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Stadtteil der Quartiere: Ist die SEM 4 überhaupt rechtlich korrekt durchführbar?

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

In der Stellungnahme wird erläutert, dass die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme SEM 4 planmäßig umgesetzt werden kann und mit der Zeitplanung für die Verlegung der Höchstspannungsleitung kompatibel ist. Zudem wurden die Eigentümer über die Entwicklungsabsichten informiert und um Mitwirkung gebeten. Die reduzierte Anzahl der Wohnungen bei der "Variante-Ost" hat keinen Einfluss auf die Entwicklungsziele.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zu den Fragen 1. - 4.:

Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) strebt im Gegensatz zu einer klassischen Baulandentwicklung keine Angebotsplanung an, sondern ist auf eine zügige Umsetzung in einem begrenzten Zeitraum angelegt. In der klassischen Baulandentwicklung bleibt es dem Grundstückseigentümer überlassen, sein Grundstück zu einem von ihm bestimmten Zeitpunkt zu entwickeln. Ein weiterer Aspekt der Zügigkeit ist die Entwicklung eines Gebiets als Gesamtmaßnahme. So wird z. B. soziale Infrastruktur, wie Schulen und Kindergärten, im gleichen Zug wie die Wohnbebauung errichtet.

Nach der Entscheidung der Regionalversammlung zum Zielabweichungsverfahren wird die Zeitplanung, auch zu den nachfolgenden Planverfahren, angepasst. Das Planverfahren zur Verlegung der Höchstspannungsleitung auf die westliche Seite der BAB 5 ist nach den gewonnenen Erkenntnissen mit der Zeitplanung für die SEM 4 vereinbar. Hieraus begründet sich auch die Reihenfolge der Entwicklungsabschnitte, an deren Anfang das "Lachgrabenquartier" steht.

Zu den Fragen 5. und 6.:

Das Baugesetzbuch schreibt eine Beteiligung der Betroffenen vor. Alle Eigentümer und Eigentümerinnen wurden zu Gesprächen eingeladen, über die Ziele und Zwecke der Entwicklung informiert und zu ihrer Bereitschaft, an der städtebaulichen Entwicklung mitzuwirken, dezidiert befragt. Konkret mögliche und kurzfristig realisierbare Wohnungsbauprojekte, die den Zielen der geplanten Entwicklung dienen, konnten nicht ermittelt werden.

Zur Frage 7:

Die bauliche Entwicklung beschränkt sich bei der weiter verfolgten sog. "Variante-Ost" auf die Gebiete östlich der BAB 5. Auf die Entwicklungsziele hat diese Plananpassung keinen Einfluss, da nur die Anzahl der zunächst geplanten Wohnungen um ca. 20% verringert wurde. Ein neuer Abwägungsprozess ist daher nicht erforderlich.

Zur Frage 8:

Bebauungsplanverfahren oder andere Verfahren, die vom Stadtplanungsamt bearbeitet werden, mussten und müssen nicht ruhen, da die bereits bestehende Arbeitsgruppe für die inzwischen abgeschlossene städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Riedberg die vorbereitenden Untersuchungen zu Frankfurt-Nordwest übernommen hat. Von anderen Projekten wurde daher kein Personal abgezogen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. August 2024OFOF 458/8„Stadtteil der Quartiere“: Ist die SEM 4 überhaupt rechtlich korrekt durchführbar?Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 5. September 2024VV 1008„Stadtteil der Quartiere“: Ist die SEM 4 überhaupt rechtlich korrekt durchführbar?Anfrage
  3. 16. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 2166„Stadtteil der Quartiere“: Ist die SEM 4 überhaupt rechtlich korrekt durchführbar?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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