Regelmäßige Reinigung vor dem Trafohaus in der Görlitzer Straße
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Bisheriger Verlauf
29.01.2025
14.02.2025
04.08.2025
Antrag Ortsbeirat
Regelmäßige Reinigung vor dem Trafohaus in der Görlitzer Straße
Details im PARLIS OF_351-15_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Regelmäßige Reinigung vor dem Trafohaus in der Görlitzer Straße
Details im PARLIS OM_6509_2025Stellungnahme des Magistrats
Regelmäßige Reinigung vor dem Trafohaus in der Görlitzer Straße
Details im PARLIS ST_1289_202529.01.2025
Antrag Ortsbeirat
Regelmäßige Reinigung vor dem Trafohaus in der Görlitzer Straße
Details im PARLIS OF_351-15_202514.02.2025
Anregung Ortsbeirat
Regelmäßige Reinigung vor dem Trafohaus in der Görlitzer Straße
Details im PARLIS OM_6509_202504.08.2025
Stellungnahme des Magistrats
Regelmäßige Reinigung vor dem Trafohaus in der Görlitzer Straße
Details im PARLIS ST_1289_2025 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6509 entstanden aus Vorlage: OF 351/15 vom 29.01.2025
Betreff: Regelmäßige Reinigung vor dem Trafohaus in der Görlitzer Straße
Der Magistrat wird gebeten, Kontakt zur NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH aufzunehmen mit dem Ergebnis, dass das Grundstück vor dem Technikgebäude öfter und regelmäßig von Unrat gesäubert wird. Begründung:
Dieses nur wenige Quadratmeter große Grundstück liegt zwischen Gebäude und Bahnsteigzugang der Stadtbahn und ist nur mit einem Geländer abgeteilt. Leider wird diese Fläche stetig als Müllablageplatz, Zielscheibe für Flaschenwürfe oder als Abstellplatz für entwendete Einkaufswagen des Handels missbraucht. Ehrenamtlich durchgeführte Müllsammelaktionen im Stadtteil kommen dort stetig an ihre Grenzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1289
Beratung im Ortsbeirat: 15
Beratungsergebnisse:
40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme