Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Bordstein absenken, Halteverbot und Schulwegschild
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Sicherheit für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule durch das Absenken des Bordsteins und die Anordnung eines Halteverbots zu verbessern. Dies erfolgt, um den Verkehr sicherer zu gestalten und Verletzungen durch das Überqueren einer scharfen Kante zu vermeiden.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bordstein vor der Einfahrt der Hermann-Herzog-Schule auf der gesamten Länge komplett absenken zu lassen und dort ein absolutes Halteverbot anzuordnen. Außerdem soll ein Schulwegschild (mit Verkehrszeichen 136) aufgestellt werden.
Begründung
Der Bordstein der Einfahrt zur Hermann-Herzog-Schule ist zwar ein wenig abgesenkt, dennoch besteht dort eine scharfe Kante. Viele Schülerinnen und Schüler werden täglich mit zahlreichen Bussen zur Schule gebracht. Die Busse und andere Fahrzeuge, die aus westlicher Richtung kommen müssen über diese harte Kante fahren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Dezember 2024Sie sind hierOFOF 1478/1Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Bordstein absenken, Halteverbot und SchulwegschildOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Januar 2025OMOM 6343Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Bordstein absenken, Halteverbot und SchulwegschildDirektanregung
- 13. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 933Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Bordstein absenken, Halteverbot und SchulwegschildStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Linke gegen GRÜNE (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)