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Antrag Nr. 6 des Jugendhilfeausschusses an die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 71 (4) SGB VIII zum Entwurf des Haushalt 2024/2025 (Beschluss des JHA vom 18.12.2023)

Vorlagentyp: B
43 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren18 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Mittel für die Jugendhilfe an Grundschulen und Gymnasien zu verstetigen und auszubauen. Dies ist notwendig, um den Anforderungen der Schulen und dem Bedarf der Schüler gerecht zu werden. Ziel ist eine qualitativ hochwertige Unterstützung und Begleitung für die Kinder in der Bildung.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Bericht

Es ist aufgrund der späten Genehmigung des Haushalts und der Verausgabungsfrist bis zum Jahresende nicht möglich gewesen, die 2023 einmalig zusätzlich bereitgestellten Mittel zum gewünschten Ausbau der Jugendhilfe-Angebote an kooperativen Gesamtschulen, Gymnasien und Grundschulen einzusetzen. Das Stadtschulamt wird die Mittel als Übertrag anmelden, sodass sie nicht verloren gehen.

Wirksamkeit und Erfolg der Jugendhilfe-Angebote basieren auf der Qualität, der Verlässlichkeit und Kontinuität der multiprofessionellen Kooperation in der Schule. Die Akquise geeigneter Fachkräfte, der Aufbau entsprechender Strukturen sowie die Entwicklung gemeinsamer Haltungen der unterschiedlichen Professionen erfordern Zeit. Vor diesem Hintergrund ist eine auf nur wenige Monate befristete Einstellung von Fachkräften weder sinnvoll noch praktikabel (angesichts des bekannten Fachkräftemangels).

In diesem Sinne unterstützen und befürworten wir den Antrag Nr. 6 (E482) des JHA auf Verstetigung und Ausbau der Mittel nachdrücklich und vollumfänglich und begründen dies wie folgt:

  1. Jugendhilfe an Grundschulen

Aktuell sind in der Stadt Frankfurt von 81 Grundschulen (inkl. Grundstufen) 54 Grundschulen und Grundstufen der allgemeinbildenden Schulen mit dem Förderprogramm Jugendhilfe in der Grundschule (Modell 1) ausgestattet. Dies bedeutet pro Schulstandort die Ausstattung mit einer pädagogischen Fachkraft im Umfang einer 0,5 Personalstelle. Außerdem werden in allen sechs Bildungsregionen mit dem Modell 2 des Förderprogramms temporär schulübergreifende, regionsbezogene Angebote umgesetzt.

Trotz von Schulen und Trägern formulierter, darüberhinausgehender Bedarfe, können aufgrund fehlender finanzieller Mittel aktuell keine weiteren Schulstandorte mit dem Förderprogramm Jugendhilfe in der Grundschule (Modell 1) ausgestattet werden.

Grundschulkinder benötigen eine kontinuierliche, verlässliche Begleitung und Unterstützung an allen Schulstandorten. Mit dem Förderprogramm Jugendhilfe in der Grundschule erhalten sie eine bedarfsorientierte sozialpädagogische Unterstützung am Ort Schule. Diese umfasst Soziales Lernen, Begleitung von Übergängen, Kleingruppenangebote sowie ein professionelles Beratungsangebot.

Die Etablierung und Unterstützung von Beteiligungsformaten an den Schulen, die Aufgaben im Zusammenhang mit der Sicherstellung des Kindeswohls, die Konzeption und Umsetzung von Angeboten wie dem Sozialen Lernen, erfordern eine kontinuierliche tägliche Anwesenheit der Jugendhilfe vor Ort. Um den Bedarfen der Kinder gerecht werden zu können, benötigen alle Grundschulen eine entsprechende, verlässliche personelle Grundausstattung.

Aus fachlicher Sicht ist daher langfristig eine Ausstattung mit mind. 1,5 Personalstellen je Standort bzw. eine Ausstattung orientiert an den Schüler*innenzahlen (angelehnt an das Förderprogramm Jugendhilfe in der Schule) notwendig, um tragfähige Arbeitsstrukturen kontinuierlich zu etablieren und eine auskömmliche Präsenz der Fachkräfte sicherstellen zu können. Eine dauerhafte Verbindlichkeit der dafür benötigten Ressourcen ist erforderlich.

  1. Jugendhilfe an Gymnasien

Derzeit wird an Frankfurter Gymnasien bzw. an den Gymnasialzweigen der Kooperativen Gesamtschulen kein regelhaftes Jugendhilfeangebot seitens der Stadt Frankfurt umgesetzt.

An der Bettinaschule wurde seit 2017 das zeitlich befristete Projekt "Haltekraft stärken" als Modell der integrierten Schulentwicklung unter Beteiligung eines Jugendhilfeangebotes durchgeführt. Das Projekt endete zum Schuljahresende 23/24.

Mit der Vorstellung des neuen Mittelverteilers werden ab dem 01.09.2024 die Schüler*innen der Gymnasialzweige der Kooperativen Gesamtschulen im Sekundarstufenbereich 1 mit zur Berechnung der Jugendhilferessource herangezogen.

Dies bedeutet an der Schule am Ried einer Erhöhung von 3 auf 4 Personalstellen und an der Otto-Hahn-Schule eine Erhöhung von 2,5 auf 4 Personalstellen. Die KGS Niederrad ist aufgrund ihres Schulkonzepts ebenfalls mit vier Personalstellen ausgestattet.

Seit Beginn des Schuljahres 2018/19 erhalten Gymnasien und Kooperative Gesamtschulen mit der sogenannten "2. Säule" die Möglichkeit, Angebote in Kooperation mit der Jugendhilfe umzusetzen. Dies haben bisher neun Gymnasien / gymnasiale Oberstufen und drei Kooperative Gesamtschulen in Anspruch genommen, wobei die Nachfrage steigt.

Bisher können diese Ansätze lediglich zeitlich befristet über die 2. Säule erfolgen. Die Problematik der zeitlichen Befristung wurde erläutert.

Für die Schulen bietet die Einführung eines Jugendhilfeangebotes die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und die Chance, ihren Bildungsauftrag adäquat erfüllen zu können. Faktoren, die den Bildungserfolg beeinträchtigen und die jenseits von individuellem Leistungsvermögen liegen, können durch eine verlässliche Begleitung durch die Profession der Jugendhilfe flankiert werden.

Dafür ist in einem ersten Schritt eine stufenweise Ausstattung von Gymnasien mit je zwei Fachkraftstellen sinnvoll. Dies entspricht der Mindestausstattung pro Schulstandort im Förderprogramm "Jugendhilfe in der Schule". Mit Blick auf die Schüler*innenzahlen an den Gymnasien, ist aus fachlicher Sicht perspektivisch eine zeitnah anschließende Anpassung der Fachkraftressource orientiert an Schüler*innenzahlen (analog zum Förderprogramm Jugendhilfe in der Schule) anzustreben.

Voraussetzung für ein verstetigtes Jugendhilfeangebot an Gymnasien ist die Anpassung vorhandener Konzepte an die Schulform gemeinsam mit Schule. Für jede Schule ist außerdem ein Vergabeverfahren nach EU-Recht unter Beteiligung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Frankfurt erforderlich. Bezogen auf das Vergabeverfahren ist hier mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens acht Monaten pro Schulstandort zu rechnen.

Für die aktuelle Haushaltsplanung 2026/2027 wird der Magistrat das neue Förderprogramm "Jugendhilfe in Gymnasien" mit einer Ausbaustrategie für alle 22 Schulen ab 2026 aufnehmen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Februar 2024EE 482Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. AufgabenEtatantrag · fraktionsunabhängig
  2. 6. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 43 Wochen
    BB 459Antrag Nr. 6 des Jugendhilfeausschusses an die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 71 (4) SGB VIII zum Entwurf des Haushalt 2024/2025 (Beschluss des JHA vom 18.12.2023)
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf18 Beratungen
OBR 11
Sitzung 35 · 13.01.2025
TO II, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

OBR 6
Sitzung 35 · 14.01.2025
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 35 · 14.01.2025
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfD
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und AfD gegen Linke (= Zurückweisung)

OBR 15
Sitzung 35 · 17.01.2025
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 35 · 20.01.2025
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 36 · 20.01.2025
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDU2 SPDFDPBFF
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 SPD

OBR 1
Sitzung 35 · 21.01.2025
TO I, TOP 57
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPDie Partei
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Die Partei gegen Linke (= Zurückweisung)

OBR 13
Sitzung 35 · 21.01.2025
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 35 · 21.01.2025
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 35 · 21.01.2025
TO II, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDULinkeVoltdFfmFraktionslos
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, Volt, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung)

OBR 7
Sitzung 34 · 21.01.2025
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 34 · 23.01.2025
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDPFraktionslos
Ablehnung:
3 GrüneLinke
Enthaltung:
1 Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen 3 GRÜNE und Linke (= Zurückweisung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

OBR 3
Sitzung 35 · 23.01.2025
TO I, TOP 46
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 9
Sitzung 35 · 23.01.2025
TO II, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFraktionslos
Ablehnung:
LinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung); FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht)

OBR 12
Sitzung 35 · 24.01.2025
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPBFF
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen Linke (= Zurückweisung)

OBR 5
Sitzung 35 · 24.01.2025
TO I, TOP 54
Zur Kenntnis
a) Die Vorlage B 459 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 33 · 13.02.2025
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVolt
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 33 · 17.02.2025
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG

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