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Tauben füttern verboten

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5892 entstanden aus Vorlage: OF 868/10 vom 26.08.2024 Betreff: Tauben füttern verboten Vorgang: OM 4249/23 OBR 10; ST 1022/24 Die Taubenplage weitet sich leider vor Ort weiter ungebremst aus. Der Ortsbeirat 10 bedauert es sehr, dass die Stadtpolizei hier bisher kaum präsent ist und der Magistrat leider erschwerend den ehrenamtlichen Polizeidienst abgeschafft hat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, schnellstmöglich auf dem Gravensteiner-Platz Verbotsschilder mit dem expliziten Hinweis auf das Bußgeld in Höhe von 120 Euro beim Füttern der Tauben aufzustellen.

Begründung:

Das Taubenfüttern ist auch für die Tiere selbst sehr schädlich. Das Verbot, Tauben zu füttern, ist leider weitgehend nicht bekannt. Zudem ist auch das drohende Bußgeld in Höhe von 120 Euro nicht im Bewusstsein der Menschen. Entsprechende Schilder erleichtern es, auf das bestehende Verbot vor Ort aufmerksam zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4249 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1022