Niederrad: Parkordnung Rennbahnstraße/Niederräder Landstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat befürwortet die Änderung der Parkordnung an der Rennbahnstraße und Niederräder Landstraße, um die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen. Diese Maßnahmen sind erforderlich, da rückwärts ausparkende Fahrzeuge eine erhebliche Gefahr darstellen, insbesondere für Kinder. Ziel ist es, die Parksituation für Anwohner zu entschärfen und die Verkehrssicherheit zu verbessern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Rennbahnpark — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.09.2026.
- Gestaltung des Mainova-Pavillons an der Niederräder Landstraße / Buchenrodestraße11.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Parkplatzsituation am Rennbahnpark/Rennbahnstraße in Niederrad09.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Erhalt der Parkplätze im Bereich der Triftstraße04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Rennbahnpark per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zunächst ist anzumerken, dass es sich bei der angegebenen Örtlichkeit nicht um eine Unfallhäufungsstelle handelt.
Der Magistrat befürwortet die Anregung, im Kurvenbereich der Rennbahnstraße und im weiteren Verlauf der Niederräder Landstraße die Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr durch Änderung der Parkordnung zu verbessern.
Der Rennbahnpark wird über den hier befindlichen Eingang von zahlreichen Besuchenden zu Fuß und mit dem Rad erreicht. Wegen des stark frequentierten Spielplatzes an dieser Stelle ist damit zu rechnen, dass rückwärts ausparkende Fahrzeuge vor allem für Kinder eine erhebliche Gefahr darstellen.
Der Kurvenbereich ist außerdem Teil des Schüler-Radnetzes, des Rad-wegweisungsnetzes und des gesamtstädtischen Radhauptnetzes 2035. Auch dieser - perspektivisch zunehmende - Raddurchgangsverkehr ist durch rückwärts ausparkende Fahrzeuge gefährdet.
Eine Vor-Ort-Begehung bei schlechtem Wetter und wenig Rennbahnpark-Besuchenden hat gezeigt, dass auf den kostenfreien Parkplätzen (ohne Höchstparkdauer) ein erheblicher Anteil auswärtiger Kennzeichen parkt (eventuell Fluggäste).
Nach erster Prüfung ist es dringend nötig, mittels Markierung und Beschilderung die Parkplätze am Fahrbahnrand anzuordnen und den Fuß- und Radverkehr dahinter entlang zu führen. Die Parkplätze müssten schräg beziehungsweise parallel zum Fahrbahnrand angeordnet werden. Hier stehen Bäume und Masten, weshalb von den heute vorhandenen 36 Stellplätzen je nach Anordnung 10-20 Stellplätze entfallen würden. Die verbleibenden Parkplätze würden zukünftig dann bewirtschaftet, damit sie tagsüber überwiegend den Besuchenden des Rennbahnparks und nachts überwiegend den Bewohnern zur Verfügung stehen.
Dem Wunsch, bei gleicher Parkplatzanzahl die Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr zu gewährleisten, kann nicht entsprochen werden. Eine veränderte Parkregelung könnte aber zur Entspannung der Parksituation für Bewohner führen. In Anbetracht der gefährlichen Situation besteht hier trotz Verlust einiger Stellplätze Handlungsbedarf. Das Straßenverkehrsamt wird eine entsprechende Neuordnung anordnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Mai 2024OFOF 1139/5Niederrad: Parkordnung Rennbahnstraße/Niederräder LandstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Juni 2024OMOM 5617Niederrad: Parkordnung Rennbahnstraße/Niederräder LandstraßeDirektanregung
- 16. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 2163Niederrad: Parkordnung Rennbahnstraße/Niederräder LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab