Antrag Nr. 6 des Jugendhilfeausschusses an die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 71 (4) SGB VIII zum Entwurf des Haushalt 2024/2025 (Beschluss des JHA vom 18.12.2023)
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Mittel für die Jugendhilfe an Grundschulen und Gymnasien zu verstetigen und auszubauen. Dies ist notwendig, um den Anforderungen der Schulen und dem Bedarf der Schüler gerecht zu werden. Ziel ist eine qualitativ hochwertige Unterstützung und Begleitung für die Kinder in der Bildung.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBericht
Es ist aufgrund der späten Genehmigung des Haushalts und der Verausgabungsfrist bis zum Jahresende nicht möglich gewesen, die 2023 einmalig zusätzlich bereitgestellten Mittel zum gewünschten Ausbau der Jugendhilfe-Angebote an kooperativen Gesamtschulen, Gymnasien und Grundschulen einzusetzen. Das Stadtschulamt wird die Mittel als Übertrag anmelden, sodass sie nicht verloren gehen.
Wirksamkeit und Erfolg der Jugendhilfe-Angebote basieren auf der Qualität, der Verlässlichkeit und Kontinuität der multiprofessionellen Kooperation in der Schule. Die Akquise geeigneter Fachkräfte, der Aufbau entsprechender Strukturen sowie die Entwicklung gemeinsamer Haltungen der unterschiedlichen Professionen erfordern Zeit. Vor diesem Hintergrund ist eine auf nur wenige Monate befristete Einstellung von Fachkräften weder sinnvoll noch praktikabel (angesichts des bekannten Fachkräftemangels).
In diesem Sinne unterstützen und befürworten wir den Antrag Nr. 6 (E482) des JHA auf Verstetigung und Ausbau der Mittel nachdrücklich und vollumfänglich und begründen dies wie folgt:
- Jugendhilfe an Grundschulen
Aktuell sind in der Stadt Frankfurt von 81 Grundschulen (inkl. Grundstufen) 54 Grundschulen und Grundstufen der allgemeinbildenden Schulen mit dem Förderprogramm Jugendhilfe in der Grundschule (Modell 1) ausgestattet. Dies bedeutet pro Schulstandort die Ausstattung mit einer pädagogischen Fachkraft im Umfang einer 0,5 Personalstelle. Außerdem werden in allen sechs Bildungsregionen mit dem Modell 2 des Förderprogramms temporär schulübergreifende, regionsbezogene Angebote umgesetzt.
Trotz von Schulen und Trägern formulierter, darüberhinausgehender Bedarfe, können aufgrund fehlender finanzieller Mittel aktuell keine weiteren Schulstandorte mit dem Förderprogramm Jugendhilfe in der Grundschule (Modell 1) ausgestattet werden.
Grundschulkinder benötigen eine kontinuierliche, verlässliche Begleitung und Unterstützung an allen Schulstandorten. Mit dem Förderprogramm Jugendhilfe in der Grundschule erhalten sie eine bedarfsorientierte sozialpädagogische Unterstützung am Ort Schule. Diese umfasst Soziales Lernen, Begleitung von Übergängen, Kleingruppenangebote sowie ein professionelles Beratungsangebot.
Die Etablierung und Unterstützung von Beteiligungsformaten an den Schulen, die Aufgaben im Zusammenhang mit der Sicherstellung des Kindeswohls, die Konzeption und Umsetzung von Angeboten wie dem Sozialen Lernen, erfordern eine kontinuierliche tägliche Anwesenheit der Jugendhilfe vor Ort. Um den Bedarfen der Kinder gerecht werden zu können, benötigen alle Grundschulen eine entsprechende, verlässliche personelle Grundausstattung.
Aus fachlicher Sicht ist daher langfristig eine Ausstattung mit mind. 1,5 Personalstellen je Standort bzw. eine Ausstattung orientiert an den Schüler*innenzahlen (angelehnt an das Förderprogramm Jugendhilfe in der Schule) notwendig, um tragfähige Arbeitsstrukturen kontinuierlich zu etablieren und eine auskömmliche Präsenz der Fachkräfte sicherstellen zu können. Eine dauerhafte Verbindlichkeit der dafür benötigten Ressourcen ist erforderlich.
- Jugendhilfe an Gymnasien
Derzeit wird an Frankfurter Gymnasien bzw. an den Gymnasialzweigen der Kooperativen Gesamtschulen kein regelhaftes Jugendhilfeangebot seitens der Stadt Frankfurt umgesetzt.
An der Bettinaschule wurde seit 2017 das zeitlich befristete Projekt "Haltekraft stärken" als Modell der integrierten Schulentwicklung unter Beteiligung eines Jugendhilfeangebotes durchgeführt. Das Projekt endete zum Schuljahresende 23/24.
Mit der Vorstellung des neuen Mittelverteilers werden ab dem 01.09.2024 die Schüler*innen der Gymnasialzweige der Kooperativen Gesamtschulen im Sekundarstufenbereich 1 mit zur Berechnung der Jugendhilferessource herangezogen.
Dies bedeutet an der Schule am Ried einer Erhöhung von 3 auf 4 Personalstellen und an der Otto-Hahn-Schule eine Erhöhung von 2,5 auf 4 Personalstellen. Die KGS Niederrad ist aufgrund ihres Schulkonzepts ebenfalls mit vier Personalstellen ausgestattet.
Seit Beginn des Schuljahres 2018/19 erhalten Gymnasien und Kooperative Gesamtschulen mit der sogenannten "2. Säule" die Möglichkeit, Angebote in Kooperation mit der Jugendhilfe umzusetzen. Dies haben bisher neun Gymnasien / gymnasiale Oberstufen und drei Kooperative Gesamtschulen in Anspruch genommen, wobei die Nachfrage steigt.
Bisher können diese Ansätze lediglich zeitlich befristet über die 2. Säule erfolgen. Die Problematik der zeitlichen Befristung wurde erläutert.
Für die Schulen bietet die Einführung eines Jugendhilfeangebotes die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und die Chance, ihren Bildungsauftrag adäquat erfüllen zu können. Faktoren, die den Bildungserfolg beeinträchtigen und die jenseits von individuellem Leistungsvermögen liegen, können durch eine verlässliche Begleitung durch die Profession der Jugendhilfe flankiert werden.
Dafür ist in einem ersten Schritt eine stufenweise Ausstattung von Gymnasien mit je zwei Fachkraftstellen sinnvoll. Dies entspricht der Mindestausstattung pro Schulstandort im Förderprogramm "Jugendhilfe in der Schule". Mit Blick auf die Schüler*innenzahlen an den Gymnasien, ist aus fachlicher Sicht perspektivisch eine zeitnah anschließende Anpassung der Fachkraftressource orientiert an Schüler*innenzahlen (analog zum Förderprogramm Jugendhilfe in der Schule) anzustreben.
Voraussetzung für ein verstetigtes Jugendhilfeangebot an Gymnasien ist die Anpassung vorhandener Konzepte an die Schulform gemeinsam mit Schule. Für jede Schule ist außerdem ein Vergabeverfahren nach EU-Recht unter Beteiligung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Frankfurt erforderlich. Bezogen auf das Vergabeverfahren ist hier mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens acht Monaten pro Schulstandort zu rechnen.
Für die aktuelle Haushaltsplanung 2026/2027 wird der Magistrat das neue Förderprogramm "Jugendhilfe in Gymnasien" mit einer Ausbaustrategie für alle 22 Schulen ab 2026 aufnehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2024EE 482Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. AufgabenEtatantrag · fraktionsunabhängig
- 6. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 43 WochenBB 459Antrag Nr. 6 des Jugendhilfeausschusses an die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 71 (4) SGB VIII zum Entwurf des Haushalt 2024/2025 (Beschluss des JHA vom 18.12.2023)Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf18 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und AfD gegen Linke (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Die Partei gegen Linke (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, Volt, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen 3 GRÜNE und Linke (= Zurückweisung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung); FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen Linke (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG