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Barrierearme Bordsteine rund um die Galluswarte

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

28.01.2025

Antrag Ortsbeirat

Barrierearme Bordsteine rund um die Galluswarte

Details im PARLIS OF_1513-1_2025
18.02.2025

Anregung Ortsbeirat

Barrierearme Bordsteine rund um die Galluswarte

Details im PARLIS OM_6540_2025
14.07.2025

Stellungnahme des Magistrats

Barrierearme Bordsteine rund um die Galluswarte

Details im PARLIS ST_1165_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6540 entstanden aus Vorlage: OF 1513/1 vom 28.01.2025

Betreff: Barrierearme Bordsteine rund um die Galluswarte
Der Magistrat wird gebeten, alle Bordsteine rund um die Straßenbahnhaltestelle "Galluswarte", insbesondere die Wegstrecke von der Straßenbahnhaltestelle zum Ärztehaus und zum Amk A, auf ihre Barrierefreiheit zu überprüfen und zu hohe Bordsteine absenken zu lassen, möglichst als sogenannte getrennte Überquerungsstelle.

Begründung:

Einige Bordsteine an Übergängen rund um die Straßenbahnhaltestelle "Galluswarte" sind für Rollstuhlfahrende und Rollatornutzende mit einer Höhe von ein bis zwei Zentimetern zu hoch, um diese eigenständig zu überqueren. Regelmäßig benötigen Menschen Hilfe, um bei Übergängen von der Straße wieder auf den Gehweg der Mainzer Landstraße zu gelangen. Das Ärztehaus Galluswarte und das AmkA sind mit ihren Beratungsangeboten und Dienstleistungen häufig aufgesuchte Orte von Gehbehinderten. Da die S-Bahn-Station "Galluswarte" aufgrund fehlender Aufzüge nicht nutzbar ist, können Gehbehinderte oft nur die Straßenbahn und den Bus nutzen. Alle Wegebeziehungen und Straßenquerungen rund um die Galluswarte sollen daher auf ihre Barrierefreiheit überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1165
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme