Stadtteil der Quartiere: Ist die SEM 4 überhaupt rechtlich korrekt durchführbar?
Stellungnahme des Magistrats
Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) strebt im Gegensatz zu einer klassischen Baulandentwicklung keine Angebotsplanung an, sondern ist auf eine zügige Umsetzung in einem begrenzten Zeitraum angelegt. In der klassischen Baulandentwicklung bleibt es dem Grundstückseigentümer überlassen, sein Grundstück zu einem von ihm bestimmten Zeitpunkt zu entwickeln. Ein weiterer Aspekt der Zügigkeit ist die Entwicklung eines Gebiets als Gesamtmaßnahme. So wird z. B. soziale Infrastruktur, wie Schulen und Kindergärten, im gleichen Zug wie die Wohnbebauung errichtet. Nach der Entscheidung der Regionalversammlung zum Zielabweichungsverfahren wird die Zeitplanung, auch zu den nachfolgenden Planverfahren, angepasst. Das Planverfahren zur Verlegung der Höchstspannungsleitung auf die westliche Seite der BAB 5 ist nach den gewonnenen Erkenntnissen mit der Zeitplanung für die SEM 4 vereinbar. Hieraus begründet sich auch die Reihenfolge der Entwicklungsabschnitte, an deren Anfang das "Lachgrabenquartier" steht. Das Baugesetzbuch schreibt eine Beteiligung der Betroffenen vor. Alle Eigentümer und Eigentümerinnen wurden zu Gesprächen eingeladen, über die Ziele und Zwecke der Entwicklung informiert und zu ihrer Bereitschaft, an der städtebaulichen Entwicklung mitzuwirken, dezidiert befragt. Konkret mögliche und kurzfristig realisierbare Wohnungsbauprojekte, die den Zielen der geplanten Entwicklung dienen, konnten nicht ermittelt werden. Die bauliche Entwicklung beschränkt sich bei der weiter verfolgten sog. "Variante-Ost" auf die Gebiete östlich der BAB 5. Auf die Entwicklungsziele hat diese Plananpassung keinen Einfluss, da nur die Anzahl der zunächst geplanten Wohnungen um ca. 20% verringert wurde. Ein neuer Abwägungsprozess ist daher nicht erforderlich. Bebauungsplanverfahren oder andere Verfahren, die vom Stadtplanungsamt bearbeitet werden, mussten und müssen nicht ruhen, da die bereits bestehende Arbeitsgruppe für die inzwischen abgeschlossene städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Riedberg die vorbereitenden Untersuchungen zu Frankfurt-Nordwest übernommen hat. Von anderen Projekten wurde daher kein Personal abgezogen.