gasbeleuchtung in 58 Straßen abgeschlossen. In 37 Straßenabschnitten davon erfolgte bereits die Umrüstung. Die durch die laufenden Baumaßnahmen gebundenen Haushaltsmittel betrugen zum 31.12.2023: 6.983.463,90 €. Vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 wurden für die Umrüstung der Gasbeleuchtung Haushaltsmittel in Höhe von 7.394.558,56 € abgerechnet. Erläuterung Aufgrund technisch oder finanziell bedingter Veränderungen bei der Umrüstung von Gasleuchten kann die ursprünglich vorgesehene Priorisierung nicht immer eingehalten werden. Die Ausführung einiger Maßnahmen muss verschoben werden, teilweise werden zusätzliche Maßnahmen neu aufgenommen. Tabelle: Übersicht Gas - Umrüstungsmaßnahmen Die nachfolgende Tabelle zeigt den Sachstand der Umrüstungsmaßnahmen im Jahr 2023. Die Reihenfolge der Umsetzung ist nicht vorgegeben. Sie erfolgt gemäß den aktuellen finanziellen und technischen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten. Durch die gestiegenen Kosten im Tiefbau wird sich der errechnete Finanzbedarf erhöhen. Das Dezernat XII hat einen Magistratsentwurf zur finanziellen Mittelerhöhung im Gasrückbau eingebracht. Somit konnten weitere finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Straße/Platz Maßnahme abgeschlossen Ausblick vorauss. Maßnahmen in 2024 Ortsbezirk Abtsgäßchen X* 5 Adelheidstraße 9 Adolfstraße X* 5 Adolfstraße Stichweg Hausnummer 7b X* 5 Ahrtalstraße 6 Albert-Linel-Straße 2 Alexanderstraße X 7 Alt-Bornheim X 4 Altebornstraße 11 Alt-Eschersheim X 9 Alt-Griesheim 6 Alt-Niederursel 8 Alt-Preungesheim 10 Alt-Rödelheim 7 Alt-Seckbach X 11 Am Alten See X 7 Am Alten Volkshaus 11 Am Ameisenberg 4 Am Bachberg 10 Am Dorfgarten 10 Am Eckenheimer Friedhof 10 Am Gemeindegarten 1. BA X* 6 Am Gemeindegarten 2. BA X* 6 Am Gemeindegarten / Am Brennhaus X* 6 Am Hopfengarten 7 Am Köstrich X* 7 Am Lindenbaum 1. Abschnitt X* 9 Am Lindenbaum 2. Abschnitt X * 9 Am Rödelheimer Wehr X* 7 Am Rötheneck X* 4 Am Schießrain 11 Am Siechen X* 6 Am Steinernen Stock X 9 Am Stiegelschlag 4 Am Wasserturm 10 Am Weidenbaum 6 Am Weidenwörth 6 Am Weigelsgarten X 9 Am Weingarten X 2 Am Wingertsgrund 6 An den Drei Steinen 10 An der Mannsfaust 5 An der Kreuzheck X* 6 An der Kreuzheck, Verbindungsweg Neunkircher Weg X* 6 An der Sandelmühle 8 Andreaestraße X* 4 Anemonenpfad X* 6 Antoninusstraße X 8 Anzengruberstraße 9 Arndtstraße 2 Arnsteiner Straße 3 Auf dem Schafberg X* 6 Auf der Beun X* 6 Auf der Körnerwiese X* 2 Auf der Insel 7 August-Bebel-Straße X* 6 Augustusstraße X 8 Autogenstraße 1. Abschnitt X* 6 Autogenstraße 2. Abschnitt X* 6 Bachmannstraße 7 Balduinstraße X* 5 Barckhausstraße X* 2 Basaltstraße X 2 Baumweg 3 Beethovenplatz 2 Beethovenstraße 2 Belchenstraße 5 Bernusstraße 2 Beselerstraße 4 Bettinastraße X 2 Birkholzweg 9 Blanchardstraße 2 Blankenheimer Straße 6 Bleiweißstraße X* 5 Blumenstraße 3 Bönstädter Straße 4 Bornheimer Landwehr 3 Bornwiesenweg 3 Boßstraße 10 Böttgerstraße 3 Brahmsstraße X * 3 Braumannstraße 10 Brohltalstraße 6 Brüder-Grimm-Straße 4 Brühlfeld X 8 Brühlstraße 8 Brunnenstraße 5 Buchwaldstraße X* 4 Büdinger Straße X* 10 Burgfriedenstraße X 7 Buzzistraße X 2 Carl-Heicke-Weg 4 Cohausenstraße 8 Cronstettenstraße X 3 Dahlmannstraße 4 Danneckerstraße 5 Dantestraße X * 2 De Neufville Straße X * 5 Diezer Straße 8 Dillgasse X 8 Domitianstraße 8 Draisbornstraße 11 Dreihäusergasse 9 Dreikönigstraße 5 Dreispitzstraße 7 Dunckerstraße 11 Eckenheimer Schulstraße 10 Egenolffstraße 3 Eichwaldstraße 3,4 Eifelstraße 6 Eiserne Hand 3 Elektronstraße 6 Ellerstraße 11 Elsa-Brändström-Platz 2 Emil-Claar-Straße 2 Emil-Sulzbach-Straße 2 Engelsplatz X* 11 Engelthaler Straße X* 10 Engelthaler Straße Gehweg Ost X* 10 Enkheimer Straße X* 4 Erbsengasse 8 Eschenbachstraße 5 Eschweger Straße 11 Erzbergerstraße X* 6 Eulengasse 4 Eysseneckstraße X* 3 Fabriciusstraße X * 6 Falkensteiner Straße 3 Falkstraße X 2 Falltorstraße 4 Färberstraße 5 Faulborngasse 9 Feldgerichtstraße 3 Festeburgring 10 Feuerbachstraße X 2 Fischbacher Straße X* 1 Florstädter Straße X * 4 Flußgasse X* 7 Foockenstraße X* 6 Francstraße 9 Frankenallee 1 Franziusstraße 1. Abschnitt X 4 Franziusstraße 2. Abschnitt X 4 Frauenhofstraße 5 Frauensteinplatz X 3 Frauensteinstraße 3 Freiherr-vom-Stein-Straße 2 Freiligrathstraße 4 Friedlebenstraße 9 Friedrich-List-Straße X* 11 Friedrich-Naumann-Straße 2 Fritz-Reuter-Straße X* 9 Fuchstanzstraße X 7 Funckstraße 2 Fürstenberger Straße X* 2 Gagernstraße 4 Galvanistraße 2 Gärtnerweg 1. Abschnitt X* 2 Gärtnerweg 2. Abschnitt X 2 Geißblattpfad X * 6 Georg-Speyer-Straße 1. Abschnitt X* 2 Georg-Speyer-Straße 2. Abschnitt 2 Georg-Voigt-Straße 2 Georg-Wolff-Straße 8 Germaniaplatz 4 Germaniastraße X 3,4 Gerningstraße 8 Gerolsteiner Straße X* 6 Gervinusstraße 2 Gießfeldstraße X* 7 Ginnheimer Landstraße 2 Ginnheimer Straße 2 Gluckstraße X* 3 Goldbergweg 5 Görresstraße X 11 Gräfendeichstraße 5 Grafenstraße 9 Gräfstraße 2 Grillparzerstraße 1. Abschnitt X* 9 Grillparzerstraße 2. Abschnitt X 9 Gronauer Straße 4 Große Nelkenstraße X 7 Große Rittergasse X 5 Große Spillingsgasse 1. Abschnitt X* 4 Große Spillingsgasse 2. Abschnitt 4 Grundwiesenstraße 7 Grüneburgweg X* 2 Gruneliusstraße 5 Günthersburgallee Abschnitt 1 X* 3 Günthersburgallee Abschnitt 2 X* 3 Güntherstraße Verbindungsweg Adolfstraße X* 5 Gustav-Freytag-Straße 9 Gutenbergstraße 1 Gutzkowstraße 5 Habelstraße 8 Haeberlinstraße 9 Haenischstraße X 11 Hafnerstraße 6 Hagenstraße X 4 Hallgartenstraße 3 Hammanstraße 1. Abschnitt X* 3 Hammanstraße 2. Abschnitt 3 Hansaallee X* 2 Haselnußpfad X* 6 Hansenweg 1. Abschnitt X* 5 Hansenweg 2. Abschnitt X 5 Hans-Sachs-Straße 2 Hansteinstraße 3 Harkortstraße X 11 Hartmann-Ibach-Straße 3 Hartmannsweiler Straße X * 6 Hattsteiner Straße 7 Hausener Brückweg 7 Hausener Obergasse X * 7 Hebelstraße X 3 Heckerstraße 6 Heddernheimer Landstraße 8 Hedwig-Dransfeld-Straße 2 Hegelstraße 3 Heidelbachstraße 4 Heideplatz 3 Heidestraße 3,4 Heinestraße 3 Heinrichstraße 1 Hennegasse 8 Herbartstraße 3 Herderstraße X * 3 Hintergasse X * 11 Hermann-Wendel-Straße 2 Herrnstraße 5 Hessestraße 8 Hofeckweg 9 Hofhausstraße X 11 Holzhausenstraße X * 2 Hornauer Straße 1 Hufnagelstraße 1. Abschnitt X * 1 Hufnagelstraße 2. Abschnitt X 1 Humboldtstraße 3 Humbrachtstraße 3 Hynspergstraße 3 Ilbenstädter Straße 4 Im Heimgarten 11 Im Trieb 11 In den Zeuläckern X * 11 In der Beginenklause 5 Iselinstraße 11 Jacobystraße X 4 Jahnstraße X * 3 Johanna-Melber-Weg X 5 Johanna-Tesch-Platz X 11 Josef-May-Straße 7 Juchostraße 4 Juliusstraße X 2 Jungmannstraße X * 6 Karbener Straße 4 Karl-Marx-Straße X 11 Karl-Stiehler-Straße X * 9 Kastellstraße 8 Kaulbachstraße 5 Kelkheimer Straße 19 Kettenhofweg X 2 Kinzigstraße 5 Kirchgartenstraße 8 Kirchhainerstraße X 9 Klappergasse X 5 Klauerstraße 9 Klaus-Groth-Straße X 9 Kleebergstraße X * 3 Kleemannstraße X 7 Kleine Brückenstraße 5 Kleine Rittergasse X 5 Kleine Spillingsgasse X * 4 Klettenbergstraße 3 Klitscherstraße 3 Koblenzer Straße X 1 Kohlbrandstraße 4 Königswarterstraße X 4 Konrad-Broßwitz-Straße 2 Körnerstraße 2 Krälingweg X * 10 Kreutzerstraße 3 Kreuzerhohl 2 Kreuznacher Straße X * 2 Kreuzstraße 10 Kriegkstraße 1 Krifteler Straße X * 1 Krögerstraße X * 1 Kühhornshofweg X 3,9 Kurzgasse 7 Lachweg 9 Lahnstraße X * 1 Lamboystraße X 5 Landgraf-Philipp-Straße X * 9 Landvogtstraße 9 Langenhainer Straße 1 Langweidenstraße X * 7 Lassallestraße X * 11 Laubestraße X * 5 Leibnizstraße X * 3 Launitzstraße 5 Leerbachstraße X 2 Leimenrode 3 Lenaustraße 3 Leonhardsgasse X 11 Lersnerstraße X * 3 Lessingstraße 2 Liebigstraße X 2 Liliencronstraße X * 9 Lili-Schönemannn-Steige 4 Lindenstraße X 2 Linkstraße X * 6 Linnestraße 4 Loënstraße 3 Lohrgasse 11 Lönsweg 6 Lortzingstraße 3 Löwengasse 1. Abschnitt X * 4 Löwengasse 2. Abschnitt 4 Lucaestraße X 9 Ludolfusstraße 2 Ludwig-Rehn-Straße 5 Ludwig-Richter-Straße X * 9 Luisenstraße X * 3 Luxemburgerallee 4 Malßstraße 9 Manderscheider Straße X 6 Manskopfstraße 2 Marbachweg X * 9,10,11 Mark-Aurel-Straße 8 Markgrafenstraße 2 Marquardstraße X 7 Martin-Luther-Straße 1. Abschnitt X * 3 Martin-Luther-Straße 2. Abschnitt 3 Massholderpfad 6 Mathildenplatz 5 Mathildenstraße X * 5 Mauerweg X 3 Max-Hirsch-Straße 11 Melanchthonplatz X * 5 Maybachstraße 9 Melibocusstraße 5 Melsunger Straße 1. Abschnitt X 11 Melsunger Straße 2. Abschnitt X 11 Mittelweg 3 Mörikestraße 1. Abschnitt X 9 Mörikestraße 2. Abschnitt 9 Motzstraße X 11 Müllerstraße X * 2 Musikantenweg X * 3 Myliusstraße X 2 Nathan-Trier-Straße X * 6 Nebeniusstraße 11 Nedergäßchen X * 3 Neuhofstraße 3 Niddagaustraße X * 7 Niedergärten- straße X * 10 Niedenau 1. Abschnitt X 2 Niedenau 2. Abschnitt 2 Niedergasse 11 Niersteiner Straße 5 Nonnenpfad X 5 Nordendplatz 3 Nordendstraße 3 Nussbaumplatz 1. Abschnitt X * 4 Nussbaumplatz 2. abschnitt X 4 Nussbaumstraße 4 Nußzeil 9 Obere Rützelstraße X * 6 Oberlindau 2 Obermainanlage 4 Oberurseler Weg 8 Oberwiesenstraße 10 Odrellstraße X 2 Oeder Weg 3 Oppenheimer Straße 5 Oranienstraße 8 Orthstraße 4 Oskar-Sommer-Straße 5 Ostparkstraße 4 Parkstraße 2 Philipp-Fleck-Straße X * 2 Preungesheimer Straße 4 Querstraße 3 Raiffeisenstraße Abschnitt 1 X * 11 Raiffeisenstraße Abschnitt 2 X * 11 Rappstraße 3 Rathausgasse 11 Reichsforststraße 5 Reifenberger Straße X 7 Reinganumstraße 4 Rendeler Straße 4 Rheinstraße 1. Abschnitt X 2 Rheinstraße 2. Abschnitt X 2 Richard-Wagner-Straße 3 Ringelstraße X 4 Robert-Blum-Straße 4 Robert-Mayer-Straße X 2 Rodbertusstraße 11 Röderbergweg X * 4 Röderichstraße 7 Roscherstraße X 11 Roseggerstraße 9 Rossertstraße X 2 Rotlintstraße 3 Rubensstraße X 5 Rückertstraße X 4 Rümelinstraße X 11 Runkeler Straße X * 10 Saarbrückerstraße X * 6 Sandäckerstraße X 6 Savignystraße 2 Schäfflestraße Abschnitt 1 X * 11 Schellingstraße X * 3 Scherbiusstraße X * 2 Schielestraße X 4 Schleidenstraße X * 3 Schleiermacherstraße X * 3 Schlettweinstraße X * 11 Schleusenweg 5 Schlosserstraße 3 Schmittener Straße X 7 Schopenhauerstraße 3 Schubertstraße 2 Schüttgrabenstraße 8 Schwanthalerstraße 5 Schwarzbachstraße 6 Schwarzburgstraße 1. Abschnitt X 3 Schwarzburgstraße 2. Abschnitt X 3 Seeheimer Straße X * 5 Seumestraße X * 3 Severusstraße X 8 Siesmayerstraße X * 2 Sigmund-Freud-Straße 10 Simsonstraße 4 Sömmerringstraße 3 Solmsstraße X * 2 Souchaystraße X * 5 Spatzengasse 5 Spessartstraße 4 Speyerer Straße 1 Spohrstraße 1. Abschnitt X * 3 Spohrstraße 2. Abschnitt X * 3 Staufenstraße 2 Stegstraße X 5 Steinkleestraße X * 10 Steinlestraße X * 5 Sterlepperstraße X * 10 Sternstraße 3 Stettenstraße 16 Straßheimstraße 5 Taläckerstraße X * 6 Tannenwaldstraße X 6 Theobald-Ziegler-Straße X * 10 Thomasiusstraße 3 Throner Straße 4 Thünenstraße X * 11 Tischbeinstraße 5 Töplitzstraße 5 Tornowstraße 2 Trifelsstraße X 5 Trümpertstraße 7 Turmstraße 4 Ulmenstraße 2 Untere Rützelstraße X * 6 Unterlindau 2 Unterweg 3 Varrentrappstraße 2 Vatterstraße X * 11 Vogelsbergstraße X * 3 Vogelweidstraße X * 5 Voltastraße X * 2 Waidmannstraße X * 5 Waldfriedstraße X * 5 Waldmeisterpfad 6 Weberstraße 3 Wehrhofstraße X * 7 Weidenbornstraße 3,4 Weinstraße X * 10 Weisbachstraße X * 4 Wendelsweg X 5 Wenzelweg 8 Westendplatz 2 Westendstraße 2 Wetzlarer Straße 10 Wicker-Frosch-Straße 2 Wiesenau X * 2 Wilhelmshöher Straße 1. Abschnitt X 11 Wilhelmshöher Straße 2. Abschnitt 11 Wingertstraße X 4 Winterstraße X 7 Wolfsgangstraße 1. Abschnitt X 2,3 Wolfsgangstraße 2. Abschnitt X 2,3 Wöllstädter Straße 4 Wörbachstraße 8 Wormser Straße 5 Zeilweg X * 8 Zeißelstraße X * 3 Zentgrafenstraße 11 Zeppelinallee X 2 Zeuläckerstraße 11 Ziegelhüttenplatz/-weg 5 Zimmerweg 2 Zorbachstraße 10 Zwischenstraße X 5 *Maßnahme wurde bereits in einem früheren Berichtszeitraum abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 20.02.2025, OA 535 Antrag vom 05.02.2025, OF 827/3 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 73 Bericht des Magistrats vom 14.07.2025, B 256 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 Versandpaket: 18.12.2024 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 4 am 21.01.2025, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 464 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 464 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Kenntnis) 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU und Linke gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 535 2025 Anregung an den Magistrat OM 6579 2025 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 827/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor an das Ende von Punkt b) folgender Wortlaut angefügt wird: "Wann im Nordend?" 3. Die Vorlage OF 835/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke (= Zurückweisung) bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 535 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Volt (B 464 = Kenntnis, OA 535 = vereinfachtes Verfahren) Stadtv. Bäppler-Wolf (B 464 = Kenntnis, OA 535 = Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 535 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen FRAKTION (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5983, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Ideenplattform: Zweiter Halbjahresbericht 2024
    B
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.12.2024, B 465 Betreff: Ideenplattform: Zweiter Halbjahresbericht 2024 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2014, § 4303 - l. B 225/24 - Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4303 vom 27.02.2014 (M 222/2013) wurde das Konzept des Frankfurter Bürgerhaushalts zu einer ganzjährigen Ideenplattform weiterentwickelt. Unabhängig vom Alter können alle Frankfurter Einwohner:innen ganzjährig Ideen einbringen und sich mit Vorschlägen und Anregungen im allgemeinen Interesse an die Stadt wenden. Der Magistrat befasst sich mit jedem Vorschlag, der die notwendigen Unterstützungen von 200 erreicht hat. Die Ideenplattform wurde als dauerhaftes Beteiligungsangebot auf dem Bürger:innenbeteiligungsportal der Stadt Frankfurt am Main www.ffm.de - Frankfurt fragt mich - eingerichtet. Der Start der Frankfurter Ideenplattform erfolgte am 09.09.2014. Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung im halbjährlichen Rhythmus über den Stand des Beteiligungsverfahrens. Es handelt sich um den zwanzigsten Halbjahresbericht. Bis Ende September 2024 wurden von Frankfurter Einwohner:innen insgesamt 2.842 Ideen eingebracht. Zu diesen Ideen wurden 3.351 Kommentare und 115.153 Unterstützungen abgegeben. 287 Ideen haben das nötige Quorum erreicht. 2.507 Ideen erreichten die notwendige Unterstützungszahl nicht. Ende September gab es 48 Ideen mit laufender Unterstützungsfrist, die das nötige Quorum noch nicht erreicht hatten. Folgende 33 Ideen haben in den letzten sechs Monaten die erforderliche Unterstützungszahl erreicht: Idee Nr Titel 2714 Pumptrack für Fahrrad, Roller und Skateboard 2728 Chaos am Freibad Eschersheim verhindern 2770 Calisthenics-Anlage für Wiese Spatzengasse 2774 Zebrastreifen zwischen altem und neuen Rebstockpark 2779 Gehweg-Breite: Nach Richtlinien 2,50 Meter 2780 Keine Schwerpunktkontrollen mehr! 2781 Keine Hundesteuer für Tiere aus dem Tierschutz 2791 Einrichtung eines Quartiersmanagements in Oberrad 2797 Begrünung der Baum leeren Dreieichstrasse 2798 Weniger Lichtverschmutzung durch intelligente Straßenbeleuchtung 2803 Kontrolle von Biomüll 2808 E-Scooter sollten wie in Gelsenkirchen verboten werden 2809 Verleiher von E-Scootern zur Verantwortung ziehen 2810 Fußgängersituation am Danziger Platz verbessern 2811 MÄHFREIER MAI! 2854 Kleinkinderspielplatz für Familien im Neubaugebiet Osthafen (Ferdinand-Happ-Str. / Gref-Völsing-Str. / Launhardtstr. / Hanauer Landstr. ) 2908 Vorschlag zur Bereitstellung von Müllzangen in Frankfurter Parks 2913 Kontrolle bei Messen 2915 Förderung eines rücksichtsvollen Umgangs im ÖPNV 2916 Fahrradständer vor Rewe Güntherstraße :-) 2921 Grünes Wohnzimmer 2922 Wann kommt die Smart City? 2938 Austausch kleine (blaue) Mülleimer 2940 Wildbienenstadt Frankfurt 2942 Taubenpopulation in Frankfurt tierfreundlich eindämmen 2948 Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Frankfurt 2951 Verkehrsberuhigte Zone rund um den Zoo - mehr Lebensqualität, mehr Sicherheit für alle im Ostend, egal ob Anwohner*innen oder Besucher*innen 2952 Aufstellung von Fahrradbügeln 2954 Flächen für Tiny Häuser ausweisen. 2955 Verantwortungsvolle Beschaffung für Frankfurt: Fair, Nachhaltig und Transparent 2961 Weg von X (ehemals Twitter) 2985 Falschparker melden leicht gemacht: Neue App zur digitalen Anzeige im ruhenden Verkehr 2986 #cleanffm abschaffen Zu 267 Ideen wurden auf der Website der Ideenplattform auf www.ffm.de Berichte und die Entscheidungen des Magistrats veröffentlicht, diese gelten als abgeschlossen. Berichte zu den Entscheidungen über die weiteren Ideen, die das Quorum erreicht haben, werden aktuell erstellt und in Kürze ebenfalls auf www.ffm.de veröffentlicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.06.2024, B 225 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 18.12.2024 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 4 am 21.01.2025, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP, Volt, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 13 am 21.01.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5860, 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 01.04.2025 Aktenzeichen: 13-01

