Tauben füttern verboten
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 schlägt vor, auf dem Gravensteiner-Platz Verbotsschilder für das Füttern von Tauben aufzustellen, um die Bevölkerung über das bestehende Verbot und die drohenden Bußgelder zu informieren. Dies soll dazu beitragen, die Taubenplage zu reduzieren und die Gesundheit der Tiere zu schützen.
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Gravensteiner-Platz — 25 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 31.08.2026.
- Zusatzschilder „Schritttempo“ am GravensteinerPlatz31.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Schrittgeschwindigkeit auf dem Gravensteiner-Platz umsetzen14.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Klimaangepasste Umgestaltung des Gravensteiner-Platzes11.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Gravensteiner-Platz per E-MailAnregung
Die Taubenplage weitet sich leider vor Ort weiter ungebremst aus.
Der Ortsbeirat 10 bedauert es sehr, dass die Stadtpolizei hier bisher kaum präsent ist und der Magistrat leider erschwerend den ehrenamtlichen Polizeidienst abgeschafft hat.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, schnellstmöglich auf dem Gravensteiner-Platz Verbotsschilder mit dem expliziten Hinweis auf das Bußgeld in Höhe von 120 Euro beim Füttern der Tauben aufzustellen.
Begründung
Das Taubenfüttern ist auch für die Tiere selbst sehr schädlich. Das Verbot, Tauben zu füttern, ist leider weitgehend nicht bekannt. Zudem ist auch das drohende Bußgeld in Höhe von 120 Euro nicht im Bewusstsein der Menschen. Entsprechende Schilder erleichtern es, auf das bestehende Verbot vor Ort aufmerksam zu machen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juni 2023OFOF 642/10Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am GravensteinerPlatzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Juli 2023OMOM 4249Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am GravensteinerPlatzDirektanregung
- 20. November 2023STST 2336Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am Gravensteiner-PlatzStellungnahme
- 27. Mai 2024STST 1022Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am Gravensteiner-PlatzStellungnahme
- 26. August 2024OFOF 868/10Tauben füttern verbotenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. September 2024Sie sind hierOMOM 5892Tauben füttern verbotenDirektanregung
- 6. Dezember 2024STST 2070Tauben füttern verbotenStellungnahme
- 27. Januar 2025OFOF 970/10Budgetantrag für zwei Schilder „Tauben füttern verboten“ auf dem Gravensteiner-PlatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Februar 2025OIBOIB 377Budgetantrag für zwei Schilder „Tauben füttern verboten“ auf dem Gravensteiner-PlatzBudget-Initiative
- 7. April 2026Antwort des Magistrats · nach 145 WochenSTST 653Budgetantrag für zwei Schilder „Tauben füttern verboten“ auf dem Gravensteiner-PlatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats