Planungen zur Sanierung und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der Sebastian-Rinz-Straße 1A - Teil 4
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Sanierung und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der Sebastian-Rinz-Straße 1A. Der Magistrat sieht eine Vergabe im Erbbaurecht als grundsätzlich möglich an, fordert jedoch eine Klärung der gewünschten und baurechtlich zulässigen Nutzungen. Aktuell wird eine Konzeptvergabe in Betracht gezogen.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Der Magistrat bedauert zu diesem Vorgang noch nicht abschließend antworten zu können, da er sich weiterhin im ämterübergreifenden Abstimmungsprozess befindet.
Grundsätzlich kommt eine Vergabe im Erbbaurecht in Betracht. Dabei ist wegen der besonderen Lage vorab zu klären, welche Nutzungen gewünscht und baurechtlich zulässig sind. Aufgrund der aktuellen Vorgaben ist eine Konzeptvergabe durchzuführen. Dafür müssen allerdings noch die Richtlinien für derartige Verfahren festgelegt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Dezember 2024 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 5131 — Direktanregung vom 19. Februar 2024.