Tauben füttern verboten
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Bisheriger Verlauf
11.07.2023
27.05.2024
26.08.2024
10.09.2024
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am GravensteinerPlatz
Details im PARLIS OM_4249_2023Stellungnahme des Magistrats
Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am Gravensteiner-Platz
Details im PARLIS ST_1022_202411.07.2023
Anregung Ortsbeirat
Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am GravensteinerPlatz
Details im PARLIS OM_4249_202327.05.2024
Stellungnahme des Magistrats
Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am Gravensteiner-Platz
Details im PARLIS ST_1022_202410.09.2024
Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 26.08.2024, OF 868/10
Betreff: Tauben füttern verboten
Vorgang: OM 4249/23 OBR 10; ST 1022/24 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Taubenplage weitet sich leider ungebremst vor Ort weiter aus. Der Ortsbeirat 1o bedauert es sehr, dass die Stadtpolizei hier bisher kaum präsent ist und der Magistrat erschwerend den ehrenamtlichen Polizeidienst leider abgeschafft hat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, schnellstmöglich auf dem Gravensteiner-Platz Verbotsschilder gegen das Füttern der Tauben aufstellen zu lassen. Begründung:
Das Taubenfüttern ist auch für die Tiere selbst sehr schädlich. Das Verbot Tauben zu füttern ist leider weitgehend nicht bekannt. Zudem ist auch das drohende Bußgeld in Höhe von EURO 120 nicht im Bewusstsein der Menschen. Entsprechende Schilder erleichtern es auf das bestehende Verbot vor Ort aufmerksam zu machen.
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4249
Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1022 Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5892 2024 Die Vorlage OF 868/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des Tenors nach dem Wort "Verbotsschilder" die Worte "mit explizitem Hinweis auf das Bußgeld in Höhe von 120 Euro" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme