Ausweisung der Grabstätte von Julius Brumm auf dem Griesheimer Friedhof als Ehrengrab
Zusammenfassung
Der Magistrat empfiehlt, die Grabstätte von Julius Brumm nicht als Ehrengrab auszuweisen, da seine Verdienste nicht ausreichend für eine solche Auszeichnung sind. Es wird jedoch angeregt, die Grabstätte durch einen Geschichtsverein zu erhalten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Ausweislich der Personalakte hat Julius Brumm (unbekannt - 10. April 1927) von 1903 bis 1923 als Lehrer an der Griesheimer Volksschule (heute: Boehleschule) und 1923/24 als Konrektor an der Waldschule (heute: Eichendorffschule) gewirkt.
In seiner Freizeit hat sich Brumm der Erforschung der Heimatgeschichte gewidmet, 1922 den Band "Geschichte der Gemeinde Griesheim a. M." im Selbstverlag sowie rund ein Dutzend Aufsätze vornehmlich in der Zeitschrift für nassauische Geschichte und Heimatkunde "Nassovia" publiziert.
Die ortshistorischen Verdienste von Julius Brumm als Heimatforscher für Griesheim sind unbestritten, für die Gesamtstadt Frankfurt sind sie aber nicht in einem Maße von Bedeutung, wie es für die Vergabe eines Ehrengrabes erforderlich wäre. Aus historischer Sicht ist die Ausweisung der Grabstätte von Julius Brumm auf dem Griesheimer Friedhof als Ehrengrab daher nicht zu empfehlen. Die Gewährung eines Ehrengrabes aufgrund der Veröffentlichung nur eines Buches und einiger Aufsätze würde zudem einen Präzedenzfall schaffen und einer Vielzahl weiterer Anträge Tor und Tür öffnen.
Darüber hinaus sprechen die formalen Rahmenbedingungen gegen die Ausweisung eines Ehrengrabes:
Laut Magistratsbeschluss Nr. 1328 vom 21. September 2001 können "Grabstätten für Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aus jüngster Zeit" (Gruppe I) oder von "Persönlichkeiten allgemeiner oder stadtgeschichtlicher Bedeutung, die Orte lebendiger Erinnerung sind" (Gruppe
II) auf Kosten der Stadt Frankfurt am Main erhalten werden. Die Grabstätte von Julius Brumm kann nach den Vorgaben des Magistratsbeschlusses nicht der Gruppe I zugeordnet werden, da Brumm bereits vor fast 100 Jahren verstorben ist. In die Kategorien II und III können nur Grabstätten aus der vorausgehenden Kategorien übernommen werden.
Gleichwohl sollte versucht werden, die Grabstätte von Julius Brumm als Beleg für eine eigene Identität des Stadtteils zu erhalten. Die Übernahme einer Grabpatenschaft zum Beispiel durch den Geschichtsverein Griesheim e. V. sollte in Erwägung gezogen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Dezember 2023OFOF 910/6Griesheim: Denkmalschutz für die Grabstätte Julius Brumm auf dem Griesheimer FriedhofOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Januar 2024OAOA 427Griesheim: Denkmalschutz für die Grabstätte Julius Brumm auf dem Griesheimer FriedhofAnregung
- 21. Juni 2024STST 1287Griesheim: Denkmalschutz für die Grabstätte Julius Brumm auf dem Griesheimer FriedhofStellungnahme
- 6. Oktober 2024OFOF 1095/6Griesheim: Ausweisung der Grabstätte von Julius Brumm auf dem Griesheimer Friedhof als EhrengrabOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. Oktober 2024OMOM 5978Ausweisung der Grabstätte von Julius Brumm auf dem Griesheimer Friedhof als EhrengrabDirektanregung
- 16. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 2195Ausweisung der Grabstätte von Julius Brumm auf dem Griesheimer Friedhof als EhrengrabStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab