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Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am Gravensteiner-Platz

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
76 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Hinweisschilder auf das Fütterungsverbot für Tauben am Gravensteiner-Platz anzubringen. Dies ist notwendig, da die Taubenpopulation in der Umgebung zunimmt und die Fütterung durch Besucher zu einer Vermehrung der Vögel führt, was zu Verschmutzungen und Gefahren führt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Weilbrunnstraße — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 01.09.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, auf dem Gravensteiner-Platz im Bereich der Dorflinde sowie an den Zugängen zum Gravensteiner-Platz an der Weilbrunnstraße und der Gundelandstraße Hinweisschilder anzubringen, die in Piktogrammen und leicht verständlichen Texten auf das Fütterungsverbot von Tauben hinweisen.

Begründung

Die Taubenpopulation am Gravensteiner-Platz und den benachbarten Straßen nimmt stetig zu. Regelmäßig werden unerkannt Haferflocken und Körner auf dem Gravensteiner-Platz für die Vögel ausgestreut. Im Sommer ist weiter häufig zu beobachten, dass Besucherinnen und Besucher des Gravensteiner-Platzes die Tauben mit Krümeln von Eishörnchen etc. füttern und sich nicht bewusst sind, dass sie mit der Fütterung die Vermehrung der Vögel fördern und eine mit Bußgeld bewährte Ordnungswidrigkeit begehen. Schon jetzt sorgen die Vögel dafür, dass Balkons und Terrassen von Anwohnerinnen und Anwohnern verschmutzt werden. Nester unter Fotovoltaikanlagen stellen eine latente Brandgefahr dar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 26. Juni 2023OFOF 642/10Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am GravensteinerPlatzOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 11. Juli 2023Sie sind hier
    OMOM 4249Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am GravensteinerPlatz
    Direktanregung
  3. 20. November 2023STST 2336Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am Gravensteiner-PlatzStellungnahme
  4. 27. Mai 2024STST 1022Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am Gravensteiner-PlatzStellungnahme
  5. 26. August 2024OFOF 868/10Tauben füttern verbotenOrtsbeiratsantrag · CDU
  6. 10. September 2024OMOM 5892Tauben füttern verbotenDirektanregung
  7. 6. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 2070Tauben füttern verbotenStellungnahme
  8. 27. Januar 2025OFOF 970/10Budgetantrag für zwei Schilder „Tauben füttern verboten“ auf dem Gravensteiner-PlatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  9. 11. Februar 2025OIBOIB 377Budgetantrag für zwei Schilder „Tauben füttern verboten“ auf dem Gravensteiner-PlatzBudget-Initiative

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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