  • Berufung einer stellv. Stadtbezirksvorsteherin für den Bezirk 9.67
    M
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.12.2024, M 188 Betreff: Berufung einer stellv. Stadtbezirksvorsteherin für den Bezirk 9.67 Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat beabsichtigt, Frau Anna Brenda Dubinski unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin zur stellv. Stadtbezirksvorsteherin für den Bezirk 9.67 zu ernennen. Begründung: Die Funktion der stellv. Stadtbezirksvorsteherin / des stellv. Stadtbezirksvorstehers im Bezirk 9.67 ist neu zu besetzen, so dass eine Neuwahl durchgeführt werden muss. Es wird die im Beschlusstext genannte Person vorgeschlagen. Gemäß § 2 der Satzung über die Bildung von Stadtbezirken und die Bestellung von Bezirksvorstehern der Stadt Frankfurt am Main ist die Stadtverordnetenversammlung zu den Vorschlägen zu hören. Anlage 1_Liste (nicht öffentlich - ca. 4 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 18.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 27.01.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; Linke und AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Stadtv. Dr. Schulz; Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5697, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 00-33-10

  • Förderrichtlinie für das Frankfurter Programm „Würde im Alter“
    M
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.12.2024, M 189 Betreff: Förderrichtlinie für das Frankfurter Programm "Würde im Alter" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.06.2019, § 4219 (M 77) I. Der geänderten Förderrichtlinie zum Frankfurter Programm "Würde im Alter" wird gemäß der beiliegenden Anlage mit Wirkung zum 01.01.2025 zugestimmt. II. Der Magistrat (Dezernat für Soziales und Gesundheit) wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung · Sicherung der Zukunft des Förderprogramms; · Sicherstellung von thematisch relevanten Maßnahmen, die ein würdevolles und sicheres Älterwerden für vulnerable und marginalisierte ältere Menschen in Frankfurt am Main ermöglicht; · Unterstützung der Träger bei der Umsetzung der wichtigen Arbeit vor dem Hintergrund steigender Personal- und Sachkosten; · Mehr Flexibilität bzgl. Projektlaufzeiten: Die Projektinhalte sind nicht durch den Gesetzgeber finanziert und können vom Projektträger nach Ende des Förderzeitraumes durch das FPWiA bisher nicht weitergetragen werden. Das führt dazu, dass die Zielgruppe nicht weiter versorgt werden kann und auch keine neuen Personen, die zu der Zielgruppe hinzukommen, eine Versorgung erhalten. B. Alternativen Eine unveränderte Förderrichtlinie führt dazu, dass Träger Projekte einstellen müssen, weil die Zuschusshöhe und die Projektlaufzeit die Maßnahmen nicht tragen. C. Lösung Die Förderrichtlinie soll in den folgenden Punkten geändert werden: · Projektlaufzeit: bei begründetem Bedarf kann die Projektförderung fortgeführt werden; · Erhöhung der maximalen Fördersumme von derzeit 70.000 € auf 80.000 €; Diese Änderungen haben keinen Einfluss auf das Fördervolumen des Programms. Auf Grund der unterschiedlichen Förderlaufzeiten und Fördersummen der stationären und zugehenden Projekte werden keine neuen Projekte verhindert. D. Kosten Nicht zutreffend (keine Kostensteigerungen). Anlage 1_Foerderrichtlinie (ca. 44 KB) Anlage 2_Synopse (ca. 41 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.05.2019, M 77 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 18.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.01.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO II, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Der Vorlage M 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Momsen, Meyer, Fischer, Yildiz, Wollkopf, Pürsün und Yilmaz sowie von Stadträtin Voitl dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Stadtv. Dr. Schulz; Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5666, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 30-1

  • Bestellung eines Erbbaurechts an einer Teilfläche von ca. 260 m2 aus dem Grundstück Flur 12, Flurstück 25/22, Gemarkung Oberrad
    M
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.12.2024, M 190 Betreff: Bestellung eines Erbbaurechts an einer Teilfläche von ca. 260 m2 aus dem Grundstück Flur 12, Flurstück 25/22, Gemarkung Oberrad I. Dem Abschluss eines Erbbauvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Erbbauberechtigte: Frau Brigitta Döring, geb. Mirschel, geb. am 02.08.1953, wohnhaft Offenbacher Landstraße 322a, 60599 Frankfurt am Main Erbbaugrundstück: Eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 260 m² aus dem Grundstück der Gemarkung Oberrad Flur 12, Flurstück 25/22 (Offenbacher Landstraße 322a) hält 604 m². Erbbauzweck: Wohnerbbaurecht Erbbauzeit: 42 Jahre Erbbauzins: 5.915,00 € jährlich (vorläufig) Dieser Betrag ist auf der Basis von 2,5 % eines Bodenrichtwerts von 910,- €/m² für das Erbbaugrundstück und eine Nutzung als Einfamilienhaus berechnet. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das zu vermessende Erbbaugrundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder versteckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), für Ansprüche nach dem Umwelt-Schadengesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Erbbauzinsanpassungsklausel: Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel (Anpassung des Erbbauzinses alle fünf Jahre nach der Entwicklung der Verbraucherpreise) Vorkaufsrecht: Der Stadt Frankfurt am Main steht ein Vorkaufsrecht für jeden Fall der Veräußerung zu. Besondere Bedingungen: Sofern im Erbbaugrundstück Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden sind, für die die Stadt zur Sicherung von Rechten bei Veräußerung verpflichtet ist, räumt die Erbbauberechtigte auf Verlangen der Träger dieser Einrichtungen zu deren Gunsten entgeltfrei beschränkte persönliche Dienstbarkeiten im Sinne der §§ 1090 ff. BGB zur Sicherung des Anlagenfortbestands und -betriebes ein. Anlieger- und Erschließungsbeiträge: Erschließungsbeiträge im Sinne des § 127 Abs. 1 und 2 BauGB für Maßnahmen, die bis zum Tag der Beurkundung dieses Vertrages bautechnisch abgeschlossen sind, trägt der Grundstückseigentümer unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld. Erschließungsbeiträge für nach der Beurkundung fertiggestellte Erschließungsmaßnahmen sowie Kosten, Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und den Kanalanschlussbeitrag trägt in jedem Fall die Erbbauberechtige. Kosten und Steuern: Sämtliche Kosten und Steuern des Erbbauvertrages und seiner Durchführung, insbesondere die Kosten des Notars und mit Vollzug im Grundbuch verbundene Kosten, sowie die Grunderwerbsteuer trägt die Erbbauberechtigte. Dies gilt auch für alle Nachtragsverträge zum Erbbauvertrag. Verrechnung: Projektgruppe 31.08.Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Kostengruppe 50, Erträge aus Erbbaurechten Es dient zur Kenntnis, dass das Erbbaugrundstück in einer Richtwertzone für Mehrfamilienhäuser liegt. Für die Berechnung der Erbbauzinses wurde der Bodenrichtwert für Einfamilienhäuser in Höhe von 910,- €/m² in der Kochstraße herangezogen. II. Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht in Folge einer gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO erforderlichen Vermögensanpassung zu einer Wertminderung in Höhe von 24.678,17 € in der Vermögens- und Ergebnisrechnung führt. III. Das Dezernat XI, Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen, - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. Begründung: A. Zielsetzung Mit dem Gestattungsvertrag vom 16.04.2003 wurde die Nutzung einer Teilfläche von ca. 130 m² des städtischen Grundstücks Gemarkung Oberrad Flur 12, Flurstück 25/22, Offenbacher Landstraße 322 a, als Grundstück für ein bereits erstelltes Behelfsheim gestattet. Mit dem 2. Nachtragsvertrag vom 19.04.2017 zu diesem Gestattungsvertrag wurde Frau Brigitte Döring Nutzungsberechtigte. Die vorhandenen Aufbauten befinden sich im Eigentum von Frau Döring. Die Liegenschaft ist stark sanierungsbedürftig. Um die Liegenschaft weiterhin einer Wohnnutzung zuzuführen, ist, unter Berücksichtigung der innenstädtischen Vorgaben und der Abwägung der wirtschaftlichen Betrachtungen, die Bestellung eines Erbbaurechts die sinnvollste Vergabeform. Hierdurch wird der/die künftige Erbbauberechtigte aufgrund genügend langer Laufzeit des Erbbaurechts die Möglichkeit haben, das Erbbaurecht mit einer Grundschuld zu belasten und die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zu finanzieren. B. Alternativen Durch einen Verkauf der Liegenschaft an die Nutzungsberechtigte könnte die wohnliche Nutzung ebenfalls gesichert werden, jedoch steht dies der Maßgabe entgegen, städtische Grundstücke nicht zu veräußern. Als weitere Alternative käme ein Weiterführen des Gestattungsverhältnisses bei einer monatlichen Nutzungsentschädigung (inkl. Vorauszahlung für öffentliche Abgaben) in Höhe von 256,00 € in Betracht. Dies wäre jedoch aus wirtschaftlichen Aspekten nicht im Sinne der Stadt. Auch ließe dies dem Berechtigten keine hinreichende Rechtssicherheit. So würde auch eine Sanierung nicht stattfinden, da eine Belastung nicht möglich ist. Eine Vergabe an Dritte scheidet hier ebenfalls aus, da sich das Gebäude im Eigentum der Vertragspartei der Stadt befindet und von dieser auch benutzt wird. C. Lösung Die Vergabe der o.g. Teilfläche in Erbbaurecht. D. Kosten Keine In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Erbbaurechtsbestellung, unter Berücksichtigung der vertraglich zu vereinbarenden Dynamisierung, und einem Verkauf zum angepassten Bodenrichtwert, ergibt sich bei Zugrundelegung eines mittleren Zinssatzes von 1,5 % über die Laufzeit ein prognostizierter Zinsvorteil für die Stadt in Höhe von 21.793,82 €. Anlage 1_Lageplaene (ca. 366 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 18.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.01.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 190 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP Linke und BFF gegen AfD (= Ablehnung) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO II, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Stadtv. Dr. Schulz gegen Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5698, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 23-21

  • Wahl eines Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd für die Dauer der XIX. Wahlperiode
    M
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.12.2024, M 191 Betreff: Wahl eines Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd für die Dauer der XIX. Wahlperiode Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.10.2016, § 631 (M 164) 1. Es dient zur Kenntnis, dass nachdem Herr PD Dr. habil. Detlef Thiele als Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd zur Mitte des Jahres 2024 aus dem städtischen Dienst ausgeschieden ist, der Grund für seine Bestellung weggefallen ist, so dass gem. § 5 Abs. 1 der Verbandssatzung ein neuer Vertreter zu wählen ist. 2. Als Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd werden · Herr Markus Findeis (Abteilungsleiter Veterinärwesen) und als stellvertretendes Mitglied · Frau Dr. Bettina Schmidt (Veterinärwesen) für die Dauer der XIX. Wahlperiode gem. § 5 Abs. 1 der Verbandssatzung gewählt. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main ist Mitglied im Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd. Gemäß § 5 Abs. 1 der Verbandssatzung werden Vertreter und Stellvertreter der einzelnen Verbandsmitglieder von der jeweiligen Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit gewählt. Für jede Vertreterin oder jeden Vertreter ist ein stellvertretendes Mitglied zu wählen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.09.2016, M 164 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 18.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 27.01.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt für die Dauer der XIX. Wahlperiode gemäß § 5 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes für die Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd als Mitglied Herrn Markus Findeis (Abteilungsleiter Veterinärwesen) und als stellvertretendes Mitglied Frau Dr. Bettina Schmidt (Veterinärwesen). Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt für die Dauer der XIX. Wahlperiode gemäß § 5 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes für die Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd als Mitglied Herrn Markus Findeis (Abteilungsleiter Veterinärwesen) und als stellvertretendes Mitglied Frau Dr. Bettina Schmidt (Veterinärwesen). Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Stadtv. Dr. Schulz; ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5699, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 32-0

  • Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Radweg farblich gestalten
    OFOB 1
    16.12.2024 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 1477/1 Betreff: Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Radweg farblich gestalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg vor der Einfahrt der Hermann-Herzog-Schule auf der gesamten Länge rot einfärben zu lassen. Die Grenzmarkierung des Radwegs mit kleinen Pflastersteinen ist weiß einzufärben. Begründung: Die Hermann-Herzog-Schule ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt Sehen. Die Schülerinnen und Schüler sind demnach teilweise oder ganz eingeschränkt, was die Sehkraft angeht. Der Radweg ist grau, genauso die Pflastersteine daneben und ebenso der Gehweg. Für Menschen mit einer Sehbehinderung ist so der Radweg nicht erkennbar. Durch eine klare farbliche Markierung würde der Radweg besser wahrgenommen werden und würde damit die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern und von Radfahrern erhöhen. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6342 2025 Die Vorlage OF 1477/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei

  • Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Bordstein absenken, Halteverbot und Schulwegschild
    OFOB 1
    16.12.2024 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 1478/1 Betreff: Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Bordstein absenken, Halteverbot und Schulwegschild Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bordstein vor der Einfahrt der Hermann-Herzog-Schule auf der gesamten Länge komplett absenken zu lassen und dort ein absolutes Halteverbot anzuordnen. Außerdem soll ein Schulwegschild (mit Verkehrszeichen 136) aufgestellt werden. Begründung: Der Bordstein der Einfahrt zur Hermann-Herzog-Schule ist zwar ein wenig abgesenkt, dennoch besteht dort eine scharfe Kante. Viele Schülerinnen und Schüler werden täglich mit zahlreichen Bussen zur Schule gebracht. Die Busse und andere Fahrzeuge, die aus westlicher Richtung kommen müssen über diese harte Kante fahren. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6343 2025 Die Vorlage OF 1478/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Linke gegen GRÜNE (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)

  • Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Blindenakustik an der Ampel am "Johanna-Kirchner-AHZ" verbessern
    OFOB 1
    16.12.2024 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 1479/1 Betreff: Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Blindenakustik an der Ampel am "Johanna-Kirchner-AHZ" verbessern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Bereits im Jahr 2020 hatte der Ortsbeirat angeregt die Ampel des Fußgängerüberwegs am Johanna-Kirchner-AHZ mit einem stärkeren akustischen Signal auszurüsten. In der ST 228 vom 08.02.2021 schrieb der Magistrat: "Die vorhandene Blindenakustik am "Johanna-Kirchner-AHZ" wird überprüft und die Lautstärke der akustischen Signalgeber nach Möglichkeit erhöht." Ob diese Überprüfung stattgefunden hat, ist nicht bekannt. Das akustische Signal ist jedoch immer noch zu leise. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert die Ampel so umzurüsten, dass das akustische Signal laut und deutlich zu hören ist. Begründung: Für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer der Hermann-Herzog-Schule ist der Fußgängerüberweg am Johanna-Kirchner-AHZ eine wichtige Querungsmöglichkeit der Gutleutstraße. Das akustische Signal ist laut Aussagen einer blinden Lehrerin viel zu leise, so dass es sehr schwer sie ist, zu erkennen, ob die Ampel tatsächlich grün ist. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar und muss dringend und umgehend geändert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6344 2025 Die Vorlage OF 1479/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei

  • Fußgängerweg Saalgasse ausbessern
    OFOB 1
    16.12.2024 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 1497/1 Betreff: Fußgängerweg Saalgasse ausbessern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Fußweg vor der Saalgasse 12 ausbessern zu lassen, da sich dort der Gehweg absenkt und Pflasterseine sich lösen. Begründung: Der schmale Gehweg vor der Saalgasse 12 hat sich abgesenkt, dadurch haben sich Pflasterseine gelöst und sind eine Stolpergefahr für Passanten und Anwohner. Dies sollte schnell behoben werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6356 2025 Die Vorlage OF 1497/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei

  • Ampelschaltung: Kreuzung Neebstraße/Saalburgstraße
    OFOB 4
    16.12.2024 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 465/4 Betreff: Ampelschaltung: Kreuzung Neebstraße/Saalburgstraße Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die Ampelschaltung an der Kreuzung Neebstraße - Saalburgstraße dahingehend verändert werden kann, dass eine gleichzeitige Grünphase für Fußgänger:innen, Kraftfahrzeuge und Radfahrende vermieden wird. Begründung: Nicht nur der Unfall am 28.11.24 hat wieder darauf hingewiesen, dass viele Verkehrsteilnehmer:innen, die diese Kreuzung benutzen, höchst verunsichert und offensichtlich auch oft gefährdet sind. Dies gilt insbesondere für Fußgänger:innen, die kein hohes Tempo aufweisen und dieselbe Grünphase zur Überquerung der Saalburgstraße nutzen wie die aus der Neebstraße abbiegenden PKW und Busse. Es kommt immer wieder, nicht nur durch den Verstoß gegen die Verkehrsregeln, zu gefährlichen Situationen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 4 am 21.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6334 2025 Die Vorlage OF 465/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Kinderbücherschrank in Bonames zu: Planergespräch mit Ortsbeirat 10 und 15 vom 17.09.2024, nebst Präsentation
    OFOB 10
    16.12.2024 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 947/10 Betreff: Kinderbücherschrank in Bonames zu: Planergespräch mit Ortsbeirat 10 und 15 vom 17.09.2024, nebst Präsentation Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgrund von neu aufgekommenen Lösungsansätzen, gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob der seit langem erhoffte Kinderbücherschrank nun doch noch im Bereich der Kita zum Beispiel neben dem Eingang, ggf. auch auf oder vor dem Kita-Gelände, in der Theodor-Thomas-Straße in Bonames realisiert werden kann. Dazu empfiehlt sich dringend eine zeitnahe Begehung mit den Mitgliedern des Ortsbeirates 10 und den beteiligten Stellen. Ggf. ist mit den beteiligten Stellen eine Nutzungs- und / oder besser noch eine einmalige Überlassungsvereinbarung für den Standort mit dem ASE (Amt für Straßenbau und Erschließung) zu treffen. Denkbar ist dabei, dass zur Vereinfachung einmalig ein Quadratmeter für den Kinderbücherschrank in die Zuständigkeit des ASEs übertragen wird, um vermeidbare stadtinterne Bürokratie bzw. regelmäßigen Pflege- und Erhaltungsaufwand weitgehend zu vermeiden bzw. in die Zuständigkeit des für Bücherschränke zuständigen ASEs zu bringen. Begründung: Offenbar wurden bisher final nicht alle geeigneten Standorte geprüft. Der süd-östlich der Kita gelegene Bereich in Bonames weist entsprechenden Bedarf für einen Kinderbücherschrank auf. Die bisherige Beschlussfassung bzw. der bisherige Wunsch des Ortsbeirates 10 soll bitte beachtet und berücksichtigt werden. Der zuletzt geplante und im Ortsbezirk 15 liegende Standort am Quartierseingang "Nord-Ost, Ladenzeile" wird insbesondere auch als alleinige Maßnahme des OBR 10 kritisch gesehen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6307 2025 Die Vorlage OF 947/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

  • Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am Burghof
    OFOB 10
    16.12.2024 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 949/10 Betreff: Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am Burghof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum seit dem 28.09.1982, dem Inkrafttreten des Bebauungsplans B337, trotz entsprechender Festsetzung (s. 3.4 Öffentliche Grünfläche) zwischen Ludwig-Ruppel-Straße und Kalbacher Niddapfad, auf dem heutigen Flurstück 13/3, offensichtlich bis heute nie ein Spielplatz errichtet wurde. Ergänzend wird um Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: - Aufgrund welcher Beschlusslage wurde die Errichtung des Spielplatzes unterlassen? - Gibt es beispielsweise rechtlich gebundene, alternative Ersatzmaßnahmen (z.B. auf dem jetzigen Flurstück 8/30)? - Innerhalb welchen Zeitraums kann dort bestenfalls ein Spielplatz errichtet werden und was wäre deshalb hierfür (außer der Finanzierung) ergänzend noch erforderlich? Begründung: Selbst wenn der nahegelegene Hubschrauber-Landeplatz eine Errichtung anfangs noch beeinträchtigt hätte, war das mit dem Abzug der Amerikaner Anfang der 90iger Jahre obsolet. Der Magistrat verweist in seinen Stellungnahmen immer wieder auf fehlende öffentliche Flächen. Zudem wird auf die Notwendigkeit der Festsetzung innerhalb eines Bebauungsplanes verwiesen. Beides ist aber im vorbeschriebenen Fall gegeben. Warum die Fläche mutmaßlich nie als Potential erachtet wurde, ist nicht nachvollziehbar. Aufgrund des herrschenden bzw. steigenden Bedarfs an Spielplätzen in Bonames, kann dort und muss schnellstmöglich etwas geschehen! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6308 2025 Die Vorlage OF 949/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Freizeit-/Aufenthaltsangebot „Unterstand“ für Jugendliche
    OFOB 10
    16.12.2024 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 950/10 Betreff: Freizeit-/Aufenthaltsangebot "Unterstand" für Jugendliche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Grünanlage zwischen Ben-Gurion-Ring und Oberer Kalbacher Weg, westlich der U-Bahntrasse ein Unterstand (analog dem Unterstand am Bolzplatz Im Klingenfeld) errichtet werden kann. Die entsprechende Anzahl von Sitzbänken und Abfallbehältern wäre dabei ebenfalls vorzusehen. Begründung: Jugendliche und Heranwachsende bevorzugen Treffpunkte, die etwas "Abseits" liegen und idealerweise noch einen gewissen Wetterschutz besitzen. Das führt bei fehlenden, bedürfnisorientierten Angeboten leider oftmals dazu, dass dafür bei entsprechender Lage und Ausstattung Spielplätze genutzt werden. Mit der Folge von nichtgewünschten Hinterlassenschaften auf, in bzw. neben den Spielgeräten sowie dort untersagten Verhaltensweisen. Auch Schäden an der Ausstattung treten vermehrt auf. Leider werden aber auch Schulen bzw. Schulgelände so nicht gewollt und gestattet genutzt (siehe Problemlage an der Steffi-Jones-Schule). Die Erfahrungen am Frankfurter Berg und in Berkersheim haben gezeigt, dass ein entsprechendes Angebot, welches die Bedürfnisse von Jugendlichen und Heranwachsenden im Blick hat, zu einer drastischen Verbesserung führt. Auch weil dort ein adäquater Abstand zu Anwohnern zu der allseitigen Akzeptanz beiträgt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6309 2025 Die Vorlage OF 950/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Besserer Schutz der Nutzer des Fußgängerüberweges vor Harheimer Weg 11
    OFOB 10
    16.12.2024 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 951/10 Betreff: Besserer Schutz der Nutzer des Fußgängerüberweges vor Harheimer Weg 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die aus Richtung Galgenstraße kommenden Nutzer des Fußgängerüberweges vor Harheimer Weg 11 besser vor Fehlverhalten der Fahrzeugführenden geschützt werden können. Verweise auf § 26 StVO reichen nicht aus, weitergehende Maßnahmen sind dringend geboten. Begründung: Dem Ortsbeirat wurde berichtet, dass es seit einer gefühlten Ewigkeit immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgängerüberwegnutzenden und sich in Richtung Wendelsgarten bewegenden Fahrzeugen kommt. Das ist hauptsächlich darin begründet, dass Passanten aufgrund örtlicher Begebenheiten erst sehr spät erkennbar sind, aber zügig den Fußgängerüberweg betreten können. Viel zu oft halten sich Fahrzeugführende nicht an § 26 StVO bzw. konzentrieren sich mehr auf den vor dem Einbiegen bevorrechtigten Fahrzeugverkehr. Fußgängerüberwegnutzer werden sogar häufig beschimpft. Mutmaßlich gab es bislang wohl noch keine gravierenderen bzw. gemeldeten Unfälle, das ist aber pure Glückssache. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6310 2025 Die Vorlage OF 951/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ampelschaltung Homburger Landstraße/Weilbrunnstraße
    OFOB 10
    16.12.2024 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 958/10 Betreff: Ampelschaltung Homburger Landstraße/Weilbrunnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Einmündung der Weilbrunnstraße in die Homburger Landstraße so einzurichten, dass gefährliche Begegnungen vermieden werden. Geringfügig zeitversetzte Grünphasen (z.B. um 5 Sekunden) in Nord- und Südrichtung können vielleicht Abhilfe schaffen und sollten erwogen werden. Begründung: An der Einmündung der Weilbrunnstraße in die Homburger Landstraße gibt es häufig folgendes zu beobachten: Ist der Linksabbieger-Verkehr aus Richtung Norden nach längerem Warten (wegen des Gegenverkehrs) in die Weilbrunnstraße eingefahren, preschen PKW-Fahrer:Innen, die ungeduldig hinter dem Linksabbieger-Verkehr warten mussten, sofort in ihre Geradeaus-Richtung Süden los, obwohl ihre Ampel bereits auf Rot steht. Damit gefährden sie die Menschen, die am südlichen Fußgängerüberweg die Homburger Landstraße überqueren, da die dortige Fußgängerampel inzwischen Grün anzeigt. Besonders bei hohem Verkehrsaufkommen ist diese große Gefährdung zu beobachten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6314 2025 Die Vorlage OF 958/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Stolperfallen auf dem Fußgängerweg Goldpeppingstraße
    OFOB 10
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 959/10 Betreff: Stolperfallen auf dem Fußgängerweg Goldpeppingstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die durch Wurzelwerk entstandenen Stolperfallen auf dem Fußgängerweg in der Goldpeppingstraße, entlang dem Sportpark zu beseitigen. Begründung: Der östliche Fußweg der Goldpeppingstraße wird zur Straße hin gesäumt von Beeten, in die jeweils ein Baum gesetzt wurde. Alles wächst wunderbar. Jedoch haben sich im Laufe der Jahre aufgrund des Wurzelwachstums starke Wölbungen im Fußweg gebildet und sich zu gefährlichen Stolperfallen entwickelt. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6315 2025 Die Vorlage OF 959/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Überhöhter Parkdruck in der Karl-Kirchner-Siedlung
    OFOB 10
    16.12.2024 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 960/10 Betreff: Überhöhter Parkdruck in der Karl-Kirchner-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten: - Ist in den zuständigen Ämtern bekannt, dass in den Straßen Wegscheidestraße und Jaspertstraße ein unerträglicher Parkdruck besonders am Abend besteht? - Welche Möglichkeiten können eingeleitet werden um den Parkdruck in der Karl-Kircher-Siedlung im OB 10 (Wegscheidestraße, Jaspertstraße) auf ein erträgliches Maß zu verringern. Begründung: Die Parksituation in der Wegscheidestraße und der Jaspertstraße nimmt seit geraumer Zeit skurrile Formen an. Anwohner finden keinen Parkplatz (besonders in den Abendstunden). Es wird in zweiter Reihe gleich neben den offiziellen Parkflächen auf der Straße geparkt, aber auch auf Flächen die offiziell mit einem Parkverbot belegt sind. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1094 2025 Die Vorlage OF 960/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Starkregenangepasste Oberflächengestaltung auf dem GravensteinerPlatz unter den japanischen Kirschbäumen
    OFOB 10
    16.12.2024 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 961/10 Betreff: Starkregenangepasste Oberflächengestaltung auf dem Gravensteiner-Platz unter den japanischen Kirschbäumen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt aufzufordern den Antrag OM 5552 und die damit verbundene Stellungnahme ST 1852 zu überdenken und eine erforderliche Problemlösung auf den Weg zu bringen. - Diese Fläche ist von allen Seiten so gerahmt, dass von einer oberhalb der Platzfläche gelegenem Bereich kein Starkregen am 2. Mai den Belag abtragen konnte. - Die Felsenkiesfläche ist somit direkt abgetragen worden und von dort in die darunterliegenden Bereiche gespült worden. - Ist es möglich diesen Bereich mit einem wassergebundenen Belag vergleichbar der Parkfläche auf dem Friedhof am Heiligenstock oder einer anderen problemlösenden Idee zu verbessern? Begründung: Die Stellungnahme ST 1852 geht nicht auf die im Antrag OM 5552 beschriebenen Problematik ein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6316 2025 Die Vorlage OF 961/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Was wächst denn hier? Sortenschilder, um die Vielfalt der Streuobstwiesenbäume Am Borsdorfer darzustellen
    OFOB 10
    16.12.2024 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 962/10 Betreff: Was wächst denn hier? Sortenschilder, um die Vielfalt der Streuobstwiesenbäume Am Borsdorfer darzustellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu Prüfen und zu Berichten, wie weit es möglich ist die Vielfalt der Streuobstwiesenbäume näher zu deklarieren und somit den Bürgern*innen im sogenannten Apfelviertel diese näher zu bringen. Begründung: Der Namensnennung der Straßen nach alten Apfelsorten und die dann erfolgte Bepflanzung der Parkanlage am Borsdorfer sollte nun auch die Kenntlichmachung der unterschiedlichen Bäume erfolgen. Der ökologisch-pädagogische Wert für alle liegt auf der Hand. Eine Information für eine kostengünstige Umsetzung liegt bei. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6317 2025 Die Vorlage OF 962/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringen
    OFOB 10
    16.12.2024 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 965/10 Betreff: Ergänzende Hinweisbeschilderung für personenbezogene Straßennamen anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt aufzufordern endlich die aus dem Antrag OM 6047 und die vorliegenden Stellungnahmen 1462 und 1259 zu konkretisieren. Deshalb fragen wir erneut an: - Welche Straßen im OB 10 haben eine ergänzende Beschilderung erhalten? - Welche Straßen haben noch keine ergänzende Beschilderung erhalten? - Bis wann soll die fehlende Beschilderung erfolgen? Begründung: In den Stellungnahmen ST 1462 und St 1259 wird festgestellt, dass im OB 10 111 Zusatzschilder erneuerungsbedürftig sind bzw. fehlen. Es wurde eine sukzessive Umsetzung angekündigt. Auf die von uns gestellten Fragen wurde nicht konkret geantwortet. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1097 2025 Die Vorlage OF 965/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Digitale Unterstützung für Senioren im Nordend: Information, Schutz und Teilhabe
    OFOB 10
    16.12.2024 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 966/10 Betreff: Digitale Unterstützung für Senioren im Nordend: Information, Schutz und Teilhabe Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten: - Welche digitalen Unterstützungsangebote für Senioren werden von der Stadt im OB 10 angeboten? - - Welche Anlaufstellen oder Kooperationspartner (z.B. Vereine) bieten bereits Schulungen oder Hilfestellungen für Senioren im Umgang mit digitalen Medien in den Stadtteilen an? - - Wie können die Senioren über diese Angebote informiert werden? - Welche Maßnahmen werden dabei ergriffen, um Senioren umfassend über Betrugsmaschen (sog. "Enkeltrick") aufzuklären und zu schützen? - - Welche Schritte werden unternommen, um Ehrenamtliche oder Fachkräfte für die digitale Unterstützung von Senioren zu gewinnen? - - Wie wird die Wirksamkeit der bisherigen digitalen Unterstützungsangebote für Senioren bewertet, und welche Verbesserungen sind geplant? Begründung: Die fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft betrifft alle Lebensbereiche und macht es notwendig, dass auch ältere Menschen den Zugang zu digitalen Angeboten erhalten, um nicht von der allgemeinen Entwicklung abgehängt zu werden. Für viele Senioren stellt die Nutzung digitaler Geräte und Dienste eine Herausforderung dar und es ist daher wichtig, ein flächendeckendes, leicht zugängliches und unterstützendes Angebot in allen Stadtteilen Frankfurts anzubieten, das den spezifischen Bedürfnissen der älteren Generation gerecht wird. Neben der Förderung der digitalen Kompetenzen bei Senioren ist auch der Schutz vor Betrug von großer Bedeutung. Insbesondere der "Enkeltrick" und andere betrügerische Maschen stellen für viele ältere Menschen eine Gefahr dar. Durch digitale Unterstützungsangebote kann nicht nur der Umgang mit Technik erlernt, sondern auch gezielt über Betrugsmaschen aufgeklärt und Prävention betrieben werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1095 2025 Die Vorlage OF 966/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff wie folgt lautet: "Digitale Unterstützung für Senioren im Ortsbezirk 10: Information, Schutz und Teilhabe" Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Park-and-ride-Parkhaus auf dem ehemaligen Rodenstockgelände
    STOB 10
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2140 Betreff: Park-and-ride-Parkhaus auf dem ehemaligen Rodenstockgelände Die vom Ortsbeirat genannte Fläche in der August-Schanz-Straße zwischen den Hausnummern 23 a und 27 besteht aus den beiden unbebauten Flurstücken 45/8 und 45/9, Flur 16 in Preungesheim. Sie befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans B 829, rechtsverbindlich seit dem 01.11.2005, welcher das Areal als Gewerbegebiet festsetzt. Hier ist die Nutzung eines P+R-Parkhauses planungsrechtlich zulässig. Zu beachten ist jedoch die bestehende verkehrsrechtliche Situation, welche aus einer ringförmigen Einbahnstraße besteht. Auch in Verbindung mit der geplanten Verlängerung der U-Bahnlinie U5 ist ein entsprechendes Verkehrs- bzw. Erschließungskonzept erforderlich. Der vom Ortsbeirat angeregte Standort ist nach Auffassung des Magistrats im derzeitigen Zustand mit der Stadtbahn-Endstation Preungesheim für ein P+R-Parkhaus jedoch nicht geeignet. Die fußläufige Distanz mit mehr als 800 Metern ist viel zu groß, um hinreichend attraktiv zu sein. Für den Zustand mit einer verlängerten Stadtbahn-Strecke reduziert sich die fußläufige Distanz zur nächsten Station zwar deutlich, ist mit rund 300 Metern aber immer noch nur bedingt attraktiv. Vor diesem Hintergrund drängt sich die Nutzung als P+R-Parkhaus nicht zwingend auf. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3493

