Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Bordstein absenken, Halteverbot und Schulwegschild
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung, den Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer zu gestalten. Der Magistrat lehnt die vorgeschlagenen Maßnahmen ab, da die bestehenden Verkehrszeichen und baulichen Gegebenheiten als ausreichend erachtet werden.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Eine Häufung von Verkehrszeichen (VZ) ist insbesondere im Bereich lichtsignalgeregelter Knotenpunkte zu vermeiden. VZ 136 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist kein ubiquitär nach Belieben verwendbares "Schulwegzeichen", sondern ein Gefahrzeichen, für das strenge Anordnungsvoraussetzungen gelten, die hier nicht erfüllt sind.
Ein absolutes Haltverbot wird bereits durch die dort aufgebrachten Pfeilmarkierungen (VZ 297 StVO) angeordnet: "Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der mit Pfeilen markierten Strecke der Fahrbahn nicht halten."
Die Gehwegüberfahrt zur Hermann-Herzog-Schule wurde baulich so angelegt, dass sie für den Fahrzeugverkehr uneingeschränkt nutzbar ist. Aus Sicht des Magistrats sind keine weiteren baulichen Maßnahmen erforderlich.
Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Dezember 2024OFOF 1478/1Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Bordstein absenken, Halteverbot und SchulwegschildOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Januar 2025OMOM 6343Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Bordstein absenken, Halteverbot und SchulwegschildDirektanregung
- 13. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 933Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Bordstein absenken, Halteverbot und SchulwegschildStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab