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Wohnungsleerstand der Vonovia in Bockenheim - Schloßstraße 15/Ecke Friesengasse 31

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat nimmt zu den Fragen des Ortsbeirates wie folgt Stellung: Zu den Fragen 1 und 2: Das Gebäude befindet sich nach Einschätzung sowohl des Magistrats als auch der Eigentümerin in einem stark sanierungs- und instandsetzungsbedürftigen Zustand. Die Eigentümerin, die das Objekt Anfang 2023 übernommen hatte, hat in einer Stellungnahme gegenüber dem Magistrat auf eine Vielzahl von Schäden hingewiesen, die sich über die Jahre angesammelt hatten. Dazu zählen unter anderem zahlreiche Wasserrohrbrüche und Heizungsausfälle, Wasserschäden in der Tiefgarage und an den auskragenden Balkonplatten. Ein Problem, das die Sanierung um ein Vielfaches erschwere, seien gesundheitsgefährdende und krebserregende Schadstoffe wie Asbest im Wandspachtel und PCB in den Fugenmassen. Derzeit bestehe keine Gefahr, da die Stoffe gebunden seien. Bei einer Sanierung müssten jedoch zusätzliche Sicherungsmaßnahmen getroffen werden. Die Eigentümerin ist nach einer Begutachtung durch interne und externe Fachleute zu dem Ergebnis gekommen, dass aufgrund der Vielzahl der Schäden und der potentiellen Gefährdung durch Schadstoffe die erforderliche Sanierung nicht durchführbar sei, solange das Gebäude bewohnt sei. Zu Frage 3: Nach einem längeren Abstimmungsprozess wurde im August 2023 eine Baugenehmigung u.a. für brandschutztechnische Ertüchtigungen, Grundrissänderungen, Dämmmaßnahmen, Nutzungsänderung von Büroflächen/ Anlagen für sportliche Zwecke in 14 Wohneinheiten, Austausch der Heizungsanlage und Sanierung und Instandsetzung der Bestandsbäder erteilt. Ein Baubeginn wurde bisher nicht angezeigt. Zu Frage 4: Ein Abbruchantrag wurde bisher weder gestellt noch beraten. Die Eigentümerin hat jedoch mitgeteilt, dass sie parallel zu einem Sanierungskonzept prüft, ob ein Abriss mit anschließender Neubebauung als mögliche Alternative in Frage kommt. Der Erhalt der Wohnungen ist allerdings durch die dort geltende soziale Erhaltungssatzung Bockenheim I gesichert. Ein Rückbau/Abbruch könnte nur dann genehmigt werden, wenn die Erhaltung der baulichen Anlage auch unter Berücksichtigung des Allgemeinwohls wirtschaftlich nicht mehr zumutbar wäre. Zu Frage 5: Es gibt derzeit keine rechtliche Möglichkeit, den Leerstand von Wohnraum zu verhindern. Die Eigentümerin hat dem Magistrat mitgeteilt, dass man sich entschlossen habe, das Gebäude aufgrund des schlechten Zustands sukzessive zu leeren, um anschließend eine umfassende Sanierung und Instandsetzung durchführen zu können. Alle Mieterinnen und Mieter seien im November 2023 angeschrieben und entsprechend informiert worden. Man habe allen Mieterinnen und Mietern Unterstützung zugesagt, wie zum Beispiel verkürzte Kündigungsfristen zum Wunschtermin, die Übernahme der Umzugskosten oder die Prüfung der Unterbringung im eigenen Bestand. Zu Frage 6: Auch für die gewerblichen Flächen im Erdgeschoss ist aufgrund der geplanten Maßnahmen keine Zwischennutzung vorgesehen.

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