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U60311

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Stadt Frankfurt am Main ist nach wie vor Eigentümerin der Flächen und als solche auch im Grundbuch eingetragen. Die "Dispositionsmöglichkeit" liegt gleichwohl nicht mehr uneingeschränkt bei der Stadt Frankfurt am Main, da insbesondere die leerstehenden Flächen (wie auch die ehemalige Fläche des U60311) im Rahmen des Einlagevertrages in das wirtschaftliche Eigentum der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) übertragen wurden. Ihr obliegt die Nutzung bzw. Überlassung dieser Flächen. In den Flächen des ehemaligen U60311 ist eine Netzersatzanlage (Stromaggregat) untergebracht, diese ist sicherheitsrelevant für die "Gesamtanlage Hauptwache". Weitere ggf. ergänzende Nutzungen der Flächen sind bei der VGF in der Prüfung.