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U60311

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Inwieweit verträgt sich die Aussage, dass die Stadt nicht über Dispositionsmöglichkeiten im Bereich des Bauwerks an der Hauptwache verfügt, mit den Ausführungen des Magistratsvortrags M 192?
  2. Befinden sich die Flächen nun im Einflussbereich der Stadt oder nicht?
  3. Welche sicherheitsrelevanten Einrichtungen der VGF befinden sich derzeit in dem Bauwerk?

Begründung

Mit der Anregung vom 17. September 2019, OM 5133, hat der Ortsbeirat den Magistrat darum gebeten, den Sachstand und seine Planungen hinsichtlich der Liegenschaft des ehemaligen U60311 mitzuteilen. Der Magistrat solle darauf hinwirken, dass die Liegenschaft wieder als Diskothek genutzt werden kann. Mit Stellungnahme vom 7. Februar 2020, ST 231, hat der Magistrat mitgeteilt, dass er einen Ideenwettbewerb zur künftigen Nutzung der Liegenschaft plane. Eine erneute Nutzung als Diskothek sei aus Brandschutzgründen ausgeschlossen. Mit dem Auskunftsersuchen vom 18. August 2020, V 1715, hat der Ortsbeirat den Magistrat gefragt, für wann der Ideenwettbewerb geplant sei, welche Maßnahmen getroffen werden müssten, um die Brandschutzbedingungen zur erneuten Einrichtung einer Diskothek zu erfüllen, und mit welchen Kosten insoweit zu rechnen sei. Mit Stellungnahme vom 7. Juni 2021, St 1196, hat der Magistrat mitgeteilt, die VGF habe den Flächenbedarf für die Unterführung Roßmarkt angemeldet. Der geplante Ideenwettbewerb sei deshalb zurückgestellt worden. Das Ergebnis "des Abstimmungsprozesses" sei abzuwarten. Dabei ist unklar, von welchem Abstimmungsprozess die Rede ist. Mit seinem Vortrag vom 11. November 2022, M 192, hat der Magistrat ausgeführt, dass diverse unterirdische Anlagen, wohl unter anderem auch die Liegenschaft des ehemaligen U60311, "dem Werte nach" (quoad sortem) in die VGF eingelegt werden sollen. Dieses Konstrukt ist steuermotiviert; eine Änderung des zivilrechtlichen Eigentums ist damit nicht verbunden. Trotzdem hat der Magistrat mit Stellungnahme vom 19. April 2024, ST 767, nunmehr erklärt, er verfüge nicht über die entsprechenden "Dispositionsmöglichkeiten", was den vorherigen Ausführungen evident widerspricht. Zudem hat der Magistrat ausgeführt, die VGF benötige die Fläche zur Vorhaltung von sicherheitsrelevanten Einrichtungen. Es ist dabei unklar, um welche Einrichtungen es hier gehen soll; zudem erscheint es sehr unwahrscheinlich, dass diese tatsächlich in der ehemaligen Fußgängerunterführung untergebracht sind. In Wahrheit dürfte die Liegenschaft nach wie vor leer stehen.