  • Beratung für Einbürgerungen im Standesamt
    ST
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2141 Betreff: Beratung für Einbürgerungen im Standesamt Das Standesamt Frankfurt am Main ist als untere Verwaltungsbehörde nach Ziffer 2.2 der Verwaltungsvorschrift über Staatsangehörigkeitsverfahren (VVStaVerf) u.a. zuständig für die Erstberatung im Einbürgerungsverfahren. Hierbei kann nach Ziffer 4.1. VVStaVerf auf das Informationsangebot des Landes Hessen (www.innen.hessen.de) zurückgegriffen werden. Das Standesamt stellt auf seiner Internetseite ausführliche Informationen über die Einbürgerungsvoraussetzungen und die für die Einbürgerung benötigten Unterlagen einschließlich aller benötigten Vordrucke zur Verfügung. Die Informationen sind für den Regelfall abschließend. Beratungen erfolgen derzeit telefonisch und per E-Mail. Die telefonische Erreichbarkeit ist aufgrund der zu geringen Personalausstattung nur eingeschränkt gewährleistet. E-Mails werden derzeit noch zeitnah, häufig am selben Tag beantwortet. 1. Die Abteilung 34.6 das Standesamtes beschäftigt 15 Mitarbeiter/innen teilweise in Teilzeit, davon vier Mitarbeiterinnen, zwei davon in Teilzeit, deren Aufgabenbereich 50 % Beratungen für Einbürgerungen, Staatsangehörigkeitsangelegenheiten und Namensänderungen umfasst. Aufgrund der sehr hohen Antragszahlen nimmt allerdings die Sachbearbeitungstätigkeit inzwischen einen größeren Umfang zu Lasten der Beratungstätigkeit ein. 2. Die Einbürgerungsbewerberinnen erhalten derzeit innerhalb von zwei Wochen eine Eingangsbestätigung. Für einen ersten Vorsprachetermin im Antragsverfahren beträgt die Wartezeit über acht Monate mit steigender Tendenz. 3. Eine Auswertung der Antragszahlen nach wartenden Antragsteller/innen ist dem Standesamt nicht möglich. Die Antragszahlen stiegen von 4494 (2021), 5002 (2022) über 6216 (2023) auf 8012 Anträge (31.10.2024). Viele Anträge aus den Jahren 2022 und 2023 konnten bis heute vom RP Darmstadt noch nicht entschieden werden. 4. Die Anfang 2022 prognostizierte Verdopplung der Antragszahlen im Zusammenhang mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist eingetreten. Für 2025 wird mit einer weiteren Steigerung gerechnet. 5. Das Standesamt Frankfurt am Main beabsichtigt den Quick-Check für Einbürgerungsvoraussetzungen des Bundes zu übernehmen. Hierbei kann durch die an der Einbürgerung Interessierten online abgefragt werden, ob die grundsätzlichen Einbürgerungsvoraussetzungen auf die/den Anfragende/n zutreffen. Leider enthält die Internetseite des Bundes derzeit noch fehlerhafte Informationen. 6. Es wurden fünf Stellen im Bereich der Einbürgerungssachbearbeitung beantragt. Diese würden die Beratungsstellen bei der Bearbeitung der Anträge erheblich entlasten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage der KAV vom 04.03.2024, KA 49

  • Wirtschaft und Arbeitsplätze
    STOB 10
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2142 Betreff: Wirtschaft und Arbeitsplätze Der Magistrat beantwortet die Fragen nachfolgend: Zu Frage 1: Die Wirtschaftsdaten auf Stadtteilebene werden von der amtlichen Statistik nicht regelmäßig zusammengestellt. Der Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit wurde zur Möglichkeit der Auswertung nach Stadtteilen angefragt. Eine Rückmeldung lag dem Magistrat zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anregung noch nicht vor. Zu Frage 2: Die Wirtschaftsförderung unterstützt alle ansässigen Gewerbebetriebe bei Fragen und Anliegen rund um den Standort und setzt sich bei individuellen Problemlagen vor Ort für Lösungen im Sinne der Unternehmen ein. Darüber hinaus vertritt sie die Interessen der Unternehmen im Rahmen städtischer Planungen und Prozesse - in Preungesheim und Eckenheim ebenso wie im gesamten Stadtgebiet. Bei der Gewinnung von Auszubildenden unterstützt die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH die Ausbildungsmesse in Eckenheim mit finanziellen Mitteln. Weiterhin unterstützt die Wirtschaftsförderung den ansässigen Gewerbeverein bei möglichen Aktionen und Projekten für das Gewerbe vor Ort. Der Magistrat verweist zudem auf die Stellungnahme -zur Anregung OM 3499- vom 02.12.2024, ST 1990. Zu Frage 3: Dem Magistrat ist unklar, von welchen negativen Auswirkungen durch was auf wen hier ausgegangen wird. Grundsätzlich versucht der Magistrat für positive Rahmenbedingungen für die Unternehmen zu sorgen. Vorübergehende Beeinträchtigungen, z.B. durch Baustellen, werden für alle möglichst geringgehalten. Zu Frage 4: Hierzu verweist der Magistrat auf die Stellungnahme -zur Anregung OM 4625- vom 09.09.2024, ST 1620. Demnach ist die NRM-Netzdienste Rhein-Main GmbH als zuständiger Netzbetreiber kontinuierlich damit beschäftigt die Versorgungssicherheit zur Optimierung der Netztopologie zu verbessern. Im Zusammenspiel der genannten Punkte ergibt sich ein sicheres und stabiles Versorgungsnetz der Gegenwart. Sollte es dennoch punktuell zu vermehrten Versorgungsunterbrechungen kommen, werden umgehend Gegenmaßnahmen wir Betriebsmittelerneuerungen oder -verstärkungen eingeleitet. Zur Frage 5: Unter den Maßgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift sowie einschlägiger Richtlinien und den Vorgaben der Rechtsprechung werden weiterhin im öffentlichen Verkehrsraum die möglichen Parkplätze für Kraftfahrzeuge ausgewiesen. Dies schließt nicht aus, dass es im Zusammenhang mit einer Neuaufteilung des knappen Verkehrsraums (zum Beispiel zugunsten anderer Verkehrsarten oder einem Ausbau der Grünflächen) zu einer Reduzierung des Parkraumangebotes kommen kann. Selbstverständlich erfolgt immer eine detaillierte Prüfung sowie eine Abwägung der Maßnahmen. Vorrang bei der Parkraumbereitstellung hat der qualifizierte Bedarf der Bewohner, des Wirtschaftsverkehrs sowie des Einzelhandels. Eine Kompensation etwaiger wegfallender Parkplätze wird nicht immer möglich sein. Die Gesamtverkehrsplanung sieht keine grundsätzliche Ausweitung des Parkraumangebotes in Frankfurt vor. Zu Frage 6: Ab dem 27. Januar 2024 sind Maßnahmen zur Stabilisierung des Angebots der städtischen Bahnen und Busse ergriffen worden. Um dem anhaltenden Mangel an Fahrpersonal zu begegnen und den Fahrgästen ein verlässliches ÖPNV-Angebot bieten zu können, wurde bei Bahnen und Bussen das Angebot mit Augenmaß angepasst. Dabei ist keine Verbindung eingestellt worden, jede Haltestelle wird weiterhin bedient - jedoch sind Takte gedehnt und Parallelverbindungen teilweise eingestellt worden. Soweit möglich wird gleichzeitig das Platzangebot durch längere U-Bahnzüge und den Einsatz von Gelenkbussen erweitert. Für die Fahrgäste bedeutet das in der Regel nur wenige Minuten längere Wartezeit bei höherer Zuverlässigkeit. Bei der Reduzierung des Angebotes lag der Fokus auf Linien und Verbindungen mit einem dichten Fahrtenangebot und guten Alternativen. In räumlichen oder zeitlichen Randlagen hingegen bleibt die notwendige Grundversorgung unangetastet. Hier einige Beispiele, die den Ortsbezirk 10 betreffen: - Auf den U-Bahnlinien U5, U6 und U7 wurden die Takte gedehnt, etwa bei den Linien U6 und U7 in der Hauptverkehrszeit von 7,5 auf zehn Minuten. Diese Taktdehnung um nur 2,5 Minuten wird möglichst ausgeglichen durch mehr Wagen, so dass die Zahl der angebotenen Plätze nahezu unverändert bleibt. - Die Linie U5 ist auf den Abschnitt Preungesheim - Konstablerwache zurückgenommen worden. Zur Weiterfahrt Richtung Hauptbahnhof stehen die Linie U4 sowie die S-Bahnen zur Verfügung. - Auf der Linie 18 ist der Takt gedehnt worden: In der Hauptverkehrszeit verkehren die Züge alle zehn statt zuvor alle 7,5 Minuten. - Im Busverkehr wurden zum Beispiel auf den Linien M34, 39, 40 und M43, die sich durch kurze Fahrtabstände auszeichnen, die jeweiligen Takte zeitweise gedehnt. Nach derzeitigen Planungen soll der reduzierte Fahrplan bis zu den Sommerferien 2024 gelten. Die Verkehrsunternehmen sind zuversichtlich, dass die Maßnahmen zur Entspannung der kritischen Personalsituation beitragen werden und erste mittelfristige Maßnahmen zur Rekrutierung von neuen Personalen bis dahin Wirkung zeigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4872

  • Wochenmarkt auf dem Gravensteiner-Platz
    STOB 10
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2143 Betreff: Wochenmarkt auf dem Gravensteiner-Platz Der Wochenmarkt im Stadtteil Preungesheim wird durch den Landesverband für Markthandel und Schausteller Hessen e. V. (LMS Hessen) in Kooperation mit der städtischen HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH (HFM) organisiert und findet stets freitags auf dem Gravensteiner Platz statt. Zum Jahresende 2024 wird der LMS Hessen den Betrieb eigener Wochenmärkte aufgeben. Die Genehmigung des Preungesheimer Wochenmarktes liegt den Hafen- und Marktbetrieben/HFM vor, so dass die Fortführung des Preungesheimer Wochenmarktes durch die HFM ab Januar 2025 gesichert ist. Der Stadtteilwochenmarkt ist attraktiv, gut aufgestellt und wird für die Bevölkerung als Treffpunkt und Einkaufsort erhalten bleiben. Die elektrischen Anlagen auf dem Gravensteiner Platz, die für den Wochenmarkt erforderlich sind, werden von der HFM weiterbetrieben, instandgehalten und gewartet. Wie an anderen Marktstandorten auch können die Elektroanschlüsse im Falle behördlich genehmigter Feste und Veranstaltungen nach vorheriger Vereinbarung sowie Verbrauchskostenübernahme genutzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5896

  • Unterstützung des Einzelhandels und der Gastronomie in der Zeit der grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße - Bauabschnitt 2 (von Altebornstraße bis Am Kappelgarten)
    STOB 11
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2144 Betreff: Unterstützung des Einzelhandels und der Gastronomie in der Zeit der grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße - Bauabschnitt 2 (von Altebornstraße bis Am Kappelgarten) Dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main ist bewusst, dass Straßenbaumaßnahmen - gerade auf Hauptverkehrsstraßen - Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Von verkehrssicheren und gut zu befahrenden Straßen profitiert jedoch die Allgemeinheit. Der Magistrat stellt sicher, dass eine Baumaßnahme gut und zielführend kommuniziert wird. Im Besonderen auf Gewerbetreibende wird hierbei zugegangen, um die Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten. Zu den einzelnen Anregungen gibt der Magistrat der Stadt Frankfurt zur Kenntnis: - Während des ersten Bauabschnitts der grundhaften Sanierung der Wilhelmhöher Straße, der am 14.09.2024 abgeschlossen wurde, fungierte die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH als Vermittler zwischen den ansässigen Unternehmen und den zuständigen Ämtern. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung wurden Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende organisiert. Dieser Dialog wird auch im neu zu planenden zweiten Bauabschnitt fortgesetzt. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH wird die Planung des zweiten Bauabschnitts aufmerksam begleiten, um frühzeitig die Bedürfnisse bestehender Unternehmen sowie zukünftiger Ansiedlungen zu erfassen und zu kommunizieren. Ergänzend verweist der Magistrat auf den Bericht vom 08.01.2024 (B 7) zur Anregung des Ortsbeirates 11 vom 11.09.2023, OA 384. - Bei der Anordnung von Maßnahmen wird darauf geachtet, dass eine fußläufige Erreichbarkeit von Liegenschaften (Wohnhäusern, Geschäften) jederzeit - beispielsweise mittels Notwege durch das Baufeld und/oder einen phasenweisen Bauablauf - gewährleistet ist. Die notwendigen Einschränkungen beziehungsweise Umleitungen für den Fußverkehr und den motorisierten Verkehr werden dementsprechend geplant und kommuniziert. - Der Magistrat weist darauf hin, dass in der Regel das zuständige Finanzamt für die Berechnung der Gewerbesteuer/Gewerbesteuervorauszahlungen zuständig ist. Sofern die Gewerbesteuervorauszahlungen vom Kassen- und Steueramt festgesetzt wurden und aufgrund von Baustellen nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, kann ein Herabsetzungsantrag beim Kassen- und Steueramt gestellt werden. Bei Unklarheiten zu Steuerfestsetzungen kann Kontakt mit dem Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt, Sachgebiet Gewerbesteuer aufgenommen werden. Bei Zahlungsengpässen aus wirtschaftlichen bzw. finanziellen Gründen ist grundsätzlich in begründeten Fällen eine Stundung gemäß § 222 Abgabenordnung (AO) mit ratenweiser Zahlung der Steuerforderung möglich. - Eine Prüfung der Erstattung von Sondernutzungsgebühren ist grundsätzlich möglich, allerdings liegen in betroffenen Bereich liegen keine Sondernutzungserlaubnisse. Hinsichtlich der Straßenreinigungsgebühren sieht die Straßenreinigungssatzung in § 7 Abs. 3 die Möglichkeit vor, Straßenreinigungsgebühren bei ausbleibender Leistung auf Antrag zu erstatten. Ein Anspruch auf Gebührenerstattung entsteht, wenn im überwiegenden Anteil der Straße über einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen die Reinigung ausbleibt. Wichtig ist in dem Zusammenhang, dass es nicht um einen konkreten Bereich vor einer Liegenschaft geht, sondern um die gesamte Straße. Da auf dem überwiegenden Teil der Wilhelmshöher Straße − als Gesamteinheit (ca. 2.300 m) − jedoch keine Bautätigkeiten stattfanden, mussten die beim Umweltamt eingegangenen Erstattungsanträge abgelehnt werden. Dies bedeutet, dass die Straße − auch bei Bautätigkeiten in einzelnen Abschnitten - weiterhin der Erschließung der betroffenen Liegenschaften dient. Der Bauabschnitt 2 (Altebornstraße bis Am Kappelgarten) weist eine Länge von ca. 760 Metern auf (also max. 1/3 der Gesamtlänge der Straße), insofern wird voraussichtlich auch in der zweiten Bauphase der überwiegende Teil der Straße gereinigt, sodass ein Erstattungsanspruch nicht gegeben sein wird. - Ansprüche auf finanzielle Zuschüsse bestehen im Rahmen der vorliegenden Umstände nicht. Für die Zeit von Einschränkungen durch Maßnahmen an öffentlichen Infrastrukturen sollten Betriebe bestmöglich vorausschauend Rücklagen bilden. Sollte die Stadt Frankfurt sich grundsätzlich dazu entschließen, im Falle langwieriger Baumaßnahmen mit schwerwiegenden, existenzbedrohenden Beeinträchtigungen für die anliegenden Gewerbetreibenden freiwillige Zuschüsse gewähren zu wollen, wäre die Etablierung eines geeigneten Instrumentariums, beispielsweise in Form eines "Baustellenfonds", zu prüfen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3215

  • Gespräch mit Volksbank und Sparkasse suchen
    STOB 13
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2145 Betreff: Gespräch mit Volksbank und Sparkasse suchen Der Magistrat steht über die Wirtschaftsförderung im regelmäßigen Austausch mit dem Großteil der filialbetreibenden Banken in Frankfurt. Dabei werden Filialschließungen regelmäßig thematisiert. Im Zuge vorausgegangener Stellungnahmen zum Thema Filialschließungen wurden bereits mehrfach die Gründe für die Schließung von Filialen ausführlich beleuchtet. Dies betrifft alle Banken mit Filialnetz in Frankfurt. Das Argument der nahen Erreichbarkeit für physische Bankgeschäfte trifft auch auf benachbarte Stadtteile zu. Bankgeschäfte und Bargeldversorgung sind für Kunden der Volksbank im Ortsteil Nieder-Erlenbach durch Filialen / SB Terminals in den nahegelegenen Stadtteilen, Karben, Nieder-Eschbach und in Bad Vilbel gegeben. Dieser Hinweis findet sich auch auf der Webseite der Frankfurter Volksbank. Damit ist eine ausreichende Versorgung für den Ortsteil Nieder-Erlenbach vorhanden. Bargeld kann auch in den Märkten von REWE und Aldi im Regelfall bei einem Einkauf ab 5,- € abgehoben werden. Die Ersetzung von Bargeldautomaten wird zudem zusätzlich erschwert durch die erhöhten Sicherheitsanforderungen an SB-Geräten aufgrund zahlreicher Automaten-Sprengungen durch kriminelle Banden, laut LKA allein 61 Fälle in Hessen im Jahr 2023. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main steht weiterhin im Austausch mit dem Bankensektor im Interesse der Aufrechterhaltung der infrastrukturellen Grundversorgung in den Stadtteilen. Der Magistrat bringt hierbei die Belange der betroffenen Personengruppen in den Stadtteilen ein, er hat jedoch keinen direkten Einfluss auf die wirtschaftlichen Entscheidungen, weder von Privatbanken noch von Anstalten öffentlichen Rechts. Außerdem ist eine flächendeckende Versorgung mit Bank-Elementardienstleistungen i.S. des §6, Satz 1 und 4 des Sparkassengesetzes gegeben. Ebenso hinsichtlich des FraSpa-Gesetzes des Landes Hessen von 2007. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4822

  • Sanierung Fuß-/ Radweg Klimsch-Anlage
    STOB 9
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2146 Betreff: Sanierung Fuß-/ Radweg Klimsch-Anlage Die Wegesanierung der Klimsch-Anlage ist erfolgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5591

  • Überhängende Bäume und Sträucher zurückschneiden und Verkehrssicherheit schaffen
    STOB 9
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2147 Betreff: Überhängende Bäume und Sträucher zurückschneiden und Verkehrssicherheit schaffen Der Anregung wurde bereits entsprochen - der Rückschnitt wurde durchgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5846

  • Die Bänke in Berkersheim sind in einem erbärmlichen Zustand
    STOB 10
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2148 Betreff: Die Bänke in Berkersheim sind in einem erbärmlichen Zustand Der Anregung wird entsprochen. Die Bankauflagen werden zeitnah ausgetauscht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5908

  • Trinkbrunnen
    STOB 16
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2149 Betreff: Trinkbrunnen Trinkwasserbrunnen sind eine geeignete Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel. Der Magistrat hat den vom Ortsbeirat 16 vorgeschlagenen Standort bereits mit in die umfängliche Liste potentieller weiterer Trinkwasserbrunnenstandorte aufgenommen und wird zu gegebener Zeit prüfen und entscheiden. Die Auswahl der Standorte erfolgt in Abstimmung mit allen zu beteiligenden Ämtern und Institutionen entsprechend dem Überwärmungspotential des Platzes/der Umgebung, dem Bedarf an Trinkwasser an diesem Ort (z.B. nicht in der Nähe des Wohnortes der Nutzerinnen und Nutzer, kein weiterer Trinkwasserbrunnen in fußläufiger Nähe, längerer Aufenthalt von Personen, hohe Nutzungswahrscheinlichkeit) und der Realisierbarkeit (mögliche Wasserleitungen, geeigneter Standort, Beschaffenheit des Untergrundes etc.). Zur Abstimmung und zum Austausch mit zu beteiligenden Ämtern und Institutionen wurde eine "AG Trinkbrunnen" gebildet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6031 Antrag vom 04.02.2025, OF 945/9 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6572

  • Den Gymnasialzweig der Schule am Ried auf Fünfzügigkeit erweitern
    STOB 16
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2151 Betreff: Den Gymnasialzweig der Schule am Ried auf Fünfzügigkeit erweitern Die Schule am Ried ist eine Kooperative Gesamtschule mit Förderstufe, die nach Abschluss der Stufe 6 endet. Danach sind ein Zug im Hauptschul- und drei Züge im Realschulzweig vorgesehen. Der gymnasiale Zweig beginnt bereits in Stufe 5 und ist bislang vierzügig organisiert. In den vergangenen Jahren war der Hauptschulzweig durchgehend einzügig. In der Realschule kam es lediglich einmal zur Bildung von vier Zügen in Stufe 10 des Schuljahres 2022/23. Im Gymnasialzweig kam es ebenso nur im Schuljahr 2015/16 und 2023/24 zur Bildung von fünf Zügen. Diese vereinzelte Mehrklassenbildung konnte die Schule am Ried gut abbilden. Dagegen bedeutet die Bildung von durchgehend fünf Zügen, dass in Zukunft sechs Mehrklassen in der Sekundarstufe I gebildet werden müssen und zusätzliche räumliche Kapazitäten für die dann in der Sekundarstufe II benötigten Kursräume erforderlich sind. Es könnte also in Summe ein Bedarf an bis zu zehn Klassenräumen entstehen. Ob das im räumlichen Bestand realistisch abzubilden ist, wird derzeit geprüft. Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Stadt Frankfurt am Main in ihrer Funktion als Schulträgerin in der Vergangenheit den Grundschulkindern mit dem Erstwunsch Schule am Ried in der überwiegenden Zahl entsprechen konnte. Der Schulträgerin ist bewusst, dass die Schule eine wichtige Funktion im Stadtteil Bergen-Enkheim einnimmt, um allen Kindern ein möglichst wohnortnahes Angebot zu machen. Dies ist einer der Gründe für die hier vorliegende Schulform einer Kooperativen Gesamtschule. Die konkrete Zuweisung erfolgt im Übergang von Klasse 4 zu Klasse 5 in Verantwortung des Staatlichen Schulamtes, falls weder der Erstwunsch noch der Zweitwunsch des Kindes erfüllt werden können. Darüber hinaus ist der Magistrat im engen Austausch mit der Schulleitung zur Entwicklung der Schule am Ried. Es wird noch in diesem Jahr ein Gesprächstermin stattfinden. Dann wird auch der Wunsch der Schule, dauerhaft mehr Gymnasialzüge abzubilden, Thema sein. Für die Zukunft wird die Entwicklung im Stadtteil Bergen-Enkheim weiter im Monitoring der Schüler*innenzahlen im Blick behalten werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5566

  • Eckparken Reichelstraße/Guaitastraße unterbinden
    STOB 9
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2152 Betreff: Eckparken Reichelstraße/Guaitastraße unterbinden Der Anregung wird nach positivem Votum des Ortsbeirats auf die Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 624, entsprochen. Die Änderungen betreffen, wie vom Ortsbeirat gewünscht, das verkehrsgefährdende Eckparken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5589

  • Wildes Parken an Fahrrad- und Fußgängerwegen zwischen Eleonore Sterling Straße und Amöneburger Straße verhindern
    STOB 9
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2153 Betreff: Wildes Parken an Fahrrad- und Fußgängerwegen zwischen Eleonore Sterling Straße und Amöneburger Straße verhindern Bei der Netzbefahrung für das Radverkehrskonzept Nord, was derzeit erstellt wird, wurde der betroffene Abschnitt (in der Karte in grün markiert) als problematisch eingestuft. Es wird eine Verbreiterung des Weges, und, wenn möglich, die Trennung von Rad- und Fußverkehr als Ausbaumaßnahme vorgesehen. Die Umsetzung ist dann von den vorhandenen Flächen und dem möglichen Eingriff in die Grünflächen abhängig. Sollte im weiteren Verlauf des Radverkehrskonzeptes Nord kein Umbau möglich sein, sieht der Magistrat eine Lösung durch Markierung, Beschilderung, Poller und Radbügel vor. Die Städtische Verkehrspolizei hat die Beschwerde zum Anlass genommen, vorübergehend die Kontrollen zwischen Eleonore-Sterling-Straße und Amöneburger Straße zu intensivieren. Dabei festgestellte Parkverstöße werden konsequent zur Anzeige gebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5712

  • Einen zweiten Spiegel auf der Homburger Landstraße installieren
    STOB 10
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2154 Betreff: Einen zweiten Spiegel auf der Homburger Landstraße installieren Der Magistrat hat die Örtlichkeit "Homburger Landstraße/ Alt-Preungesheim" überprüft und kann der Anregung nicht entsprechen. Die Sichtbedingungen dort unterscheiden sich nicht von denen an einer Vielzahl anderer Kreuzungsbereiche im Stadtgebiet. Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 30 km/h beschränkt, zudem ist das Parken unmittelbar am Kreuzungsbereich zu bestimmten Zeiten bereits untersagt. Abseits dieser Zeiten ist nur das Halten erlaubt. Bei zwei Ortsterminen war die Sicht nach rechts nicht eingeschränkt, sodass ein Hineintasten in den Querverkehr auch durch den bereits bestehenden Verkehrsspiegel mit der Sicht nach links für den Kraftfahrzeugverkehr problemlos möglich war. Grundsätzlich ist es Verkehrsteilnehmenden durchaus zumutbar, sich unter vorsichtigem Annähern und unter Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht in den Verkehr einzureihen, sollte es temporär zu einer Sichteinschränkung des Verkehrsraums kommen. Dem Magistrat ist bewusst, dass er in vergangenen Stellungnahmen zu Verkehrsspiegeln wiederholt auf die generellen Gefahren verwiesen hat, die von diesen ausgehen können (zum Beispiel in der Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1168). Auch wegen des Gewöhnungseffekts hält der Magistrat es aber für sinnvoll, beim bereits bestehenden Spiegel alles beim aktuellen Stand zu belassen. Ebenfalls möchte der Magistrat darauf hinweisen, dass es in absehbarer Zeit Veränderungen in der Verkehrsführung im hier angesprochenen Bereich gibt. Insbesondere gilt das für den Radverkehr. Selbstredend wird der Magistrat die Situation vor Ort dann erneut bewerten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5904

  • Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche
    STOB 11
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2155 Betreff: Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können, da die jährliche Besprechung mit dem zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt in diesem Jahr noch nicht stattgefunden hat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5192

  • Sachstand Grundsanierung Talstraße und Bonifatiusstraße
    STOB 12
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2156 Betreff: Sachstand Grundsanierung Talstraße und Bonifatiusstraße Derzeit arbeitet der Magistrat an der Fertigstellung der Entwurfsplanung und bereitet die Bau- und Finanzierungsvorlage vor. Sobald sich diese im Geschäftsgang befindet, wird der Magistrat den Ortsbeirat umfassend über den zeitlichen Ablauf informieren. Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir von einem Realisierungsbeginn der Maßnahme im Jahr 2026 aus. Der Magistrat bedauert die Verzögerung und repariert derzeit in drei Abschnitten die Fahrbahndecke. So wird die Verkehrssicherheit bis zur Grundsanierung gewährleistet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5452

  • Voltenseeweg
    STOB 16
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2157 Betreff: Voltenseeweg Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5272

  • Strukturelle Unterfinanzierung von Kinderhaus am Bügel, Kinder- und Jugendtreff NiederEschbach und Mädchentreff- und Jugendhaus am Bügel
    STOB 15
    16.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2158 Betreff: Strukturelle Unterfinanzierung von Kinderhaus am Bügel, Kinder- und Jugendtreff Nieder-Eschbach und Mädchentreff- und Jugendhaus am Bügel Hinsichtlich des Zuwendungsbudgets erfolgte 2016 und zuletzt 2023 / 2024 eine Kompensation finanzieller Mehrbedarfe aus Personalkostensteigerungen sowie 2021 eine Zahlung zum Ausgleich von Sachaufwandssteigerungen. Die in dem Zeitraum seit 2016 bei den Freien Trägern der Jugendhilfe entstandenen Mehrkosten infolge von Tarifabschlüssen und allgemeinen Kostensteigerungen konnten hierdurch nicht in vollem Umfang kompensiert werden. Der Jugendhilfeausschuss hat sich daher mit der Fragestellung einer auskömmlichen Finanzierung aller zuschussgeförderten Jugendhilfeangebote befasst. Nach Ermittlung des konkreten Finanzierungsbedarfs hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 13.05.2024 eine entsprechende Beschlussvorlage an die Stadtverordnetenversammlung zum Haushalt 2024/2025 hinsichtlich einer auskömmlichen Finanzierung für das Jahr 2024 und einer Dynamisierung der Zuschüsse ab 2025 für den Förderbereich gefasst. Diese sieht ab dem Haushalt 2024 ff. eine dauerhafte Anhebung des Jugendhilfebudgets um 10,6 % vor. Auf dieser Basis ist beabsichtigt, ab dem Haushaltsjahr 2025 eine kontinuierliche Dynamisierung des Jugendhilfebudgets um jährlich 3% anzuwenden. Am 11.07.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Etatantrag des Jugendhilfeausschusses im Rahmen seines Haushaltsbeschlusses zugestimmt. Der Jugendhilfeausschuss hat in seinem Beschluss vom 16.09.2024 im Rahmen seiner Budgetverantwortung die Verteilung an die Freien Träger der Jugendhilfe vorgenommen, um damit die auskömmliche Finanzierung des Förderbereiches sicherzustellen. Nach Bestandskraft des Haushaltes 2024/25 am 29.11.2024 wird die Verwaltung des Jugend- und Sozialamtes die Auszahlung des Mittelaufwuchses an die Träger der Freien Jugendhilfe vornehmen. Der Kinder- und Jugendtreff Nieder-Eschbach befindet sich seit dem Erstbezug 2020 in einer Liegenschaft der Evangelischen Kirche Frankfurt und Offenbach, die auch für etwaige Instandsetzungsbedarfe der Immobilie Ansprechpartner ist. Das Kinderhaus am Bügel sowie der Mädchentreff- und das Jugendhaus am Bügel befinden sich in Liegenschaften des Amtes 25 (Amt für Bau und Immobilien der Stadt Frankfurt am Main). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.04.2024, EA 65

ZurückSeite 328 Weiter