Flexible Kinderbetreuung
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats behandelt die Verfügbarkeit und Flexibilität von Betreuungsplätzen in Frankfurt am Main. Es wird festgestellt, dass aktuell genügend Plätze vorhanden sind, jedoch keine konkreten Bedarfe gemeldet wurden, weshalb weitere Maßnahmen nicht kalkuliert werden können.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
In Frankfurt am Main gibt es 11.324 Plätze in Kindertageseinrichtungen mit Öffnungszeiten über eine Öffnungszeit zwischen 8.00 Uhr - 17.00 Uhr hinaus. Davon öffnen 97 Einrichtungen bereits vor 7:30 Uhr, 108 Einrichtungen haben nach 17.00 Uhr geöffnet. Davon bieten 26 Einrichtungen beide Varianten an. Im Rahmen von Kindertagespflege werden die Betreuungszeiten zwischen Tagespflegepersonen und Eltern individuell vereinbart. Die konkreten Bedarfe können nicht ermittelt werden. Hierzu liegen keine validen Daten vor, da diese nicht systematisiert abgefragt oder erfasst werden. Die Einrichtung neuer Betreuungsplätze erfolgt im Stadtschulamt kontinuierlich und möglichst bedarfs- und ressourcenorientiert. Bisher wurden dem Magistrat keine entsprechenden Bedarfe gemeldet. Kindertageseinrichtungen müssen den personellen Mindestanforderungen nach HKJGB § 25c genügen. Ggf. ist im Vergleich zu anderen Kindertageseinrichtungen ein erweitertes Angebot an Ruhe- und Sanitärräumen inklusive einer entsprechenden Sachausstattung erforderlich. Da dem Magistrat bisher keine konkreten Bedarfe gemeldet wurden, können die Kosten nicht berechnet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2019OFOF 604/3Flexible KinderbetreuungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Mai 2019VV 1288Flexible KinderbetreuungAnfrage
- 16. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 311 WochenSTST 2186Flexible KinderbetreuungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab