Park-and-ride-Parkhaus auf dem ehemaligen Rodenstockgelände
Stellungnahme des Magistrats
Die vom Ortsbeirat genannte Fläche in der August-Schanz-Straße zwischen den Hausnummern 23 a und 27 besteht aus den beiden unbebauten Flurstücken 45/8 und 45/9, Flur 16 in Preungesheim. Sie befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans B 829, rechtsverbindlich seit dem 01.11.2005, welcher das Areal als Gewerbegebiet festsetzt. Hier ist die Nutzung eines P+R-Parkhauses planungsrechtlich zulässig. Zu beachten ist jedoch die bestehende verkehrsrechtliche Situation, welche aus einer ringförmigen Einbahnstraße besteht. Auch in Verbindung mit der geplanten Verlängerung der U-Bahnlinie U5 ist ein entsprechendes Verkehrs- bzw. Erschließungskonzept erforderlich. Der vom Ortsbeirat angeregte Standort ist nach Auffassung des Magistrats im derzeitigen Zustand mit der Stadtbahn-Endstation Preungesheim für ein P+R-Parkhaus jedoch nicht geeignet. Die fußläufige Distanz mit mehr als 800 Metern ist viel zu groß, um hinreichend attraktiv zu sein. Für den Zustand mit einer verlängerten Stadtbahn-Strecke reduziert sich die fußläufige Distanz zur nächsten Station zwar deutlich, ist mit rund 300 Metern aber immer noch nur bedingt attraktiv. Vor diesem Hintergrund drängt sich die Nutzung als P+R-Parkhaus nicht zwingend auf.