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U60311

Vorlagentyp: V
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Das Auskunftsersuchen vom 3. September 2024 fordert Klarheit über den Einflussbereich der Stadt Frankfurt am Main bei der ehemaligen Liegenschaft U60311 und Sicherheitsrelevanz der VGF. Dies geschieht im Kontext der Bestrebungen, eine Wiederbelebung der Nutzung als Diskothek zu unterstützen, während Baurechtsprobleme und Brandschutzbedenken bestehen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort überfällig

Der Magistrat hätte bis zum 26.11.2024 antworten müssen. Seit 685 Tagen liegt nichts vor.Warum?

An der Hauptwache — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 03.08.2026.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Darlegung gebeten, inwieweit sich die Aussage aus der Stellungnahme vom 19. April 2024, ST 767, die Stadt verfüge derzeit nicht über "Dispositionsmöglichkeiten im Bereich des Bauwerks an der Hauptwache", da diese durch den Beschluss M 192 vom 11. November 2022 in die Verwaltung der VGF übergeben worden sei, mit seinen Ausführungen in ebenjenem Magistratsvortrag M 192 verträgt, dass "im Sinne eines geringstmöglichen Eingriffs in die bestehende Struktur [...] nur das wirtschaftliche Eigentum, das die VGF dann als Vermögensgegenstand in ihrer Bilanz aktivieren und abschreiben kann, [möglichst steuerneutral übertragen werden soll], nicht jedoch das zivilrechtliche Eigentum, [und dass] die Stadt Frankfurt am Main also auch nach der Übertragung aufgrund der 100%igen Beteiligungsquote an der SWFH sowie der VGF das Vermögen der unterirdischen Anlagen [grundsätzlich] im eigenen Einflussbereich" behalte. Befinden sich die Flächen nun im Einflussbereich der Stadt oder nicht? Zudem wird um Mitteilung gebeten, welche "sicherheitsrelevante Einrichtungen" der VGF sich derzeit in dem Bauwerk befinden.

Begründung

Mit der Anregung vom 17. September 2019, OM 5133, hat der Ortsbeirat den Magistrat darum gebeten, den Sachstand und seine Planungen hinsichtlich der Liegenschaft des ehemaligen U60311 mitzuteilen. Der Magistrat solle darauf hinwirken, dass die Liegenschaft wieder als Diskothek genutzt werden kann. Mit Stellungnahme vom 7. Februar 2020, ST 231, hat der Magistrat mitgeteilt, dass er einen Ideenwettbewerb zur künftigen Nutzung der Liegenschaft plane. Eine erneute Nutzung als Diskothek sei aus Brandschutzgründen ausgeschlossen. Mit dem Auskunftsersuchen vom 18. August 2020, V 1715, hat der Ortsbeirat den Magistrat gefragt, für wann der Ideenwettbewerb geplant sei, welche Maßnahmen getroffen werden müssten, um die Brandschutzbedingungen zur erneuten Einrichtung einer Diskothek zu erfüllen, und mit welchen Kosten insoweit zu rechnen sei. Mit Stellungnahme vom 7. Juni 2021, St 1196, hat der Magistrat mitgeteilt, die VGF habe den Flächenbedarf für die Unterführung Roßmarkt angemeldet. Der geplante Ideenwettbewerb sei deshalb zurückgestellt worden. Das Ergebnis "des Abstimmungsprozesses" sei abzuwarten. Dabei ist unklar, von welchem Abstimmungsprozess die Rede ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Der Weg dieser Vorlage

Am 3. September 2024 brachte der Ortsbeirat 1 diese Anfrage ein. Sie geht auf OF 1566/1 zurück — Ortsbeiratsantrag von CDU, beschlossen am 23. Februar 2025. Der Magistrat antwortete am 16. Dezember 2024 mit der Stellungnahme ST 2183. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 15 Wochen.

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