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Trinkbrunnen auf dem Gravensteiner-Platz

Vorlagentyp: STMagistrat
386 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Umsetzbarkeit von Trinkbrunnen auf dem Gravensteiner Platz. Es wird betont, dass die Machbarkeit standortspezifisch geprüft werden muss, wobei verschiedene technische und planerische Aspekte berücksichtigt werden. Der Standort ist auf der Prüfliste, jedoch kann keine zeitnahe Umsetzung garantiert werden.

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Stellungnahme des Magistrats

Allgemeine Aussagen zur Umsetzbarkeit von Trinkbrunnen sind nicht möglich. Die Machbarkeit muss immer standortspezifisch geprüft werden. Hierzu gehören bauliche Gegebenheiten (Lage von Wasser- und Abwasserleitungen, Lage weiterer Leitungen, etwaige Untertunnelungen, Straßenoberfläche, Bepflanzung etc.), stadtplanerische Aspekte und Genehmigungsfähigkeit. Dies gilt auch für die Ausführung und Gestaltung, die sich an Hygiene, Funktionalität, Bedienbarkeit, Sicherheit und Anforderungen an Installationen zur Bereitstellung von Trinkwasser orientieren müssen. Genusstauglichkeit und Reinheit sind die obersten Gebote für die Bereitstellung von Trinkwasser.

Die Mainova AG hat im Jahr 2011 einen Hydranten auf dem Gravensteiner Platz im Ortsbezirk 10 installiert, um den Bedarf der Marktstände abzudecken. Von dort aus wurde über einen im Jahr 2023 installierten Wasserzählerschacht nach den technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI) eine Trinkwasserleitung für das "Fliegende Künstlerzimmer" verlegt. Aus technischer Sicht ist dieser Trinkwasser-Anschluss grundsätzlich für einen Trinkbrunnen nutzbar. Dabei ist zu beachten, dass laut Regelwerk des Vereins des Gas- und Wasserfachs (DVGW-Arbeitsblatt W400-3) ein über einen längeren Zeitraum nicht genutzter Trinkwasser-Anschluss (max. 1 Jahr) von der Versorgungsleitung getrennt werden muss.

Die Auswahl neuer Trinkbrunnenstandorte erfolgt in einem strukturierten Verfahren durch die AG Trinkbrunnen. Diese besteht aus verschiedenen städtischen Ämtern und relevanten Akteuren, darunter auch die Mainova AG, unter der Federführung des Klimareferats. Die AG Trinkbrunnen berät regelmäßig über mögliche neue Standorte. Dies geschieht anhand einer umfangreichen Prüfliste, in die Standorte aus verschiedenen Quellen aufgenommen werden. Dazu gehören Anfragen aus der Bevölkerung, Vorschläge von Ortsbeiräten sowie Hinweise anderer Ämter, die bspw. auf geplante städtische Projekte hinweisen, in deren Umfeld ein Trinkbrunnen sinnvoll wäre.

Bei der Auswahl neuer Standorte werden unterschiedliche Faktoren berücksichtigt. Dazu zählen unter anderem das Überwärmungspotenzial des Standorts, die Frequentierung des Platzes, die Nähe zu Wohnsiedlungen sowie die technische Realisierbarkeit durch vorhandene Wasserleitungen oder die Beschaffenheit des Untergrunds. Dabei ist zu beachten, dass Trinkbrunnen vorrangig an Orten errichtet werden, an denen Menschen keinen direkten Zugang zu Wasser haben - z.B. in der Innenstadt, wo sich viele Touristen oder wohnungslose Personen aufhalten. Eine Priorisierung von Wohnsiedlungen erfolgt nicht, da dort in der Regel Wasserzugang im häuslichen Umfeld gegeben ist.

Nachdem die AG Trinkbrunnen sich auf neue Standorte verständigt hat, erfolgt die Ausschreibung der Bauleistungen durch das Klimareferat. Bezüglich des vom Ortsbeirat 10 vorgeschlagenen Standorts auf dem Gravensteiner Platz möchten wir versichern, dass dieser auf der Prüfliste aufgeführt ist. Aufgrund der Vielzahl an potenziellen Standorten und der notwendigen Abstimmungen innerhalb der AG Trinkbrunnen kann jedoch keine zeitnahe Umsetzung garantiert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 19. Februar 2019OMOM 4292Trinkwasserbrunnen am GravensteinerPlatzDirektanregung
  2. 17. Mai 2019STST 951Trinkwasserbrunnen am Gravensteiner-PlatzStellungnahme
  3. 21. Oktober 2024OFOF 897/10Trinkbrunnen auf dem Gravensteiner-PlatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 3. Dezember 2024OMOM 6209Trinkbrunnen auf dem Gravensteiner-PlatzDirektanregung
  5. 3. Februar 2025STST 169Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Gravensteiner PlatzStellungnahme
  6. 21. März 2025Sie sind hier
    STST 444Trinkbrunnen auf dem Gravensteiner-Platz
    Stellungnahme
  7. 13. Juni 2025STST 948Wasserrinne auf dem Gravensteiner-PlatzStellungnahme
  8. 13. Juli 2026Antwort des Magistrats · nach 386 WochenSTST 1084Planung mit neuem Konzept für die Freifläche nach 2027 auf dem GravensteinerPlatzStellungnahme
  9. 11. August 2026OMOM 300Klimaangepasste Umgestaltung des Gravensteiner-PlatzesDirektanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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