Beratung für Einbürgerungen im Standesamt
Zusammenfassung
Die Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) fordert den Magistrat auf, Fragen zur Einbürgerungsberatung im Standesamt zu beantworten. Die Anliegen betreffen unter anderem die Anzahl der Beschäftigten, Wartezeiten und Maßnahmen zur Unterstützung. Es wird eine Verbesserung der Einbürgerungsberatung angestrebt, um die Integration von Migranten zu fördern.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenFragen an den Magistrat
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 28. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 04.03.2024 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:
- Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit für die Einbürgerungsberatung im Standesamt tätig?
- Welche durchschnittliche Wartezeit besteht aktuell für eine Rückmeldung nach Einreichung eines Einbürgerungsantrags?
- Wie viele Antragstellerinnen und Antragsteller befinden sich derzeit in der Warteschlange für eine Einbürgerung?
- Wie schätzt der Magistrat die Entwicklung bezüglich der doppelten Staatsangehörigkeit ein?
- Welche konkreten Maßnahmen plant der Magistrat, um das Standesamt bei der Einbürgerungsberatung zu unterstützen?
- Sind zusätzliche Stellen für die Einbürgerungsberatung im Standesamt geplant? Wenn ja, wie viele? Eine effektive und zugängliche Einbürgerungsberatung ist von großer Bedeutung für die Integration und Teilhabe von Einwohnerinnen und Einwohnern mit Migrationshintergrund. Daher ist es wichtig, Informationen über die aktuelle Situation und geplante Maßnahmen zu erhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. März 2024Sie sind hierKAKA 49Beratung für Einbürgerungen im StandesamtKAV-Anfrage
- 16. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 2141Beratung für Einbürgerungen im StandesamtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) an den Magistrat. Die Antwort erfolgt innerhalb von drei Monaten.
- 1KAV stellt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Magistrat antwortet (3 Monate)
Frist: 3 Monate