Nicht angemessene Geschwindigkeiten im Holunderweg
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Geschwindigkeitsmessungen im Holunderweg, der Teil einer Tempo-30-Zone ist. Es wurde festgestellt, dass die gemessenen Geschwindigkeiten die zulässigen Werte nicht überschreiten, weshalb keine weiteren Kontrollen notwendig sind.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Holunderweg — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 29.05.2026.
- Mehrtägiger Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025 (ST 1975)29.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Mehrtägiger Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg24.11.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nicht angemessene Geschwindigkeiten im Holunderweg02.07.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Holunderweg per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Holunderweg ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone und als Einbahnstraße ausgewiesen. Die Fahrbahn ist überwiegend rund 5,00 Meter breit. Bei einseitig parkenden Fahrzeugen reduziert sich die Fahrbahnbreite auf zirka 3,00 Meter. Die Straße unterscheidet sich nicht von parallel verlaufenden Straßen der Tempo 30-Zone im näheren Umfeld.
Die Anregung wurde zum Anlass genommen eine Testmessung durchzuführen. Von 12 erfassten Fahrzeugen überschritt kein Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich. Die höchste gemessene Geschwindigkeit lag bei 34 km/h. Von weiteren Kontrollen muss daher abgesehen werden, da dies zu Lasten stärker gefährdeter Örtlichkeiten gehen würde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2024OFOF 843/10Nicht angemessene Geschwindigkeiten im HolunderwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Juli 2024OMOM 5673Nicht angemessene Geschwindigkeiten im HolunderwegDirektanregung
- 6. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 2087Nicht angemessene Geschwindigkeiten im HolunderwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab