Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am Gravensteiner-Platz
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Zusammenfassung
Der Magistrat weist darauf hin, dass seit 1970 ein Fütterungsverbot für Tauben am Gravensteiner-Platz besteht, welches jedoch von einigen Bürgerinnen und Bürgern missachtet wird. Die Stadtpolizei führt Kontrollen durch, kann jedoch nicht alle Plätze überwachen. Bei Verstößen wird ein Bußgeld verhängt.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Gravensteiner-Platz — 25 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 31.08.2026.
- Zusatzschilder „Schritttempo“ am GravensteinerPlatz31.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Schrittgeschwindigkeit auf dem Gravensteiner-Platz umsetzen14.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Klimaangepasste Umgestaltung des Gravensteiner-Platzes11.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Gravensteiner-Platz per E-MailStellungnahme des Magistrats
Um durch Tauben verursachte Schäden und Verunreinigungen zu begrenzen, gilt bereits seit 1970 ein generelles Fütterungsverbot. Allerdings gibt es dennoch Mitbürgerinnen und Mitbürger, die wiederholt aus falsch verstandener Tierliebe Futter auf den Straßen im Stadtgebiet verteilen. Diese Menschen lassen sich nach unserer Erfahrung nicht von Schildern, die auf das Fütterungsverbot hinweisen, abhalten.
Die angeregte Beschilderung sehen wir daher nicht als das vorrangig geeignete Mittel und sehen deshalb davon ab.
Über einen Zeitraum von 1 Monat hat die Stadtpolizei an unterschiedlichen Tagen und Tageszeiten Kontrollen durch uniformierte und in zivil gekleidete Kräfte durchgeführt. Dabei wurden nur gelegentlich Reste von Taubenfutter bzw. Brotreste (Krümel) vorgefunden. Es konnten zu keinem Zeitpunkt Passanten festgestellt werden, die die Tauben aktiv fütterten.
Die Stadtpolizei kann aus kapazitären Gründen und aus Gründen der Aufgabenpriorisierung nicht alle Plätze überwachen, um gegen Taubenfütterinnen und Taubenfütterer vorzugehen, führt aber auch künftig Bestreifungen dieses Bereiches durch und reagiert umgehend auf Beschwerden. Sollte jemand beim Taubenfüttern in flagranti erwischt werden, wird ein Bußgeld von 120,-- € verhängt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juni 2023OFOF 642/10Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am GravensteinerPlatzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Juli 2023OMOM 4249Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am GravensteinerPlatzDirektanregung
- 20. November 2023STST 2336Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am Gravensteiner-PlatzStellungnahme
- 27. Mai 2024Sie sind hierSTST 1022Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am Gravensteiner-PlatzStellungnahme
- 26. August 2024OFOF 868/10Tauben füttern verbotenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. September 2024OMOM 5892Tauben füttern verbotenDirektanregung
- 6. Dezember 2024STST 2070Tauben füttern verbotenStellungnahme
- 27. Januar 2025OFOF 970/10Budgetantrag für zwei Schilder „Tauben füttern verboten“ auf dem Gravensteiner-PlatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Februar 2025OIBOIB 377Budgetantrag für zwei Schilder „Tauben füttern verboten“ auf dem Gravensteiner-PlatzBudget-Initiative
- 7. April 2026Antwort des Magistrats · nach 145 WochenSTST 653Budgetantrag für zwei Schilder „Tauben füttern verboten“ auf dem Gravensteiner-PlatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab