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Beratung für Einbürgerungen im Standesamt

Vorlagentyp: STMagistrat
41 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat stellt fest, dass das Standesamt Frankfurt am Main für die Erstberatung im Einbürgerungsverfahren zuständig ist. Aufgrund steigender Antragszahlen und personeller Engpässe wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Beratungsqualität und Effizienz angestrebt, darunter die Beantragung zusätzlicher Mitarbeiterstellen und der Quick-Check für Einbürgerungsvoraussetzungen.

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Stellungnahme des Magistrats

Das Standesamt Frankfurt am Main ist als untere Verwaltungsbehörde nach Ziffer 2.2 der Verwaltungsvorschrift über Staatsangehörigkeitsverfahren (VVStaVerf) u.a. zuständig für die Erstberatung im Einbürgerungsverfahren. Hierbei kann nach Ziffer 4.1. VVStaVerf auf das Informationsangebot des Landes Hessen (www.innen.hessen.de) zurückgegriffen werden.

Das Standesamt stellt auf seiner Internetseite ausführliche Informationen über die Einbürgerungsvoraussetzungen und die für die Einbürgerung benötigten Unterlagen einschließlich aller benötigten Vordrucke zur Verfügung. Die Informationen sind für den Regelfall abschließend. Beratungen erfolgen derzeit telefonisch und per E-Mail. Die telefonische Erreichbarkeit ist aufgrund der zu geringen Personalausstattung nur eingeschränkt gewährleistet. E-Mails werden derzeit noch zeitnah, häufig am selben Tag beantwortet.

  1. Die Abteilung 34.6 das Standesamtes beschäftigt 15 Mitarbeiter/innen teilweise in Teilzeit, davon vier Mitarbeiterinnen, zwei davon in Teilzeit, deren Aufgabenbereich 50 % Beratungen für Einbürgerungen, Staatsangehörigkeitsangelegenheiten und Namensänderungen umfasst. Aufgrund der sehr hohen Antragszahlen nimmt allerdings die Sachbearbeitungstätigkeit inzwischen einen größeren Umfang zu Lasten der Beratungstätigkeit ein.
  2. Die Einbürgerungsbewerberinnen erhalten derzeit innerhalb von zwei Wochen eine Eingangsbestätigung. Für einen ersten Vorsprachetermin im Antragsverfahren beträgt die Wartezeit über acht Monate mit steigender Tendenz.
  3. Eine Auswertung der Antragszahlen nach wartenden Antragsteller/innen ist dem Standesamt nicht möglich. Die Antragszahlen stiegen von 4494 (2021), 5002 (2022) über 6216 (2023) auf 8012 Anträge (31.10.2024). Viele Anträge aus den Jahren 2022 und 2023 konnten bis heute vom RP Darmstadt noch nicht entschieden werden.
  4. Die Anfang 2022 prognostizierte Verdopplung der Antragszahlen im Zusammenhang mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist eingetreten. Für 2025 wird mit einer weiteren Steigerung gerechnet.
  5. Das Standesamt Frankfurt am Main beabsichtigt den Quick-Check für Einbürgerungsvoraussetzungen des Bundes zu übernehmen. Hierbei kann durch die an der Einbürgerung Interessierten online abgefragt werden, ob die grundsätzlichen Einbürgerungsvoraussetzungen auf die/den Anfragende/n zutreffen. Leider enthält die Internetseite des Bundes derzeit noch fehlerhafte Informationen.
  6. Es wurden fünf Stellen im Bereich der Einbürgerungssachbearbeitung beantragt. Diese würden die Beratungsstellen bei der Bearbeitung der Anträge erheblich entlasten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. März 2024KAKA 49Beratung für Einbürgerungen im StandesamtKAV-Anfrage
  2. 16. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 41 Wochen
    STST 2141Beratung für Einbürgerungen im Standesamt
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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