Förderrichtlinie für das Frankfurter Programm "Würde im Alter"
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Genehmigung der geänderten Förderrichtlinie für das Frankfurter Programm "Würde im Alter" vor, um die Zukunft des Programms zu sichern und vulnerable ältere Menschen zu unterstützen. Ziel der Maßnahmen ist eine flexiblere Projektlaufzeit und eine Erhöhung der maximalen Fördersumme.
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Thema Senioren verfolgenBeschlussvorschlag
- Der geänderten Förderrichtlinie zum Frankfurter Programm "Würde im Alter" wird gemäß der beiliegenden Anlage mit Wirkung zum 01.01.2025 zugestimmt.
- Der Magistrat (Dezernat für Soziales und Gesundheit) wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen.
Begründung
A. Zielsetzung
Zielsetzung
- Sicherung der Zukunft des Förderprogramms;
- Sicherstellung von thematisch relevanten Maßnahmen, die ein würdevolles und sicheres Älterwerden für vulnerable und marginalisierte ältere Menschen in Frankfurt am Main ermöglicht;
- Unterstützung der Träger bei der Umsetzung der wichtigen Arbeit vor dem Hintergrund steigender Personal- und Sachkosten;
- Mehr Flexibilität bzgl. Projektlaufzeiten: Die Projektinhalte sind nicht durch den Gesetzgeber finanziert und können vom Projektträger nach Ende des Förderzeitraumes durch das FPWiA bisher nicht weitergetragen werden. Das führt dazu, dass die Zielgruppe nicht weiter versorgt werden kann und auch keine neuen Personen, die zu der Zielgruppe hinzukommen, eine Versorgung erhalten.
B. Alternativen
Eine unveränderte Förderrichtlinie führt dazu, dass Träger Projekte einstellen müssen, weil die Zuschusshöhe und die Projektlaufzeit die Maßnahmen nicht tragen.
C. Lösung
Die Förderrichtlinie soll in den folgenden Punkten geändert werden:
- Projektlaufzeit: bei begründetem Bedarf kann die Projektförderung fortgeführt werden;
- Erhöhung der maximalen Fördersumme von derzeit 70.000 € auf 80.000 €;
Diese Änderungen haben keinen Einfluss auf das Fördervolumen des Programms. Auf Grund der unterschiedlichen Förderlaufzeiten und Fördersummen der stationären und zugehenden Projekte werden keine neuen Projekte verhindert.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Nicht zutreffend (keine Kostensteigerungen).
Anlage 1_Foerderrichtlinie (ca. 44 KB) Anlage 2_Synopse (ca. 41 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Dezember 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.01.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Stadtv. Dr. Schulz; Gartenpartei (= Enthaltung)