Was macht die Stadt gegen Wuchermieten?
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats behandelt Maßnahmen zur Bekämpfung von Wuchermieten in Frankfurt am Main. Er gibt einen Überblick über die letzten fünf Jahre, in denen Hinweise, Verfahren und Bußgelder dokumentiert sind. Ziel ist es, eine faire Wohnsituation zu fördern und den Mieterschutz zu stärken.
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Thema Wohnen verfolgenBericht
Die Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG) liegt vor, wenn eine 20 % höhere Miete als die ortübliche Vergleichsmiete nach Mietspiegel berechnet, gefordert oder vereinnahmt wird. Die vom Amt für Wohnungswesen geführten Verfahren beziehen sich ausschließlich auf eine mögliche Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStrG, hierbei handelt es sich um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Mietwucher wird von der Staatsanwaltschaft nach § 291 Strafgesetzbuch geahndet.
- Wie viele Hinweise auf Verdacht von Mietwucher erhielt die Stadt in den letzten fünf Jahren (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Folgende Hinweise (auf Mietpreisüberhöhung) sind nach Jahren - Zahlen gegliedert eingegangen: 2020 - 203 Hinweise
2021 - 212 Hinweise
2022 - 200 Hinweise
2023 - 212 Hinweise
2024 (Stand 30.09.2024) - 195 Hinweise
- Wie viele Verfahren wurden gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz in den letzten fünf Jahren eingeleitet (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Die Zahlen entsprechen der Nummer 1, da für jeden Hinweis ein Verfahren eingeleitet wird. Jeder Hinweis wird geprüft. Sofern sich der Verdacht bestätigt, wird das Verfahren fortgeführt. Alle anderen Verfahren werden gem. § 46 OWiG i. V. m. 170 StPO mangels Tatverdacht eingestellt.
- Wie viele Verfahren wurden gemäß § 291 Strafgesetzbuch - StGB - (Mietwucher) in den letzten fünf Jahren an die Staatsanwaltschaft übergeben (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Folgende Hinweise sind nach Jahren - Zahlen gegliedert abgegeben worden: 2020 - 17 Hinweise
2021 - 31 Hinweise
2022 - 55 Hinweise
2023 - 14 Hinweise
2024 (Stand 30.09.2024) - 12 Hinweise
- In wie vielen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren Bußgelder gegen Vermieter*innen ausgesprochen, die zu überhöhten Mieten vermietet haben (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Folgende Bußgelder wurden nach Jahren - Zahlen gegliedert erlassen: 2020 - 3 Bußgeldbescheide
2021 - 13 Bußgeldbescheide
2022 - 11 Bußgeldbescheide
2023 - 5 Bußgeldbescheide
2024 (Stand 30.09.2024) - 11 Bußgeldbescheide
- In wie vielen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren einvernehmliche Lösungen gefunden und konnten Rückerstattungen für die Mietenden erreicht werden (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Folgende gütliche Einigungen und Rückerstattungen wurden nach Jahren - Zahlen gegliedert erzielt: 2020 - 2 gütliche Einigungen,
davon 1 mit Mehrerlösrückerstattung, 1 ohne Mehrerlösrückerstattung
2021 - 9 gütliche Einigungen
davon 2 mit einer Mehrerlösrückerstattung
2022 - 15 gütliche Einigungen
davon 13 mit Mehrerlösrückerstattung, 2 ohne Mehrerlösrückerstattung
2023 - 21 gütliche Einigungen
davon alle mit Mehrerlösrückerstattung
2024 (Stand 30.09.2024) - 13 gütliche Einigungen
davon alle mit Mehrerlösrückerstattung
- Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) bearbeiten im Amt für Wohnungswesen die Fälle von Mietwucher?
Die Abteilung besteht derzeit aus 22 Vollzeitstellen, davon entfallen auf den operativen Bereich 13 Stellen, die unter anderem Verfahren der Mietpreisüberhöhung nach dem § 5 WiStrG durchführen.
Derzeit sind im operativen Bereich der Abteilung jedoch 3 Vollzeitstellen nicht besetzt, die Wiederbesetzung ist zwingend erforderlich, entsprechende Verfahren sind eingeleitet. Aktuell sind im operativen Bereich 5 Mitarbeiter:innen in Vollzeitbeschäftigung, der andere Teil arbeitet in einem jeweils individuellen Teilzeitmodell.
- Auf welchen Wegen (analog, digital, telefonisch) können sich Betroffene von Wuchermieten an das Amt für Wohnungswesen wenden?
Hinweise auf Mietpreisüberhöhung nimmt das Amt für Wohnungswesen sowohl postalisch als auch per E-Mail oder telefonisch entgegen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Informationen und Dokumente über ein Online-Formular zu übermitteln.
Das Formular für die Online-Meldung ist über folgenden Kurz-Link im Internet abrufbar: https://frankfurt.de/mietpreisueberhoehung
und über einen QR-Code
Link und QR-Code sind auf den städtischen Informationsmaterialien abgedruckt.
- Wie werden diese Kommunikationswege genutzt?
Das Amt für Wohnungswesen verfügt nicht über statistische Daten darüber, welchen Kommunikationsweg Hinweisgeber:innen nutzen.
- Inwiefern ist eine Kommunikation anderer Stellen der Stadtverwaltung und der zuständigen Kolleg*innen gegeben hinsichtlich von Hinweisen zu Mietwucher?
Mietpreisüberhöhung gemäß § 5 WiStrG ist ein Ordnungswidrigkeitstatbestand. Mit der Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeit ist in Frankfurt am Main exklusiv das Amt für Wohnungswesen betraut.
Das Jugend- und Sozialamt sowie das Jobcenter Frankfurt am Main fordern ihre Kund:innen bei Verdacht auf unzulässig hohe Mieten auf, die Mieten beim Amt für Wohnungswesen überprüfen zu lassen.
- Wie bewirbt die Stadt Frankfurt das Vorgehen gegen Wuchermieten in der Öffentlichkeit?
Das Amt für Wohnungswesen informiert auf https://frankfurt.de/, mit gedruckten Informationsmaterialien, über Aufklärungsarbeit bei Stadtteilveranstaltungen und im Rahmen von Bürger:innen-Sprechstunden über den Mietenmarkt und die Möglichkeit, ordnungswidrige Miethöhen anzuzeigen. Über den Mietspiegelrechner https://frankfurt.de/mietspiegel-rechner kann jede:r Interessierte mit Hilfe weniger Angaben seine Miete überprüfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Oktober 2024AA 313Was macht die Stadt gegen Wuchermieten?STVV-Anfrage · Linke
- 16. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 WochenBB 462Was macht die Stadt gegen Wuchermieten?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis)