Brückenspielplatz - kurzfristige Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit für die Kinder
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass in ämterübergreifender Zusammenarbeit geeignete Maßnahmen erarbeitet werden, die die Aufmerksamkeit des Radverkehrs in diesem Bereich erhöhen und eine reduzierte Geschwindigkeit bewirken. Generell ist die Achse Brückenstraße mit der Querung des Alten Friedhofs heute schon Wegweisungsnetz und wird zukünftig Teil des Radhauptnetzes sein. Zu den Tagesrandzeiten, nachts und bei schlechtem Wetter kann der Radverkehr diese Route fahren, ohne Dritte zu gefährden. Zudem sind viele Familien, die den Spielplatz nutzen, selbst mit dem Rad unterwegs. Ein Verbot des Radverkehrs ist daher weder wünschenswert noch durchsetzbar. Objektiv gesehen besteht hier kein zwingender Handlungsbedarf, da in den vergangenen Jahren in diesem Abschnitt der Brückenstraße kein Unfall mit Personenschaden polizeilich aufgenommen wurde. Im Sinne eines rücksichtsvollen Miteinanders und zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsempfindens strebt der Magistrat dennoch Veränderungen im Sinne der Anregung an. Der Magistrat wird bei einem Ortstermin die möglichen Maßnahmen abstimmen. Vorab kann festgehalten werden, dass optische Barrieren und Einengungen sinnvoll sein können. Allerdings könnten durch eingeschränkte Sichtverhältnisse neue Gefahren entstehen, da so beispielsweise spielende Kinder übersehen werden. Den Einbau von Schwellen lehnt der Magistrat ab, da diese eine vermeidbare Gefahr für den Radverkehr darstellen.