Strukturelle Unterfinanzierung von Kinderhaus am Bügel, Kinder- und Jugendtreff Nieder-Eschbach und Mädchentreff- und Jugendhaus am Bügel
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der strukturellen Unterfinanzierung von sozialen Einrichtungen in Frankfurt am Main. Es wird vorgeschlagen, das Jugendhilfebudget ab 2024 dauerhaft um 10,6 % zu erhöhen, um den gestiegenen Kosten gerecht zu werden und eine jährliche Dynamisierung um 3 % ab 2025 zu erreichen. Dies soll eine auskömmliche Finanzierung der relevanten Einrichtungen sicherstellen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Hinsichtlich des Zuwendungsbudgets erfolgte 2016 und zuletzt 2023 / 2024 eine Kompensation finanzieller Mehrbedarfe aus Personalkostensteigerungen sowie 2021 eine Zahlung zum Ausgleich von Sachaufwandssteigerungen.
Die in dem Zeitraum seit 2016 bei den Freien Trägern der Jugendhilfe entstandenen Mehrkosten infolge von Tarifabschlüssen und allgemeinen Kostensteigerungen konnten hierdurch nicht in vollem Umfang kompensiert werden. Der Jugendhilfeausschuss hat sich daher mit der Fragestellung einer auskömmlichen Finanzierung aller zuschussgeförderten Jugendhilfeangebote befasst.
Nach Ermittlung des konkreten Finanzierungsbedarfs hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 13.05.2024 eine entsprechende Beschlussvorlage an die Stadtverordnetenversammlung zum Haushalt 2024/2025 hinsichtlich einer auskömmlichen Finanzierung für das Jahr 2024 und einer Dynamisierung der Zuschüsse ab 2025 für den Förderbereich gefasst. Diese sieht ab dem Haushalt 2024 ff. eine dauerhafte Anhebung des Jugendhilfebudgets um 10,6 % vor. Auf dieser Basis ist beabsichtigt, ab dem Haushaltsjahr 2025 eine kontinuierliche Dynamisierung des Jugendhilfebudgets um jährlich 3% anzuwenden.
Am 11.07.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Etatantrag des Jugendhilfeausschusses im Rahmen seines Haushaltsbeschlusses zugestimmt. Der Jugendhilfeausschuss hat in seinem Beschluss vom 16.09.2024 im Rahmen seiner Budgetverantwortung die Verteilung an die Freien Träger der Jugendhilfe vorgenommen, um damit die auskömmliche Finanzierung des Förderbereiches sicherzustellen. Nach Bestandskraft des Haushaltes 2024/25 am 29.11.2024 wird die Verwaltung des Jugend- und Sozialamtes die Auszahlung des Mittelaufwuchses an die Träger der Freien Jugendhilfe vornehmen.
Der Kinder- und Jugendtreff Nieder-Eschbach befindet sich seit dem Erstbezug 2020 in einer Liegenschaft der Evangelischen Kirche Frankfurt und Offenbach, die auch für etwaige Instandsetzungsbedarfe der Immobilie Ansprechpartner ist.
Das Kinderhaus am Bügel sowie der Mädchentreff- und das Jugendhaus am Bügel befinden sich in Liegenschaften des Amtes 25 (Amt für Bau und Immobilien der Stadt Frankfurt am Main).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. März 2024OFOF 300/15Haushalt 2024/2025 Strukturelle Unterfinanzierung von Kinderhaus am Bügel, Kinder- und Jugendtreff NiederEschbach und Mädchentreff- und Jugendhaus am BügelOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
- 19. April 2024EAEA 65Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Strukturelle Unterfinanzierung von Kinderhaus am Bügel, Kinder- und Jugendtreff NiederEschbach und Mädchentreff- und Jugendhaus am BügelEtatanregung
- 16. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 2158Strukturelle Unterfinanzierung von Kinderhaus am Bügel, Kinder- und Jugendtreff NiederEschbach und Mädchentreff- und Jugendhaus am BügelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab