Griesheim: Denkmalschutz für die Grabstätte Julius Brumm auf dem Griesheimer Friedhof
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob und welche Möglichkeiten bestehen, die Grabstätte von Lehrer August Brumm, dessen Nutzungsrechte ablaufen sollen, unter Denkmalschutz zu stellen.
Begründung
Julius Brumm hat sich sowohl vor als auch während seiner Zeit als Lehrer der heutigen Boehleschule (1903 bis 1923) und späterer Konrektor der heutigen Eichendorffschule (1923 bis 1924) in Griesheim der Erforschung der Heimatgeschichte gewidmet. Unter anderem hat er die für die Griesheimer wertvolle "Chronik der Gemeinde Griesheim am Main" aus dem Jahre 1922 geschrieben. Darüber hinaus hat er nicht nur in Griesheim und seiner früheren Wirkungsstätte Eppstein die Heimatgeschichte recherchiert, sondern überregional, allgemein im Gebiet des ehemaligen Hessen-Nassau.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Dezember 2023OFOF 910/6Griesheim: Denkmalschutz für die Grabstätte Julius Brumm auf dem Griesheimer FriedhofOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Januar 2024Sie sind hierOAOA 427Griesheim: Denkmalschutz für die Grabstätte Julius Brumm auf dem Griesheimer FriedhofAnregung
- 21. Juni 2024STST 1287Griesheim: Denkmalschutz für die Grabstätte Julius Brumm auf dem Griesheimer FriedhofStellungnahme
- 6. Oktober 2024OFOF 1095/6Griesheim: Ausweisung der Grabstätte von Julius Brumm auf dem Griesheimer Friedhof als EhrengrabOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. Oktober 2024OMOM 5978Ausweisung der Grabstätte von Julius Brumm auf dem Griesheimer Friedhof als EhrengrabDirektanregung
- 16. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 2195Ausweisung der Grabstätte von Julius Brumm auf dem Griesheimer Friedhof als EhrengrabStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme)