U60311
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Nutzung und Überlassung von Flächen, die im Rahmen eines Einlagevertrages an die Verkehrsgesellschaft Frankfurt abgegeben wurden. Dies betrifft insbesondere die ehemalige Fläche U60311, die sicherheitsrelevante Einrichtungen beherbergt und nun von der VGF beurteilt wird.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Stadt Frankfurt am Main ist nach wie vor Eigentümerin der Flächen und als solche auch im Grundbuch eingetragen. Die "Dispositionsmöglichkeit" liegt gleichwohl nicht mehr uneingeschränkt bei der Stadt Frankfurt am Main, da insbesondere die leerstehenden Flächen (wie auch die ehemalige Fläche des U60311) im Rahmen des Einlagevertrages in das wirtschaftliche Eigentum der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) übertragen wurden. Ihr obliegt die Nutzung bzw. Überlassung dieser Flächen.
In den Flächen des ehemaligen U60311 ist eine Netzersatzanlage (Stromaggregat) untergebracht, diese ist sicherheitsrelevant für die "Gesamtanlage Hauptwache". Weitere ggf. ergänzende Nutzungen der Flächen sind bei der VGF in der Prüfung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Dezember 2024Sie sind hierSTST 2183U60311Stellungnahme
- 23. Februar 2025OFOF 1566/1U60311 Gebäude äußerlich ansprechend gestaltenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. März 2025OMOM 6670U60311Gebäude äußerlich ansprechend gestaltenDirektanregung
- 23. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1013U60311 Gebäude äußerlich ansprechend gestaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab