Rasengrabstätte auf dem Alten Friedhof Schwanheim
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, Rasengrabstätten auf dem Alten Friedhof Schwanheim anzubieten, um die Bestattungsmöglichkeiten zu erweitern. Aufgrund der bisherigen geringen Bestattungszahlen wird dies zunächst mit einer zentralen Ablagemöglichkeit für Grabschmuck umgesetzt. Dies könnte die Attraktivität des Friedhofs erhöhen und weiteren Bedarf decken.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bisher stehen für Urnen auf dem Friedhof Schwanheim das Reihen- und das Wahlgrab zur Beisetzung in der Erde zur Verfügung. Im Jahr 2023 wurden dort insgesamt 19 Urnenbestattungen durchgeführt. Grundsätzlich gäbe es die Möglichkeit auch in Schwanheim Rasengrabstätten anzubieten. Aufgrund der geringen Bestattungszahlen jedoch nur mit einer zentralen Ablagemöglichkeit. Je Rasenurnenwahlgrab besteht hierbei die Möglichkeit bis zu vier Urnen beizusetzen. Die Ablage von Grabschmuck ist nur auf der dafür vorgesehenen zentralen Fläche möglich - nicht direkt an der Grabstätte. Die nutzungsberechtigten Personen können auf Antrag eine bodengleiche Grabplatte mit den Maßen bis 0,45 m x 0,45 m und einer Mindeststärke von 0,08 m einbringen. Hierbei sind nur vertiefte Schriften zugelassen.
Die Abteilung für Friedhofsangelegenheiten wird einen geeigneten Standort prüfen und den Ortsbeirat gesondert informieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2024OFOF 1060/6Schwanheim: Rasengrabstätte auf dem Alten Friedhof SchwanheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. September 2024OMOM 5794Rasengrabstätte auf dem Alten Friedhof SchwanheimDirektanregung
- 16. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2182Rasengrabstätte auf dem Alten Friedhof SchwanheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab