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Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am GravensteinerPlatz

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

26.06.2023

Antrag Ortsbeirat

Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am GravensteinerPlatz

Details im PARLIS OF_642-10_2023
11.07.2023

Anregung Ortsbeirat

Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am GravensteinerPlatz

Details im PARLIS OM_4249_2023
20.11.2023

Stellungnahme des Magistrats

Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am Gravensteiner-Platz

Details im PARLIS ST_2336_2023
27.05.2024

Stellungnahme des Magistrats

Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am Gravensteiner-Platz

Details im PARLIS ST_1022_2024
26.08.2024

Antrag Ortsbeirat

Tauben füttern verboten

Details im PARLIS OF_868-10_2024
10.09.2024

Anregung Ortsbeirat

Tauben füttern verboten

Details im PARLIS OM_5892_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4249 entstanden aus Vorlage: OF 642/10 vom 26.06.2023

Betreff: Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am Gravensteiner-Platz Der Magistrat wird gebeten, auf dem Gravensteiner-Platz im Bereich der Dorflinde sowie an den Zugängen zum Gravensteiner-Platz an der Weilbrunnstraße und der Gundelandstraße Hinweisschilder anzubringen, die in Piktogrammen und leicht verständlichen Texten auf das Fütterungsverbot von Tauben hinweisen.

Begründung:

Die Taubenpopulation am Gravensteiner-Platz und den benachbarten Straßen nimmt stetig zu. Regelmäßig werden unerkannt Haferflocken und Körner auf dem Gravensteiner-Platz für die Vögel ausgestreut. Im Sommer ist weiter häufig zu beobachten, dass Besucherinnen und Besucher des Gravensteiner-Platzes die Tauben mit Krümeln von Eishörnchen etc. füttern und sich nicht bewusst sind, dass sie mit der Fütterung die Vermehrung der Vögel fördern und eine mit Bußgeld bewährte Ordnungswidrigkeit begehen. Schon jetzt sorgen die Vögel dafür, dass Balkons und Terrassen von Anwohnerinnen und Anwohnern verschmutzt werden. Nester unter Fotovoltaikanlagen stellen eine latente Brandgefahr dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2336 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1022 Antrag vom 26.08.2024, OF 868/10 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5892
Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1