Unterliederbach - Kanalarbeiten in und um die Liederbacher Straße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
dafür zu sorgen, dass zu den vor einiger Zeit in der Presse angekündigten und weiterhin ausstehenden Kanalarbeiten in der Liederbacher Straße
- der Ortsbeirat ausführlich und rechtzeitig vor Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert wird.
- Dazu die einzelnen Bauabschnitte/Gewerke benannt werden
- Ihre zeitlichen Abhängigkeiten voneinander erläutert werden
- Bei Verzögerungen oder Baustopps der Ortsbeirat informiert wird, auch über die folgenden Auswirkungen
- Die Anwohner und die von Sperrungen betroffene Nachbarschaft auch der Nebenstraßen rechtzeitig vor Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert werden, auch darüber, dass Arbeiten im Kanal stattfinden und daher von außen nicht sichtbar sind, ggf. aber bei Missachtung der Sperrungen die Kanalarbeiter gefährdet werden
- Alle betroffenen Busunternehmen, deren Buslinien zur bzw. durch die Liederbacher Straße führen, rechtzeitig informiert werden, damit die Fahrer und Fahrerinnen über Umleitungen informiert werden können.
- VGF und traffiq rechtzeitig vor den Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert werden und an den Haltestellen Informationen zu den Ersatzhaltestellen angebracht werden.
- Die Polizei über die geänderte Verkehrsführungen informiert wird
Begründung
die Liederbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass zu den vor einiger Zeit in der Presse angekündigten und weiterhin ausstehenden Kanalarbeiten in der Liederbacher Straße - der Ortsbeirat ausführlich und rechtzeitig vor Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert wird. - Dazu die einzelnen Bauabschnitte/Gewerke benannt werden - Ihre zeitlichen Abhängigkeiten voneinander erläutert werden - Bei Verzögerungen oder Baustopps der Ortsbeirat informiert wird, auch über die folgenden Auswirkungen - Die Anwohner und die von Sperrungen betroffene Nachbarschaft auch der Nebenstraßen rechtzeitig vor Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert werden, auch darüber, dass Arbeiten im Kanal stattfinden und daher von außen nicht sichtbar sind, ggf. aber bei Missachtung der Sperrungen die Kanalarbeiter gefährdet werden - Alle betroffenen Busunternehmen, deren Buslinien zur bzw. durch die Liederbacher Straße führen, rechtzeitig informiert werden, damit die Fahrer und Fahrerinnen über Umleitungen informiert werden können. - VGF und traffiq rechtzeitig vor den Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert werden und an den Haltestellen Informationen zu den Ersatzhaltestellen angebracht werden. - Die Polizei über die geänderte Verkehrsführungen informiert wird Begründung: Die Kommunikation im letzten Jahr zu der Sperrung der Liederbacher Straße war so unzureichend, dass u.a. Polizei und Ortsbeiratsmitglieder viele erboste und verstörte Anfragen von Bürgern erhalten haben. Es entstand einiges an Verkehrschaos, da Busse an den gesperrten Straßen standen, Sperren eigenmächtig zur Seite gestellt wurden und niemandem der Sinn der Sperrungen klar war. Eine ausführliche rechtzeitige Information zu den noch ausstehenden weitern Baumahnahmen ist dringend erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Dezember 2024Sie sind hierOFOF 1127/6Unterliederbach - Kanalarbeiten in und um die Liederbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Januar 2025OMOM 6291Unterliederbach - Kanalarbeiten in und um die Liederbacher StraßeDirektanregung
- 14. November 2025Antwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 1927Unterliederbach - Kanalarbeiten in und um die Liederbacher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF