Tauben füttern verboten
Zusammenfassung
Der Magistrat bekräftigt das seit 1970 bestehende Fütterungsverbot für Tauben, um Schäden und Verunreinigungen zu vermeiden. Trotz wiederholter Verstöße durch Bürger:innen wird keine zusätzliche Beschilderung installiert, da diese nicht wirksam ist. Die Stadtpolizei führt regelmäßige Kontrollen durch und verhängt Bußgelder bei Verstößen.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Um durch Tauben verursachte Schäden und Verunreinigungen zu begrenzen, gilt bereits seit 1970 ein generelles Fütterungsverbot. Allerdings gibt es dennoch Mitbürger:innen, die wiederholt aus falsch verstandener Tierliebe Futter auf den Straßen im Stadtgebiet verteilen. Diese Menschen lassen sich nach unserer Erfahrung nicht von Schildern abhalten, die auf das Fütterungsverbot hinweisen.
Die angeregte Beschilderung sehen wir daher nicht als das vorrangig geeignete Mittel und sehen deshalb davon ab.
Zwischen dem 21.10.2024 und dem 07.11.2024 hat die Stadtpolizei auf dem Gravensteiner- Platz täglich Kontrollen zu unterschiedlichen Tageszeiten, durch uniformierte und in zivil gekleidete Kräfte, durchgeführt. Es konnten zu keinem Zeitpunkt Passant:innen festgestellt werden, welche die Tauben aktiv fütterten. Die Anzahl der Tauben selbst war nicht auffällig.
Die Stadtpolizei kann aus kapazitären Gründen und aus Gründen der Aufgabenpriorisierung nicht alle Plätze überwachen, um gegen Taubenfütter:innen vorzugehen, führt aber auch künftig Bestreifungen dieses Bereiches durch und reagiert umgehend auf Beschwerden. Sollte jemand beim Taubenfüttern in flagranti erwischt werden, wird ein Bußgeld von 120,00 Euro verhängt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juli 2023OMOM 4249Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am GravensteinerPlatzDirektanregung
- 27. Mai 2024STST 1022Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am Gravensteiner-PlatzStellungnahme
- 26. August 2024OFOF 868/10Tauben füttern verbotenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. September 2024OMOM 5892Tauben füttern verbotenDirektanregung
- 6. Dezember 2024Sie sind hierSTST 2070Tauben füttern verbotenStellungnahme
- 27. Januar 2025OFOF 970/10Budgetantrag für zwei Schilder „Tauben füttern verboten“ auf dem Gravensteiner-PlatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Februar 2025OIBOIB 377Budgetantrag für zwei Schilder „Tauben füttern verboten“ auf dem Gravensteiner-PlatzBudget-Initiative
- 7. April 2026Antwort des Magistrats · nach 143 WochenSTST 653Budgetantrag für zwei Schilder „Tauben füttern verboten“ auf dem Gravensteiner-PlatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab