Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am Gravensteiner-Platz
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Hinweisschilder auf das Fütterungsverbot für Tauben am Gravensteiner-Platz anzubringen. Dies ist notwendig, da die Taubenpopulation in der Umgebung zunimmt und die Fütterung durch Besucher zu einer Vermehrung der Vögel führt, was zu Verschmutzungen und Gefahren führt.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Weilbrunnstraße — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 01.09.2026.
- Verkehrsberuhigung im Teilabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße01.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bodenwelle unter dem Zebrastreifen in der Weilbrunnstraße14.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Stolperfalle auf dem Gehweg in der Weilbrunnstraße zur westlichen Straßenecke An den drei Hohen09.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Weilbrunnstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, auf dem Gravensteiner-Platz im Bereich der Dorflinde sowie an den Zugängen zum Gravensteiner-Platz an der Weilbrunnstraße und der Gundelandstraße Hinweisschilder anzubringen, die in Piktogrammen und leicht verständlichen Texten auf das Fütterungsverbot von Tauben hinweisen.
Begründung
Die Taubenpopulation am Gravensteiner-Platz und den benachbarten Straßen nimmt stetig zu. Regelmäßig werden unerkannt Haferflocken und Körner auf dem Gravensteiner-Platz für die Vögel ausgestreut. Im Sommer ist weiter häufig zu beobachten, dass Besucherinnen und Besucher des Gravensteiner-Platzes die Tauben mit Krümeln von Eishörnchen etc. füttern und sich nicht bewusst sind, dass sie mit der Fütterung die Vermehrung der Vögel fördern und eine mit Bußgeld bewährte Ordnungswidrigkeit begehen. Schon jetzt sorgen die Vögel dafür, dass Balkons und Terrassen von Anwohnerinnen und Anwohnern verschmutzt werden. Nester unter Fotovoltaikanlagen stellen eine latente Brandgefahr dar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 26. Juni 2023OFOF 642/10Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am GravensteinerPlatzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Juli 2023Sie sind hierOMOM 4249Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am GravensteinerPlatzDirektanregung
- 20. November 2023STST 2336Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am Gravensteiner-PlatzStellungnahme
- 27. Mai 2024STST 1022Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am Gravensteiner-PlatzStellungnahme
- 26. August 2024OFOF 868/10Tauben füttern verbotenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. September 2024OMOM 5892Tauben füttern verbotenDirektanregung
- 6. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 2070Tauben füttern verbotenStellungnahme
- 27. Januar 2025OFOF 970/10Budgetantrag für zwei Schilder „Tauben füttern verboten“ auf dem Gravensteiner-PlatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Februar 2025OIBOIB 377Budgetantrag für zwei Schilder „Tauben füttern verboten“ auf dem Gravensteiner-PlatzBudget-Initiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats