Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am Gravensteiner-Platz
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 beantragt, dass der Magistrat Hinweisschilder zum Fütterungsverbot für Tauben am Gravensteiner Platz anbringt. Dies soll der zunehmenden Taubenpopulation entgegenwirken und die Anwohner vor Verschmutzungen schützen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Weilbrunnstraße — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 01.09.2026.
- Verkehrsberuhigung im Teilabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße01.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bodenwelle unter dem Zebrastreifen in der Weilbrunnstraße14.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Stolperfalle auf dem Gehweg in der Weilbrunnstraße zur westlichen Straßenecke An den drei Hohen09.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Weilbrunnstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat 10 möge beschließen:
Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, auf dem Gravensteiner Platz im Bereich der Dorflinde sowie an den Zugängen zum Gravensteiner Platz an der Weilbrunnstraße und der Gundelandstraße Hinweisschilder anbringen zu lassen, die in Piktogrammen und leicht verständlichen Texten auf das Fütterungsverbot für Tauben hinweisen.
Begründung
Die Taubenpopulation am Gravensteiner Platz und den benachbarten Straßen nimmt stetig zu. Regelmäßig werden unerkannt Haferflocken und Körner auf dem Gravensteiner Platz für die Vögel ausgestreut. Im Sommer ist weiter häufig zu beobachten, dass Besucherinnen und Besucher des Gravensteiner Platzes die Tauben mit Krümeln von Eishörnchen etc. füttern und sich nicht bewusst sind, dass sie mit der Fütterung die Vermehrung der Vögel fördern und eine mit Bußgeld bewehrte Ordnungswidrigkeit begehen. Schon jetzt sorgen die Vögel dafür, dass Balkons und Terrassen von Anwohnerinnen und Anwohnern verschmutzt werden. Nester unter Fotovoltaikanlagen stellen eine latente Brandgefahr dar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 26. Juni 2023Sie sind hierOFOF 642/10Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am GravensteinerPlatzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Juli 2023OMOM 4249Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am GravensteinerPlatzDirektanregung
- 20. November 2023STST 2336Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am Gravensteiner-PlatzStellungnahme
- 27. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 1022Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am Gravensteiner-PlatzStellungnahme
- 26. August 2024OFOF 868/10Tauben füttern verbotenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. September 2024OMOM 5892Tauben füttern verbotenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme