Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Radweg farblich gestalten
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die farbliche Markierung des Radwegs vor der Hermann-Herzog-Schule in Rot, um die Sicherheit der Schüler*innen zu erhöhen. Dies ist besonders wichtig, da viele Schüler*innen eine Sehbehinderung haben und der aktuelle graue Radweg nicht erkennbar ist.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg vor der Einfahrt der Hermann-Herzog-Schule auf der gesamten Länge rot einfärben zu lassen. Die Grenzmarkierung des Radwegs mit kleinen Pflastersteinen ist weiß einzufärben.
Begründung
Die Hermann-Herzog-Schule ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt Sehen. Die Schülerinnen und Schüler sind demnach teilweise oder ganz eingeschränkt, was die Sehkraft angeht. Der Radweg ist grau, genauso die Pflastersteine daneben und ebenso der Gehweg. Für Menschen mit einer Sehbehinderung ist so der Radweg nicht erkennbar. Durch eine klare farbliche Markierung würde der Radweg besser wahrgenommen werden und würde damit die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern und von Radfahrern erhöhen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Dezember 2024Sie sind hierOFOF 1477/1Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Radweg farblich gestaltenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Januar 2025OMOM 6342Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Radweg farblich gestaltenDirektanregung
- 12. Mai 2025Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 779Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Radweg farblich gestaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei