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Was macht die Stadt gegen Wuchermieten?

Vorlagentyp: B
10 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats behandelt Maßnahmen zur Bekämpfung von Wuchermieten in Frankfurt am Main. Er gibt einen Überblick über die letzten fünf Jahre, in denen Hinweise, Verfahren und Bußgelder dokumentiert sind. Ziel ist es, eine faire Wohnsituation zu fördern und den Mieterschutz zu stärken.

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Bericht

Die Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG) liegt vor, wenn eine 20 % höhere Miete als die ortübliche Vergleichsmiete nach Mietspiegel berechnet, gefordert oder vereinnahmt wird. Die vom Amt für Wohnungswesen geführten Verfahren beziehen sich ausschließlich auf eine mögliche Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStrG, hierbei handelt es sich um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Mietwucher wird von der Staatsanwaltschaft nach § 291 Strafgesetzbuch geahndet.

  1. Wie viele Hinweise auf Verdacht von Mietwucher erhielt die Stadt in den letzten fünf Jahren (bitte jährlich aufschlüsseln)?

Folgende Hinweise (auf Mietpreisüberhöhung) sind nach Jahren - Zahlen gegliedert eingegangen: 2020 - 203 Hinweise

2021 - 212 Hinweise

2022 - 200 Hinweise

2023 - 212 Hinweise

2024 (Stand 30.09.2024) - 195 Hinweise

  1. Wie viele Verfahren wurden gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz in den letzten fünf Jahren eingeleitet (bitte jährlich aufschlüsseln)?

Die Zahlen entsprechen der Nummer 1, da für jeden Hinweis ein Verfahren eingeleitet wird. Jeder Hinweis wird geprüft. Sofern sich der Verdacht bestätigt, wird das Verfahren fortgeführt. Alle anderen Verfahren werden gem. § 46 OWiG i. V. m. 170 StPO mangels Tatverdacht eingestellt.

  1. Wie viele Verfahren wurden gemäß § 291 Strafgesetzbuch - StGB - (Mietwucher) in den letzten fünf Jahren an die Staatsanwaltschaft übergeben (bitte jährlich aufschlüsseln)?

Folgende Hinweise sind nach Jahren - Zahlen gegliedert abgegeben worden: 2020 - 17 Hinweise

2021 - 31 Hinweise

2022 - 55 Hinweise

2023 - 14 Hinweise

2024 (Stand 30.09.2024) - 12 Hinweise

  1. In wie vielen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren Bußgelder gegen Vermieter*innen ausgesprochen, die zu überhöhten Mieten vermietet haben (bitte jährlich aufschlüsseln)?

Folgende Bußgelder wurden nach Jahren - Zahlen gegliedert erlassen: 2020 - 3 Bußgeldbescheide

2021 - 13 Bußgeldbescheide

2022 - 11 Bußgeldbescheide

2023 - 5 Bußgeldbescheide

2024 (Stand 30.09.2024) - 11 Bußgeldbescheide

  1. In wie vielen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren einvernehmliche Lösungen gefunden und konnten Rückerstattungen für die Mietenden erreicht werden (bitte jährlich aufschlüsseln)?

Folgende gütliche Einigungen und Rückerstattungen wurden nach Jahren - Zahlen gegliedert erzielt: 2020 - 2 gütliche Einigungen,

davon 1 mit Mehrerlösrückerstattung, 1 ohne Mehrerlösrückerstattung

2021 - 9 gütliche Einigungen

davon 2 mit einer Mehrerlösrückerstattung

2022 - 15 gütliche Einigungen

davon 13 mit Mehrerlösrückerstattung, 2 ohne Mehrerlösrückerstattung

2023 - 21 gütliche Einigungen

davon alle mit Mehrerlösrückerstattung

2024 (Stand 30.09.2024) - 13 gütliche Einigungen

davon alle mit Mehrerlösrückerstattung

  1. Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) bearbeiten im Amt für Wohnungswesen die Fälle von Mietwucher?

Die Abteilung besteht derzeit aus 22 Vollzeitstellen, davon entfallen auf den operativen Bereich 13 Stellen, die unter anderem Verfahren der Mietpreisüberhöhung nach dem § 5 WiStrG durchführen.

Derzeit sind im operativen Bereich der Abteilung jedoch 3 Vollzeitstellen nicht besetzt, die Wiederbesetzung ist zwingend erforderlich, entsprechende Verfahren sind eingeleitet. Aktuell sind im operativen Bereich 5 Mitarbeiter:innen in Vollzeitbeschäftigung, der andere Teil arbeitet in einem jeweils individuellen Teilzeitmodell.

  1. Auf welchen Wegen (analog, digital, telefonisch) können sich Betroffene von Wuchermieten an das Amt für Wohnungswesen wenden?

Hinweise auf Mietpreisüberhöhung nimmt das Amt für Wohnungswesen sowohl postalisch als auch per E-Mail oder telefonisch entgegen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Informationen und Dokumente über ein Online-Formular zu übermitteln.

Das Formular für die Online-Meldung ist über folgenden Kurz-Link im Internet abrufbar: https://frankfurt.de/mietpreisueberhoehung

und über einen QR-Code

Link und QR-Code sind auf den städtischen Informationsmaterialien abgedruckt.

  1. Wie werden diese Kommunikationswege genutzt?

Das Amt für Wohnungswesen verfügt nicht über statistische Daten darüber, welchen Kommunikationsweg Hinweisgeber:innen nutzen.

  1. Inwiefern ist eine Kommunikation anderer Stellen der Stadtverwaltung und der zuständigen Kolleg*innen gegeben hinsichtlich von Hinweisen zu Mietwucher?

Mietpreisüberhöhung gemäß § 5 WiStrG ist ein Ordnungswidrigkeitstatbestand. Mit der Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeit ist in Frankfurt am Main exklusiv das Amt für Wohnungswesen betraut.

Das Jugend- und Sozialamt sowie das Jobcenter Frankfurt am Main fordern ihre Kund:innen bei Verdacht auf unzulässig hohe Mieten auf, die Mieten beim Amt für Wohnungswesen überprüfen zu lassen.

  1. Wie bewirbt die Stadt Frankfurt das Vorgehen gegen Wuchermieten in der Öffentlichkeit?

Das Amt für Wohnungswesen informiert auf https://frankfurt.de/, mit gedruckten Informationsmaterialien, über Aufklärungsarbeit bei Stadtteilveranstaltungen und im Rahmen von Bürger:innen-Sprechstunden über den Mietenmarkt und die Möglichkeit, ordnungswidrige Miethöhen anzuzeigen. Über den Mietspiegelrechner https://frankfurt.de/mietspiegel-rechner kann jede:r Interessierte mit Hilfe weniger Angaben seine Miete überprüfen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Oktober 2024AA 313Was macht die Stadt gegen Wuchermieten?STVV-Anfrage · Linke
  2. 16. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 Wochen
    BB 462Was macht die Stadt gegen Wuchermieten?
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 32 · 21.01.2025
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 462 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Sonstige:
Gartenpartei (Kenntnis)Stadtv. Yilmaz (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis)

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