Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am GravensteinerPlatz
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Bisheriger Verlauf
26.06.2023
11.07.2023
Antrag Ortsbeirat
Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am GravensteinerPlatz
Details im PARLIS OF_642-10_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am GravensteinerPlatz
Details im PARLIS OM_4249_202326.06.2023
Antrag Ortsbeirat
Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am GravensteinerPlatz
Details im PARLIS OF_642-10_202311.07.2023
Anregung Ortsbeirat
Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am GravensteinerPlatz
Details im PARLIS OM_4249_2023 Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 26.06.2023, OF 642/10
Betreff: Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am Gravensteiner-Platz Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, auf dem Gravensteiner Platz im Bereich der Dorflinde sowie an den Zugängen zum Gravensteiner Platz an der Weilbrunnstraße und der Gundelandstraße Hinweisschilder anbringen zu lassen, die in Piktogrammen und leicht verständlichen Texten auf das Fütterungsverbot für Tauben hinweisen.
Begründung:
Die Taubenpopulation am Gravensteiner Platz und den benachbarten Straßen nimmt stetig zu. Regelmäßig werden unerkannt Haferflocken und Körner auf dem Gravensteiner Platz für die Vögel ausgestreut. Im Sommer ist weiter häufig zu beobachten, dass Besucherinnen und Besucher des Gravensteiner Platzes die Tauben mit Krümeln von Eishörnchen etc. füttern und sich nicht bewusst sind, dass sie mit der Fütterung die Vermehrung der Vögel fördern und eine mit Bußgeld bewehrte Ordnungswidrigkeit begehen. Schon jetzt sorgen die Vögel dafür, dass Balkons und Terrassen von Anwohnerinnen und Anwohnern verschmutzt werden. Nester unter Fotovoltaikanlagen stellen eine latente Brandgefahr dar.
Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
22. Sitzung des OBR 10 am 11.07.2023, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4249 2023 Die Vorlage OF 642/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme