Klimaangepasste Umgestaltung des Gravensteiner-Platzes
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Zusammenfassung
Die Anregung betrifft die klimaangepasste Umgestaltung des Gravensteiner-Platzes und fordert dessen Aufnahme in die priorisierte Liste der umzugestaltenden Stadtplätze für 2027. Es wird ein Handlungsbedarf hervorgehoben, um soziale Einrichtungen in der Umgebung vor den Auswirkungen des Klimawandels zu schützen und die Lebensqualität der Anwohner zu verbessern.
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Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 03.11.2026 antworten. Noch 23 Tage.Warum?
Gravensteiner-Platz — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Zusatzschilder „Schritttempo“ am GravensteinerPlatz15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Schrittgeschwindigkeit auf dem Gravensteiner-Platz umsetzen14.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Kontrolle von E-Scootern rund um den Gravensteiner-Platz11.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Der Magistrat wird gebeten, entgegen der Stellungnahme vom 13.07.2026, ST 1084, die klimaangepasste Umgestaltung des Gravensteiner-Platzes in die priorisierte Liste der umzugestaltenden Stadtplätze für 2027 aufzunehmen.
Entsprechend der ST 169 vom 03.02.2025 ist ein priorisierter Handlungsbedarf hinsichtlich der Klimaanpassung weiterhin gegeben und wird sich zukünftig noch verstärken. Die Standzeit des "Fliegenden Künstlerzimmers" endet voraussichtlich in 2027, sodass der betreffenden Platzteil dann umgestaltet werden kann. Darüber hinaus ist auch bei einem Verbleib des "Fliegenden Künstlerzimmers" die Umgestaltung möglich und nötig.
Gemäß der ST 444 vom 21.03.2025 und der ST 948 vom 13.06.2025 kann sowohl ein Trinkwasserbrunnen und eine Wasserrinne dort installiert werden. Außerdem müssten Großteile des Platzes entsiegelt werden, um den vorhandenen Baumbestand zu erhalten und weitere Begrünung herzustellen.
Begründung
Der Gravensteiner-Platz weist eine hohe Betroffenheit gegenüber dem Klimawandel auf. Er bildet den sozialen und kommerziellen Mittelpunkt des Viertels und darüber hinaus. Angrenzende soziale Einrichtungen wie Seniorenheim, Krippen, Kindertagesstätte, Grundschule und Hort gelten als besonders vulnerabel gegenüber Hitzeereignissen und müssen besonders geschützt werden. Dazu gehört auch die Möglichkeit, in unmittelbarer Nähe zu diesen Einrichtungen verschattete und kühle Bereiche aufzusuchen.
Ein umgestalteter Gravensteiner-Platz trägt auch dazu bei, dass sich die nahe Umgebung während Hitzeperioden nicht übermäßig aufheizt. Das käme insbesondere auch den Anwohnenden, den Kindern und dem Personal des Seniorenheims, des Einkaufszentrums, der Krippe und der Schule zugute.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass es bereits in der Vergangenheit große Sachschäden durch Starkregenereignisse gab. Durch großflächige Entsiegelung kann auf dem Platz eine verbesserte Regenwasserversickerung erreicht werden und somit das Schadenspotenzial deutlich reduziert werden.
Für eine Entsiegelung und Begrünung können vorhandene Fördermittel der Landesregierung und der Bundesregierung genutzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2025STST 169Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Gravensteiner PlatzStellungnahme
- 21. März 2025STST 444Trinkbrunnen auf dem Gravensteiner-PlatzStellungnahme
- 13. Juni 2025STST 948Wasserrinne auf dem Gravensteiner-PlatzStellungnahme
- 13. Juli 2026STST 1084Planung mit neuem Konzept für die Freifläche nach 2027 auf dem GravensteinerPlatzStellungnahme
- 11. August 2026Sie sind hierOMOM 300Klimaangepasste Umgestaltung des Gravensteiner-PlatzesDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats